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Der Israelit · 1933-06-15 · Heft 24 (15.6.1933) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 24 (15.6.1933)
Date
1933-06-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 24 Der Israelit 15. Juni 1933 Mißliebigkeit des Terminus „jüdische Theologie". Daß dieser Sachverhalt auf bestimmte wesentliche Phänomene fundiert sei, die eine „jüdische Theologie" als etwas grundsätzlich anderes erscheinen lassen als das Wesen „christliche Theologie", kann zugegeben werden. Es ist Ignaz Maybaums jüngst gemachter Feststellung, daß für bas Judentum die Funktion der Theologie nur sekundäre Wichtigkeit besitze, durchaus zuzustimmen. Mit dieser Rangierung der Theologie ist aber implicite das Vorhandensein oder mögliche Vorhandensein einer „jüdischen Theologie" bereits gesetzt. Diese Möglichkeit aber ist zunächst noch durchaus als Problem zu behandeln. Cs muß erst untersucht werden, ob der Komplex für den man den Namen „jüdische Theo- . logie" in ' Anspruch nimmt, in der Tat diesen Namen verdient. Anlaß zu diesem Zweifel gibt die Erwägung, daß Wort und Begriff der Theologie dem jüdischen Bewußtsein, soweit es sich in seiner immanenten Sinnregion befunden hat, fremd geblieben ist. Das geschichtliche Phänomen der mittelalterlichen jüdischen Religionsphilosophie soll von uns in diesem Zusammenhang nicht analysiert werden. Ls genüge der Hinweis, daß die Struktur dieses Typus durchaus nicht als normativ angesehen werden darf, daß sie zumindest eine grundsätzliche Prüfung der Frage fordert, ob ihr Ineinander von platonisch-aristotelischer Metaphysik und jüdischer „Theologie" nicht eine Verzeichnung sowohl der theologischen wie der religionsphilosophischen Struktur darstellt, (vgl. Wieners diesbezügliche Bemerkungen.) Wesentlich für die Beantwortung der Frage, ob es überhaupt zulässig sei, von einer „jüdischen Theologie" zu sprechen, scheint der Sachverhalt, daß alle christliche Theologie ihre charakteristische Funktion durch den Bezug auf die sakrale Autorität der Kirche empfängt. Dieser Bezug charakterisiert nicht nur den Katholizismus, innerhalb dessen das Korrelationsglied Kirche ■ eine durchaus stabile Autorität darstellt, sondern auch den Protestantismus bis hinein in die revolutionäre Gruppe der um den Gffcnbarungsbegriff des „Wortes G'ttes" ringenden dialektischen Theologie. Die Theologie bleibt auch bei Barth, so sehr sie idealster ofsenbarungsbezüglich ist, de facto dennoch auf die Institution der Kirche, die produzentin und Trägerin des charismatischen pneumas, hingcwiesen. Barth anerkennt zwar nur eine zeitliche, relative und formelle Autorität der Kirche. Rur die Person des Stifters habe unmittelbare, inappellable Autorität. Aber auch die Kirche besitzt immerhin kraft des Schemas der Beziehung zwischen dem Stifter und der Kirche eine Heilqualität, die ihr die sakrale Autorität durchaus sichert. Auf die dogmalische Lehrautorität dieser Kirche ist nun alle theologische Arbeit hingerichtet. Theologie ist entweder, wie im Katholizismus, die Explikation des von der kirchlichen Instanz verkündeten oder, wie in der dialektischen Theologie, „die Stätte, wo die Kirche sich selber Rechenschaft gibt von ihrem Tun". (Vgl. Karl Barth's instruktiven Aufsatz „Kirche und Theologie" in „Zwischen den Zeiten", IV, S. 15 ff.) In jedem Falle ist es also ein Wechseldienst zwischen Kirche und Theologie, der für die Struktur der theologischen Aufgabe wesentlich ist. Diese formalen Bestimmungen reichen aber nicht aus, um die konkrete Sinntiefe und Konfequenzgeladenheit dieser Korrelation sichtbar zu machen. Cs muß noch in Erinnerung gebracht werden, welche metaphysischen Voraussetzungen es denn sind, die dieses formale Schema aus sich hervorgetrieben haben. Cs muß darauf hingewiesen werden, daß die Struktur Theologie-Kirche keine organische, in Realitäten fundierte Sinnbeziehuitg ist, kein elementares Faktum, sondern ein Theologoumenom, das Sekundär- Produkt einer bestimmten theologischen Konstruktion, während der Seinskomplcr „Judentum" bereits in seiner „stummen Existenz" (Maybaum) eine vorgegebene, sinnfunöierende Cristenz bedeutet, ist die Heilanstalt „Kirche"' keine Realität an sich, sondern eine theologische Konstruktion, ein organisatorisches Gebilde, nicht ein organisches Gewächs, wie es das Judentum in seiner volkhaftigkeit darstellt. Kirche ist nur möglich, kraft bestimmter theologischer Voraussetzungen. Judentum ist da und schafft durch seine Theophanie bestimmte theologische Konsequenzen. Wir berühren hiermit bereits den wesentlichsten Differenzpunkt zwischMi, jüdischer und christlicher Theologie. Cr verschärft" sich noch, wenn wir das-,spezifische THMogumenom ins Auge fassen, das der Konsirükli0tt „Kirche" futtdrerettd z»7, gründe liegt.' Cs ist die Lehre vom Sündenfall, die die Cinschiebung einer charismatischen Heilsanstalt zwischen G'tt und Mensch notwendig macht. Die Kirche als die Rachfolge des Stifters übernimmt die Funktion der Gnadengewährung. Damit aber tritt sie in öie Situation einer permanenten Krisis. Kirche wird notwendig zu einem Paradoxon. Sie will G'ttliches und Menschliches in einem.Feim Ja, noch schärfer: sie erhebt den Anspruch, als sinn öig e s Mcnschtum zugleich Bewahrerin des Jenseitigen zu sein. Cs ist die Leistung des Protestantismus und in ihm. vor allem der dialektischen Theologie, diese paradoxsttuation durchschaut zu haben. Die theoretischen versuche zur Bewältigung dieses für den Sinn der Kirche fundamentalen Problems sollen hier nicht erörtert werden. Ihre Grundtendenz ist bezeichnend durch die lutherische Begrifssprägung der „sichtbaren" und „unsichtbaren" Kirche. In neuerer Zeit hat Sohm diese Unterscheidung neu ausgenommen. Die dialektische Theologie hat sie durch das Motiv der „dialektischen Rede" von G'tt zu vertiefen gewußt. Die Kirche wird so zum Schauplatz einer dialektischen Bewegtheit, sie wird zum Ort der immer neuen Anrede durch G'tt, zur Stätte des Habens und zugleich Nichthabens des Wortes G'ttes. ). Diese theologische Struktur des' Begriffs Kirche trägt natürlich das Signum der gleichen Parädoxsituation auch in die ’ von ihr abhängige T h e o l o - g i e. Sie erzeugt das dialektische Moment der theologischen Rede von G'tt. Weil die Theologie die Theologie der in der permanenten Krise stehenden g'ttlich-menschlichen Kirche ist, steht auch sie als „theologia post lapsum" in der Krise aller Paradoxie. Wir nehmen nunmehr von Neuem die Frage auf: Gibt es eine „jüdische Theologie"? Die vorläufige Antwort muß lauten: Eine Theologie als Explikation des durch kirchliche Autorität verkündeten oder als Wächeramt über die Aussagen einer dialektisch bewegten Kirche kann es innerhalb des Judentums nicht geben. M. a. W.: versteht man unter theologischer Arbeit wesenhaft die Besinnung auf Offenst acungsgeb alte, die. durch das Medium einer sakralen Institution mit Autoritätscharakter übermittelt werden, so ist eine jüdische Theologie sinnunmöglich. Und zwar deshalb, weil das Judentum eine kirchliche Autorität, und sei es auch im abgeblaßtesten Sinne, nicht kennt. An der Stelle der Kirche steht im Judentum bas Volk. Das Volk und nicht etwa die Synagoge oder die Gemeinde. Dieser Sachverhalt soll näher untersucht werden. (Fortsetzung folgt.) 3bi\nv Korrespondenzen * Hacbridncn. Deutsches Reich. Gatten von Rrchtariern sind Uichtarler. Frankfurt a. M., 8. Juni. Nach einer Bekanntmachung des hessischen Gauleiters der NSDAP, in Darmstadt werden alle Neuaufnahmen in die Partei nach dem 30. Januar 1933 von einem Ausschuß nachgeprüft. Als nicht aufnahmefähig gilt jeder, der nichtarischer Rasse ist. Auf Grund der jetzt neu erlassenen Richtlinien werden auch. Personen, die mit Nichtariern verheiratet sind oder engere gesellschaftliche Beziehungen zu solchen unterhalten, ferner Personen, die an einem nichtarischen Geschäft interessiert lind oder den Boykott gegen das Judentum gebrochen haben, als „Nichtarier" betrachtet werden. < Messen und Marktest,jsinö Juden radikal; ■; auszunierzäm" .'' > .'l 58 erlin, 2. Jüni. ' 'Wie das „Pößnecker Händlerblatt", daS^ Qrgast des- P.e r,b a nd.es d e.u t s ch e r Händler, Scha u-ste U lex und Marktreisender, der seinen Sitz in Dresden haH-berichtet, erklärte .auf einer-: Gautatzung des Reichsverbandes ambulanter Gewerbetreibender der Gauführer im Verlauf einer Debatte über die künftige Zulassung jüdischer Händler und Gewerbetreibender zu den deutschen Messen und Märkten, die Juden müßten aus: Äiessen--und Märkten radikal ausgemerzt werden. Nur bewährte Frontkämpfer sollten auf Grund besonderer durch das Präsidium' des Reichsverbändes auszustellender Ausweise eine andere Behandlung erfahren. Inzwischen ist bekannt geworden, daß die vom Reichsverband gewünschten Grundsätze schon jetzt ausi manchen deutschen Kleinmessen und Kleinmärkten praktisch zur Anwendung kommen. So wurde einer jüdischen Händlerin, die seit längerer Zeit für eine Bude auf dein. Konftanzer Markt vorgemerkt war, vom Stadtrentamt in Konstanz der Bescheid erteilt, die Bude könne nur nichtjüdischen Bewerbern.zugewiesen werden. Der städtische Marktmeister in.Darmstadt antwortete aus eine Bewerbung: „An jüdische Händler dürfen zu den hiesigen Messen keine Plätze abgegeben .werden." ' Eine gesetzliche Bestimmung oder eine Anweisung der Zentralbehörden, auf die sich solche Maßnahmen berufen könnten, besteht nicht. Rat für Rassenpolitik . ' Berlin, 2. Juni. „Wolffs Telegraphen-Büro" teilt mit: „Der dauernd und bedrohlich zu nehmende Geburtenrückgang, die, Benachteiligung der erbgesunden Familien, wie auch die mehr und mehr in Erscheinung tretende Rassenmischung und Entartung der deutschen Familie erfordern die größte Aufmerksamkeit und Beachtung -der Reichsregierung, um diese Entwicklung durch gesetzlich zutreffende Maßnahmen aufzuhalten und sowohl quantitativ wie qualitativ den Bestand unseres Volkes zu sichern. Zur Unterstützung bei der Vorbereitung dieser Maßnahmen hat der Reichsminister des Innern an Stelle des im Jahre 1930 begründeten „Reichsausschusses füv Bevölkerungsfragen" einen „Sachverständigenbeirat füv Bevölkerungs- und Rassenpolitik" berufen. Jüdische Selbstmorde in den Jahren 1921 bis 1928. Berlin, 2. Juni. : Unter der Ueberschrift „Zahlen, die beweisen", nimmt die „E. B.-Zeitung" in ihrer Nummer vom 1. Juni Bezug auf die große Reichstagsrede des Kanzlers, in der als Merkmal der deutschen Not die hohe Zahl der Selbstmorde in den letzten anderthalb Jahrzehnten hetvorgehoben wurde. Das Blatt hat den jüdischen Anteil an den Selbstmorden' der Gesamtbevölkerung der Freistaaten Preußen und Bayern für die Jahre 1921 bis 1928 ermittelt und macht darüber'folgende Angaben: In Preußen beträgt die Zahl der Personen, deren Tod durch Selbstentleibung eintrat, in den acht Jahren von 1921 bis 1928 69.944. Davon waren 49.212 Männer und 20.732 Frauen. Innerhalb dieser Gesamtzahl sind die Juden mit 1390 Personen enthalten, darunter 860 Männer und 530 Jüdinnen. Setzt man die Gesamtzahlen derer, die in Preußen in den Freitod gegangen sind, mit den darin enthaltenen Zahlen der Juden in Beziehung, so ergibt sich, daß unter 100 Selbstmördern 2 Juden waren. Bei den Männern liegt der Prozentsatz unter dieser Ziffer, bei den Frauen noch darüber. Da innerhalb der Bevölkerung Preußens der- Anteil der Juden 1,1 vom Hundert beträgt, so bedeutet dies, daß die seelischen und wirtschaftlichen Gründe, die zum Freitod geführt haben, bei den Juden im Verhältnis fast doppelt so stark gewirkt haben als bei den nichtjüblschen Beoölkerungskrersen Preußens. Aehnlich ist das Ergebnis in Bayern. In diesem Land betrug in den acht. Jahren von 1921 bis, 1928 die Gesamtzahl der Selbstmorde 9596, darunter waren 6832 Selbstmorde von Männern und 2773 von Frauen. Die entsprechenden Zahlen der Juden sind 147 bezw. 101 und 46. Errechnet man wiederum den Anteil der Selbstmorde von Juden innerhalb der Gesamtzahl derer, di6 den Freitod gewählt haben, so ergibt sich daraus ein Anteil von 1,53 Prozent jüdischer Selbstmorde, der ebenso wie in Preußen bei den Männern etwas niedriger, bei

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