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Der Israelit · 1933-02-09 · Heft 6 (9.2.1933) · page 16

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 6 (9.2.1933)
Date
1933-02-09
Page
– (sequence 16)
Language
German
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«eite 2 Nr. 2 Der Israelit Blätter 9. Februar 1933 Die Eingaben der „Agudas Jisroel" vorder Mandakkommijsion des Völkerbundes. Wie seinerzeit im Nachrichtenteil gemeldet, hat sich die Mandatkommission des Völkerbundes während ihrer Novembersession mit drei Eingaben der „Agudas Jisroel" beschäftigt, von denen zwei bereits früher Vorlagen, ohne jedoch damals verabschiedet werden zu können, weil noch keine Erklärungen der Mandatcrrmacht zu den Eingaben Vorlagen. Die erste dieser Eingaben ist vom 28. Jttllt 1931 datiert und wünscht eine Abänderung eines Paragraphen in der Westmaueroerordnung von 1931. In dieser Verordnung ist von vorneherein vorgesehen, daß die Bestellung der Beamten zur Äusrechterhaltung der Ordnung an der Kothel Maarowi nicht durch das ofsizielle Oberrabbinat erfolgt, sondern gemeinsam durch „die Oberrabbinen in Jerusalem", d. h. die Oberrabbiner der Kneses Israel und des Waad hair Aschkenasi. Die Eingabe verlangt nun, daß konseguenterwetse auch an einer anderen Stelle der Verordnung, in der von etwaigen Wiederherstellungsarbeiten an der Kothel Maarowi die Rede ist, nicht wie bisher das Oberrabbinat der Kneses Israel, sondern ebenfalls „die Oberrabbiner von Jerusalem" zuständig sein sollen. Die Mandatarmacht hat zu der Eingabe in dem Sinne Stellung genommen, daß die Ausführungen der agudistischen Eingabe sachlich an sich berechtigt seien, und daß sie im Sinne der Eingabe auch ohne ausdrückliche Abänderung der Verordnung vorzugehen bereit sei. Demgemäß beschloß die Mandatkommission, „sie sehe keinen Grund, v.^zhalb die Mandatarmacht die bestehende Verordnung ni^ in dem Sinne anwenden könnte, daß auch etwa notwendig werdende Reparaturen . in einer Weise ausgesührt werden, wie sie allen interessierten Parteien entsprechend erscheinen." Eine zweite Eingabe der Agudas Jisroel, datiert vom 8. Dezember 1931. ist seinerzeit in diesen Blättern im Wortlaut zum Abdruck gelangt. Es handelt sich dabei nicht um eine bestimmte Forderung, sondern lediglich um einen Protest gegen die Bezeichnung der orthodoxen Judenheit Palästinas als „Dissidenten" sowie gegen einige Behauptungen im Jahresbericht der Palästina- Nsgrsr'ung über dis Wahlen zur Knssss Israel. Die Eingabe ist überholt dadurch, daß bereits der vorige High Commissioner die Berechtigung der Beschwerde in Bezug auf die Bezeichnung „Dissidenten" einsah und daß dementsprechend eine schriftliche .Qufage der Regierung zur Vermeidung ähnlicher Bezeichnungen gegeben worden ist. Wichtiger als diese beiden Memoranden ist die E i ngabe der „Agudas Jisroel" vom 3 0. Juli 1931 wegen gleichberechtigter öffentlichrechtlicher Anerkennung der orthodoxen Ge ni ein den in Erez Jisroel als Einzelgemeinden und als L a n d e s g e m e i n d e neben der Kneses Israel. Wir geben zunächst diejenigen Stellen des nunmehr vorliegenden offiziellen Protokolls über die Sitzungen der Mandatkommission wieder, die mittelbar mit dieser Eingabe im Zusammenhang stehen. In der 11. Sitzung der Kommission vom 10. November fragte Mlle.'Dannevig den Vertreter der , Mandatarmacht, ob nicht eine Schwierigkeit in dem Verhältnis der Agudas Israel-Zentrale in Jerusalem zur Kneses Israel darin bestehe, daß die Aguda nicht verpflichtet zu sein glaube, Schulsteuern für die Aufrechterhaltung zionistischer Schulen zu zahlen, in denen gewisse Dinge gelehrt werden, mit denen die Agudas Israel nicht übereinstimmt. Sir Arthur Wauchope bestätigte, daß ' dies der Fall sei. Der deutsche Vertreter/ M i n i st e r i a ldirektor D r. Nuppel, deutete an, es läge eine Petition vor über den Gegenstand, für die er Bericht- . erstatter sei (gemeint ist die oben erwähnte Petition vom ' 30. Juli 1931). Er habe dann eine Reihe von Fragen zu stellen und werde das später tun. In der 12. Sitzung der Kommission, am 11. Novem-! ber, fand die eigentliche Aussprache über den Bericht 'der Palästina-Regierung statt. Herr Ruppel : als Berichterstatter über die Petition der Agudas Jis- . roel fragte, welche religiöse Gemeinschaften unterder - Religionsgemeinden-Order von 1926 anerkannt wurden und ob irgend welche Bewerbung um Anerkennung zuruckgewi'efen sei. > o d y (Vertreter der Mandatarmacht) sagte, daß nur die. jüdische Gemeinschaft anerkannt worden sei und - daß er glaube, daß keine Gesuche von anderen Gemein- : schäften eingegangen seien. R u p p e l fragte, ob die reli- . giösen Gerichtshöfe der acht christlichen Gemeinden, die auf Seite 48 des Berichtes von 1931 erwähnt sind, schon bestanden Höften, bevor die Palästina-Order in Council 'von 1922 enassen wurde. Moody bejaht das. Ruppel: Dis orthodoxen Juden behaupten, daß Ihre Gerichtshöfe ebenfalls Gerichtsbarkeit in Palästina : hatten, bevor die'Order in Council von 1922 erlassen; wurde. M c> od y' erwidert, daß nur e i n e jüdische Ge-. /meinde in Palästina unter, der türkischen Herrschaft, anerkannt war, aber nicht diejenige Gemeinde, von der die i gegenwärtig vorliegende Petition aüsgeht.*) In Erwiderung einer weiteren Frage von Dr. Ruppel erklärt Moody, daß alle in Palästina wohnenden Juden Mitglieder der anerkannten Gemeinde durch Eintragung feien unter dem Vorbehalt des Rechtes, durch eine schriftliche Mitteilung auszutreten. Ruppel: Als die Religionsgemeinde-Verordnung in Kraft trat, am 1. Januar 1928. hatten nach der Angabe der Mandatarregierung fast 11000 volljährige männliche Personen von ihrem Rechte Gebrauch gemacht, zu erklären, daß sie der Gemeinde nicht anzugehören wünschten. Die Petition der Agudas Israel jedoch behauptet, daß sie eine Gesamtzahl von ungefähr 20 000 Volljährige vertrete. Aber wenn sie auch nur 10 000 volljährige männliche Personen repräsentieren, so müsse er annehmen, daß wenn man die Familienmitglieder miteinrechnet, dies döch mehr als 20 Prozent der gesamten jüdischen Bevölkerung entspreche. Der High Commissioner. Sir Arthur Wauchope, erklärt hieraus, daß eine jüdische-Familie gewöhnlich 5 Personen im Durchschnitt umfaßt und er habe Mitteilung des Erez Israel-Amts der A. I. Jugendorganisation. Das ncugcgrütt-cte Erez Jisrssl-Amt der Agudas Jisroel - Jugendorganisation (Heinz Weichselbaum» Berlin NW. 6, Albrechtstr. 14) macht es sich neben der geistigen Arbeit zur besonderen Aufgabe» den deutschen Agudisten» die als landwirtschaftlich ge* schulte Kräfte nach Erez Jisroel gehen, wollen» eine entsprechende praktische Ausbildung zu ermöglichen. Die Errichtung einer eigenen Hachschoro innerhalb von Deutschland war uns in der kurzen Zeit leider noch nicht möglich» doch können wir schon jetzt auf einen sehr guten Lehrbetrieb in polen verweisen, der sich bereits im Vorjahr außerordentlich bewährt hat. Das agudistische Gut bei Mlawa» das nur \A km von der deutschen Grenze entfernt liegt, bietet fünfzehn deutschen und fünfzehn polnischen Agudisten nach dem uns vorliegenden Bericht des Dipl. Agr. Mosche Hoffmann die denkbar beste und dabei billigste Ausbildungsmöglichkeit für Erez Jisroel. Die Unterhaltungskosten pro Aspf und Monat stellen sich auf 15—20 Reichsmark. Der Lehrherr ist von Jugend auf in der Landwirtschaft tätig und verfügt neben einem großen praktischen und theoretischen Wissen über besonders gute pädagogische Fähigkeiten. Das Gut» das ca. 500 preußische Morgen groß ist und in dem ungemeine (Ordnung und Sauberkeit herrscht (dies selbst an deutschen landwirtschaftlichen Verhältnissen gemessen)» ist infolge der günstigen Anordnung der Betriebszweige (Gartenbau im größeren Maßstabe» aber doch daneben die wichtigsten Ackerkulturen) als Lehrbetrieb für zukünftige Bauern in Erez Jisroel außerordentlich gut geeignet. Auch Verpflegung und wohngelegenheit entsprechen den Anforderungen der deutschen Hachschoristen. Bis zum 15. Februar können fünf» bis zum 15. März weitere zehn deutsche Agudisten nach Mlawa fahren, die vom Erez Jisroel-Amt auf Vorschlag der betr. Gruppe ausgewählt werden. An die Gruppen- und Rreisleiter sind ausführliche Schreiben ergangen. Erez IrsroeL-Amt der A, A J. O. Rahan. Weichselbaum. gehört, daß die Zahl der orthodoxen Juden in Palästina ungefähr als ein Viertelder G es a m kb e v ö l k er u n g geschätzt' wird. R u p p e l: In den Erläuterungen der. Königl.. britischen Regierung zu der Petition wird gesagt, die Regierung habe keinen Grund dafür, gesehen, die Entscheidung zu revidieren, daß die AgUdaS Israel nicht als separate Gemeinde unter der Religionsgemeinde-Verordnung von 1926 anerkannt werden soll-. Einer der. Gründe^ der'für diese Ablehnung angegeben wird, waft daß wenn die Palästina-Regierüng statutarische.-Rechte mehr als e i n e r . Organisation. von Indem gäbe, sie die Ansprüche irgend welcher anderer jüdischer Gemeinschaften,- die setzt nicht als separate Gemeinden anerkannt sind, ebenso behandeln müsse. Er frage, ob die Palästina-Regierung dabei an irgend eine ander e O r ga n i s ati o n von Juden denke. außer an die" Agudas" Jtzräel-Zentral e. - M o ody erwidert, die Palästina-Regierung habe keine andere Organisation sein, einen Unterschied zu machen zwischen der Agudas Israel-Zentrale und irgend welchen kleineren Gruppen von Juden. Der zweite Grund, der von der britischen Regierung angegeben werde für die Ablehnung des Gesuches der Agudas Israel-Zentrale war, daß die orthodoxen Juden ja die Freiheit hätten, ihre eigene Vereinigungen zu bilden uüd ihre religiösen und kulturellen Angelegenheiten zu ordnen, wie es ihnen beliebt. Er habe jedoch ernstliche Zweifel, ob die orthodoxen Juden wirklich auf dem Fuße wirklicher Gleichheit mit de n „anerkannten" Juden gehalten würden. So z. V. müßten, während die „anerkannten" Juden in Angelegenheiten des Personenstandes zu ihren eigenen Gerichtshöfen gehen können, diö orthodoxen Juden sich an die bürgerlichen Gerichtshöfe wenden. Die Beschwerde der Agudas Jisroel. daß sie in einer Position der Inferiorität gehalten werde, schein e: deshalb nicht unbegründet. Der Berichterstatter zieht ferner die Aufmerksamkeit der bevollmächtigten Vertreter der Mandatarmacht aus die Bemerkungen der Mandatkommission zu den Petitionen, die schon während der 7. Session geprüft wurden und worin es wörtlich heißt: „Nach der Meinung der Kommission scheinen die Bestimmungen des Mandates die Mandatarmacht keineswegs zik zwingen, lediglich eine jüdische Religionsgemeinde in Palästina a n z u e r k e n n e n." Er frage den bevollmächtigten Vertreter, ob es noch andere Gründe gäbe, um das Gesuch der Agudas Israel- Zentrale abzulehnen, außer denjenigen, die in den Erläuterungen der britischen Regierung zu der Petition bereits enthalten sind. Sir Arthur Wauchope sagt, daß er persönlich einige der in Frage stehenden Rabbinen kenne und sagen müsse, es seien sehr gesetzestreue Bürger. Wenn die britische Regierung sich unfähig fühle, den Anspruch dieser Kreise anzuerkennen, so geschehe das keineswegs etwa aus einem Mangel an Vertrauen. Moody sagt, die Palästinaregierung halte es für ratsam, die Juden in einer einzigen Gemeinschaft zu organisieren und die Frage der Gruppenbildung beiseite zu lassen. Ruppel fragt, ob die Anerkennung der orthodoxen Judenheit die Verwaltung hindern würde, ihre Verpflichtung, ein jüdisches Nationalheim zu errichten, zu erfüllen. Moody erwidert, die Mandatarmacht sehne sich nicht besonders danach, dis Zahl der rsligiössn Gerichtshöfs in dem Gebiets zu vermehren. Title. Danneoig stellt fest, daß die Agüüas Jisroel das Recht habe, ihre eigenen Schulen zu errichten. Sie fragt, ob diese Schulen von der Regierung Subvention erhalten würden. Moody erwidert, daß alle privaten Schulen Regierungssubstdien erhalten können, wenn sie die Bedingungen erfüllen, die von der Regierung vorgeschrieben werden. Mlle. Dannevig' fragt, ob diese Regierungssubstdien verhältnismäßig ebenso hoch sein würden, wie diejenige, die den Jewish Agency-Schulen gewährt werde. Moody erwidert, daß sie nicht ebenso hoch sein würden. Wir geben nunmehr aus dem außerordentlich gründlichen und klar disponiertn Berichte des Berichterstatters De. Nuppel über die Eingabe der Agudas Israel wegen gleichberechtigter Anerkennung der orthodoxen Gemeinden die wesentlichsten Teile wieder, da eine wörtliche Uebersetzung des gesamten Berichtes sich aus Raumrücksichten an dieser Stelle verbietet. Der Berichterstatter gibt zunächst den Inhalt der Eingabe wieder, die in folgenden vier Forderungen gipfelt: a) Abänderung der Bestimmungen über die Religionsgemeinden in dem Sinne, daß die orthodoxen Juden imstande seien, sich als selbständige orthodoxe Gemeinschaft durch das Land hindurch zu organisieren mit lokalen Räten, - die von der Regierung anerkannt werden, b) Daß ihr Rabbinat autorisiert wird, als religiöses jüdisches Tribunal für die Mitglieder der Gemeinde zu fungieren in alley Angelegenheiten, die der Jurisdiktion eines religiösen Tribunals unterliegen, c) Daß das Oberrabbinat dieser orthodoxen Gemeinden ein Register der Wohltätigkeitsstistungen. die von ihren Mitgliedern errichtet werden, führen dürfe, d) Daß die Mitgliedschaft zu jeder Gemeinde durch schriftliche Erklärung jedes Individuums bestätigt werden müsse, oder wenigstens daß eine schriftliche Mitteilung an den Distriktskommissionär genügend sein müsse, um eine Person von der Mitgliedschaft zu der nationalistischen Gemeinde zu befreien. Der Berichterstatter weist alsdann auf die bisher ablehnende Stellung der Mandatarmacht hier und auf die beiden Gründe, die-für diese ablehnende Haltung-(wie oben bereits angegeben) maßgebend waren und -fährt alsdann' fort': ' - „Die Geschichte der frühreen Petitionen mag hier kurz wie folgt zusammengefaßt werden. In -der erstem Petition, datiert vom 1. Oktober .1924, wandte sich die'aschkenasische Gemeinde in Jerusalem gegen gewisse administrative Maßregeln, von denen sie berührt war und gegen-den Entwurf einer-Verordnungfür die Organisation .der jüdischen Gemeinden in Palästina. Hinsichtlich des zweiten Punktes ' kam die Mändäikommifsion nach langen Diskussionen-bei-verschiedenen Gelegenheiten auf -Grund. eines. Berichtes von Herrn. Orts zu folgender Schlußfolgerung, 'welche in dem Bericht an den Völkerbundrat über die Arbeit der '7.-Session niedergelegt ist: „Was die beabsichtigte Verordnung nebst Ausführungsbestimmungen betrifft, welche die zukünftige . legale Stellung.der jüdischen Gemeinden in Palästina regeln, so nimmt die Kommission die Ausführungen .... der Mandatarmacht zur. Mnntnis. daß: sie bereit ist, * die ä ith e rst e B e a cht u n g' d e n-'-'W ü n sch e rr *) Aber auch nicht die sich „Kneses Israel" nennende ' aschkenasifche Gemeinde, sondern nur ...der fefardische . Chacham -Bajchi.-.; der - den Afchkenasim chylle.' Autonomie . ließ. Red. ' ' ' von Judest-spezielb M-Auge. AUr wenn sie diesen Schritt tue, sei es. klar, daß jede kleine Gruppe von Juden dann ebenfalls'.berechtigt - fest die-Anerkennung." zu.. fordern, R u p p e!'erwidert, er glaube/ es würde nicht schwer

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