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Der Israelit · 1932-06-16 · Heft 25 (16.6.1932) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 25 (16.6.1932)
Date
1932-06-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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l&. Juni 1932 Der Israelit Nr. 25 Seite 3 1932 öeenöct. kindercungen. um 6ie tt Cntht» das; ickgang m trotz üt ihre te also , nachh Umie Ciniviöuah zum m Rarchtung n des :e Gemschau haben mehr gskrise n könch n i k er Glast zu ch die ht hat Kon-!S 19. rt uns Ver - Diese ng in :ungss Untrotz Hefahn, sich )er zu diese r Inalso kann r körn der )ächst. I u 'einöe h die utage ^rst seinen ihnen n die arauf sprach sein, getan,? Cr ie für über iwige. ufw. eren? n er- Aus f sich Der : Genicht 'flichi er- [ci der grö ß t e Feind d e,r Kulturvölker die Geburtenbeschränkung'- Krisis verlangt Lösung, .Rot heischt Hilfe. viele sind drum in ernstem Streben bemüht, ein jeder vom Standpunkt seiner Weltanschauung aus. Durch Welten getrennt sind drum auch die Gedankengänge. Lines aber ist sicher: wem nicht die Stimme der K o t ins Ohr dröhnt, wer sie nicht mit Menschheit und Volksgenossen als die seine empfindet, der hat nicht das Zeug in sich, sich ein Urteil Über die Lösungen zu bilden, die eine materialistische Umwelt oder die religiöse Sittlichkeit zu bieten versucht. n. Die Antwort des Materialismus. Der Materialist ist bestrebt, seinem Körper das Höchstmaß der Genüsse zuzuführen, dessen er fähig ist. Für seinen Sexualtrieb gibt es demnach eigentlich keine anderen Hemmungen als die Grenzen seiner körperlichen Möglichkeiten und die Rücksicht auf den Rutzen und Schaden für seine eigene Person. Reben dieser kraß egoistischen Einstellung gibt es aber auch einen . ethisch-getarnten Materialismus, der auch eine Rücksicht auf die Mitmenschen kennt, ohne die man nicht existieren kann und denen schließlich das gleiche Recht auf die Genüsse zuzubilligen ist. Mit dieser Art materialistischer Ethik werden wir uns auseinanöersetzen müssen, da sie in der modernen Zeit das Feld beherrscht. Man braucht nur die Verhandlungen der „Weltliga für Sexualreform"*) zu überblicken, um zu erkennen, welche Bedeutung dieser Standpunkt unter den einschlägigen Fachgelehrten gewonnen hat. Das Bild mag vielleicht etwas einseitig sein, da es bei „Reformen" naturgemäß immer gegen das Alte — und in diesem Falle gegen die überlieferte religiöse Ethik — geht. Aber bei der bunten Mannigfaltigkeit der Meinungen, öie auf diesem Kongreß zu Worte kamen und von denen uns das Sammelwerk „Sexualnot und Sexualreform" anschaulich berichtet, durchzieht doch wie ein roter Faden jene materialistische Einstellung die Arbeiten der Fachgelehrten. Eine gute Einführung in diese materialistische Welt bietet eine populäre und gefällig geschriebene Arbeit von Rüssel?) Voraussetzung für öie vom Materialismus angestrebte sexuelle Revolution ist das Versagen - der bisherigen Moral. Diese beruhe auf unhaltbaren religiösen und gesellschaftlichen Vorurteilen. Die neue Moral müsse sich von diesen Hemmungen befreien und auf alleiniger Basis der Wissenschaft gemäß den Fortschritten der Medizin und Ratnrwissenschaft dem Glücke der Menschen dienen. *) Sexualnot und Sexualreform. Wien 1931. Elbmühl-Verlag. n) Bertrand Ruffel, Che und Moral. München 1930. Drei Maske n-Verlag. R. C. hakalir auf 900 nach dem w3v pim ohne Gegenbemerkung übernehmen, so sei es verftaltet, auf die sehr gewichtigen Gegenargumente in Marcus' Barsilai S. 351 ff. hinzuweisen. Cr stützt sich auf Harkavy wobei die Zahl 900 ganz bedeutungslos wird, R. C. hakalir kann (ib. 353 oben) nicht späterals 740 post gelebt haben Cs scheint aber, als sei (ib. Note 2) die Wirksamkeit Kalirs nicht gar zu lange nach Aufhören des Patriarchats (426 post) zu denken, — keineswegs lange nach dem Vordringen des Islam, den er nicht erwähnt. B. C. Kleines Feuilleton. Jüdische Dokumente aus berühmten Sammlungen. Von Dr. Karl Erwin Bloch in Luzern. Am 14. und 15. Juni 1932 versteigert die Firma $). Gilhofer u. S). Ranfchburg A. G. in Luzern die Bibliotheken der russischen Zaren in Zarskoje-Selo, des Herzogs Albrecht von Sachsen-Teschen und des Herrn Dr. Albert Figdor in Wien. Unter den vielem äußerst interessanten Objekten, die bestimmt sind, den Besitzer zu wechseln, befinden sich einige Stücke, welche denjenigen, welcher sich mit jüdischen Dingen beschäftigt, interessieren könnten. Da sind zunächst zwei Originalbriefe, enter aus der Hand des Mayer Amfchel Rothschild, des Gründers der Rothfchild'- schen Dynastie an seinen Rechtsfreund. Er trägt das Datum vom 21. Dezember 1809. Rothschild beklagt sich So verführerisch einfach ein solcher Versuch beim ersten Blicke erscheint, so groß sind die Schwierigkeiten, die sich bei näherer Prüfung ihm entgegenstellen. Als Vorfrage müßte die Frage diskutiert werden, ob eine autonome Ethik, die alle transzendentalen Einflüsse ablehnt, wie sie Rüssel voraussetzt, philosophisch überhaupt möglich ist. Eine prinzipielle Erörterung dieser Frage würde zu weit führen, hier mag nur andeutungsweise ein grundlegender praktischer Einwand in die Wagschale geworfen sein: Wie kann bei I n t e r e s s e n k o n - flikt des Einzelnen und der Gesamtheit eine Entscheidung getroffen werden? Der Einzelne wird sein Recht auf sein Glück geltend machen, das ja Ausgangspunkt und Endziel der autonomen Gemeinschafts-Ethik darstellt. Die Gemeinschaft wird einwenden, daß der Einzelne gegenüber den vielen zurückzutreten habe. Welche moralische Autorität stützt aber einen derartigen Anspruch, am dein Einzelnen sein Unrecht zu beweisen und seine Ansprüche zu unterdrücken? Und so ists doch häufig im Leben, daß beim Griff nach den goldenen Früchten des eigenen Gartens zugleich der Zweig des nachbarlichen Apfelbaums geknickt wird. Man könnte daran denken, als Schiedsrichter in ethischen Konflikten den natürlichen Instinkt einzuführen. Aber wie gerade in sexuellen Problemen dieser natürliche Instinkt versagt, wie man die divergicrcndstcn sexual-ethischen postulate auf dieser Basis vertreten kann, beweist die eigene Darstellung Ruffel's. „Alles spricht dafür, daß der menschliche Instinkt höchst unsicher und leicht von seiner natürlichen Bahn abzulenken ist." Der Instinkt ohne ein anderes normatives Korrektiv ist also zur Aufstellung einer autonomen Ethik wenig brauchbar. von all diesen grundlegenden Einwänden sei hier indes abgeshen. Hier seien nur die Schwierigkeiten und Widersprüche erörtert, die das System der materialistischen Sexualethik in sich bietet. Fundament der neuen Sexualethik ist: Freie B et ä t i g u n g s m ö g l i ch k e i t für den natürlichen Trieb, soweit nicht in die Rechtssphäre der Mitmenschen eingegriffen wird. Alle Geschlechtsbeziehungen sind reine Privatangelegenheit: daher freie Geschlechtsbetätigung vor der Ehe und außerhalb der Ehe, die Geburtenverhütung gestattet ja, die Zeugung von Kindern zu vermeiden. Liegt aber nicht, so wird man mit Recht einwenden, schon in dieser Konsequenz — abgesehen von den hygienischen Gefahren — eine Duelle von Unterdrückung des Partners? Wie stehts denn, wenn in der freien Liebe der Partner die einmal eingegangene Verbindung aufrecht erhalten will, da sie für ihn seelische Lebensnotwendigkeit geworden ist? In noch höherem Maße muß es zu Konflikten kommen, wenn nach dem System Rusfcl's innerhalb der Ehe jede Partei das Recht hat, sich anderweitig sexuell zu betätigen, auch wenn dadurch die Seele des anderen aufs tiefste verletzt wird. R. will dies alles unter den Begriff „Eifersucht" subsumieren, die zu unterdrücken Pflicht der Selbstbeherrschung sei, während man dann um so weniger die „edle und weitherzige Empfindung der Liebe" zu beherrschen brauche. Wir werden fragen müssen: sind denn all die dargestellten seelischen Wunden wirklich nur mit dem entwertenden Begriff,,Eifersucht" abzutun? Und wäre dem wirklich so, daß alles nur Eifersucht und somit ein schädlicher Instinkt wäre: würde die Unterdrückung eines solchen Instinkts nicht genau die gleichen schädlichen Komplexe im Seelenleben zur Folge haben können wie die Beherrschung eines Licbestriebes? Und gerade die Gefahr einer solchen seelischen Störung ist für R. eine Motivierung der Aenderung des bis h e r i g e n sexualmoralischen Systems. Diese seelische Unterdrückung wird besonders deutlich, wenn wir daran denken, daß aus der Ehe — auch nach dem Wunsch R.'s — Kinder hervorgehen sollen. Wie sott da die V a t e r s ch a f t gesichert sein, wenn der Ehefrau freie sexuelle Betätigung zugestanden wird? Es klingt fast wie ein Hohn, wenn R. die Forderung aufstellt, daß die Fra'l? sich bei nicht ehelichem Ausleben durch künstliche Mittel vor Schwangerschaft schützen muß. Der Mann muß ja ein absolutes Zutrauen zur Frau haben, daß sie diesem Gebote nachkommt, und dann soll er nach R. sich mit der sexuellen Freiheit der Frau genau so abfinden — wie der Orientale mit dem Eunuchen der Frau! Und wollte man sich schon in diese psychologische Gewaltmaßnahme fügen, ist dann der Schutz vor Empfängnis überhaupt so sicher? R. klagt selbst über die Mängel der Präventiv-Technik, und doch will er auf dieser schwankenden Basis eine Vaterschaft basieren und eine neue eheliche Moral schaffen. Will Rüssel so mit untauglichen Mitteln der sexuellen Rot des freien Individuums steuern, so muß er zugeben, daß seine Ethik sich umstellen muß, wenn bereits Kinder in der Ehe sind. Des Glücks der Kinder wegen ist nicht geringe Selbstverleugnung erforderlich, die Ansprüche der Kinder wiegen viel schwerer als die eigenen romantischen Gefühle. Also erscheint doch die vielgefürchtete Unterdrückung des Liebestriebs auf der Bildfläche und eigentlich mit recht unzureichender Begründung. Denn es ist schlechterdings nicht einzusehen, warum die Rechte des kindlichen Individuums höher stehen sollten als die des •ir* QlfSlflTl IM, darüber, daß er im Besitze einer vom Fürsten von Isenburg ausgestellten Obligation sei. Der Fürst schulde ihm Gulden 56.000. Er habe seit drei Jahren keine Zinsen bekommen. Infolgedessen habe er das Kapital gekündigt. Darauf sei ihm mitgeteilt worden, daß in Kriegszeiten eine Kündigung unzulässig sei. Rothschild empfindet diese Rechtslage als bitteres Unrecht und ersucht seinen Rechtsanwalt, ihm mitzuteilen, was er zu tun habe, damit er nun endlich zu seinem Gelde komme. . Gleichzeitig beklagt er sich darüber, daß sein „Lövinsteiner" Geschäft auch nicht günstig gehe. Der Inhalt dieses Briefes zeigt, daß schon damals in Krisenzeiten staatliche Maßnahmen zum Schutze des Schuldners ergriffen worden sind. Ein am 2. Oktober 1827 an seinen Freund gerichteten und von James Mayer Rothschild stammender Brief bietet uns insofern mehr, als das obenerwähnte Schreiben seines Vaters, weil er uns mit der Person des Schreibenden mehr bekannt macht. Rothschild, der Begründer , des Pariser Hauses, war der finanzielle Ratgeber und Vertrauensmann des Königs Louis Philippe. Es handelt sich auch hier um einen Brief an seinen Rechtsanwalt. Rothschild schickt ihm einen Testamentsentwurf. ' Sein Wunsch ist, daß seine beiden Kinder, wenn er nicht mehr sein werde, seinen letzten Willen weder umstoßen noch angreifen können. Er hat den Entwurf bereits durch seinen Pariser Anwalt überprüfen lassen, möchte aber nun die ganze Angelegenheit auch noch nach dem damals geltenden Frankfurter Recht behandelt wissen. Die Antwort soll französisch und deutsch redigiert sein, „letztere zu seiner eigenen besseren Einsicht". Er bittet seinen Anwalt, den Inhalt des Schreibens „konfidenziell" zu betrachten und vor niemandem seiner Familie etwas davon zu erwähnen. Zur Wahrung dieser Diskretion erwartet er die Antwort nicht etwa an seine persönliche Adresse, sondern an G. Berger, Rue de la Chaussee d'Austin Nr. 41 in Paris. Während uns diese beiden Schreiben mit den persönlichen und geschäftlichen Sorgen bekannter Personen vertraut machen, geben andere zum Verkaufe gelangende Dokumente Einblick in das Leben und in die geschäftlichen Beziehungen der Juden im Mittelalter. In einer am 19. Dezember 1429 in deutscher Sprache ausgestellten Pergament-Urkunde erklärt Leser der Jud Fridlein zu Gratz einen Schuldschein, des ferneren den nach damaligem Brauch ausgestellten Gerichts- und Schutzbrief, sowie einen Schuldbrief für null und nichtig. Die Urkunde ist in deutscher Sprache ausgestellt, aber mit hebräischen Schriftzeichen unterschrieben. (Schluß folgt.) Wochenkalender. vom 18. — 25. Juni 1932 vom 14. — 21. Siwan 5692 '»v qi 18 rrvv Samstag 14 nn Sonntag 19 15 v» Montag 20 16 i Dienstag Jun 21 p'D 17 ru Mittwoch 22 18 33 Donnerstag 23 19 33 Freitag 24 20 33 Samstag 25 21 D3 Verantwortlich sur Den allgemeinen Leu und vas Feuilleton <&. Sch achnowitz, Frankfurt a. M.; Inserate i. B.: S. Schach» nowttz, ebenda. — Für die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann, in Sprendlingen (Kr. Offenbach). — Berlag des Israelit und Hermon ®. m. b. H., Frankfurt a. M. — Druck: Hermon-Druckerei» Frankfurt a. M.

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