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Der Israelit · 1933-05-30 · Heft 22 (30.5.1933) · page 21

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 22 (30.5.1933)
Date
1933-05-30
Page
– (sequence 21)
Language
German
Belongs to
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30. Mai 1933 Nr. 22 Seite 3 Bücherbesprechungen. Jüdisch-deulscher und deutsch-jüdischer Dolmetscher. Kurzgefaßtes Wörterbuch für Unterricht, Handel und Verkehr. Von Dr. Erich Bischofs. Leipzig. 19 3 3. Fünfte Auflage. Das Büchlein ist in fünfter Auslage erschienen. Anzuerkennen ist der gute Wille des. Verfassers, unzulänglich jedoch ist die Ausführung. Grundsätzlich falsch, sprachwissenschaftlich unmöglich ist die, gegen die vierte Auslage bereits abgeschwächte Verquickung eines Wörterbuchs der jiddischen Sprache mit einem des Rotwelschen und der Landsahrer. Grundsätzliche sachliche Mängel, die auf Unkenntnis gurückgehen: Unerlaubt ist der Wirrwarr in der Phonetik, die verschiedene Mundarten ungesondert durcheinander bringt (abgesehen von Fehlern, wie ü statt i) und sich dabei einfach auf die Verschiedenheit der Aussprache beruft. Eine große Anzcchl der gebrachten Wörter sind im Jid- .dischen einfach nicht vorhanden, die Uebersetzungen sind oft irrig, die Ableitungen sind in sehr großer Verhältniszahl falsch, unmöglich, zu einem andern Teil sehr anfechtbar. Es ist buchstäblich so, daß fast jede Zeile des Buches zu meist schweren Beanstandungen Grund gibt. Es gibt auf Deutsch, Englisch und Jiddisch. heute bereits eine so reiche philologische Literatur über das Jiddische, darunter auch Wörterbücher, daß ein derart unmögliches Buch sich unter keiner Bedingung bloß auf den guten Willen berufen darf. Der Verfasser hat sich dadurch seine Hebraistischen Kenntnisse zu einer Unterschätzung der Aufgabe und einer Ueberschätzung seiner Mittel verleiten lassen. B. Sedakah, nahestehende und entgegengesetzte Begriffe im Alten Testament. Von K. H j. Fahlgren. Upsala. 1932. 270 Seiten. Es ist ein begrüßenswertes Unternehmen, die oft vieldeutigen Ausdrücke des Alten Testamentes in ihrer Ableitung und der Mannigfaltigkeit ihrer Bedeutung - zu beleuchten. Fahlgren hat sich, ausgehend vom Begriff der sedakah, dieser Aufgabe unterzogen, und sie ist ihm, im . ganzen gesehen, auch gelungen. Besonders dankenswert ist es, daß Fahlgren nicht bei dem Begriff sedakah stehen geblieben ist, sondern alle Begriffe, die sedakah nur im entferntesten nahestehen oder entgegengesetzt sind, mit in seine Untersuchung einbezogen hat. Studien über „Segen und Fluch im Alten Testament" und über „Das Leidensproblem im Alten Testament" bilden den Abschluß der fleißigen Arbeit. In einem Punkt ist dem Verfasser jedoch ein Mißgeschick widerlaufen, das sich wie ein roter Faden durch das ganze Buch zieht und viele Jrrtümer verursacht. Für Fahlgren sind alle behandelten Begriffe — wohl von sedakah ausgehend — Ausdruck des Gemeinschaftsverhältnisses, auf das nun alles bezogen wird. Bei sedakah stimmt dies, und da ist der Ausdruck sehr glücklich gewählt. Er mag auch noch hingehen bei den als „nahestehende Begriffe" bezeichneten. Absolut falsch aber ist es, die der sedakah entgegengesetzten Begriffe, wie raesa, hattat usw., nur unter dem Gesichtspunkt des Gemeinschaftsverhältnisses betrachten zu wolen, und es so hinzustellen, als ob ein Unrecht gegenüber dem außerhalb der Gemeinschaft stehenden nicht Platz greift. (S. z. B. S. 11, 19, 28 u. a. m.) Die Beweisführung an diesen Stellen ist irrig. Fahlgren mag wohl selbst das Falsche seiner Darstellung empfunden haben, denn an zwei Stelle.n (S.55 und S. 157) betont er, daß man durch G'tt, Der doch aller G'tt ist, mit jedem Menschen im Gemeinschaftsverhältnis steht. Es wäre u. E. da aber richtig gewesen, das sonst gute und aufschlußreiche Buch an den betreffenden Stellen zu berichtigen, zumal Fahlgren in dem am Ende des Buches befindlichen Abschnitt über „Die Gemeinschaftsvorstellung" auf die genannten beiden Bemerkungen nicht eingeht. Sehen wir von diesem, wenn auch schwerwiegenden Fehler ab, dann ist das Buch zu empfehlen, denn es bietet für viele Bibelstellen eine gute Erklärung, weil sich der Verfasser bemüht, dem mehrdeutigen Begriff eine aus dem Zusammenhang gewonnene richtige Uebersetzung zu geben. A. Die Diskussion über den Begriff der „nationalen Minderheit". Von Dr. jur. Hellmut. Dresden. 19 3 2. R i s s e - V e r l a g. Die gründliche, unter Verwendung der gesamten Quellen bearbeitete Schrift ist ein wesentlicher Beitrag zu der Klärung des umkämpften Begriffes der „Nationalen Minderheit". Der Begriff wird von der soziologischen und juristischen Seite aus beleuchtet und auch vom Standpunkt der verschiedenen Staatsgesetzgebungen aus dargestellt. Man wird dem Verfasser darin zustimmen können, daß eine eindeutige Definition der politischsoziologischen Erscheinung nicht gewonnen werden kann: dieser Mangel wirkt allerdings lähmend auf den Rechtsschutz der Minderheiten. Besonderes Interesse verdient die Schrift vom Standpunkt der jüdischen Minoritäten aus, die als solche in manchen Staaten gesetzlich anerkannt sind. M. N. Wie kann man die Anlagen des Kindes vor der Geburt günstig beeinflussen? Von Dr. Koloman S z e g o e. München. 1 933. Verlag der ärztl. Rundschau. Otto Emelin. Die Darlegungen haben zur Voraussetzung, daß durch seelisches Training der Eltern vor der Zeugung und Geburt die guten seelischen Anlagen des Der Israelit Kindes zur Entwicklung gelangen. Diese wissenschaftlich bisher nicht begründete Hypothese wird durch geistreiche Analogien aus anderen Lebensgebieten illustriert, freilich ohne zwingend zu überzeugen. Da man indes auch nicht in der Lage ist, die Hypothese zu widerlegen, ist es verlohnend, die Ratschläge des Verf. zu beachten und so die - Möglichkeit einer seelischen Eugenik zu vertiefen. Die ethischen Poftulate des Verf. zeigen zahlreiche Berührungspunkte mit den Forderungen der jüdischen Selbsterziehuna und Vorbereitung für Ehe und Nachkommenschaft. I. L. Zur Boykottfrage. Ein -Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Rudolf E a l l m a n n, Köln. Berlin. 1932. Philo-Verlag G. m. b. H. 44 Seiten. Preis Mk. —.70. Die vornehm ausgestattete Schrift ist im Wesentlichen der Abdruck eines ursprünglich als Manuskript erschienenen, in einem vor süddeutschen Gerichten anhängigen Rechtsstreit im Jahre 1931 erstatteten Gutachtens. Verf. hat in der wissenschaftlichen Welt durch seinen Kommentar zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb einen Namen, so daß seine Ausführungen der Beachtung aller Juristen gewiß fein können.. Verf. erörtert den Begriff des Boykotts (Verrufs- und Sperrerklärung) und die Grenzen seiner Zulässigkeit. Insbesondere die Frage der Schadensersatzpflicht der Urheber von Boykottaufforderungen. Verf. kommt mit guten Gründen zu dem Ergebnis, daß die — heute in Zeitungen usw. vielfach übliche, gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere jüdische Geschäste und Unternehmungen gerichtete — politische Boykottaufforderung sowohl Unterlassungswie auch Schadenersatzansprüche rechtfertige. Er geht hierbei lediglich von der bisher geltenden herrschenden Rechtsprechung aus, ohne seinen eigenen über diese Rechtsprechung hinausgehenden Standpunkt, wonach der Gewaltwettbewerb überhaupt prinzipiell unzulässig ist, zugrundezulegen. Es ist sehr zu hoffen, daß die Darlegungen auch heute von den deutschen Gerichten gewürdigt und beachtet werden, unbeschadet der gegenwärtigen politischen Machtlage. Der Grundsatz der „guten Sitten" bleibt unter allen Umständen maßgebend, und haben die deutschen Gerichte schon in manchen Fällen bewiesen, daß sie in dieser Richtung ihre Objektivität und Unabhängigkeit bewahren. Jüdische Geschäfte sollten auch gerade heute, da die Frage des politischen Verrufs zu einer ungeahnten Bedeutung zu gelangen droht, den Mut haben, ihre Rechte vor den deutschen ordentlichen Gerichten nachdrücklichst geltend zu machen, wobei die vorliegende Schrift, die die bisherige Literatur eingehendst behandelt, eine gute Unterstützung darstellt. isr. Eherecht am laufende Bande. Von der Verlobung bis zur Ehescheidung. Von Prof. Dr. Cd. Heilfron. Geh. Justizrat. Berlin-Schöneberg. 19 3 3. Max Hesses Verlag. 283 Seiten. Preis Mk. 3.30. Verfasser ist allen Juristen und insbesondere den Studenten durch seine kurzen stichwortartigen Grundrisse bekannt, die alle Gebiete des geltenden deutschen Rechts üarstellen und sich als Hilfsmittel zur Aneignung des Rechtsstoffes bewährt haben. Der vorliegende Band ist der erste einer Reihe von geplanten Darstellungen, in denen die alltäglich auftauchenden Rechtsfragen für den Hausgebrauch — in erster Linie des Nichtjuristen — entwickelt werden. Es geschieht dies in populärer, vielfach humoristischer Form, indem immer von konkreten, aus dem Leben gegriffenen Fällen, und zwar nach Art einer dramatischen Erzählung, ausgegangen wird. Auf diese Weise bleibt das Interesse wach und wird selbst dem Juristen von dem erfahrenen Verfasser, der eine 40jährige Richtertätigkeit hinter sich hat, viel Neues geboten. Also kein trockenes Lehrbuch, sondern eine unterhaltsame Wissensquelle, die es lachenden Auges und in praktischer Lebenskunde versteht, stets die am häufigsten vorkommenden typischen Nechtstatbestände des Lebens — im vorliegenden Falle des Ehelebens von der .Verlobung bis zur Scheidung — herauszugreifen. Das Buch kann Eheleuten und solchen, die es werden wollen, empfohlen werden. isr. Kölner anglisiifche Arbeiten, herausgegeben von H. Schäffler. 17. Band. Sozialismus und Religion, konfessionssoziologische Untersuchung der Labour party 1929—1931. Von Franz Linden, mit einer Karte und drei handschriftlichen Beilagen. Leipzig. 1932. B. Tauchnitz, kl. 4°, 180. Nach dem wenig objektiven Dibelius'schen Englandbuche begleicht durch Lindens Schrift die deutsche Wissenschaft eine Schuld. Linden zeigt die enge Verbundenheit der religiösen mit der sozialen Seele der englischen Arbeiterabgeordneten auf: — er beleuchtet diese Diesseitsreligiösität an der Lebens- und Wirkensgeschichte eines großen Teiles von ihnen. Dabei entsteht ein Ineinander, eine Synthese religiöser und sozialer Gesinnung, wie sie auf dem Kontinente bisher nicht bekannt ist. Statt aller Kommentare ein Beispiel aus dem Leben eines Abg. Edwards (S. 82): „1885 begann die Agitation für die Ausdehnung des Wahlrechts auf die Landarbeiterschaft. Wie ließ sich die Benachteiligung der ländlichen Arbeiter mit dem Bibelwort „Ihr alle aber seid Brüder" vereinbaren? Diese Erkenntnis des nichtg'ttesstaatljchen Zustandes war es, die Edwards in die Versammlungen trieb ... In der Free Methodist Church fand eine der Hauptversammlungen statt." Das ist der vielgeschmähte Geist anglikanischer Werkheiligkeit, dem wir als Bekenner einer mehr an Tatgeboten als an Dogmen reichen Religion uns innigst verwandt fühlen dürfen, — wie wir denn ja auch von Sombart, Dibelius und anderen Vekennern einseitigen Gnadenglaubens geradezu mit denselben Worten und für dieselben angeblichen Fehler geschmäht werden wie die Engländer: — der Giest g'ttbegeisterter Menschenliebe, die der Kulturwelt Segnungen geschenkt hat wie Gewerkschaft, rotes Kreuz und Völkerbundsgedanken,- ein Sozialismus, dessen Hauptdokument nicht Marxens Kapital", sondern die Bibel ist, und der in Parlamentsdebatten die Bibel zitiert (Linden 162), hätte es verdient, daß auch das Volk der Bibel in ihm stärker vertreten wäre, als es nach Lindens Statistiken der Fall scheint; vielleicht hätte das auch für die außerbritischen Juden sich segensreicher ausgewirkt, als es deren Anteil am nichtbiblischen Sozialismus und Kapitalismus leider getan. Man legt diese äußerst lesenswerte und anregend disponierte, lebenvolle und schöne Schrift nicht ohne das Gefühl aus Händen, daß es ein Volk mit uns geistesverwandten Strömungen gibt, — daß immerhin ein Menschenstamm außer uns Programm und Ideal für identisch hält und Beides unter G'ttes Fahne geeinigt hat. Es ist tröstlich, derartig die Entwicklung des Arbeiterstandes einer Nation dargestellt zu sehen, die geradenwegs zu den allen G'ttgetreuen gemeinsam heiligen Menschheitsidealen auf dem Marsche ist. Das ist verpflichtend für diejenigen unserer Brüder, die unter dieser Macht das Land der Bibel besiedeln . . . Und die deutliche Schilderung des englischen sozial religiös eingsstölltön Kleinbürgertums sollte unseren jüdischen Volkspädagogen zu erwägen geben, wie wichtig es wäre, unserer Jugend statt des weltstädtischen, des proletarischen oder des ländlichen Lebensideals ausschließlich das kleinbürgerliche anzuerziehen, das besser als alle anderen ein Milieu für Gesetzesbefolgung und Menschenliebe tätigster Art abgibt. Linden S. 67 findet sich sogar eine Schilderung des Sonntags-Schul-Betriebs, die geradezu Jefchiwa-Erinnerungen weckt. B. Cohen. Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberheffen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation. Von Rofy Vodenheimer. Frankfurt a. M. 19 3 2. I. K a u f f m a n n, Verlag. Preis drosch. Mk. 2.—. Diese fleißige, übersichtliche und ungeheuer belehrende Arbeit ist als Sonüerabdruck aus der „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" hier erschienen. Sie beruht in sehr weitem Maße auf neuen archivarischen Studien, die das für Oberhessen Typische zeigen, daß jeder reichsunmittelbare Stand „und fei es der kleinste Reichsritter" und auch die hessischen Adelsgeschlechter das Judenregal besitzen. Vom 12. bis ins 18. Jahrhundert hinein werden die Schicksale der Juden hier verfolgt: der Kampf um das Lebensrecht, die Pflicht der Verteidigung gegenüber leichteren und schwereren Bekehrungsversuchen, Anhören von christlichen Predigten, Untersuchungen der jüdischen Schriften über ihren etwa christenfeindlichen Inhalt, Schwierigkeiten, die „Sabbatfrau" halten zu dürfen, n. a. (der Pfarrer muß ihre hebräischen Bücher prüfen, ist er des Hebräischen nicht mächtig, so sollen die Bücher nach Marburg geschickt werden), ihr Berufs- und Wirtschaftsleben, das Verhalten einzelner Fürsten und schließlich ihre Geschichte in größeren Ansiedlungen, wie Friedberg, Solmser Lande, Assenheim, Stollbergische und Psenburgische Lande. Sehr wenig erfährt man leider über die geistige Betätigung der Juden, wenn auch Rabbi Meir von Rothenburg, an den sich die hessischen Juden wenden, mehrfach genannt wird. Es wird interessieren, zu erfahren, daß vom 16. bis 18. Jahrhundert Juden in mehr als 100 Ortschaften Hessens wohnten. Man kann dieser gediegenen Schrift die Anerkennung nicht versagen, und nur wünschen, daß sie dementsprechend gewürdigt wird. Rabbiner Dr. A. Posner, Kiel. Die Psalmenverdeutschung von den ersten Anfängen bis Luther, Beiträge zu ihrer Geschichte, mit tabellarischen Uebersichten, 1. Hälfte, herausgegeben in Gemeinschaft mit Fritz Jülicher und Willy Lüdtke von Hans Vollmer, Hamburg, mit einem Sonderabschnitt „die jiddische Psalmenübersetzung" von Salomo Birnbaum. Potsdam. 1 932. Akademische Verlagsgesellschaft Athenaion m.b.H. Preis Mk. 20.— Mit wenigen Worten fei hier von der Entstehung dieses Werkes gesprochen. In Hamburg wurde vor etwa drie Jahren das „Forschungsinstitut zur Erfassung des biblischen Einschlags in die deutsche Kutlur" gegründet. Prof. D. Hans Vollmer, der Begründer und Leiter, hat nun feine Arbeiten und die feiner Mitarbeiter als „Bibel und deutsche Kultur, Veröffentlichungen des Deutschen Bibelarchivs in Hamburg" erscheinen lassen. Hiervon erscheint nun der zweite Band über die Geschichte der Psalmenverdeutschung. In mehreren Tabellen wird Pf. 6 (= erster Bußpsalm) in 97 verschiedenen Texten vorgeführt, darunter allein in 13 jiddischen Uebersetzungen. Von den anderen Psalmen 31, 37, 50, 101, 129 und 142 (nach jüdischer Zählung ist immer eine Ziffer weiter zu zählen) wird die Bearbeitung des Heinrich von Mügeln gegeben. Ueber die jiddische Psalmenübersetzung schreibt Dr. S. Birnbaum (Hamburg) eine kurze, aufklärende und deutliche Einleitung. Jüdische Leser wird ferner das Kapitel über Luthers Hilfsmittel bei der Psalmenverdeutschung interessieren. Luther hat weit mehr als die heutigen Nichtjuden jüdische Erklärungen — Naschi und Kimchi — berücksichtigt, vielleicht auf dem Umwege über den Augustiner Felix Pratsensis. Die Veröffentlichung ist ■r '; •!. i ■

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