Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 28 (13.7.1933)
- Date
- 1933-07-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 28 Der Israelit 13. Juli 1933 nicht zuletzt durch die predigt der rabbinischen Führer bewusst ins Volkstum ernzuordiren. Die Gemeinden selbst müstten je nach den staalöpolitischen INöglichkeiten ein Mindestmaß kultureller Autonomie realisieren undsich durchaus konsequent auf das volkhafte Zentrum des werdenden Palästina hinbeziehen. Der heutige Jude, soll er theologisch erneuert und verlebendigt werden, verlangt nach dieser Zvntbese von Offenbarung und Volksum, die u. L. auch die anderen Svnthesis-Problcme zu befriedigender Lösung führen wird. Die Zeit ist reif, diese Gestaltung in 'Angriff zu nehmen. Aus der theoretischen Analsse des Wesens „jüdische Theologie" ergibt sich der 'Aufriß gäbe. der praktische n theologischen 2hV Korrespondenzen * Nachrichten. Deutsches Reich. Vereinigung thsratreuer Schulen Deutschlands. Frankfurt a. M., 10. Juli. Eine in unserer Zeit mehr denn je von allen Kennern der Verhältnisse als unabweisbar anerkannte Forderung ist erfreulicherweise realisiert worden. Aus Grund von Vorbesprechungen, die eine Reche von Schulleitern Mitte Juni gepflogen haben, ist nunmehr eine „Vereinigung thoratreuer Schulen Deutschlands" unter der Leitung der Herren Studiendirektor Dr. Schlesinger, Berlin, Studiendirektor Klibansky, Köln, und Rektor K. Ochsenmann, Frankfurt a. M., gegründet worden. Dank der außerordentlich rührigen Vorarbeit haben sich bereits fast sämtliche thoratreuen höheren Lehranstalten, Mittel- und Volksschulen, die auf dem Boden des orthodoxen Judentums stehen, in dieser Vereinigung zusammengesunden. Zweck der Vereinigung ist: die gemeinsame Vertretung der ideellen und' materiellen Interessen der gesetzestreuen Bildungs an st alten der Juden Deutschlands, Ausarbeitung von Lehrplänen, Schaffung von neuen jüdischen Schulen, Wahrung der gefetzestreuen Interessen bei allen Instanzen, die durch die Not der Zeit sich mit jüdischen Schulangelegenheiten beschäftigen, und denen gegenüber die Orthodoxie ihre Selbständigkeit auf weltanschaulichem und jüdisch-kulturellem Gebiete vertreten muh. Zuschriften und Anfragen sind zu richten an Herrn Studiendirektor Dr. Schlesinger, Berlin NW. 87, Siegmundshof 11 für die Vereinigung thoratreuer Schulen Deutschlands. Ausnahmen bei Entlastung nichtarischer Reichsangestellter. Berlin, 10. Juli? In einer vom Reichsinnenminister und vom Reichsfinanzminister herausgegebenen neuen Durchführungsverordnung zum Verufsbeamtengesetz wird bestimmt, daß analog den für Beamten geltenden Vorschriften Kündigungen von nichtarischen Angestellten des Reiches, der Länder, der Gemeinden, der öffentlichen Werke, der Reichsbank und der Reichsbahn dann zu unterbleiben haben, wenn die Betreffenden seit 1. A u g u st 1914 bei einer oder mehreren Stellen im Beamten- Angestellten- oder Arbeiterverhältnis beschäftigt sind. Entlassung von Richtern und Notaren, Löschung von Rechtsanwälten. Berlin, 10. Juli. Auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden im Bereich der preußischen Justiz zunächst 43 Beamte, Richter, Staatsanwälte und Assessoren, davon 7 mit Ruhegehalt, in den Ruhestand versetzt. Von diesen Beamten waren 8 bei den Berliner Staatsanwaltschaften tätig. Aus ihrem Amt als Notare wurden neuerdings über 210 Rechtsanwälte entlassen, davon über 200 in Berlin, u. a. Professor Dr. Max Die Woche. Berlin. Auf der Gründungsversammlung des Großdeutschen Schachbundes in Pyrmont wurde milgeleilt, daß auch in diesem Bunde der Arierparagraph in einer noch betanntzugebenden Form durchgeführt werden soll. — In einem Erlaß des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung wird verfügt: „Die Anträge jüdischer Kandidaten auf Zulassung zu den akademischen Prüfungen (Doktor- und Diplom- Prüfungen) sind einstweilen bis zum Erlaß allgemeiner Bestimmungen zurückzustellen." — Der „Berein der blinden Akademiker Deutschlands" hat an seine ordentlichen und außerordentlichen blinden Mitglieder die Einladung zu seiner 10. ordentlichen Mitgliederversammlung versandt, deren Tagesordnung die Einfügung des „Ariergrundsatzes" in die Vereins st a tuten vorsieht. Dresden. Auf der vor kurzem in Dresden abgehaltenen Tagung des Sächsischen Israelitischen Gen.eindeverbandes wurde der Verbandsvorstand ermächtigt, beim Sächsischen Wirtschaftsministerium die ihm geeignet erscheinenden Schritte zur Abwehr der anti jüdischen Boykottbewegung zu unternehmen. Besondere Hilfe soll den Marktbesuchern zuteil werden. Königsberg. Wie die „Preußische Zeitung" berichtet, kam es anläßlich des Prozesses gegen den Geuerallandschaftsdirektor Hippel zu juöenfe in blichen Kundgebungen im Königsberger Gerichtsgebäude. Es wurden judenfeindliche Rufe laut und erst als die jüdischen Rechtsanwälte das Gebäude verliehen, trat Ruhe ein. Die Zeitung fügt hinzu, daß ähnliche Vorgänge sich auch an anderen Gerichten abgespielt haben. Karlsruhe. Mit einer Verfügung des Kultusministers wurden alle an den badischen Hochschulen bestehenden Verbindungen oder Vereinigungen jüdischer Studierender ausg e l ö st. Luzern. Am Sabbat mittag drang ein junger Mann in die Synagoge ein und richtete schwere Verwüstungen an. Der verhaftete Täter, ein Psychopat namens Sigg, dem die Hetzkampagne der letzten Zeit vollends die Sinne verwirrt haben, wurde einer Heilanstalt zur Beobachtung überwiesen. Budapest. In der letzten Sitzung der kleinen Generalversammlung des Pester Komitats machte das Ratsmitglieü Dr. Fabian den Obergespan darauf aufmerksam, daß die Monorer Synagoge mit antisemitischen Emblemen bemalt worden sei, was im Sinne des ungarischen Strafgesetzbuches eine strafbare Handlung darflelle'. Obergespan Preszly erklärte, die in dieser Sache eingeleitete Untersuchung habe ergeben, daß die Tat von ortsfremden Agitatoren der unter der Leitung Zoltan - Böszörmennis stehenden Partei begangen wurde. Bukarest. In einem Walde in der Nähe der betzarabischen Stadt S o r o c c a wurden die Leichen von je zwei jüdischen Mädchen und jungen Männern gefunden, die anscheinend erwürgt worden sind. In der jüdischen Bevölkerung nimmt man allgemein an, daß der Tat politische Motive zugrunde liegen. Amsterdam. Die Rahiostation von Hilversum hatte eine besondere Rundfunksendung angesetzt, die der Propaganda für die Gesellschaft für jüdische Siechensürsorge, die ein großes Heim für unheilbar Kranke unterhält, gewidmet war. Der berühmte Warschauer Oberkantor Gerson Sirotta brachte hebräische Gesänge zum Vortrag, woraus der Ehrenpräsident her Gesellschaft, der Amsterdamer Bürgerm ei st er Dr. W. de V l u g t, von seinem Amtsziinmer im Rathaus aus eine ein-' drucksvolle Ansprache durch den Rundfunk hielt, in der er die Rundfunkhörer aufforderte, sich an der von der Gesellschaft mit Erlaubnis. der Negierung veranstalteten großen Lotterie zu beteiligen. — Im Haag verstarb im Alter von 74 Jahren der ehemalige Präsident der dortigen aschkenasischen Judengemeinde A. H. Edersheim. Der Verstorbene war bis zu seinem Tode Mitglied des Zentralkomitees des aschkenasischen Gemeindebundes. Er war auch in vielen jüdisch-philanthropischen Institutionen in führender Stellung tätig. Jerusalem. Als Nachfolger Dr. Arloforoffs wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Arbeiterführer Ben Z w i in die Palästina-Exekutive der Je wisst Agency eintreten. — Im Mai 1933 sind 1958 Personen in Palästina gelandet, von denen nur rund 100 Personen Nichtjuden waren. Nur 242 kamen mit eigenem Kapital. Alsberg; Justizrcst Dr. Magnus, der frühere Herausgeber der Juristischen Wochenschrift; Justizrat. Dr. Siegfried Löw en stein. ' . In der Liste der Rechtsanwälte wurden neuerdings ca. 150 Rechtsanwälte gelöscht, bei 40 von ihnen ist auch gleichzeitig das Amt als Notar erloschen, unter den Anwälten finden sich 100 Berliner. „Deutsche Nachrichten" melden: In einer neueren Rundverfügung bezeichnet es das preußische Justizministerium mit Rücksicht auf die Autorität der Rechtspflege als selbstverständlich, daß künftig von den Justizbehörden keine Sachverständigen jüdischer A v st a m m u n g mehr ausgewählt werden. Die Staatsanwaltschaften sind angewiesen, darauf bedacht zu sein, daß dieser Auffassung Rechnung getragen wird. Ferner soll jeweils geprüft werden, inwieweit der gleiche Gesichtspunkt anzuwenden ist auf Prozeßagenten, Bevollmächtigte und Beistände, die vor Gerichten auftreten. Der Vorstand der Berliner 'Anwaltskammer hat folgenden Beschluß gefaßt: „Standeswidrig ist die Begrün- : düng einer Sozietät oder Bürogemeinschaft zwischen Anwälten «rischer und nichtarischer Abstammung, sowie jdie Aufrechterhaltung einer Bürogemeinschaft oder einer j nach dem 14. September 1930 begründeten Sozietät zwischen Anwälten arischer und nichtarischer Abstammung." Der bayerische Justizminister Dr. Frank hat den bayerischen Gerichten empfohlen, von der Zuteilung von Armensachen an nichtarische Rechtsanwälte abzusehen. Eine Ausnahme soll nur gemacht werden, wenn die Armenpartei einen nichtarischen Rechtsanwalt ausdrücklich verlangt. Makler-Auslese an der Berliner Börse. Berlin, 5. Juli. Der Amtliche Preußische Pressedienst verbreitet eine Mitteilung, in der es u. a. heißt: „Am 30. September 1933 erlöschen sämtliche Vörsenzulassungen der Berliner Makler. Wieder zugelassen werden nur diejenigen Personen, welche die erforderlichen moralischen und sachlichen Vorbedingungen erfüllen. Es werden somit in Zukunft an der größten deutschen Börse nur solche Makler tätig sein, die von einem Zulassungsausschuß als ehrenhafte und vertrauenswürdige Kaufleute anerkannt worden sind. Diejenigen, die den Zulassungsbedlngungen nicht entsprechen und aus der Börse ausscheiden, erhalten selbstverständlich keinerlei Entschädigung." Artikel IV, Punkt 3 der betreffenden Verordnung lautet: „Staatenlose Personen dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie deutschstämmig sind." Auch jüdische Kriegsteilnehmer dürfen in der Sozialversicherung nicht Vertrauensärzte sein. Berlin, 5. Juli. Durch die vom Reichsarbeitsminister erlassene zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung wird angsordnek, daß die Sachverständigen bei den Oberversicherungsämtern und Versorgungsgerichten unter Beachtung der Grundsätze des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums mit Wirkung vom 1. August 1933 neu auszuwählen find. Weiter wird bestimmt, daß als Vertrauens- und Durchgangsärzte sowie in gleichartige Stellungen auch solche Aerzte nichtarischer Abstammung nicht berufen werden dürfen, für die ein Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums eine Ausnahme wegen der Kriegsteilnehmer-Eigenschaft vorgesehen ist. Soweit nichtbeamtete nichtarische Aerzte zurzeit eine solche Stelle noch innehaben, Ist das Aestellungsoerhältnis zum 1. August 1933 zu lösen. Das gilt aber nicht für Aerzte, die infolge einer Kriegsdienstbeschädigung schwer beschädigt sind. Freie Arztwahl nur unter arischen Aerzten. Berlin, 5. Juli. Das „Mitteilungsblatt" der städtischen Krankenoersicherungsanstalt zu Berlin bringt in seiner Juninummer eine Verfügung des kommissarischen Vorsitzenden der Krankenversichsrungsunstalt Hafsmann, in der darauf aufmerksam gemacht wird, daß bei einer Aenderung der Satzung, die in nächster Zeit zu erwarten ist, der Artikel 12 II Abschnitt B dahin abgeändert werden wird, daß freie Arztwahl nur unter