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Der Israelit · 1933-03-02 · Heft 9 (2.3.1933) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 9 (2.3.1933)
Date
1933-03-02
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 9 D er Isr « elit 2. März!MZZ Hiefcen aus dem umliegenden preußischen Gebiet eine starke Einfuhr von rituell geschlachtetem Fleisch nicht nur rn den Kreis Gießen, sondern in die ganze Provinz Oberhessen oonstatten gehen würde. Man hat das Ministerium gebeten, von der Kontingentierung der Schächt»ngen abzusehen. Oesterreich. Vesterrejchjsche Regierung hat kein Geld für jüdische religiöse Zwecke. Wien, 26. Febr. Der Präsident der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, Dr. Desider F r i e d ma n n, sprach beim österreichischen Bundeskanzleramt und beim Kultusminister Dr. Nintelen vor und brachte aufs Neue die alte, in der Bundesverfassung wie in den Landesgesetzen begründete Forderung nach einer Subventionierung des jüdischen Kultus aus Staatsmitteln vor. Die Mitglieder der Regierung erklärten, sie erkennen die Berechtigung der jüdischen Forderung an, aber die österreichische Regierung fei im Hinblick auf die beschränkten Staatsmittel nicht m der Lage, eine Staatsfuboention zu gewähren. Wie der JTA-Vertreter erfährt, ist das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde entschlossen, beim Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die Regierung auf Subventionierung des jüdischen Kultus einzureichen. 50 000 Juden Wiens auf öffentliche Hilfe angewiesen. Wien, 27. Febr. Das Fürsorgeamt der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde erläßt einen Aufruf für die Auffüllung des völlig erschöpften Hilfsfonds der Gemeinde für jüdische Notleidende. Etwa 50.000 Wiener Juden, mehr als der vierte Teil der Wiener Judenheit leidet Rot und ist auf öffentliche jüdische Hilfe angewiesen. Einem solchen Massenelend sei die Wiener Judenheit bisher niemals ausgefetzt gewesen. Schweiz. Der internationale weltstudentenkongreß und der Äntisemitismus. Genf, 27. Febr. Der Sekretär des I. S. S., James Parker, veröffentlichte im Dezemberheft der Organisation eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus und eine Verurteilung der antisemitischen Gewalttätigkeiten an den Universitäten. Sofort nahm die „Deutsche akademische Rundschau" im Namen der deutschen Studenten Stellung gegen solche „Verunglimpfung ihrer völkischen Anschauungen", mit dem Erfolge, daß in einer amtlichen Verlautbarung der I. S. S.-Nachrichten jener Artikel „bedauert" und Parker von seinem Vorgesetzten, dem Generalsekretär des Wellstudentenwerkes, desavouiert wird. Eine solche Konzession des Internationalen Weltftudentenwerkes an den Antisemitismus war von dieser Organisation nach ihrem bisherigen Verhalten nicht zu erwarten. Polen. Sorge um die polnischen Juden in Deutschland. Warschau, 28. Febr. Eine angesehene polnische Telegrafen-Agentur weiß über den Schutz, den eine Abordnung polnischer Juden in Leipzig beim dortigen polnischen Konsul nachgesucht hätte, zu berichten. Die Wahrheit aber ist, daß polnische Staatsbürger in Deutschland noch gar keinen Anlaß hatten, den Schutz ihres Konsulates anzurufen. Es handelt sich vielmehr um solche polnischen Juden, die unter ihren ungeklärten Staatszugehörigkeitsverhältnissen zu leiden haben, für die aber die polnischen Behörden zuständig sind. Es wird eine Härte darin geehen, daß jeder in Deutschland lebende polnische Jude alljährlich seinen Paß erneuern und dafür für jedes Familienmitglied Zloty 45.— zu zahlen hat. Für eine arme, kopfreiche Familie bedeutet das eine unerschwingliche Summe. Ist aber der Paß nicht erneuert, dann droht in vielen Fällen Ausweisung. In Sachsen und Thüringen allein sind mindestens 2000 polnisch-jüdische Familien als „staatenlos" registriert, obwohl sie in Wahrheit polnische Staatsbürger sind. Es liegt somit einzig und allein an der polnischen Regierung, ihren jüdischen Bürgern in Deutschland die Basis für den Rechtsschutz nicht zu entziehen. 1 Die Woche. Berlin. An der Ecke der Schiller- und Grolmanstraße in Berlin-Charlottenburg wurde heute morgen der 26jährige Günther Falkenst e i n , Sohn des Zahnarztes Louis Falkenstein aus der Kaiserin-Augusta-Allee 85 in Charlottenburg, in einer Blutlache tot aufaefunden. Ein Messerstich hatte ihm die Halsschlagader durchschnitten. Unter dem Verdacht der Beteiligung an der Bluttat sind zwei Charlottenburger Arbeiter festgenommen worden. Wie dem JTA-Vertreter aus dem Elternhause des Ermordeten versichert wird, hat sich dieser niemals politisch betätigt. Für den Mord können nur antisemitische Motive in Betracht kommen. — Das kürzlich , gegründete „Jüdische S ch i e d s g e r i ch tin Berlin nimmt seine Tätigkeit am 1. März auf. Vor dem Schiedsgericht soll über alle zivilrechtlichen Streitigkeiten unter Juden verhandelt und mit Rechtsoerbindlichkeit entschieden werden. Das Verfahren des Schiedsgerichts wird streng den Vorschriften des 10. Buches der deutschen Zivilprozeßverordnung angepaßt. Warum begnügt man sich nicht mit einem Vesdin, das jüdisches Recht nach dem Religionsgesetz spricht? — In das Haus von Dr. L ö w e n st e i n in Neukölln, der als Reichstagsabgeordneter der SPD. und als Stadtschulrat seinerzeit viel von sich reden machte, drangen nächtlicherweise zwei uniformierte SA-Männer ein und demolierten die gesamte Hauseinrichtung. Sie schossen auch wiederholt in die Türe des Schlafzimmers, wo sich Löwenstein mit seiner Frau verbarrikadierten. Als das Ueberfallkommando kam, waren die Eindringlinge gerade daran, die Schlafzimmertüre einzuschlagen. Men. 'Der „Bund jüdischer Frontsoldaten Oesterreichs" bereitet die Herausgabe eines Gedenkbuches der Gefallenen: „Jüdisches Heldenbuch des Weltkrieges", vor, welches neben einem Verzeichnis der an den österreichischen Fronten gefallenen Juden eine Beschreibung ruhmreicher Taten österreichisch-jüdischer Soldaten auf' den Schlachtfeldern enthalten wird. Warschau. Die Agudat Harabban i m in Polen hat sich der F a st t a g Verordnung des Jerusalemer Oberrabbinates angeschlossen und für Donnerstag, den 23. Februar. mt Rücksicht auf die allgemeine Not und die Religionsoerfolgungen in Rußland, einen allgemeinen F a st t a g angesetzt. Der Verordnung ist man überall nachgekommen. Es wurden an diesem Tage auch Sammlungen für Mazzoth- und Lebensmittelpakete nach Rußland vorgenommen. — Unter den 48 000 Studenten an den polnischen Universitäten befinden sich, nach der neuesten Statistik, 8923 Juden. Charvin. Die Menschenräuberbande, die, wie mitgeteilt, es besonders auf wohlhabende Juden abgesehen hatte, wurde nun ausgehoben und endgültig unschädlich gemacht. London. Auf einem Festdiner zu Gunsten der Talmud T h o r a - S ch u l e in der Commercial Road. London East End hielten viele angesehene Parlamentarier und Regierungsmitglieder. unter ihnen Minister Thomas und Lady S n o w d e n, Ansprachen. Der Prinz von Wales sandte eine Kundgebung. Die Talmud Thora-Schule erfreute sich besonders der Sympathie des verstorbenen Lord M e l ch e t t und trägt jetzt seinen Namen. Jerusalem. Zu den Gerüchten, Emir Abdullah sei bei seiner Abreise aus Palästina in einem Dorfe mit Steinen beworfen worden, erklärt die Palästina-Regierung offiziell, daß an diesen Ausstreuungen kein wahres Wort sei. — Saloniki. Als Venizelisten kandidieren in der jüdischen Sektion in Saloniki für das griechische Parlament der Gemeindepräsident und frühere Senator Ascher M a l l a h, sowie Aron S ch a k y. Für die Partei der Tsaldaristen kandidieren die früheren Deputierten Daniel Allalouf und David A l h a n t i. — Seit einiger Zeit weilt in Saloniki Rabbiner Dr. Zwi Hirsch K o r e tz aus Berlin, dem das Amt eines Oberrabbiners von Saloniki angeüoten worden ist. Dr. Koretz will sich mit der Lage in Saloniki vertraut machen und sich erst dann entscheiden, ob er das Amt eines Oberräbbiners übernehmen soll. Shanghai. Im internationalen Wachkorps in Shanghai ist eine besondere jüdische Abteilung tätig. Sie besteht aus 60 Mitgliedern und hat eine blauweiße Fahne. Die Beichte beim Rabbiner. ' Lin interessanter Prozeß. Warschau, 12. Febr. Ueber einen interessanten Prozeß berichten die hiesigen Zeitungen aus Wolkowisk. Auf der Anklage-' bank sitzt der hochangesehene Wolkowisker Raw, Rabbu Jrzchok K o s o w s k i. Dem Prozeß liegt folgender Tatbestand zugrunde: Bor einem Jahre meldete sich ein. Mitglied seiner Gemeinde, ein. Lederhändler, beim genannten Rabbiner mit dem folgenden Anliegen: Er habein Bialistok eine Partie Felle gekauft und sie dort mit" gutem Nutzen weiterverkauft. Nun erfuhr er, daß bei. einem Metzger der Stadt eben so viele Felle sind von der gleichen Art gestohlen wurden, wie er sie in B. getauft und verkauft hatte. Ihm sei jetzt der Verdacht ausgestiegen, daß es sich um die gestohlenen Felle handelte- und er frage nun den Rabbiner, was er da zu tun hätte. Der Rabbiner entschied, daß er nach dem Din die Ware selbst dem Eigentümer zurückbringen müsse. Da aber in diesem Falle die Felle längst aus seinem Besitze geraten seien, so hätte er den Bestohlenen mit dem Gegenwert der Waren zu befriedigen. Damit einverstanden, erlegte der Mann sofort beim Rabbiner 150 Zloty für den bestohlenen Metzger. Der Metzger, vom Rabbiner verständigt und aufgefordert, das Geld abzuholen, setzte sich zunächst über den Kopf des Rabbiners hinweg mit der Polizei in Verbindung. Er holte zwar dann das Geld ab, hinterher aber kam der Polizeikommissar und wollte vom Rabbiner unbedingt den Namen des Mannes wissen, der das Geld bei ihm hinterlegt hatte. Der Rabbiner verweigerte die Auskunft und lieh sich durch keine Drohung und Einschüchterung dazu bestimmen, den Namen zu verraten. Er berief sich darauf, daß kein Geistlicher verpflichtet, ja nicht einmal berechtigt sei, die Geheimnisse einer Beichte preiszugeben. Der Mann habe ihm die Sache in seiner Eigenschaft als Geistlicher anvetrraut und habe außerdem eine Schuld, die er gar nicht begangen hatte, wieder gut gemacht. Die Polizeiverwaltung stellte sich aber aus den Standpunkts daß das Rechtder Zeugnisverweigerung nur dem katholischen Geistlichen zustehe, nicht aber dem jüdischen, da es eine ^jüdische Beichte" im Sinne der katholischen nicht gebe. Daraus ließ sich der Rabbiner nicht ein, und so kam es zum Prozeß. Anklägerin ist die Polizei, die den Rabbiner der Begünstigung eines schweren Diebstahles beschuldigt. Das Schössengericht hatte bereits in einer Vorinstanz, den Rabbiner von der Beschuldigung der Begünstigung freigesprochen, ihn aber zu 140 Zloty Geldstrafe und den Gerichtskosten verurteilt wegen Widerstand gegen die Polizei (ein merkwürdiges Urteil: er hat recht und wird dennoch gestraft, weil er sein Recht gegen die Polizei gewahrt hat!) Vor dem Kreisgericht kam nun auf Antrag des Verteidigers, Advokat Efros, eine Stelle aus „Chaje Odom" zur Verlesung und Erörterung. Dort heißt es u. a.: „Sobald ein Jude in Erfahrung bringt, daß er einem anderen Menschen in Geldsachen Schaden zugefügt: hat, so gehe er zum Ortsrabbiner, beichte ihm die Angelegenheit und lasse sich von ihm sagen, wie der Schaden und die Sünde gutzumachen seien." Sowohl der Verteidiger wie der Rabbiner selbst erläuterten und begründeten in längeren Reden das Verhalten des Angeklagten nach jener Bestimmung. Darauf gestützt, hat nun das Kreisgericht das Urteil der Vorinstanz ganz annulliert und den Rabbiner vollkommen frei .von Schuld und Strafe gesprochen. Interessant ist noch, daß der Rabbiner vor kurzem eine Anregung vom Gerichte erhielt, von der Amnestie Gebrauch zu machen und damit seine Appellation zurückzunehmen. Er antwortete aber, daß er aus prinzipiellen Gründen und mit Rücksicht auf andere und spätere Fälle auf einer Austragung des Prozesses bestehe. Eine weitere Hachfchorostätte für agudistische Aulim. . . Wilna, 24. Febr. Hier ist diese Woche eine für 50 Zöglinge geeignete Stätte zur Ausbildung junger Leute in der Gärtnerei errichtet worden.'Die Leitung liegt in den Händen eines Spezialkomitees der hiesigen Agudas Jisroel unter Führung des Herrn A. Krakowski.

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