Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 16 (21.4.1933)
- Date
- 1933-04-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 16 Der Israelit Palästina behält klaren Kopf. In einer Zeit, da die Welt von den Worten „Boykott" und „Gegenboykott" widechallt, ist es erfreulich) zu konstatieren, daß.das im Ausbau sich befindende Lrez Israel ruhig Blut bewahrt und sich von künstlicher Aufregung, die weder Palästina noch den deutschen Juden was nützen könnte, vollkommen fernhielt. Aus Tel-Awiw wird berichtet, daß der Export von Palästina-Orangen n ach Deut f ch l a n d keine Stockung erlitten hat; entgegen einer Weldung des arabischen „Falastin", bei dem natürlich der Wunsch der Vater der Hoffnung war. Die Handelskammer von T e l - Awiw und Jaffa hat überdies einstimmig eine Resolution gefaßt, in der sie sich entschieden gegen jedeForm von Wirtschaftskrieg ausspricht. Die Handelskammer legt Wert darauf, daß die friedlichen Beziehungen mit Deutschland auf dem Gebiete von Handel und Industrie aufrecht erhalten werden und betont nachdrücklich,. daß keine Verantwortliche Institution in Palästina einem Boykott deutscher Waren ihre Unterstützung geliehen hätte oder ihn je g u t h e i ß e n werde. In diesem Zusammenhänge sei hier auch eine Aeußerung des offiziellen Organes der palästinensischen Orthodoxie „Kol Israel" wieöergegeben, die ebenso von bester Kenntnis der Lage in Deutschland wie von kluger Besonnenheit zeugt. Rach Schilderung der wahren Sachlage, unter strikter Ablehnung aller phantastischen Uebertreibungen, schreibt das Blatt: „Cs ist schwer zu sagen, wie weit die scharfen Proteste im Auslande und die Boykottbewegung den deutschen Inden nützen oder schaden werden. Aus Erfahrung wissen wir, daß auch in allen früheren Fällen die Juden im Lande der Rot sich gegen eine Einmischung von außen wehrten. Wohl stimmt es, daß man, könnte man sich von solchen Protesten durchgreifende Hilfe versprechen, die Aktionen auch über den Kopf und gegen den Willen der Betroffenen einlciten müßte; wie man dem Kranken oder verunglückten die Hilfe leistet, ohne nach seinem Wunsch und Willen zu fragen. Die Wirkung ist aber, wie gesagt, in diesem Falle zumindest sehr zweifelhaft, darum darf man sich der Verantwortung den deutschen Juden gegenüber nicht ganz entziehen. Riindestcns können unsere deutschen Brüder von'uns verlangen, daß wir in Ruhe und klarer Besonnenheit ihre Lage ansehen und nicht durch überschäumendes Temperament ihr Leben erschweren. Gewiß ist, daß „Cinzelaktionen", insbesondere wenn sie von jungen unreifen schreienden und schreibenden Menschen ausgeführt werden, mehr Unheil anrichten als Rutzen bringen. Darum feien die Spitzen der jüdischen Gesellschaft in Lrez Israel gewarnt, die Protestaktionen nicht in die Hände von Unbefugten zu legen. Insbesondere fei gegen jede Art von Boykott gegen deutsche Erzeugnisse zu warnen, denn ein solcher würde zu allernächst wieder die Juden selbst treffen. Wir kennen in Crez Israel im wirtschaftlichen Kampfe mit den Arabern die Gefährlichkeit der Boykottwaffe zur Genüge, um sie zu meiden. Au der Produktion in Deutschland und deren Verbreitung sind die Juden zur Zeit noch in solchem Maße beteiligt, daß eine Boykottierung -der deutschen Ware das Elend der deutschen Juden noch vervollständigen würde. Ls ist schwer zu sagen, was von uns und von hier aus geschehen kann. Sicher aber ist, daß jedes Wort und jede Tat dreimal und reiflich überlegt werden und den unverantwortlichen Heißspornen Halt zugerufen werden muß. Richts wäre heute gefährlicher, als Gefühl und Temperament über den klaren verstand siegen zu lassen und sich von diesen zu Maßnahmen hinreißen zu lassen, die keinem nützen und vielen schaden könnten." Ls ist noch zu sagen, daß, wie die eingangs angeführten Erklärungen der Handelskammer beweisen, diese Worte keine Cinzelmeinung, sondern d i e Anschauung des denkenden und arbeitenden Palästinas öarstellen. Korrespondenzen « QacDricDten. Deutsches Reich. Die Einfuhr von Aoscherfleifch. Berlin, 19. April. Der Reichskommissar von Baden hat unter dem 6. April eine Verordnung erlassen, wonach die Einfuhr des Fleisches von Tieren, die beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung nicht betäubt worden sind, nach Baden verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis 15 000 Mk. bestraft. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Weitere Kreise hatten es bisher als selbstverständlich betrachtet, daß dem auf legalem Wege im Rahmen der allgemeinen Einfuhr- und Devisenvorschriften erfolgenden Import von rituell geschlachtetem Fleisch keine behördlichen Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden würden. Diese Erwartung wird Lurch das soeben für Baden erlassene Einfuhrverbot grausam enttäuscht. Man muß damit rechnen, daß die anderen Länder — wie es beim Schächtverbot war — folgen, und die Reichsbehörden schließlich die geschaffene Lage reichsrechtlich legalisieren werden. Damit würde für den religiös gesinnten Teil der deutschen Judenhoit eine geradezu verzweifelte Lage geschaffen, für die in der ganzen Geschichte jedes Analogon fehlt. Wir denken nicht an die Gesunden und Kräftigen. Was sollen die jüdischen Krankenhäuser, was sollen schwächliche Menschen, oder gar Zuckerkranke tun, deren Gesundung zu gutem Teil von der Fleischnahrung abhängt. Das jüdische Religionsgesetz tritt in solchen Fällen keineswegs außer Kraft, da von unmittelbarer Lebensgefahr ja keine Rede sein kann. Wer vermag die Pein des Gewissenszwanges zu ermessen, die hier für die edelsten und frömmsten Gemüter geschaffen wird?! Wir erwarten, daß zum mindesten ein bestimmtes Kontingent einzuführenden rituellen Fleisches zugelassen wird, das auf Grund ärztlicher Verordnung durch eine Zentralstelle an Kranken-, Alten- und Siechenhäuser sowie an einzelne Kranke, die der Fleischnahrung bedürfen, abzugeben wäre. Jüdische Rechtsanwälte und Notare. Berlin, 19. April. Das Reichsgesetzblatt publiziert ein vom Reichskanzler und vom Reichsjustizminister gezeichnetes Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. § i des Gesetzes lautet: „Die Zulassung von Rechtsanwälten, die im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (Reichsgesetzbl.. I, S. 175) nicht arischer Abstammung sind, kann bis zum 30. September 1933 zurückgenommen werden. Die Vorschrift des Abs. 1 gilt nicht für Rechtsanwälte, die bereits seit dem 1. August. 1914 zugelassen sind oder im Weltkriege an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind. Im 8 2 heißt es: Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann Personen, die im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (reichsgesetzbl. I, S. 175) nicht arischer Abstammung sind, versagt werden, auch wenn die in der Rechtsanwaltschaftsordnung hierfür vorgesehenen Gründe.nicht vorliegen." Dieses Reichsgesetz bedeutet, wie überall in der Presse sestgestellt wird gegenüber den in einzelnen Staaten in den jüngsten Tagen erlassenen Bestimmungen eine sichtliche Milderung. Die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte in Berlin, die schon vor dem 1. August 1914 zugelassen waren oder sich als Frontkämpfer betätigten. beträgt ungefähr tausend. Freilich bleiben bis zum Erlaß der Ausführungsbestimmungen zu dem Reichsgesetz alle bisherigen Verfügungen des Preußischen Justizministeriums noch in Kraft. Wie die Zeitungen berichten, hat der preußische Iustizminister Kerrl die Oberlandesgerichtspräsidenten aufgefordert, Vorschläge für die Ernennung eines dsutsch stämm rgsn Notars an Orten, wo nur _ . '_ 21. April 1933 ien jüdischer Notar ansässig ist, einznreichen. Ferner hat: der Justizminister die allgemeine Verfügung vom 16. Oktober 1930, derzufolgs Richter bloß aus dem Grunde, weil sie Juden sind, nicht ohne weiteres wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden dürsten außer Kraftgesetzt. Reichsbund jüdischer Frontsoldaten an die jüdischen Frontkämpfer Englands. Berlin, 9. April. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten hat an die jüdischen Frontkämpfer in Cardiff (Wallis) folgendes Telegramm gerichtet: „Die jüdischen Frontkämpfer Deutschlands grüßen Euch kameradschaftlich. Wir bitten aber dringend, jede Einmischung in unsere deutschen Angelegenheiten zu unterlassen. Die deutsche Regierung sorgt für geordneten Verlauf der nationalen Revolution. Einzelhandlungen auch gegen Juden wurden von der Regierung verfolgt. Die Greuelpropaganda lügt. Die Drahtzieher sind politische und wirtschaftliche Interessenten. Die jüdischen Literaten, die sich dazu brauchen lassen, haben früher in Deutschland uns jüdische Frontsoldaten verhöhnt. Ihr Kameraderr werdet am wirksamsten der Beruhigung Deutschlands nützen, wenn Ihr als ehrenhafte Soldaten Eure Stimme erhebt gegen die unritterliche und ehrenkränkende Behandlung Deutschlands seit vierzehn Jahren." Gesetzliche Einführung des völkischen Studentenrcchts in Deutschland. Berlin, 13. April. Der preußische Kultusminister Rust hat ein neues auf der Grundlage des Volksbürgertums und des Führerprinzips anfgebautes Studentenrecht erlassen. Dem neuen Studentenrecht zufolge bilden die Studenten deutscher Abstammung und Muttersprache unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit die Studentenschaft einer Hochschule. Ueber die Zulassung neuer Mitglieder entihm mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter auf Grund einer von jedem Studenten bei der Immatrikulation abzugebenden ehrenwörtlichen Erklärung, ob seine Eltern und Großeltern deutscher Abstammung sind. Ausschaltung der Juden aus den vertretungskörpern des deutschen Handels. Berlin, 16. April. Wie der Reichsverbanü des deutschen Groß- und UeberseeHandels mitteilt, wurde unter Mitwirkung des vom Kampsbund des gewerblichen Mittelstandes bestellten Kommissars Erich Wildt, der bereits die Gleichschaltung der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels und des Reichsverbandes ambulanter Gewerbetreibender Deutschlands durchgeführt hat, nunmehr auch die Gleichschaltung des Großhandels unter Vornahme der entsprechenden personellen Veränderungen vollzogen. Die vierte Spitzenorganisation des Handels, die der Handelsvertreter, hat ihre Zustimmung zur Gleichschaltung grundsätzlich schon erklärt. Aus Frankfurt a. M. wird gemeldet, daß der Führer des Kampfbundes für den gewerblichen Mittelstand in der soeben abgehaltenen Generalversammlung der Einzelhandels-Gemeinschaft Hessen-Nassau über die Neuorganisation der Einzelhandels-Gemeinschaft referierte, bei der entsprechend den Richtlinien des Kampfbundes für den gewerblichen Mittelstand folgende Grundsätze zu beachten seien: Im Vorstand aller wirtschaftlichen Vereinigungen und Fachverbände müssen die Angehörigen der NSDAP, mit mindestens 51 Proz. vertreten sein, von den restlichen 49 Proz. sind Juden grundsätzlich ausgeschlossen. Juden sind von der Betrauung mit Posten als Geschäfsführer von Verbänden ausgeschlossen. Soweit noch Angehörige der jüdischen Rasse in Geschäftsführerposten tätig sind sind sie zu entlassen. Jüdische Aerzte. Berlin, 19. April. Der Groß-Verliner Aerztebund gibt bekannt, daß mit seinem Einverständnis die Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin vorübergehend Arztscheine ausstellt, die durch ein großes „D" mit roter Umrandung kenntlich gemacht sind. Sie werden Patienten ausgehändigt, die bisher in jüdischer Behandlung waren und zu ihren Aerzten nicht mehr zurückzukehren wünschen. Diese Scheine sind nur für deutschstämmige Markte gültig.