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Der Israelit · 1933-04-27 · Heft 17 (27.4.1933) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 17 (27.4.1933)
Date
1933-04-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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27. April 1933 Der Israelit Nr. 17 Seite 5 Mrezpoticlenren * Nachrichten. Deutsches Reich. Das Gesetz gegen „Ueberfremdung deutscher Schulen und Hochschulen". Berlrn, 26. April. Das gestern vom deutschen Reichskabinett angenommene Gesetz gegen : „Ueberfremdung deutscher Schulen und Hochschulen" hat in seinen wichtigsten Paragraphen folgenden Wortlaut: § 1. Bei allen Schulen, außer den Pflichtschulen, und bei den Hochschulen ist die Zahl der Schüler und Studenten soweit zu beschränken, daß die gründliche Ausbildung gesichert und dem Bedarf der Berufe Genüge getan ist. 8 2. Die Landesregierungen setzen zu Beginn-eines jeden -Schuljahres fest, wie viele Schüler jede Schule und wie . viele Studenten jede Fakultät neu äufnehmen darf. 8 3. In denjenigen Schularten und Fakultäten, deren Besucherzahl in einem besonders starken Mißverhältnis zum Bedarf der Berufe steht, ist im Laufe des Schuljahres 1933 die Zahl der bereits aufgenommenen Schüler und Studenten soweit herabzusetzen, wie es ohne übermäßige Härten zur Herstellung eines angemessenen Verhältnisses geschehen kann. §4. Bei den Neuaufnahmen ist darauf zu achten, daß die Zahl der Reichsdeutschen, die im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Verufsbeamtentums vonr 7.4.1933 (Reichsgesetzblatt I Seite 175) nichtarischer A b - stammun g sind, unter der Gesamtheit der Besucher jeder Schule und jeder Fakultät den Anteil der Nichtarier an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht übersteigt. Die Anteilzahl wird einheitlich für das ganze Reichsgebiet festgesetzt (1,5 Prozent). Bei Herabsetzung der Zahl der Schüler und Studenten gemäß § 3 ist ebenfalls ein angemessenes Verhältnis Zwischen der Gesamtheit der Besucher und der Zahl der Ni ch tarier herzustellen. Hierbei kann eine von der Anteilszahl abweichende höhere Berhältniszahl zugrunde gelegt werden. (5 Prozent). Absatz 1 und 2 finden keine Anwendung auf Reichsdeutsche nichtarischer Abstammungderen Väter imWeltkriege an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, sowie auf Abkömmlinge aus Ehen, die vor dem Inkrafttreten dieses - Gesetzes geschlossen sind, wenn e i n Elternteil oder zwei Großeltern arischer Abkunft sind. Sie bleiben auch bei der Berechnung der Anteilszahl und der Verhältniszahl außer Ansatz. 8 5. Verpflichtungen, die Deutschland aus internationalen Staatsverträgen obliegen, werden durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt. * * * Indem wir uns Vorbehalten, auf das für die Zukunft der jüdischen Bevölkerung in Deutschland überaus bedeutungsvolle Gesetz noch ausführlicher zurückzukommen, fei einstweilen zur Erläuternug nur folgendes bemerkt: Das Gesetz bezieht sich, wie in 8 1 ausdrücklich bemerkt, nicht auf die Volksschule, die also nach wie vor für alle reichsdeutschen jüdischen Kinder — ausländische Kinder waren nach einer Kammergerichtsentscheidung in Preußen niemals schulpflichtig — bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Pflichtschule bleibt. Die jüdischen Kinder müssen also, soweit keine jüdisch-konfessionelle öffentliche oder private Volksschule am Orte vorhanden ist, die allgemeine Volksschule besuchen und können dort nicht zurückgewiesen werden. Inwieweit dies allerdings nach der ganzen heute herrschenden Stimmung für Kinder und Eltern seelisch tragbar bleibt, muß die Zukunft lehren. Auf alle Fälle ergibt sich aus der Lage die gebieterische Pflicht für alle jüdischen Gemeinden Deutschlands, die bestehenden jüdisch-konfessionellen V o lksschulen zu erhalten undinsb es andere in den Großstädten möglichst zahlreiche neue jüdischeVolksschulen ins Leben zu rusen. Was die höheren Schulen betrifft, so kann man sich mit der Grundtendenz des Gesetzes, der Ueberfüllung der höheren Schulen und der übertriebenen Bevorzugung der sogenannten höheren Berufe entgegenzutreten, an sich nur einverstanden erklären. Nur wird sich der § 3 des Gesetzes, sobald dieses Prinzip zur Durchführung ge- Die Woche. Berlin. In Berlin, so auch in Frankfurt und anderen Provinzstädten wurden mehrere jüdische Händler, zum Teile polnische Staatsbürger und Staatenlose, die auf Grund von Anzeigen beschuldigt wurden, falsche Nachrichten über Mißhandlung von Juden verbreitet oder abfällige Aeuherungen gegen die na- , tionale Regierung getan zu Haben, zu Gefängnisstrafen von einem halben bis zu anderthalb Jahren verurteilt. — Die Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe hält ihre Sprechstunden täglich, mit Ausnahme von Samstag, von 10—2 Uhr ab. Für Aerzte, Anwälte und Künstler find Sonderaussprachen vorgesehen nach telefonischem Anruf (Weidendamm 6072). Speyer. Die „Pfälzische Rundschau" meldet, daß „im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung der kommissarische Bürgermeister von Speyer die Verordnung erlassen hat, daß rm Sommer in den städtischen Badeanstalten besondere Badezeiten für Juden eingerichtet werden." st Wiesbaden. Nach amtlicher Polizeimeldung ^wurden in der Nacht zu Sonntag ungefähr zur gleichen Stunde der Kaufmann Solomon Rosenstrauch und der Milchhändler Kassel in ihren Wohnungen überfallen und durch Revolverschüsse getötet. Die Täter sind bis jetzt nicht ermittelt. Men. Die Regierung Twllfuß hat, wie die „Reichspost" meldet, an den Bund jüdischer Frontsoldaten die Aufforderung gerichtet, sich an der in Bildung begriffenen „Hilfspolizei" aus Heimwehr, Frontkämpfern, christlich-sozialen Sturmscharen und landbündnerischen Feuerwehren zu beteiligen, und zwar soll der jüdische Bund zu dem Kontingent von 5000 Mann 3 Prozent beistellen, entsprechend dem Prozentsatz der in Oesterreich wohnhaften Juden. Warschau. Das Lodzer Kreisgericht hat bisher insgesamt 52 Personen wegen Teilnahme an den in letzterer Zeit dort verübten Ausschreitungen gegen Juden zu Gefängnisstrafen bis zu mehreren Monaten verurteilt. Lodz. Der Abgeordnete Dr. Rosenblatt und Rabbiner Br au deck Unterzeichneten eine Erklärung, irt der sich die Juden Lodz sehr scharf gegen antideutschen Boykott und Terror aussprechen. Es wird auf die Notwendigkeit eines deutsch-jüdischen Friedens in Polen hingewiesen. Bukarest. Nach längerer Krankheit verstarb der rumänisch-jüdische Historiker und Publizist M. Schweig. Er hatte sich große Verdienste im sozialen Leben der rumänischen Juden erworben, konmo. Das bei Schaulen gelegene Städtchen L i g u m ist vollkommen abgebrannt. 500 Häuser sind eingeäschert und viele hunderte jüdische Familien sind obdachlos geworden. London. Der bekannte englisch-jüdische Bankier Sir Eduard t e r n starb nach kurzer Krankheit im Alter von 78 Jahren. Der König und die Königin haben an die Witwe ein Beileidsschreiben gerichtet. in dem sie „ihrer Trauer über den Tod ihres alten Freundes" Ausdruck geben. Kopenhagen. Wie bereits gemeldet, nahm der König von Dänemark an der,Hundertjahrfeier der großen Synagoge perönlich Anteil. Die Feier, die ursprünglich auf den 19. April festgesetzt war, wurde aus den 21. April verschoben, weil der König am 19. nicht in der Hauptstadt anwesend war und den ausdrücklichen Wunsch äußerte, an der Feier teilzunehmen. Jerusalem. Entgegen phantastischen Nachrichten sei mitgeteilt, daß seit der neuen Entwicklung in Deutschland bis zum 19. April nur 500 deutsche Juden in Palästina eingetroffen sind. Freilich hat nach dem Feste verstärkte Einwanderung eingesetzt und bringt jedes Schiff neue größere Gruppen von Juden aus Deutschland. — Der Oberste Moslemitische Rat hat beschlossen, die M a ch p e l a g r u f t bei Hebron, de vor einigen Wochen durch einen Einbruch große Beschädigungen erlitten hat, wieder herzustellen. Es wurden 500 Pfund für diesen Zweck bewilligt. — Wie die ITA. erfährt, hat die Palästina-Regierung anstelle der von der Jewish Agency angeforderten 12.750 Einwanderungszertisikate für das kommende Halbjahr vorläufig nur 5500 Zertifikate bewilligt. In diese Zahl sind auch die für deutsche Juden ausgegebenen 100 Zertifikate bereits miteingerechnet. — Im Hasen von Jaffa sind am 18. April 80 jüdische Einwanderer eingetroffen. 13 von ihnen wurde von den Einwanderungsbehörden die Landungserlaubnis verweigert. langt, wohl dahin auswirken, daß auch von den jetzt bereits in den höheren Schulen befindlichen jüdischen Schülern und Schülerinnen eine große Zahl die Schulen wird verlassen müssen. Dies ist ohne weiteres der Fall, sobald die Prozentzahl der jüdischen Schüler höher als 5 Prozent ist. Im übrigen können grundsätzlich die bereits in den höheren Schulen befindlichen jüdischen Schüler in den Schulen verbleiben. Nur bei den Neuaufnahmen und zwar rückwirkend ab 1. April 1933 tritt der Numerus clausus von i.% Proz. in Kraft. Noch-schärfere Wirkungen werden sich bei den Hochschulen zeigen, weil dort bekanntlich die meisten Fakultäten, insbesondere die juristische und die medizinische, im Sinne des 8 1 zweifellos stark überfüllt find, so daß also der zweite Absatz des § 4 ohne weiteres zu Ungunsten der jüdischen Studenten in Kraft treten wird. Was joben von den Volksschulen gesagt wurde, gilt nun in erhöhtem Maße für die höheren Schulen. Es ist Ehrenpflicht der deutschen I u - denheit, ja darüber hinaus üer WeltjUdenheit, die dem deutschen Judentum so viele hervorragende Persönlichkeiten zu danken hat, die bestehenden höheren jüdischen. Schulen in Deutschland mit allen Kräften aufrecht zu erhalten, weiter zu entwickeln und wenn irgend möglich neue zu errichten. Auch müßte durch die Gründung von Internaten der.Gesuch der höheren jüdischen Schulen in den Großstädten durch Schüler aus anderen Orten wesentlich erleichtert werden. Die 12 Thesen. Berlin, 26. April. Die Deutsche Studentenschaft hat in einer Aktion wider den undeutschen Geist" 12 Thesen ausgestellt, unter denen in Bezug aus Juden und Judentum auch folgende Ansichten und Wünsche zur Aeußerung gebracht werden: Unser gefährlichster Widersacher ist der Jude und der, der ihm hörig ist. Der Jude kann nur jüdisch denken. Schreibt er deutsch, dann lügt er. Wir wollen den Juden als Fremdling achten, und wir wollen das Volkstum ernst nehmen. Wir fordern deshalb von der Zensur: Jüdische Werke e r s ch e i ti e n in hebräischer Sprache. Erscheinen sie in deutsch, sind sie als U e b e rsetzung zu kennzeichnen. Schärfstes Einschreiten gegen den Mißbrauch der deutschen Schrift. Deutsche Schrift steht nur Deutschen zur Verfügung. Der undeutsche Geist wird aus öffentlichen Büchereien ausgemerzt. Wir fordern die Auslese von Studenten und Professoren nach der Sicherheit des Denkens im deutschen Geiste. Wir fordern die deutsche Hochschule als Hort des deutschen Volkstums und als K a m p f st ä t t e aus der Kraft des deutschen Geistes. Wegen dieser Thesen kam es an der Berliner Universität zu einem schweren Konflikt zwischen der Studentenschaft und dem Rektor, Professor Dr. K o h l r a u s ch. Obwohl der Rektor die Erlaubnis zum Anschlag dieser Bekanntmachung versagte, erfolgte der Anschlag dennoch. Ueberöies veröffentlichte die Studentenschaft in der Presse, daß Kohlrausch sein Rektorat niederznlegen gedenke. In einer Erklärung verteidigt nun Professor Dr. Kohlrausch seinen Standpunkt. Er weift auf den Widersinn und die absolute Unhaltbarkeit -einiger dieser Thesen hin, die sich zum Teil sogar widersprechen. Die krassen Uebertreibungen diskreditieren den „Kampf wider den undeutschen Geist", den man auch ehrlich und anständig führen könne. An eine Niederlegung des Rektorates denke Dr. Kohlrausch nicht, vielmehr müsse er die Entscheidung seiner Vorgesetzten Behörde überlassen. Die Ausschaltung der Juden aus der deutschen Wirtschaft. Berlin, 25. April. Die Oeffentlichkeit beschäftigt sich hauptsächlich mit der wirtschaftlichen Bedrängnis, in der sich die durch gesetzgeberische oder Berwaltungsakte aus ihrem Berufe gedrängten Rechtsanwälte und Aerzte befinden. Es darf aber nicht übersehen werden, daß die völlige Ausschaltung der Juden aus der W i r t s ch a f t^auch aus kaufm ü n n i s ch e m u n d i n d u st r i e l l e m Gebiete mit unheimlicher Konsequenz weiter betrieben wird, so daß geradezu katastrophale Folgen sowohl für die selbständigen Unternehmer, wie auch für die Angestellten, Ver-

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