Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 24 (15.6.1933)
- Date
- 1933-06-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2450756-2450779--79661-2537444- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Der Israelit Nr. 24 Seite 5 15. Juni 1933 __ Len Frauen etwas höher ist. Da innerhalb der Bevölkerung Bayerns der Anteil der Juden 0,7 Prozent -beträgt, so ergibt sich für Bayern noch stärker als für Preußen, um wieviel mehr Not und Elend dazu geführt haben, jüdischen Bewohnern Bayerns den Mut zum Leben zu nehmen. Das Blatt schließt: Wenn es eines erneuten Beweises für die Verbundenheit der Juden mit dem Land, das ihre Heimat ist und in dem sie ihr Brot suchen, bedarf, so geben ihn die vorstehenden erschütternden Anteilszahlen. Jüdische Rechtsanwälte. Berlin, 12. Juni. Staatskommissar Hasemann hat in Vertretung des Oberbürgermeisters nachstehende Verfügung erlassen: «Die Einrichtung einer „Liste der Rechtsanwälte" bei der Zentralen Hauptverwaltung hatte den Zweck, die Ueberführung der von der Stadt geführten Prozesse aus der Hand jüdischer Anwälte in die Hand arischer, national zuverlässiger Anwälte zu erleichtern. Nachdem dieser Zweck als erreicht angesehen werden kann, wird nunmehr die Liste der Rechtsanwälte außer Kraft gefetzt. Die Bezirksämter sind daher künftig wieder berechtigt, selbständig die ihnen für die Führung der Prozesse geeignet erscheinenden Anwälte zu beauftragen, und Zwar auch dann, wenn dese nicht in der Liste der Rechtsanwälte geführt gewesen sein sollten. Selbstverständlich wivd vorausgesetzt, daß die Bezirksämter nur arische und nationale Rechtsanwälte beauftragen." Die Kreisleitungen der NSDAP, für die o bersch l e s i s ch e n I n ü u st r i e st ä d t e erlassen im Verein mit dem „Bund nationalsozialistischer Juristen" einen Aufruf zur Frage der W i e d e rz u l -a s s u tt g jüdischer Rechtsanwälte in Oberschlesien auf Grund des Minderheitsschutzes. In ihm heißt es, es sei selbstverständlich, daß die Anordnungen des Gesetzgebers auch von den Aktivsten innerhalb der Bewegung respektiert und den sremürassigen Richtern, Anwälten und Notaren bei Ausübung ihres Berufes keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden. „Das bedeutet aber nicht, daß es den Nationalsozialisten und den anderen auf den: Boden der nationalen Revolution stehenden deutschen Volksgenossen gestattet ist, von sich aus durch Inanspruchnahme fremdrassiger Anwälte und Notare diesen die Möglichkeit^ zu geben, ihren zur Zeit ausgeschalteten Einfluß auf das deutsche Rechtsleben wiederzugewinnen. Man glaube nicht, daß derartige Sabotageakte gegen die nationale Revolution im Geheimen betrieben werden können." Zahnärzte, Zahntechniker und Rrankenkaffen. Berlin, 6. Juni. Im Deutschen R e i ch s a n z e i g e r wird unter dem Datum vom 2. Juni eine Verordnung über die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei den Krankenkassen veröffentlicht. Danach endet die Tätigkeit von Zahnärzten und Zahntechnikern bei Krankenkassen, wenn sie nicht arischer Abstammung sind oder sich in kommunistischem Sinne betätigt haben. Solche Zahnärzte sind auch künftig von der Tätigkeit auf Kosten von Krankenkassen ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gellen — analog dem Beamtengesetz — nicht für nichtarische Zahnärzte und -Techniker, die bereits seit dem 1. August 1914 niedergelassen sind oder die im Weltkriege mitgekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Die Krankenkassen teilen den für den Abschluß ihrer Gesamtverträge zuständigen kassenärzt-' lichen Vereinigungen die Namen der bisher für sie tätig gewesenen Zahnärzte und Zahntechniker bis zum 10. Juni 1933 mit. Diese Vereinigungen erklären die Tätigkeit der auszuschließenden Zahnärzte und -Techniker mit Wirkung vom 6. Juli 1933 ab für beendet. Wichtige Entscheidungen zur Frage der fristlosen Entlassung jüdischer Angestellter. Berlin, 8. Juni. In der letzten Nummer der „C. V.-Zeitung" werden zwei arbeitsgerichtliche Entscheidungen besprochen, die von grundsätzlicher Bedeutung in der Frage des Rechtes auf fristlose Entlassung jüdischer Angestellter sind. Die eine vom Arbeitsgericht in Berlin getroffene Entscheidung (13 A C 288/33) spricht aus, daß in den Boykottmaßnahmen, die mit Zustimmung der Regierung zur Abwehr der Greuelpropaganda getroffen worden sind, ein Grund zur fristlosen Entlassung des jüdischen Klägers nicht gesehen werden kann. In einem zweiten vom Arbeitsgericht in Duisburg gefällten Urteil (1 A C 162/33 wird erklärt, daß es nicht etwa Sache des Arbeitnehmers sei, nachzuweisen, daß seine weitere Tätigkeit im Geschäft nicht geschadet haben würde, sondern daß die Beweislast für eine Gefährdung des Unternehmens aus- Die Woche. Berlin. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten bereitet die Herausgabe eines neuen Sammelwerks vor, das gewissermaßen im Anschluß an das Geüenkbuch das Märchen von der jüdischen „Drückebergerei" endgültig zu erschüttern bestimmt ist. In dem Werke, dessen Zusammenstellung Dr. F. Theilhaber übernommen hat, werden Regimentsgeschichten, Veröffentlichungen der Presse, Nachrufe, Anerkennungsschreiben usw. gesammelt, welche die Bewährung jüdischer Soldaten besonders deutlich erkennen lassen. — In der Nacht vom 7. zum 8. Juni ist der bekannte Prediger der Resormgemeinde, Dr. Joseph Lehmann, gestorben. Dr. Lehmann, der vor kurzem seinen 6 0. Geburtstag feierte, gehörte, zu den radikalsten Verfechtern der Sonntagsreform. — Der Zentralverband o st j ü d i f ch e r Organisationen in Berlin E. V. teilt mit, daß er seine Vüroräume von Rosenthalerstr. 55 nach Berlin R. Linienstr. 69 verlegt habe. Rach wie vor werden durch die Beratungsstelle des Verbandes jedermann Auskünfte in Paßangelegenheiten und Rechtsfragen erteilt. — Das Berliner Sondergericht verurteilte eine ehemals im Pankower Ambulatorium der Ortskrankenkasse beschäftigte jüdische Krankenschwester zu zwei Monaten Gefängnis, weil sie zu Kolleginnen geäußert hatte, „man hätte 25 Juden beerdigt in Weißensee, von denen man nicht weiß, wie und wo sie ums Leben gekommen sind." — Auf höhere Anordnung sollen Nichtarier vorläufig zur Doktorpromotion in Frankfurt und Berlin nicht mehr zugelassen werden. Der Rektor der Breslauer Universität, Geheimrat Professor Helsritz, erklärte, es habe keinen Zweck, in dieser Sache Gesuche an das Ministerium zu richten, da dieses keinerlei Ausnahmen machen wolle. — Das etwa 350.000 Personen umfassende R e i ch s p o st p e r s o n a l wird im Verlauf von höchstens vier Monaten auf Abstammung und nationale Zuverlässigkeit geprüft werden. Bei der Reichspost find derzeit im ganzen etwa 12 höhere und mittlere Beamte in gehobener Stellung jüdischer Abstammung. Außerdem gibt es noch etwa 30 sonstige jüdische Beamte und Beamtinnen. — Wie die Conti-Agentur mitteilt, wurden sämtliche Insassen des jüdischen Zöglingsheims in Wolzig (Mark) nach Vornahme einer Durchsuchung des Heims, bei der verschiedene Waffen und belastendes Schristenmaterial gesunden wurden, auf Lastautos verladen und nach dem Konzentrationslager Oranienburg geschafft. — Einer Meldung des „Angriff" zufolge wurden alle nichtarischen Mitglieder des Deutschen A n w a l t s Vereins, der vor kurzem feine Eingliederung in den Bund nationalsozialistischer Juristen beschlossen hat, aufgefordert, ihren Austritt aus dem Verein zu erklären. Hamburg. Die Hamburgifche Landesjustizverwaltung hat die Zulassung von weiteren 25 Rechtsanwälten nichtarischer Abstammung zurückgenommen, nachdem schon früher 44 jüdische Anwälte ausgeschlossen worden waren. Breslau. Die Stadtverordneten von G l a tz beschlossen, allen Zeitungen, die Geschäftsanzeigen jüdischer Firmen veröffentlichen, die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen zu untersagen. Mainz. In Mainz und Hildesheim wurden dis Rsichszufchüsss für Hausreparaturen „nicht deutschstämmigen" Bürgern abgeschlagen. Wien. Gegen das Geschäft des jüdischen Juweliers Norbert Futterweit wurde ein Bombenanschlag verübt, dem der Besitzer zum Opfer fiel. Zwei Verkäuferinnen sowie drei andere Personen, die sich zur Zeit des Anschlags im Geschäft befanden, wurden schwer verletzt. Amsterdam. Der Präsident des British Board of Deputies, Neville L a s k i und Dr. Norman B e n t w i ch, trafen letzte Woche in Amsterdam ein, um mit den Mitgliedern des Komitees für jüdische Fragen in Holland über die Lage der in Holland und anderen Ländern aus Deutschland eingetroffenen Juden zu beraten. SB schließlich und allein dem Arbeitgeber obliegt und daß er von ihr auch nicht durch allgemeine Vermutungen befreit werden kann. Unter Hinweis auf diese beiden Entscheidungen wird in dem Artikel an Arbeitnehmer, die wegen ihrer Abstammung fristlos entlassen wurden, die Aufforderung gerichtet, sich mit der Tatsache der fristlosen Entlassung nicht abzufinden. In jedem Falle sei die Anrufung der Arbeitsgerichte geboten. Die juristisch-wirtschaftliche Beratungsstelle des Eentral-Vereins stehe nach wie vor zur Beratung in solchen Angelegenheiten zur Verfügung. Volks- und Staatsangehörigkeit. Berlin, 9. Juni. Aus den Ausführungen Ministerialrat C o n t i' s bei der Pressekonferenz werden noch folgende Einzelheiten mitgeteilt: Die Behandlung der Judenfrage, so erklärte dem Bericht der „Märkischen Boikszeitung" zufolge Ministerialrat Dr. Conti, werde sich dadurch vereinfachen, daß in Zukunft streng geschieden werden müsse zwischen Volks- und Staatsangehörigkeit, bezw. zwischen Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit. Ausgehend von der Tatsache, daß man zwar zwei verschiedenen Staaten, jedoch nicht zwei verschiedenen Völkern angehören könne, würde die Stellung der Juden unter ein Minderheitenrecht fallen. Dieses Recht würde ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit belassen, sie von bestimmten Berufen jedoch ausschalten, wie ihnen auch bestimmte Rechte und Pflichten nehmen, die dem Volksbürger zugebilligt werden oder ihm auferlegt sind. Alle Weiterungen, die in einer Diffamierung der Juden bestünden, würden in Zukunft Wegfällen. Die Regierung steht aus dem Standpunkt, daß die Juden keine minderwertige, sondern eine anderweitige Rasse sind. Die neue Stellung der Juden soll also keine Repressalie oder Bestrafung, sondern Schutz der beiderseitigen Volkstümer vor verhängnisvollen Zusammenstößen und tragischen Vermischungen sein. (Siehe Leitartikel.) Namensänderungen von Ostjuden in Deutschland sollen rückgängig gemacht werden. Berlin, 8. Juni. Laut Meldung der „Märkischen Volksgcitung" fei beabsichtigt, dort, wo es „nicht möglich fein werde, die seit 1914 zugewanderten Ostjuden auszuweisen oder sie in Güte loszuwerden", sie zu zwingen, ihren ursprünglichen Namen wieder anzunehmen. Zu diesem Zwecke wolle man die seit dem 1. August 1914 oorgenommenen jüdischen Namensänderungen, die in erster Linie die Ostjuden betreffen, rückgängig machen. Arierparagraph auch im deutschen Noten Areuz. Berlin, 9. Juni. Der Beauftragte des Neichsinnenministeriums beim Kommissariat für freiwillige Krankenpflege, Dr. Hocheisen, veröffentlicht im „Völkischen Beobachter" einen Artikel über die Anpassung der Organisation des Deutschen Roten Kreuzes an die nationalsozialistischen Forderungen. In diesem Artikel wird mitgeteilt, daß bisher zwischen der Leitung des Deutschen Roten Kreuzes und dem Kommissariat für freiwillige Krankenpflege eine Reihe von Vereinbarungen getroffen wurden, die u. 'a. die Durchführung der Grundsätze der NSDAP, im Verlangen der arischen Abstammung für alle Funktionärstellungen innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes vorsehen. Demzufolge werden im Deutschen Roten Kreuz nur noch arische Funktionäre, Samariter, Kranken-, Säuglings- und Wochenschwestern tätig sein können. In' alle Vorstände werden von den Beauftragten des Reichsinnenministeriums bezeichnte Nationalsozialisten beigewählt, auch sollen die Satzungen im Sinne des heutigen Staates umgearbeitet werden. Im Hinblick auf diese Reformen erübrige sich die Schaffung besonderer nationalsozialistischer Samariterorganisationen, etwa eines „Noten Hakenkreuzes" oder einer „Braunen Schwesternschaft". Unbefugter Eingriff in die Rechtspflege. Berlin, 11. Juni. Wie wir bereits mitteilten, haben in Duisubrg anläßlich des ersten Wiederaustretons der zur Amtsführung zugelassenen jüdischen Rechtsanwälte vor Gericht stürmische Demonstrationen stattgefunden. Ueber den Verlauf der antisemitischen Kundgebungen gibt die dort erscheinende „National-Zeitung" unter der Ueberschrift