Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 35 (25.8.1932)
- Date
- 1932-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 35 Mjrri1 i. -IV.:' biete Zwischen dem assimilatorischen Liberalismus und dem Zionismus besteht, verblassen hinter der gern e i tt f u m e n Einheitsfront gegen die eindeutig religiöse 2luffassung, wie sie das geschichtliche Judentum vertritt. Aus dieser Darstellung erhellt u. C. ohne weiteres, welche Stellung die organisierte Orthodoxie gegenüber diesem neuen Plane einzunehmen hat. Die Orthodoxie dürfte sich u. E. einer in anspruchslosen ^formen stattfindenden Aussprache der vor Han denen Weltorganisationen über die Lage der Iudenheit nicht entziehen; sie könnte auch für die Idee eintreten, in gewissen Abständen regelmäßige Zusammenkünfte zwischen den Vertretern dieser Organisationen stattfinden zu lassen. Sie sollte aber u. E. darüber hinaus von vornherein keinen Zweifel darüber lassen, daß die Schaffung einer neuen p e r m a n e n t e n I n st a n z nicht nur höchst überflüssig, sondern nach außen wie nach innen mit den schwersten Gefahren für das Wohl und wehe der Iudenheit und für die Erhaltung des religiösen Charakters der jüdischen Gemeinschaft verknüpft ist. ‘ r Zweierlei Recht. Daß es in Deutschland zweierlei Justiz gibt und daß diese „Gerechtigkeit mit doppeltem Boden" sich selten zu Gunsten und z um Schutz des jüdischen Rechtes, der jüdischen Ehre und der jüdischen Religion auswirkt, dafür haben die Gerichte in der deutschen Republik seit dem Anschwellen der nationalsozialistischen Welle genug der Beweise geliefert. Offen zugegeben wurde die Möglichkeit einer Parteigerichtsbarkeit bis jetzt nicht. Im Gegenteil waren öle Richter sehr beleidigt und entrüstet, wenn ihnen unterstellt wurde, daß sie nach anderen Maßstäben als denen der objektiven strengen Gerechtigkeit Recht sprächen. Dem Berliner Oberstaatsanwalt, Freiherr von Stein Hecker, blieb es Vorbehalten, das System des Zweiklassenrechtes auch de jure anzuerkennen. In einem „Rationalismus und Justiz" überschriebenen Artikel im ,,Angriff" spricht er es in aller Form aus, daß Straftaten von rechten und linken Parteien von den Gerichten und Beamten nicht in derselben weise behandelt und beurteilt werden können. Cs sei eine „Versündigung gegen das oberste Gesetz der Gerechtigkeit", die Vertreter der nationalsozialistischen Bewegung als Staatsfeinöe anzusehen und zu behandeln. Wohl auch dann, fragen wir, wenn sie mit Bomben und Granaten den Staat zu zertrümmern suchen? Man bekommt eine Kostprobe vom „obersten Gesetze der Gerechtigkeit" und von den zu ihrer Betreuung berufenen „Oberstaatsanwälten" im Dritten Reiche. Um ja keine Mißverständnisse entstehen zu lassen, als nehme hier der Oberstaatsanwalt nur die lieben braunen Jungen vor den bösen Kommunisten in Schutz, lenkt er rasch auf den I u ö e n p u n k t über. Cr eignet sich die antisemitischen Beschimpfungen, die sich vor kurzem K u b e und Kreisler im Landtage gegen die jüdischen Richter und Anwälte leisteten, an. Dort war bekanntlich die Rede von „Iudenjungen übelster Sorte" in der deutschen Justiz. Die Vereinigung deutscher Anwaltskammern legte Protest gegen diese rüden Ausfälle auf den Anwaltsstanö ein. Die Erwiderung Dr. Kreislers auf den Protest stellt indes eine neue infame Beleidigung der Juden, der deutschen Justiz und des deutschen Anwältestanöes dar. Und ein Oberstaatsanwalt in Berlin darf diese Ausschreitungen decken und zweierlei Recht für die weitere Praxis empfehlen, unter Betonung und Unterstreichung der „hohen sittlichen Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung". Cs wird, ganz abgesehen von der antisemitischen Tendenz dieser Abirrungen, auf den deutschen Bürger nicht gerade beruhigend wirken, zu wissen, daß er, nach Anschauung hochgestellter Gerichtsfunktionäre, als Angeklagter oder Kläger vor Gericht nicht mehr nach dem Tatbestand, sondern nach seiner politischen Gesinnung behandelt werden soll. Wohl den Bomben- und Revolverhelden der letzten Wochen, trotz neuer Verordnung und Sondergericht, wenn sie das Der I s r a e l 11__ Glück haben sollten, Oberstaatsanwalt Freiherr von Steinhecker als Anklageerheber zu sehen. Sie werden in ihm einen milden Ankläger und Richter finden. Ihre Bomben, die echten wie die, welche zu Tränen rühren, werden vermutlich die „hohe sittliche Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung" bekunden. Justitia verhüllt das Gesicht und weint — ohne Tränengasbomben . . . nav vswan vipau „An der Stelle des Rechtes waltet die Bosheit", so bezeichnet Koheleth (ll, 16) die letzte Etappe menschlicher Verirrung und Verwirrung, vielleicht erfahren wir bald durch eine Maßnahme des Justizministeriums gegen den Herrn Oberstaatsanwalt des Zweiklassenrechtes, daß wir in Deutschland doch noch nicht so weit gesunken sind. Mot in Deutschland, in Polen Verelendung. Die eigenen Röte der deutschen Iudenheit lassen ihr kaum noch Zeit und Muße für die Sorgen der Brüder in anderen Ländern, die noch ungleich schwerer und drückender sind. Und dennoch war es von jeher jüdische Art und jüdischer Brauch, sich von den eigenen Sorgen nicht das Auge für die Rotlage des Bruders trüben zu lassen und feine eigenen Gebete lav n’rsn 7 in2 einfließen zu lassen. Unser Auge ist nach polen gerichtet. Dort haben die seit Jahren forschreitenöe Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und den Staatsbetrieben, die Vernichtung des jüdischen Handels durch die Genossenschaftsbewegung und die Arbeitslosigkeit unter den jüdischen Intellektuellen zu einer Verelendung der jüdischen Mass e n geführt, deren Rückwirkungen auf Volksgesundheit und Volkswirtschaft heute bereits eine ernste Gefahr für den Staat selbst bedeuten. Besonders kraß ist das Elend unter den jüdischen Intellektuellen. Abgesehen davon, daß versucht wird, durch den Rumerus clausus den Juden die Ergreifung akademischer Berufe zu erschweren, werden auch jüdische Akademiker, die im Inland oder an ausländischen Hochschulen ihre Studien vollendet haben, bei der Vergebung von Stellen grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zu den äußeren Zeichen der fortschreitenden jüdischen pauperisterung in Polen ist in letzter Zeit ein neues hinzugetrcten: Mcrssenexmtttierung e n in den Städten und vor allein in Warschau. Ein. großer Teil der Mieter in den jüdischen vierteln ist nicht mehr in der Lage, die wohnungsmiete aufzubringen. Seit Tagen spielen sich im Warschauer Iudenviertel wahre Schreckensszenen ab. Familien werden mit ihrem ärmlichen Hausrat auf die Straße gesetzt, Frauen und Kinder schutzlos den Einwirkungen von Regen und Rachtfrösten preisgegeben. In vielen Fällen versuchen auch die Rachbarn der Betroffenen, diesen tm letzten Augenblick beizustehen, und leisten den Exekutions-Organen widerstand. Die Folge hiervon sind erregte Auftritte, welche die allgemeine Unruhe in den jüdischen Vierteln noch steigern. Die Folgen des unter der jüdischen Bevölkerung herrschenden Wohnungselends zeigen sich in der rapiden Ausbreitung der Tuberkulose, wie öek Leiter der Gesundheitsorganisation TOZ., Dr. L. wullmann, mitteilt, macht die Zahl der akuten Tuberkulose-Fälle bei den Juden derzeit über 90 Prozent aus, das ist der höchste Prozentsatz, der überhaupt jemals zu verzeichnen war. Cs handelt sich allerdings nicht um tödlich ausgehende Fälle, sondern um eine immer weiter um sich greifende Degeneration der gesamten Bevölkerung. Obwohl die Lebensmittel in polen billig sind, sind weite Schichten der jüdischen Bevölkerung unterernährt. wie aus den alten Chroniken über die Zerstörung Jerusalems lesen sich die Tagesberichte in den Zeitungen. Am 9. August wurden in Lodz auf der Straße eine vor Hunger ohnmä'Rge-jüdische Frau gefunden, an deren Brust ein verhungerter Säugling lag. Die verzweifelte Lage der polnischen Iudenheit kommt in der Zunahme der S e l b st mordfälle zum Ausdruck. In Warschau erwägt man gegenwärtig in jüdischen Kreisen die Schaffung einer Beratungsstelle für Lebensmüde, da insbesondere unter den ortho- 25. August 1932 doxen Juden trotz ihrer tiefen Religiosität die Selbstmoröziffer in rapidem Anwachsen ist.; Daß in solchen Zeiten der jüdischen Gemeindeverwaltung in Warschau Riesenaufgaben erwachsen, ist klar. Sie steuert dem Elende durch Schaffung immer neuer Becatungs- und Hilfsstellen, soweit Menschenkraft dieses überhaupt zu tun imstande ist. Um so bedauerlicher, daß das parteipolitische Gezänk und die gelegentliche Obstruktion der zionistischen Opposition gegen die orthodoxe Gemeindeleitung in Warschau die Hilfsmaßnahmen erschweren, oft direkt sabotieren. Beuthener Ehereformer. Bon Rabbiner Dr. Hermann Klein in Berlin. In der Breslauer „Jüdischen Zeitung" vom 8. Juli veröffentlicht Herr Rabbiner Dr. Melchior unter der Ueberschrift: „Ueber jüdische Chegesetze" einen Artikel, der ursprünglich dem „Israelit" zugeöacht war, dessen Abdruck der „Israelit" aber abgelehnt hat.*) Der Artikel soll eine Rechtfertigung der von Arnold wiener vorgeschlagenen Chereformen sein, die von Rabbiner Dr. Merzbach, Darmstabt im „Israelit" scharf kritisiert wurden. Der Schlußpassus des Melchior'schen Aufsatzes macht es einem fast unmöglich, ihn zu beantworten. Ich will ihn wortgetreu bringen: „Ich sprach oben von der Befürchtung, das jüdische Volk könne in Juden und Mamserim zerfallen. Roch eine weitere Sorge erfüllt mich: Daß nämlich das gesetzestreue Judentum seine führende Position für die geltende jüdische Praxis verlieren könnte. Cs hat ein besseres Schicksal verdient, während des ersten Jahrhunderts der Emanzipation, bis zum Auskommen des Zionismus 8 (!) hat es, allein und hart bedrängt, das Judentum V erhalten. Heute ist manches anders geworden. Das V jüdische Volk ist aus dem Wege, sein Schicksal in « eigene Regie zu nehmen. Cs gibt zum erstenmal seit » 2000 Jahren wieder eine öffentliche Mei- I nung des jüdischen Volkes. Cs wäre eine schick- I salsschwangere Verkennung dieser öffentlichen Meinung und ihrer Bedeutung, würden die thoratreuen Rabbiner sie einfach ignorieren. „Geh hinaus und höre, (!) was das Volk spricht." (!) mahnt die G'moro an den verschiedensten Stellen. Und diese Mahnung hat heute wieder Gültigkeit. Bleibt sie unbeachtet, so ist zu befürchten, daß das Volk von sich aus, ohne Rücksicht auf die rabbinischen Autoritäten, an eine Bearbeitung seiner Gesetze schreitet. Und es wird dann das Unglaubliche geschehen: das, was also vom Volke geschaffen wird, das wird Gesetz und die Gesetzestreuen, die sich um solches nicht kümmern, sie werden Minim und Cpikuräer sein. So weit darf es aber nicht kommen. Das Volk und feine rabbinischen Führer müssen sich finden zu gemeinsamer Aufbauarbeit auch auf dem Gebiete des jüdischen Gesetzes. Mancher Paragraph wird bei der Gelegenheit geopfert werden müssen, kann aber auch ruhigen Mutes geopfert werden, weil das jüdische Volk selbst, kraft seiner Existenz, Gewähr sein wird ' für die Erhaltung des Gesetzes und für seine rechte Deutung." Dieser Passus charakterisiert die Anschauung des Herrn Dr. Melchior als eine solche, der man nach dem Worte der weisen nicht entgegentreten soll, weiß Herr Dr. Melchior nicht, daß schon einmal das jüdische Volk sich seine Gesetze selbst bearbeitet hat? Und die rabbinifchen Führer wurden damals nicht nur als Minim und Cpikuräer bezeichnet, sondern verfolgt und getötet und sie haben doch keinen einzigen „Paragraphen" geopfert von G'ttes heiliger Thora. Hat Herr Dr. Melchior schon einmal etwas von einem Achab und Clijahu gehört? Das ganze Volk schuf sich ein Gesetz, daß man dem Baal dienen müsse, und doch opfert Clijahu auf dem Karmel kei- *) Wir hatten die Veröffentlichung der, Melchior'schen Agologie für die Reformvorschläge des Herrn Wiener abgelehnt, weil wir nicht den Eindruck erwecken wollten, es handle sich hier um ernst zu nehmende. halachische Auffassungen. Nachdem aber aus unsrem Schweigen rm Sinne des rvvi nrriins np'nv falsche Schlüsse gezogen worden sind, fühlen wir uns verpflichtet, nachträglich den obigen Ausführungen unsres gesch. Mitarbeiters Raum zu geben. Red.