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Der Israelit · 1933-11-16 · Heft 46 (16.11.1933) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 46 (16.11.1933)
Date
1933-11-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 46 Der Israelit 16. November 1933 Da jedoch das Vorkommen von Vei - m i s ch u n g s f e h l e r n nicht ausgeschlossen i st, wird de in Einzelnen, nur soweit er ohne gesundheitlichen Nachteil aus das Mischgebäck verzichten kann, Zurückhaltung an empfohlen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung bei Fleischspeise n." Hierzu sei erläuternd bemerkt, daß die staatliche Vorschrift sich nur auf Weizen-(W e i ß )-Gebäck bezieht, also nicht auf Schwarzbrot. Inzwischen ist durch ein ani 14. November im Reichsanzeiger veröffentlichtes Gesetz der Reichsernährungsminister ermächtigt worden, oorzuschreiben, daß „die in Frage kommenden Betriebs Trockenmagermilch in einer Menge zu verwenden haben, die 10 Proz. des zu verwendenden Kartoffelstärkemehls entsprich t." Wenn wir diese Bestimmung recht verstehen, so wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, die Trockenmagermilch in dem einzelnen Bäckereibetrieb dem Gebäck unmittelbar und nicht in Verbindung mit dem fabrikmäßig hergestellten Kartoffelstärkemehl zuzusetzen. Wenn der Neichsernährungsminister von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, so gewinnt die im zweiten Absatz der rabbinischen Entscheidung einpsohlene „Zurückhaltung" noch größere Berechtigung, weil dem einzelnen Bäckereibetrieb natürlich viel leichter Mischungsfehler durch eine Erhöhung des vorgeschriebenen Mindestquantums an Trockenmagermilch unterlaufen können, als dies bei fabrikmäßiger Herstellung der Mischung von Kartoffelmehl und Trockenmagermilch möglich ist. Rrchtarische Testamentsvollstrecker können abgelehnt werden. Berlin, 5. Nov. Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluß vom 9. Oktober 1933 entgegen der Entscheidung des Amts- Agudas ytstccb^nfotmattonen Frankfurt a. M., 13. Nov., In der letzten Zeit waren in einer Anzahl von Mülern Meldungen über Verhandlungen des „Misrachi" mit der „Agudas Jisroel" zu lesen, die geeignet sind, irrige Vorstellungen hervorzurufen. Die Stellung der „Agudas Jisroel" zur misrachistischen Fraktion des Zionismus ist durch Beschlüsse der „Kenessio Geüaulo" und des „Rabbinischen Rates" so eindeutig festgelegt, daß Zweifel über die Haltung der Aguda nicht möglich sind. Eine — au sich gewiß höchst wünschenswerte — Vereinigung aller gesetzestreuen Elemente im Rahmen der „Agudas Jisroel" einschließlich des „Misrachi" wäre nur denkbar, wenn dieser seine organisatorische Verknüpfung, mit der zionistischen Organisation löste und außerdem seine revisionistischen Liebhabereien aufgäbe. Leider ist nun an eine solche Trennung schon aus sinanziellen Rücksichten kaum zu denken. Das Abkommen der „Agudas Jisroel" mit der Iewish Agency wegen Ueberlassung von Zertifikaten an agudistifche Aulim ist in einer Anzahl von Ländern in Kraft getreten, und es bleibt abzuwarten, wie es sich bewährt. Gegenüber mannigfachen Meldungen über die Einberufung der K e n e s s i o © e J> a u I o auf den Isar 5694 nach Ierusale m sei festgestellt, daß es sich zunächst nur uni einen Antrag handelt, der noch der Beschlußfassung aller leitenden Instanzen der Aguda unterliegt. Daß die Zeitlage eine sehr reifliche und kritische Prüfung eines solchen Antrages erfordert, liegt auf der Hand. Härten der Ausbürgcrungspraxis. Berlin, 10. Nov. In letzter Zeit sind auf Grund des Gesetzes der Reichsregierung über den Widerruf von nach dem Kriege oi'folgtsn E i u b ü r g s r u n g e n nicht stammesdeutscher Elemente zahlreiche Ausbürgerungen jüdischer Personen erfolgt, die zwar die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach dem Kriege rworben, aber mitunter feit 50 Jahren in Deutschland ansässig sind, eine geachtete soziale Stellung einnehmen und durchaus dem deutschen Kulturkreis angehören. In manchen Fällen wurden auch in Deutschland geborene Juden von der Ausbürgerung betroffen. Es ist anzunehmen, daß solche Härten nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben. Man dachte offenbar, daß die Fälle der Einbürgerung nach dem Kriege solche Personen betreffen, die erst in dieser Zeit nach Deutschland eingewandert sind. Es wird deshalb vielfach der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß noch eine Ueberprüfung jener Ausbürgerungen, die seit Jahrzehnten in Deutschland ansässige und im Lande tiefverwurzelte Personen betroffen haben, erfolgen wird. Berlin. Die Aenderungen der Personalordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft werden jetzt bekanntgegeben. Wer mit einer Frau nicht arischer Abstammung verheiratet ist, darf als Beamter nicht berufen werden. — Eine Jüdische Buchoereinigung ist in Bildung. Sie wird in Fühlung mit allen großen jüdischen Organisationen und unter Mitarbeit aller jüdischen Verleger und Sortimenter in besonderer Stärke das Bedürfnis des jüdischen Lesers im deutschen Kulturkreis befriedigen. Kassel. Von 8-3 öffentlichen jüdischen Schulen, die vor etwa 30 Jahren ln Hessen noch bestanden, sind infolge starken Rückgangs der Kinderzahl in den Landgemeinden nach der vom Minister verfügten Auflösung mehrerer Schulen nur noch e l f erhalten geblieben. Jüdische Volksschulen bestehen z. Zt. noch in Birst ein, Borken, Frankenberg, Fulda, Guxhagen, Gersfeld, Kassel, Marburg', Eschwege, Rhina und W ü st e n s a ch s e n. Heidelberg. Hier wurde ein aus Polen stammender Jude ausgebürgert, der seit 27 Jahren in Heidelberg wohnt und seit 1919 deutscher Staatsbürger war. Er hatte sich im Kriege freiwillig zum deutschen Sanitätsdienst gemeldet und war später, auch zur deutschen Fliegertruppe eingezogen. Danzig. Wie die ITA. erfährt, hat der Rat der Danzig er Hasenverwaltung den bekannten jüdischen Nationalökonomen Dr. Kurt N a w r a tz k y zum B e rt r e t e r öer Sandiger Hafennerwalkung in Palästina mit dem Sitz in Haifa ernannt. Dr. Nawratzky hat gleichzeitig die Vertretung des polnischen Hafens G d t)nia für Palästina übernommen. Paris. 'Die Bestattung Leo M o tz k i n s fand am Donnerstag den 9. November auf dem Friedhof in Paris unter gewaltiger Beteiligung statt. „Makkabi", „Hechaluz" und „Vrith Trumpeldor" bildeten die Ehrenwache. Prag. Auf Grund einer Interpellation jüdischer Abgeordneter hat das tschechoslowakische Justizministerium die Beschlagnahme der ganzen Auflage des antisemitischen Pamphlets „ Z r c a d l o Z y d u " (Judenspiegel) verfügt. Das Pamphlet wurde in der letzten -3eit von antisemitischen Kreisen stark kolportiert. Warschau. Das Warschauer Gericht hat den Studenten Wojczych G r a b i ck i, der vor einiger Zeit an antisemitischen Straßenexzessen tollgenommen hatte und dabei betroffen worden war, wie er Schaufensterscheiben jüdischer Geschäfte zertrümmerte, zu acht Monate n Gefängnis verurteilt. — Im Warschauer ©reisenasyl verstarb im Alter von 88 Jahren Leon Herz, der sich an den polnischen Freiheitskämpfen gegen das zaristische Rußland im Jahre 1863 beteiligt hat. Nach Wiedererrichtung des polnischen Staates nach dem Weltkriege wurden Herz das „Befreiungs-Kreuz", das „Ilnabhängigkeits-Kreuz" und andere Auszeichnungen verliehen. Das Begräbnis fand auf Staatskosten und mit allen denkbaren militärischen Ehren statt. — Herr H. Färbst ein, früher Mitglied der zionistischen Exekutive. ist nun endgültig zum Nachfolger des zurücktretenden ' bisherigen n o l n i s ch e n Konsuls i n T e l - A w i w Dr. Bernhard Hausner bestimmt worden. Triest. Herr Enrico Salem wurde von Mussolini zum P o - desto (Bürgermeister) von Triest ernannt. Die Familie Salem ist von portugiesischer Herkunft und kam 1780 auf dem Wege über Holland nach Triest. Herr Enrico Salem war vor dem Kriege Präsident der Triestiner Israelitischen Kultusgemeinde. Jaffa. Nach amtlichen Berichten find im September annähernd 4009 Juden in Palästina gelandet, darunter 450 sogenannte „Kapitalisten" mt ihren Angehöriaen. Tairo. Als erster Jude wurde Oberrabbiner Chaim Nachum Essen.di von der ägyptischen Regierung in die nach dem Muster der französischen Akademie gebildete und unter der Patronanz König Fuads stehende Aegyptische Akademie entsandt. „Es sei zu berücksichtigen, daß der Testamentsvollstrecker seinem ganzen Wesen nach Organ der Rechtspflege fei, die nach den Grundsätzen der neuen Staatssorm — abgesehen von den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmesällen — nur nod) von Ariern auszuüben fei. Aus staatspolitischen Erwägungen, die auch das bürgerliche Recht zu leiten haben, wird daher im Regelfall ein wichtiger Grund zur Entlassung des Testamentsvollstreckers, sofern einer der Beteiligten einen Entlassungsantrag stellt, schon anzunehmen sein, wenn der Testamentsvollstrecker einer anderen Rasse als der arischen angehört. Dieser Annahme steht auch die zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht entgegen, eben so wenig wie die Errichtung des Testaments erst nach dem Regierungsantritt Adolf Hitlers oder die Nichtzugehörigkeit des Erblassers zur NSDAP. Erstes Grundgesetz des neuen Staates sei, .unbeschadet der gesetzlich zugelassenen Ausnahmefälle, die Ausschaltung aller Fremdrassigen aus öffentlichen Aemtern und Funktionen, deren Träger, wie auch der Testamentsvollstrecker, über Wohl und Wehe deutscher Menschen zu befinden habe." Regelung der kaffenärztlichen Verhältnisse nicht abgeschlossen? Berlin, 9. Nov. Der Reichskommissar für das Arztwesen, Dr. Wagner, Berlin, veröffentlicht in Nr. 19 des „Deutschen Aergteblattes" folgende Anordnung: „Ich habe Herrn Dr. Claus, Berlin, auf seinen Wunsch von seinem Amte als mein Beauftragter für Berlin entbunden. Ich spreche Herrn Dr. Claus für die von ihm unter besonders schwierigen Verhältnissen und aus besonders schwierigem Boden in echt nationalsozialistischem Sinne geleistete Arbeit meinen herzlichsten Dank aus. Gleichzeitig knüpfe ich daran die Bitte an Pg. Clous, weiterhin mitzuarbeiten an den schwierigen Berliner Problemen, insbesondere an der Bereinigung des auf die Dauer unhaltbaren Zustandes, daß in der Reichshauptstadt heute, nach Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen, noch über 60 vom Hundert n'rchtarrsche Kassenärzte tätig sind." Steuererhohung in der Berliner Jüdischen Gemeinde. Berlin, 14. Nov. lieber die Sitzung der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin vom 6. November, in der der Zuschlag zur Einkommensteuer von 13 auf 20 Prozent erhöht wurde, wird offiziell berichtet: Der stellvertretende Vorsitzende Dr. London widmet vor Eintritt in die Tagesordnung dem verstorbenen Dr. Ludwig Tietz Worte des Gedenkens. Amtsgerichtsrat Michaelis berichtet über die Steuervorlage des Gemeindevorstandes. Nach eingehender Aussprache wird einmütig beschlossen, den Zuschlag zur Einkommensteuer für das Jahr 1933 auf 20 Proz. feftzufetzen und den vom Vorstand beantragten Zuschlag zur Reichsvermögenssteuer gutzuheißen. Von der Erhebung eines Zuschlages zur Reichssluchtsteuer soll Abstand genommen werden. In eingehender Anssprache wird der Etat der Wirtschaftsstelle der Gemeinde erörtert. Der Dezernent Woyda ergänzt seine Ausführungen in der vorigen Sitzung in Bezug auf verschiedene Einzelheiten. Aus der Mitte der Versammlung werden verschiedene Anregungen gegeben j und Wünsche in Bezug auf die Ausgestaltung der Täjttgfeit der Wirtschaftshilfe vorgetragen. Die Versammlung behandelt zum Schluß noch Reihe von Personalangelegenhesten. eme gerichts erklärt, Vollstrecker werden können, heißt es u. a.: daß nichtarische Testaments- Rönnen Verlagsverträge mit nichtarischen Verfassern gelöst werden? Berlin, 14. Nov. In der vom Reichsjustizkommissar Dr. Frank herausgegebenen „Juristischen Wochenschrift" vertritt Dr. Fromherz, Mannheim die Ansicht, daß Berlagsvör^ träge mit nichtarischen Verfassern infolge der geänderten Verhältnisse nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gelöst werden können, da das zur Herbeiführung eines „geistig höherstehenden, wissenschaftlichen Erfolges" notwendige Vertrauensverhältnis gestört sei. Dr. From-! herz, schreibt u. a.: «Für Verleger wissenschaftlicher Werke jeder Art . . . auf Antrag eines Beteiligten entlassen i ist bei der heutigen Wichtigkeit bev Rassenfrage die Mög- In dem Beschluß (Dffch. Recht, S. 2406) j lichtest der Vertragslösung von der allergrößten wirtschaftlichen Bedeutung. Wird der Absatz von Werken

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