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Der Israelit · 1932-09-22 · Heft 39 (22.9.1932) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 39 (22.9.1932)
Date
1932-09-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Seite 4 Nr. 39 Der Israelit IlfC ttollhoff J feine Herrenhute W bekannte Harken Fabrikate'.yCyO/ Zeitgemäße Preise 22. September 1932 meinde verbleibenden Gesellschaftsmitgliedern den Beitrag für Schule und Synagoge zu erlassen. Die Gruppe, der mein sei. Vater angehörte, fragte sich daher, ob sich eine Form finden ließe, die Verantwortung für die nichttraditionellen Einrichtungen der Gemeinde abzulehnen, jedoch in ihrem Verbände zu verbleiben, damit die gemeinsamen Einrichtungen, insbesondere das Krankenhaus, nach wie vor religiös einwandfrei geführt werden und für sie und die Gesinnungsgenossen benutzbar blieben. Noch ehe diese Mitglieder sich mit dem Gemeindevorstand in Verbindung gesetzt hatten, lud der Vorstand seinerseits acht führende Mitglieder zu einer Beratung ein. In dieser Beratung beantragten die Gesetztestreuen zunächst, wie mir mein fei; Vater in mündlicher Erläuterung bemerkte, eine Aenderung der Gemeinde Verfassung im Sinne des sogenannten Hamburger Systems, es sollten also der Kultus und die Schule zwei Verbänden innerhalb der Gemeinde überlassen bleiben und die Gemeinde selbst nur die Verwaltung derjenigen Einrichtungen übernehmen, die für Mitglieder aller Richtungen benutzbar waren. Diesen Vorschlag erklärte aber der Vorstandsvertreter für undurchführbar, da die jüdischen Gemeinden in Preußen Kultusgemeinden seien, mithin einen eigenen Kultus unterhalten iMßten. Die Verhandlungen über diesen Punkt wurden daher vertagt; dagegen erklärte sich schon jetzt der Vorstand bereit, für die weitere streng rituelle Führung der gemeinsamen Einrichtungen Gewähr zu bieten. Bei der Weiterführung der Verhandlungen in den nächsten Wochen einigte man sich auf folgende Formel: „Die Mitglieder der Nsligiousgesellschaft hören durch ihre Erklärung, sich von Kultus und Schule der Gemeinde loszusagen, auf, ordentliche Mitglieder zu sein, und werden Mitglieder der weiteren Gemeindeverbandes. Als solche haben sie zu Kultus- und Schulzwecken keinen Beitrag zu leisten und sind vom aktiven und passiven Wahlrecht zu der Gemeindeverwaltung ausgeschlossen (letzteres hatten die Gesetzestreucn verlangt). Dafür ernennen sie in die Verwaltung des Krankenhauses und des Friedhofs je ein Mitglied, welches zu überwachen hat, daß diese Anstalten so verwaltet werden, daß keinem Gemeindemitgliede ihre Benutzung aus religiösen Gründen unmöglich gemacht wird; dieses Mitglied hat in allen derartigen Fragen ein entscheidendes Veto." Man sieht, es lag den in der Gemeinde verbleibenden Mitgliedern der Religionsgesellschaft ursprünglich durchaus fern, zu der Gemeinde in engere Beziehung zu treten als seither. In der ersten Sitzung hatte der Vorstandsvertreter erklärt, die Gemeinde beabsichtige, ihre Schechita auszubauen und ein Ritualbad einzurichten; die Gesetzestreuen hatten die Mitwirkung bei solchen Maßnahmen damals abgelehnt. Sie wollten weiter nichts, als den seitherigen Zustand aufrechterhalten, also Synagoge, Schule und Ritualanstalten der Religionsgesellschast, Krankenhaus und Friedhof der Gemeinde benützen und nur eine Rechtsformel finden, durch welche der falsche Anschein ihrer Zustimmung zu nichttraditionellen Anschauungen vermieden und eine Gewähr für die Benutzbarkeit der gemeinsamen Eemeindeeinrichtungen gegeben wurde. Der Antrieb zur Weiterentwicklung ging, so parador es klingt, von Maßregeln der Austrittsfreunde aus. Zunächst erklärte kurz nach dem Zustandekommen der erwähnten Vereinbarung derjenige Metzger der Religionsgesellschaft, welcher das Krankenhaus der Gemeinde belieferte, seinen Austritt aus der Gemeinde; die anderen Metzger der Religionsgesellschaft waren bereits vorher ausgetreten. Da die Schechita der Gemeinde den Gesetzestreuen nicht genügte, war die rituelle, Führung des Krankenhauses nur dann möglich, wenn das Fleisch von der Religionsgesellschaft geliefert wurde; das Abkommen war also gefährdet, da durchaus mit der Möglichkeit zu rechnen war, daß der aus der Gemeinde ausgetretene Metzger den Austrittsfreunden zuliebe die Belieferung einstellen werde. Der Gemeindevorstand beschloß daher, seine eigene Schechita einer den Gesetzestreucn maßgebenden Autorität zu unterstellen; bis dahin blieb es bei der Belieferung durch die Religionsgesellschast. Noch ehe sich der Vorstand aber mit seinen gesetzes- . treuen Mitgliedern in Verbindung gesetzt hatte, trat auf unmittelbare Veranlassung der Austrittsfreunde ein weiteres Ereignis ein, das durchaus nicht nur für die Frankfurter Verhältnisse von Bedeutung wurde. Zu den Befürwortern der Vereinbarung mit der Gemeinde gehörte der greise Rabbi Moses Mainz, einer der Mitbegründer der Religionsgesellschaft, der wegen seiner tiefen Frömmigkeit und seines reiche", Talmudwissens höchste Verehrung genoß. Ilm ihn zu überzeugen, veranlaßten die Austrittsfreunde den Würzburger Rabbiner S. B. Bamberger, der sich bereits in austrittsfreundlichem Sinne geäußert hatte, zu einer Reise nach Frankfurt. Rabbiner Bamberger erklärte zwar von vorneherein, er könne nicht wissen, wie seine Entscheidung ausfallen werde, wenn ihm ein Mann, wie Rabbi Moses Mainz seine Motive und die Lage der Dinge auseinandersetzte. Die Austrittsfreunde blieben aber bei ihrer Bitte, und so fand die Aussprache statt — mit einem für die Anhänger des Austritts sehr unerfreulichen Ergebnis. Rabbiner Bamberger erklärte das Verbleiben im Gemeindeverband u n t,e r den angegebene Bedingu n g e n für durchaus zulässig, namentlich auch n im Hinbsick darauf, daß -die Gemeinde sich bereit erklärte, iiühre eigenen rituellen Anstalten in zuverlässig gesetzestreuem Sinne zu führen. Diese Entscheidung eines von deiL Austrittsfreunden selbst angerufenen Beurteilers stärkte nicht nur den Glauben der in der Gemeinde verbliebenen Gesetzestreuen an das gute Recht ihrer Sache, sondern erhöhte auch ihre Bereit schaft, sich an der Reorganisation der Gemeindeeinrichtungen >zu beteiligen. In einer vom Vorstande einberufenen Be sprechung einigte man sich dahin, daß Schlachtwesen Fleischverkauf und Ritualbad der Aussicht eines streng gesetzestreuen „Inspektors" und der Verwaltung eines Ausschusses zu unterstellen seien, von dessen 7 Mitgliedern 2 vom Vorstand der Gemeinde (aus den Mitgliedern der Gemeindeverwaltung) bestimmt werden; die übrigen 5 werden erstmalig vom Vorstand aus den Reihen der streng gesetzestreuen Gemeindemitglieder auf Lebenszeit ernannt scheidet eines dieser Mitglieder aus, so erfolgt die New wähl auf Vorschlag der Verbleibenden, so daß die streng gesetzestreue Richtung gesichert ist. Diese „Nitualkommission' entscheidet in allen rituellen Angelegenheiten selbständig Ein weiterer Fortschritt trat im Zusammenhang mit der Besetzung der „Inspektorstelle" ein. Um die Stelle hatten sich ziemlich viele Rabbiner beworben. Manche zogen auf Betreiben der Austrittsfreunde ihre Bewerbung zurück — darunter allerdings keiner, der in jeder Richtung geeignet erschienen war. Endlich knüpfte man Verhandlungen mit Rabbiner Dr. M. Horovitz, damals in Gnesen vorher in Lauenburg in Pommern, wegen der Stelle an Bei der persönlichen Rücksprache machte Horovitz sowohl aus die Ritualkommission wie auf den Vorstand den günstigsten Eindruck. Er erklärte aber, die Stelle nicht als Inspektorstelle, sondern nur als Rabbinerstelle annehmen zu können; sämtliche Ritualanstalten seien ihm allein zu unterstellen; überdies sei eine Gemeindesynagoge zu errichten in welcher er zu amtieren habe; im Verhältnis zum Gemeindevorstand sei er dem seitherigen Eemeinderabbiner gleichzustellen. Der GemeinvevvrstMlging ans all diese Bedingungen ein; die Gesetzestreuen stimmten zu; einstweilen wurde die Nebensynagoge im Compostellhof die schon seither nach altem Ritus geführt worden war, als Synagoge für den neuen Eemeinderabbiner bestimmt. Die grundsätzliche Verschiedenheit der damals von S. B. Bamberger als Voraussetzung für das verbleiben im erweiterten Gemeindeverband bezeich neten Bedingungen von der heutigen Stellung der Gemeindeorthodoxie tritt durch diese Aufzeichnung in belies Lickt. Roch bedeutungsvoller, insbesondere für die Wür digung der Motive und Absichten der damals zur Führung berufenen rabbinischcn Persönlichkeit, des Rabbiners von Gnesen, Dr. Marcus Horovitz . A. ist das Bruchstück einer Aufzeichnung aus des sen eigener Feder, das der Sohn, Rabbiner Dr. Jacob Horovitz, in der erwähnten Festnummer der Öffentlichkeit übergibt. Sie lautet: Als mir im Herbst 1873 der Entwurf einer an den Landtag zu richtenden Petition, den Austritt aus den Gemeinden gesetzlich gu gestatten, von meinem hochverehrten Lehrer Rabbiner Dr. Hildesheimer in seinem und im Namen des hochverdienten Rabbiners S. R. Hirsch mit dem Ersuchen übersandt worden war, sie zu unterschreiben, antwortete ich sofort, daß ich ein solches Gesetz nicht für das richtige Mittel halte, um dem Judentum zu dienen. Ich machte den Vorschlag, vielmehr ein Gesetz anzustreben, das jede Gemeinde verpflichtet, religiöse Institutionen so einzurichten, daß auch die Minderheiten vom religions-gesetzlichen Standpunkt aus an ihnen nichts auszusehen haben. Ich habe meine Auffassung in einem Entwurf formuliert, den ich meinem Lehrer unterbreitete. Dieser antwortete, mein Vorschlag als solcher finde seinen Beifall; er glaube jedoch, daß der Zustand, den ich mir denke, erst erreicht werden könne, wenn das Austrittsgesetz Wirklichkeit geworden sei. Im Augenblick ließe sich die Gegenpartei auf meinen Vorschlag noch viel weniger ein, als auf das Austrittsgesetz. Jedenfalls solle ich aber dem Abgeordneten Lasker meinen Entwurf schicken. Dieser antwortete mir, daß er meinen Vorschlag nach genauer Erwägung für sehr gut halte. Er selbst aber könne unmöglich der geeignete Vertreter für meine Ansicht sein, nachdem er sich bereits für die in der Petitwn angestrebte Lösung verpflichtet habe. Ich sollte dem Abgeordneten von Denzin die Vertretung meines Vorschlags übertragen. Er wisse ja, daß ich mit diesem schon von früher her in Verbindung stehe. Herr von Denzin erklärte mir jedoch, er könne unmöglich auf Erfolg rechnen, wenn er in einer jüdischen Angelegenheit gegen Lasker auftrete. Nachdem das Austrittsgesetz in Kraft getreten war. hat alles, was sich in Frankfurt vollzog, der Auffassung meines Lehrers recht gegeben. Als ich nach Frankfurt berufen wurde, hatte ich mit dem verehrten Rabbi eine eingehende Besprechung darüber, ob ich die Stellung annehmen solle. Er erklärte mir, meine Berufung sei nicht nur für mich eine große Genugtuung, da ja in Frankfurt das erreicht sei, was ich vor Jahren selbst als das Beste bezeichnet hatte, sondern auch für ihn, da offenbar das Austrittsgeseh der Ausgangspunkts für. die günstige Wende der Dinge in Frankfurt gewesen fei. Er sei für die Möglichkeit des Austritts eingetreten. Für den Austritt selbst aber trete er nur dort ein, wo ohne diesen das uns allen heilige Ziel nicht erreicht werden könne. Das habe er übrigens auch dem Abgeordneten Lasker nach der Annahme des Gesetzes erklärt.^Sachlich sei also meine Berufung nach Frankfurt nuf freudig zu begrüßen. Persönlich aber riete er mir dringend ab, weil er dort Kämpfe kommen sehe, die mir., unangenehm und der Gesamtheit schädlich werden,, könnten; Ich. erwiderte, persönliche Unannehmlichkeiten kämen für mich nicht in Betracht. da ich mich verpflichtet fühle, für den Sieg einer Sache einzutreten, die ich seit langem vertreten habe. Der Kampf aber werde keine schädlichen Formen annehmen, weil ich fest und unerschütterlich entschlossen bin, auf Angriffe nur durch meine Wirksamkeit selbst zu antworten. Ich nahm die Berufung an. Nicht nur meine frühere Gemeinde auch viele andere und vor allem der Rabbi suchten mich' zum Bleiben zu bestimmen. In seiner väterlichen Weise schrieb er mir, er halte sich, für verpflichtet, mich noch einmal zu bitten, meinen so herrlichen Wirkungskreis nicht - gegen einen neuen einzutauschen, der erst unter schweren und leidenschaftlichen Kämpfen zu erobern sein werde. Ich antwortete ihm: „Sprechen Sie es aus, daß ich nicht nach Frankfurt gehen darf; dann werde ich sofort abschreiben. Aber Rücksicht aus meine Person kann ich unmöglich gellen lassen. Uebrigens nehme ich die Stelle nur auf ein Jahr an. Sollte mich der Kampf wirklich aufzureiben drohen, dann hoffe ich, doch noch in der großen Welt ein anderes Feld der Tätigkeit zu finden." Meinem Lehrer war' es vor allem aus 'Rücksicht aus Rabbiner Hirsch unangenehm, mich hierher kommen zu sehen. Nachdem ich meine hiesige Stelle angetreten hatte, kam für mich eine Aufmunterung, die mich tief rührte. Ein anderer verehrter Meister, R. Eh. H. Mannheimer, damals in Ilngvar in Ungarn, hatte mich telegraphisch beglückwünscht. Später schrieb er mir einmal, es sei eine kühne, aber Glück verheißende Tat von mir gewesen, nach Frankfurt zu gehen. Dr. Hildesheimer machte ich von diesem Briefe mit der Bitte Mitteilung, noch einige Zeit zuzusehen. wie ich meine Aufgabe hier erfasse. Er tat es in der Weise, daß ..." Leider brechen die Mitteilungen meines Vaters an dieser. Stelle ab. Zwei Punkt? sind in diesem Memowenhruchstück ür die geschichtliche Würdigung der Ereignisse und Personen von besonderer Bedeutung und bedürfen einer näheren Erörterung. Marcus Horovitz kommt es in seiner Riederschrift offensichtlich darauf an, zunächst nachzuweisen, das; seine Gegnerschaft gegen das Lasker'sche Austrittsgesetz nicht etwa erst zutage trat, als es sich für ihn um die praktische Frage handelte, den Ruf nach Frankfurt anzunehmen oder abzulehnen, sondern das; er aus rein sachlichen religiös - politischen ' E r w ägungen das Austrittsgesetz von v o r n h e r e i n für schädlich hielt, und daß er stattdessen die Aufrechterhaltung des Gemeindezwanges unter gesetzlicher Verpflichtung der Gemeinden, den Bedürfnissen .der orthodoxen Minderheiten Rechnung zu tragen, als die richtigere Lösung betrachtete. In dieser Hinsicht wird man nicht das Recht haben, die subjektive Richtigkeit der Argumentation von Rabbiner Marcus Horovitz zu befreiten. Seine Auffassung war, einerlei, ob man 're halachisck und religiös als einwandfrei betrachtet oder nicht, an sich jedenfalls konsequent und seine Kandidatur für Frankfurt die Folge dieser prinzipiellen Stellungnahme. Anders steht es jedoch mit dem versuch, den von uns wiederholt dokumentarisch gelieferten Rachweis üir die höch st' e i n d e u t i g e Stellung Rabbiner Israel Hildesheimers f. A. in der Austrittsrage durch die neue Memoiren-Veröffentlichung zu erschüttern. Man sollte und könnte diese Dinge heute wirklich sine ira et Studio behandeln Und sich auschließlich von der Rücksicht auf die Feststellung der objektiven historischen Wahrheit leiten lassen. Ob Rabbiner Israel Hildesheimer im späteren Verlauf seines Lebens über die Frage der Pflicht des Austritts aus einer reformierten Gemeinde anders gedacht hat als in den Jahren 1876 bis 1882, kann heute unerörtert bleibem Zur Diskussion stehen ausschließlich die Fragen: Wie beurteilte Rabbiner Hildesheimer in den entscheidenden fahren 1876—R2 die h a l a ch i s ch e R i ch t i g - eit der Austrittsentscheiöung von Rabbiner Hirsch? Stand er auf Seiten Hirschs oder Bambergers? War er mit der Annahme der Frankfurter Stelle durch 'einen bevorzugten Schüler, Dr. Marcus Horovitz, inverstanden, oder hat er sie b i s z u m etzten Augenblicke mit größter Schärfe bekämpft? war das Motiv für diese Stellungnahme lediglich persönliche Rücksicht auf Rabbiner Hirsch, oder fiel dabei die religiöse und halachische Beurteilung des Eharakters der Stelle, die Rabbiner Horovitz angeboten war, entscheidend mit ins Gewicht? Um auf diese Fragen eine absolut eindeutige Antwort zu erhalten, sind wir nicht auf Vermutungen angewiesen, sondern befinden uns

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