Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1933)
- Date
- 1933-05-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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11. Mai 1933 Der Israelit Nr. 19 Seite 5 Korrespondenzen * ßacbricbten. Deutsches Reich. Minderheitenrechte für die Juden in Deutschland? Berlin, 7. Mai. Der nationalsozialistischen Bewegung nahestehende österreichische Blätter veröffentlichen sin Interview mit dem als außenpolitischer Berater des Reichsministers und Führers der Deutschnationalen im- Deutschen Reich, Alfred Hugenberg, geltenden Professor Freiherrn von Freytagh-Loringhoven, in dem dieser aufsehenerregende Mitteilungen über die Möglichkeit einer neuartigen Lösung der Judenfrage in Deutschland durch Gewährung von Minderheitenrechten an die deutschen Juden macht. Freiherr von Freytagh-Loringhoven gibt zu, daß die bisherige Judengesetzgebung des neuen Deutschland Mängel und Lücken ausweise und durch ihre äußere Form leicht Anlaß zu Protesten im Ausland geben könne. Deshalb wäre es im Interesse Deutschlands vorzuziehen, Die als Fremdvolk betrachteten deutschen Juden als nationale Minderheit anzuerkennen und ihnen eine kulturelle Autonomie, Selbstverwaltung auf kulturellem und religiösem Gebiet, in Schule und Wohlfahrtswesen unter Aufsicht des Staates einzuräumen. Den Institutionen der jüdischen Selbstverwaltung wäre auch eine staatliche Subvention zu gewähren. Als höchstes Entgegenkommen käme eventuell die Zulassung von Vertretern dieser jüdischen Minderheit zu öffentlichen Aemtern im Verhältnis des prozentualen Anteils der jüdischen an der allgemeinen Bevölkerung in Betracht. Auf diese Weise könnte die Fernhaltung der Juden vom deutschen Leben gesichert und einer Entdeutschung Deutschlands durch vordringenden Einfluß der jüdischen Rasse oorgebeugt werden. Freiherr von Freytagh-Loringhoven betont ausdrücklich, daß mit diesem Kampf gegen den Einfluß der jüdischen Rasse kein Werturteil über die Qualitäten der einen oder der anderen Rasse gefällt werden soll. Eine solche Regelung würde eine der Miuoritätenschutzpolitik des Völkerbundes entsprechende unanfechtbare Rechtsbasis darstellen und zwar würde Deutschland, das den den einzelnen Ländern auferlegten Minderheitenschutzverpflichtungen nicht unterliegt, eine solche Regelung ohne äußeren Zwang treffen. In Wiener politischen Kreisen verlautet, daß die langwierigen Verhandlungen zwischen Reichskanzler .Hitler und Reichsminister Hugenberg u. a. auch die Lösung der Judenfrage auf der von Freiherrn von Freytagh-Loringhoven dargelegten Grundlage betreffen.- (Wir erwarten, daß diese Pläne, die von weittragender Bedeutung sind, nicht ohne vorhergehende Aussprache mit den Führern der deutsch e n I u d e n h e i t zur Ausführung gelangen. Vom Standpunkte des geschichtlichen Judentums wird noch wanches Wort dazu zu sagen sein. D. Red.). Zur Durchführung des Beamtengesetzes. Berlin, 8. Mai. Die Durchführungsverordnung zum Beamtengesetz wird veröffentlicht.. lieber die Anwendung des Arierparagraphen wird folgendes bestimmt: Verträge mit Angestellten und Arbeitern nichtarischer Abstammung sind während einer Frist von einem Monat zum Monatsschluß zu kündigen. Auf die Dauer von drei Monaten werden auch diesen Betroffenen die bisherigen Bezüge belassen. Nach Ablauf dieser Frist sind 3/* der dem Gekündigten zustehenden klagbaren Bezüge zu zahlen. Diese Bestimmung gilt nicht für Angestellte und Arbeiter nichtarischer Abstammung, die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, oder deren Söhne und Väter im Weltkriege gefallen sind. Bei wirtschaftlichen Unternehmen können, wenn zwingende Gründe vorliegen, weitere Ausnahmen gegenüber Personen nichtarischer Abstammung zugelassen werden, die Ausnahmebewilligung bedarf jedoch der Zustimmung des Reichsinnenministers, Die Woche. Berlin. Professor Max L i e b e r m a n n, der im 85. Lebensjahre'steht, hat seinen Austritt aus der Preußischen Akadem i e erklärt und seist Amt als Ehrenpräsident der Akademie nieüergelegt. Als Grund gibt er in der Erklärung an, daß seine Auffassung von der Kunst sich nicht mit der des neuen Deutschland und den Ausschlußaktionen decke. — Für die öffentliche Verbrennung der aus den städtischen Bibliotheken, ausgefchalteten „Bücher und Schriften wider den deutschen Geist", worunter sich Mch viele bekannte Werke von Thomas und Heinrich Mann, Jakob Wassermann, Leon Feuchtwanger und Arnold und Stefan Zweig u. v. a. befinden, wurde in Berlin, Frankfurt, Breslau und vielen anderen Städten Mittwoch, der 10. Mai, festgesetzt. Zürich. Der Protektor der Züricher Universität, Dr. Ludwig Köhler, betonte in seiner Rede bei der Immatrikulationsfeier zu Beginn des Sommersemesters, daß die Züricher Universität konfessionelle oder Rassenunterschiede nie zulassen werde. — Der Zentralvorstand des Schweizer evangelischen Arbeiter- und Angestelltenverbaudes nimmt in einer Erklärung Stellung gegen die Kampfgruppen „Nationaler Front". „Die evangelische Arbeiterbewegung," heißt es in der Erklärung, „lehnt den Juden- und Rassenhaß ab, als den christlichen Grundsätzen zuwiderlausend." Amsterdam. Die holländische Quäkervereinigung hat dem geschäftsführenden Ausschuß des aschkenasischen Gemeindebundes Hollands eine Erklärung übergeben, in der sie ihr Mitgefühl mit den deutschen Juden zum Ausdruck bringt und alles in ihrer Macht Stehende zu tun verspricht, um eine Ausbreitung des Antisemitismus in Holland zu verhindern. Der geschäftsführende Ausschuß der aschkenasischen Gemeinden hat der Quäkervereinigung seinen Dank für diese Kundgebung ausgesprochen. — Im Laufe dieses Jahres wurden fünf neue Ortsgruppen der Organisation Schemiras S ch a b b o s in Holland gegründet und zwar in Zutfen, Dev enter. Haarlem, Groningen und H e r t o g e n b o s ch. Die Organisation umfaßt nunmehr 14 Ortsgruppen. Prag. Der Unterrichtsminister Dr. Derer hat alle an ihn von deutschnationaler Seite herangetretenen Forderungen, Juden aus den höheren Schulen auszuschließen, strikt abgewiesen. „Auch bei Besetzung von Stellen," sagte der Minister, „werden jetzt und in aller Zukunft keine Unterschiede nach Abstammung, Rasse oder Konfession gemacht werden." Bukarest. An der I a s s y e r U n i v e r s i - tät kam es am 6. Mai zu schweren Ausschreitungen gegen jüdische Studenten, bei. denen es unter letzteren zwei Schwerverletzte gab. Gendarmerie griff energisch ein und stellte, allerdings erst nach mehreren Stunden, die Ruhe wieder her. Lemberg. In zahlreichen Ortschaften Ostgaliziens, insbesondere in der Stan i s l a u e r Woiwodschaft, ist es zu Ausschreitungen von Ukrainern gegen Juden gekommen. — Aus den vom deutschen Schulverband^ erhaltenen Schulen in Lemberg wurden sämtliche jüdischen Lehrer entlassen. London. . Wie „Daily Telegraph^ aus Cairo berichtet, hat die ägyptische Re< gierung beschlossen, 200 jüdischen Aerzten und! Rechtsanwälten, die durch die Verhältnisse genötigt waren, Deutschland zu verlassen, die Erlaubnis zur Niederlassung und zur Ausübung ihres Berufs ist Aegypten zu geben. Jerusalem. Der wegen seiner antisemitischen Einstellung bekannte griechische Erzbischof von Cypern richtete ein Gesuch an den englischen Oberkommissar von Cypern, die Grenzen der Insel vor jüdischer Einwanderung zu schließen. In seinem Antwortschreiben lehnte der Oberkommissar die Forderung ab und teilte gleichzeitig mit, daß zur Zeit in Cypern bloß 176 Dunam Boden von Juden bearbeitet werden. — Die Siedlung bulgarischer Juden „Beth Chanan" soll wesentlich erweitert werden. Neue Siedler mit einem Eigenkapital von mindestens 300 Pfund werden zugelassen. — Alle Stellen zur Hilfeleistung für die deutschen Juden haben sich zu einem „Vereinigten Komitee für die Ansiedlung deutscher Juden in Palästina" zusammengeschlossen. Den Vorsitz des Vereinigten Komitees hat Herr Emanuel N e u m a n n. — Vor Abreise des Hochkommissars nach London bewilligte er in einem Gespräche mit dem Mitglied der Exekutive der I. A., Emanuel N e u - mann weitere 200 P a l ä st i n a v,i s a für Juden mit eigenem Kapital aus Deutschland. des zuständigen Fachministers und der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde. * Nach einer weiteren Verordnung - werden die bisherigen Bestimmungen über die Wiederzulassung nichtarischer Beamter in' gewissen Punkten verschärft. Während bisher die Bestimmung galt, daß jene nichtarischen Beamten, die schon vor dem 1. August 1914 Im Dienst waren, nicht in den Ruhestand zu versetzen sind, wird aus Grund der neuen Durchführungsverordnung gefordert, daß solche Beamten dauernd Beamte waren und sich in hervorragendem Maße bewährt haben. Bemerkenswert ist, daß zum erstenmal durch diese Verordnung . sestgestellt wird, daß die Bestimmungen des Gesetzes sich auf jüdische Lehrer, die an jüdischen Schulen angestellt sind, nicht beziehen. Auch der Begriff des Frontkämpfers, der für die ausnahmsweise Zulassung jüdischer Beamter maßgebend ist, wird in der neuen Durchführungsverordnung näher definiert. Als Frontkämpfer gilt, wer bei einer fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, am Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgenommen hat, ebenso, wem das Verwundetenabzeichen verliehen ist, und wer infolge einer schweren Kriegsbeschädigung ausgeschieden ist. (Die beiden letztgenannten Merkmale können als Ersatz für die sonst evtl, nicht nachzuweisende Teilnahme an einer Kampshandlung gelten). (ITA.). Ankündigung eines Gesetzes gegen die Mischehe. Berlin, 7. Mai. Wie T. U. aus Dortmund berichtet, hat der dort eingesetzte Staatskommissar den Ausbau eines Rassenamtes angeordnet, mit dessen Leitung der Hilfskommissar für das Gesundheitswesen, Dr. Braus, betraut werden wird. Dr. Braus setzte in einer Pressekonferenz die Aufgaben des neu zu schaffenden Rassenamtes auseinander und machte auch grundsätzliche Ausführungen über rassenhygienische Fragen. Er erklärte in diesem Zusammenhang, es sei zu erwarten, daß bereits in allernächster Zeit Gesetze zur Scheidung und Ausartung der Rasse erlassen werden. Das Wesentlichste dieser Gesetze werde sein, daß in Deutschland Rasse- Mischehen verboten würden, ferner, daß die Bevölkerung in Familien geschieden werde, deren Nachkommenschaft dem Staate erwünscht, und andere, deren Nachkomenschast als Belastung des Volkes unerwünscht fei. Dementsprechend werde man Zwangssterilisierungen asozialer Elemente vornehmen. Erschwerung der Berufsmnstellung abgebauter Beamter und Angestellter in Deutschland. Berlin, 7. Mai. Das Reichskabinett hat ein vom Reichswirtschaftsminifler Hugenberg vorgelegtes Gesetz zum Schutz des deutschen Einzelhandels angenommen, durch das eine sechsmonatige allgemeine. Sperre für die Errichtung von Detailgeschäften eingeführt wird, um den Mittelstandsschichten im Einzelhandel einen Schutz ihres jetzigen Bestandes zu geben. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine allgemeine Wettbewerbsregelung eingeführt werden. Für die Annahme dieses Gesetzes, war die Erwägung mitbestimmend, daß gerade in der gegenwärtigen Zeit zahlreiche abgebaute Beamte und Angestellte sich dem Einzelhandel zuwenden und somit eine weitere Ueberfüllung des Berufes herbeiführen könnten. Für die zahlreichen jüdischen Beamten und Angestellten, sowie Angehörigen der Jntelligenzberufe, die durch die Maßnahmen der letzten Zeit aus ihren bisherigen Stellungen und Berufen verdrängt wurden, bedeutet dieses neue Gesetz eine beträchtliche Erschwerung der für sie notwendig gewordenen wirtschaftlichest Umstellung. Das Rsichskabinett hat ein Gesetz betreffend die Zulassung von Steuerberatern angenommen, das im wesentlichen den Vorschriften des neuen Veanstengesetzes entspricht. Es wird ein Numerus clausus eingeführt, bereits erteilte Zulassungen für nichtarische Personen werden zurückgezogen. Schweiz. Schweizer Bundesrat über die Gleichberechtigung der Staatsbürger. Bern, 8. Mai. Der Israelitische Gemeinüebuuö der Schweiz hat als Vertreter der schweizerischen Judenheit dem Bundesrat (schweizerische Regierung) eine Resolution überreicht, in