Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1933)
- Date
- 1933-06-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Nr. 26 Der Israelit lich Ln Betracht, wenn sich die Bevölkerungszahl vermcbvty die Lage in Stadt und Land noch mehr befestigt und die Grundlagen des jüdischen Lebens noch besser entwickelt haben. Gewiß hat Dr. Huppin mit seinen Ausführungen bezüglich des polnischen und des amerikanischen Judentums recht, bis zum gewissen Grade auch mit dem, was er über (5rez Israel sagt, Freilich übersieht er den springenden Punkt der ganzen Frage: Das Land, das in Zukunft im Judentum führen soll, muß originell j ü d i s ch e w e r t e schaffen, als Ausfluß der religiösen jüdischen Dschomoh. Was uns das frühere Crez Israel, später Babel und noch später Spanien, Deutschland und Polen gegeben haben, all das kommt aus der gleichen (Duelle. Db Talmud, ob die religiöse Philosophie und Poesie von Spanien, ob der Chassidismus in Polen oder das Lernen in Litauen, alles strömt aus den gleichen religiösen Untergründen. D a s k ü n f t i g e Zentrum m u ß all jene (Duellen in sich vereinigen, wenn es führen soll. Darum ist die Frage der Führung mit einer anderen noch wichtigeren Frage verbunden: Werden unsere Uindeskinder bereit fein, die Fahne des jüdischen Glaubens mit der feurigen (Dpferfreude zu tragen, wie sie die Generationen vor uns getragen haben? Die Frage der Hegemonie im Judentum ist ureigentlich die Frage des Jude n t u m s s e l b st. Korrespondenzen * Nachrichten. m > Deutsches Reich. Agudistische Hachschara m der Umgebung Frankfurts. Frankfurt a. M., 26. Juni. Der Aguüas Jisroel-Jugendgruppe in Frankfurt a. M. ist von befreundeter Seite die Möglichkeit geboten worden, in allernächster Nähe junge Leute in eine Hachschara zu schicken. Es handelt sich um einen Ausbildungsgang im Gartenbau. Diese Hachscharastätte ist deswegen besonders günstig, weil sie, direkt bei Frankfurt, zu einem kleinen agudistifchen Sammelpunkt werden soll. Die Unkosten für Verpflegung werben etwa 25 mt monatlich betragen. Obwohl schon zahlreiche Anmeldungen erfolgt sind, sind, wie wir hören, noch einige Stellen frei. Anmeldungen sind zu richten an den Vorstand der Agudas Äisroel-Jugendgrupps, z. Hdn. d. Herrn Max Eschwege, Frankfurt a. M., Thüringerstr. 23. Ansiedlungsmöglichkeiten in Jugoslavien. - F r a n k fu r t a. M., 21. Juni. Dem Büro der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" ist auf eine Anfrage an den Vorsitzenden des jugoslavifchen Hilfskomitees, Herrn Benö Fleischer in Belgrad, über die Voraussetzungen, unter denen sich Juden in Jugoslavien ansiedeln können, folgendes mitgeteilt worden: Grundsätzlich hat die jugoslavifche Regierung für die deutschen Juden Asylrecht dekretiert und es wird die Aufenthaltsbewilligung jedem gewährt. Industrielle können sich mit ministerieller Genehmigung, die nur Formsache ist, etablieren. Angestellte sind wegen der immerhin vorhandenen Arbeitslosigkeit schwer unterzubringen. Spezialarbeiter können beschäftigt werden. Aerzte, Apotheker, Rechtsanwälte kommen nicht in Betracht, da Sprachkenntnisse und jugoslavifche Staatsangehörigkeit erforderlich ist. . Studenten können ihre Studien in Rechtswissenschaft, Medizin, Philosophie, Landwirtschaft, Veterinärkunde «und Pharmacie an den Universitäten des Landes beenden. Für Thoragelehrte, Lehrer, Lehrerinnen, Kindergärtnerinnen ist kein Raum, da konfessionelle Schulen nicht bestehen. Zusammenschluß der jüdischen Referendare und Assessoren. Berlin, 27. Juni. Auf Veranlassung der Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe fand am 15. Juni eine Versammlung jüdischer Referendare statt, in der ein Referendarausschuß gewählt wurde, der mit dem Leiter der Geschäftsstelle der Anwaltsberatung der Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe eng zusammenarbeitet. Am Montag wurde in einer Versammlung jüdischer Assessoren die Gründung einer Assessorenvereinigung beschlossen. Die Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe ersucht die jüdischen Assessoren, an dieser Versammlung teilzunehmen und fordert Referendare und Assessoren aus, sich schriftlich bei der Anwaltsberatung, Oranienburgerstr. 31, zu melden. Die Ausgabe dieser Ausschüsse ist die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Referendare und Assessoren und insbesondere die Vorbereitung der Berufsumschichtung. Sollen jüdische Frontkämpfer als Inhaber „deutscher Geschäfte" gelten dürfen? Berlin, 22. Juni. Im Zusammenhang mit der Ausschaltung jüdischer Konfektionsfirmen bei der Belieferung der Kommunalbehörüen mit Bekleidungsstücken für Wohlfahrtserwerbslose wird in einer Zuschrift an das „Berliner Tageblatt" der Nachweis versucht, daß der gegen die jüdischen Firmen erhobene Vorwurf, minderwertige Ware geliefert zu haben, unbegründet sei. Im Anschluß daran wird die Frage aufgeworfen, ob nicht in Analogie zum Beamtengesetz diejenigen jüdischen Firmeninhaber, die Frontkämpfer gewesen sind, als Inhaber eines „deutschen Geschäfts" anerkannt werden sollen. Arierpäragraph auch in der Arbeitsfront. B e r l i n, 27. Juni. Wie die „Frankfurter Zeitung" im Namen eines großen Nachrichtenbüros meldet, hat es in Kreisen der Deutschen Arbeitsfront unliebsames Aufsehen erregt, daß die „E. V.-Zeitung" einen Aufruf veröffentlichte, der unter der Ueebrschrift: „Bleibt in den Berufsverbänden" die jüdischen Arbeitnehmer, besonders die Angestellten aufforderte, sich als Mitglieder den neuen berufsständigen Organisationen anzuschließen. In unterrichteten Kreisen wird in diesem Zusammenhang daraus hingewiesen, daß jüdische Arbeitnehmer von allen Organisationen der Nationalsozialisten, also auch von den Verbänden der Deutschen Arbeitsfront ein für allemal ausgeschlossen bleiben. Wenn einige Angestelltenverbände bisher den jüdischen Mitgliedern erst nahegelegt hätten, freiwillig auszuscherden, so wolle das nichts besagen für bie kommenden Statuten der neuen Fachverbände in der Angestelltensäule. Diese Statuten der kommenden neun Fachverbände in der Angestelltensäule würden ebenso wie die der anderen Gliederungen der Deutschen Arbeitsfront den Arier-Paragraphen enthalten. Zwischen dieser Regelung und dem Totalitätsanspruch der offiziellen Organisationen der Deutschen Arbeitsfront bestehe auch keinerlei Widerspruch, da ja die berussständische Zusammenfassung der Arbeitnehmer eben eine deutsche Arbeitsfront sein solle. Man könne annehmen, daß die maßgebenden Kreise Ich auch schon mit der Frage der organisatorischen Zusammenfassung der jüdischen Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt Hätten.' Einer der Gedanken, die in öieem Zusammenhang auftauchten, gehe dahin, sämtliche jüdischen Arbeitnehmer beider Geschlechter und aller Berussgruppen zusammen mit den übrigen jüdischen Mitgliedern der verschiedenen Berufe in einem Gesamtverbanüe der jüdischen Beschäftigten zu- 'ammenzufassen, dem allerdings im wesentlichen nur gesellschaftliche Bedeutung zukommen würde und der an die Deutsche Arbeitsfront nicht angegliedert werden könnte. Städtisch unterstützte jüdische Rranke dürfen dem « jüdischen Krankenhaus nicht zugewiesen werden. .... Berlin. 27. Juni. ' Der Magistrat hat eine Anordnung erlassen, wonach es den Krankenkassen und Wohlfahrtsämtern künftighin untersagt ist, auch jüdische Patienten, die von der Stadt Unterstützung erhalten, dem Jüdischen Krankenhaus zu überweisen. Bisher galt das Verbot nur für nichtjüdische Patienten. Befreiung vom Schulbesuch und vom Schreiben ' am Sabbat. H a l b e r st a ö t, 25. Juni. Dom Preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden (Halberstadt) wird mitgeteitt, daß in 29. Juni 1933 verschiedenen Schulen des Landes die Geltung der Bestimmungen über die Befreiung vom Schulbesuch am Sabbat bezrv. vom Schreiben usw. in Frage gestellt war. Auf Vorstellung hat der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Weitergeltung der Bestimmungen gemäß folgenden Erlaß vom 17. Juni 1933 (UH G Nr. 1323) bestätigt: „Vereinzelte Fälle geben mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen der Erlasse vom 6. Mai 1859 — U 9333 — (ZVLUV. S. 523), vom 4. April 1868 — U 5813 — (ZBLUV. S. 333), vom 30. Januar 1869 — U 34905 — (ZBLUV. S. 145), vom 5. April 1864 — U III a 12676 — (ZBLUV. S. 346) und vom 18. Januar 1894 —UIII D 16 — (ZBLUV. S. 300) noch in Geltung sind und demgemäß jüdischen Eltern, welche aus religiösen Motiven ihren Sohn (Tochter) am Sonnabend ganz oder für die Stunde des G'ttesdienstes vom Schulbesuche entbunden zu sehen wünschen, die gebührende Berücksichtigung nicht versagt werden' kann und auch jüdische Schüler(innen) aus ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben und Zeichnen zu befreien sind. Für die aus derartigen Versäumnissen den betreffenden Schülern(innen) etwa entstehenden Folgen übernimmt : die Schule keine Verantwortung. Der Erlaß wird im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsoerwaltung in Preußen abgedruckt." Jüdische Rurbetriebe. B ad K i s s i n g e n, 22. Juni. Man schreibt uns: Die Tragik der deutschen Juden wirkt sich in sehr starkem Maße bei den in den deutschen Badeorten bestehenden jüdischen Kurbetrieben aus, bei Hotels, Restaurationen und nicht zuletzt bei den jüdischen Badeärzten; sie. stehen vor einem völligen Zusammenbruch. Dieser Notstand wirkt sich naturgemäß aus die Finanzen und somit auf den Bestand der an den Badeorten bestehenden Kultusgemeinden in höchst ungünstiger Weise aus, denn 90 Proz. der Gemeindemitglieder leben von den Kurfremden. Und doch vermag hier am ehesten Selbsthilfe dieser Gefahr vorzubeugen. Es ist nur erforderlich, daß die Juden diese Betriebe in erster Linie a u f s u ch e n und daß die jüdischen Aerzte ihren Einfluß geltend machen, daß die Patienten die Badeärzte in den deutschen Badeorten aufsuchen. In den größeren deutschen Kurorten ist eine gute und preiswerte Fle i sch v erso r gu n g gesichert. Nur wenn die Juden die deutschen Kurorte wieder frequentieren, ist Gewähr geboten, daß auch die jüdischen Kurbetriebe weiter existieren können. Um einen Grund für das Meiden deutscher Badeplätze zu beseitigen, fet. betont, daß jüdische Kurgäste an deutschen Badeorten ungestört und in völliger Ruhe ihre Kur gebrauchen können, so ist z. B. in Bad Kisingen, nach dem Urteil der hier weilenden Kurgäste der Aufenthalt in jeder Beziehung angenehm und ungestört."^ , - , ■ ' , v Die Verarmung der jüdischen Gemeinden in Deutschland. ... Karlsruhe, 25. Juni, r Das Verordnungsblatt des Oberrats der Israeliten Badens publiziert eine mit Zustimmung des Synodalausschusses erlassene Verordnung des Oberrats, derzufolge die Gehalts- und Versorgungsbezüge der Rabbiner, Religionslehrer und Kantoren und der sonnigen Gemeindebeamten, sowie ihrer Hinterbliebenen weitgehend gekürzt werden. Von der Kürzung.befreit bleiben die Bezüge bis zu 120 Mk. monatlich, ferner die Kinderzulagen und die Waisengelder. Die Kürzungen ind nach Vezugsklassen geastffelt. Die Verordnung tritt im Juli 1933 in Kraft. ■ . j . S a arlo u-j-s,. 26. Juni. : Zu der in der vorigen Nummer des-Israelit" wiedergegebenen ITA-Notiz über eine antijüdische Boykottbewegung im Saargebiet — die übrigens durch einen bedauerlichen Fehler des Metteurs unter eine falsche Rubrik gekommen war — wird uns von einem Leser unseres Blattes in Saarlouis folgendes geschrieben: n: Von einer Boykottbewegung.kann hier gar kerne«, Rede sein.. Es gehen genug Leute, die das« Haken?- kreuz offen tragen, in jüdische Geschäfte und es wird an ben anderen Orten des Gebietes nicht viel anders sein wie hier. Die Geschästslosigkeit über die ganz ge-