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Der Israelit · 1932-06-09 · Heft 24 (9.6.1932) · page 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 24 (9.6.1932)
Date
1932-06-09
Page
– (sequence 23)
Language
German
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9. Juni 1932 Der Israeli! Nr. 24 Seite 3 Eine Jüdische Abteilung im Lübecker Dommuseum. Von Museumsleiterin Margarete Schmidt in Lübeck. Die Sammlung jüdischer Kultgeräte und Folklore, die in unserem Museum jetzt ausgestellt ist, verdankt ihre Entstehung der Initiative von Herrn Julius Carleb a ch, Hamburg und ist in enger Zusammenarbeit mit ihm geschaffen worden. Sie zeigt einen völlig neuartigen Aufbau. Während die andern jüdischen Museen durch die Einhaltung kunstgeschichtlicher Prinzipien aus die Vollstündigkeit des Brauchtums verzichten mußten, soll schrieben. Zum näheren Verständnis zeigt eine kleine Vitrine das Modell eines geöffneten Thoraschreins mit kleinen Thorarollen in vollem Festschmuck. Die Tefillin werden in ihrem Aufbau und Inhalt für den Nichtjuden verständlich erklärt, ebenso die Mesusoth und der Tallis. Schofarhörner, Gemeindebücher, Almosenbüchsen und Waschkrug vervollständigen die Reihe der synagogalen Kultgeräte. Die andere Seite des Schrankes ist vorwiegend den jüdischen Festen gewidmet. Sabbat Eingang und Ausgang, Ritualgerät und Hausgeschirr für Pessach sind in z. T. auch kunstgewerblich schönen Arbeiten dargestellt. Die Megillo ist in einer deutschen, einer orientalischen und zwei italienischen Varianten ausgelegt, den Chanukahleuchter führen Typen aus Italien, Galizien, Ostsriesland und Karpathorußland vor. Bei den Leuchtern hat vorläufig ein Leuchteramulett tunesischer Juden (fictje „Israelit" Nr. 17/18} Unterkunft gefunden, das mit Hand gegen den „Bösen Blick" und Tiersymbolen die Aufnahme tunesischer Ideen in das dortige Judentum zeigt. Unter den Beschneidungsgeräten, die ebenfalls hier untergebracht sind, sind ein schönes silbernes Messer und ein Mohelmäntelchen besonders bemerkenswert. Nebey dieser ausgebauten Sammlung ist eine Folkloresammlung im Aufbau begriffen, die jedoch erst in einigen Monaten sertiggestellt sein dürfte. Trachten und Gebäck, Amulette und Spielzeug (z. B. Purimknarren und Trendel) von den Juden der ganzen Welt sollen hier gesammelt werden. Der überaus große Besuch auf unserer ersten Führung anläßlich eines Einsührungsvortrages von Rabb. Dr. Winter, Lübeck, bewies uns, daß tatsächlich der jüdische Brauch außerordentliches Interesse in nichtjüdischen Kreisen erweckt. Dieser Erfolg wird uns anspornen, auch die Folkloresammlung möglichst bald geschlossen der Oeffentlichkeit übergeben zu können. magogen zum kochen gebracht, und Volksversammlungen in den Bezirken Z u r z a ch , Baden und im Freiamt waren entschlossen, dem Rad der Zeit in die Speichen zu greifen, ja es womöglich einige Runden zurückzndrehen. Ueberall bildeten sich Komitees mit der Aufgabe, die Annahme des Lmanzipationsgesetzes, dessen zweite Lesung zum 13. Mai 1862 vorgesehen war, zu Hintertreiben und nötigenfalls die Abberufung der nicht willfährigen volksvertetung zu erwirken. Am 15. Mai 1862 fand die zweite Beratung des Lmanzipationsentwurfes im Großen Rate zu A 6 r g a u statt. Er wurde mit dem erstaunlichere Resultat von 115 gegen 2 Stimmen zum Gesetz erhoben, nachdem Männer wie Feer- Herzog, Emil XO e 11 i und besonders Augustin Keller in Magistralen Reden die Entwände der Opposition zerschlagen und „im Raulen der öffentlichen Wohlfahrt im Kanton, des Rechtes und der Pflicht gegenüber der Eidgenossenschaft und endlich der Ehre gegenüber der Zivilisation" die bürgerliche Gleichstellung der Juden verlangt hatten. Rach dieser für die bürgerliche Freiheit unserer Väter so glänzenden Entscheidung, machten die „19 Mannli" des Doettinger Komitees ihre Drohung wahr. Sie sammelten Unterschriften, und mehr als 10 OOO Aargauer Bürger — das zweifache der gesetzlich nötigen Zahl — verlangten einen Volksentscheid über die Abberufung des Großen Rates und die Beseitigung des mißliebigen Emanzipationsgesetzes Vorab entschieden 24,726 gegen 16,413 Stimmen am 27. Juli 1862, daß die Zusammensetzung der gesetzgebenden Behörde nicht mehr dem willen des Volkes entspreche und sein Mandat zu annullieren sei. Der Große Rat war also um der Iudenfrage willen abberufen, und schon am 19. Augstst beschloß der neugewählte Rat, dem Volke die Frage einer Abänderung des Zuöengefetzes vom 15. Mai vorzulegen. Am 11 . Rovember legte sich der Frost der Verneinung auf die Errungenschaft des 15. Maientages! Rur 5876 fortschrittliche Bürger widerstanden dem Treiben der Volksaufwiegler. Die christlichen Gemeinden E n d i n q e n mb £engn au zählten je einen Bürger, der zugunsten feiner jüdischen Ortsgenossen votierte. .Aber das souveräne Volk des Aargaus hatte nicht mit der freiheitlichen Idee gerechnet, die nun einmal von der übrigen Welt Besitz ergriffen hatte, und deren Marsch über die Kantonsgrenzen auch nicht mehr zu verhindern war. Das Volk hatte auch damit nicht gerechnet, daß es als Glied der Eidgenossenschaft in Konflikt geraten würde mit dem Lundesbeschluß vom Jahre 1856, welcher die Einräumung der politischen Rechte an,' die Juden in allen eidgenössischen und kantonalen Fragen vorschrieb, was nun folgte, waren lange Verhandlungen und rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche endlich am 28. August 1665 sich zu einem Gesetz verdichteten, das den aargauischen _. „ .w v ... ... —.. _ den die Stimm- und Wahlfähigkeit, das Rieöerlasscheinung, Brauch/Kutt und Denkart different. Kultur!tes. Er nennt auch keine Namen. Er zitiert ein Psalm sungsrecht im ganzen Kanton und die freie Lheschlie-1 und Sprache ihrer Länder, ihr Beruf und der Brauch I wort, oder einen Possuk aus der Tauroh oder eine Besinn« aewäbrleillete Auch dieses Gesell verabschiedete 1 ^rer Wohnorte üben auf sie einen außerordentlichen I gebenheit aus der jüdischen Geschichte. Und in der Aus- MNg gewayrtelstele. Llucy ow,es »eraDicpieoe e g f legung eines olchen Wortes lehrte er, wie wir uns. noch nicht alle Rechtsunglelchheüen. (Z. B. war dre - - - - - - - - - - . * * im Gesetz vom 15. Mai 1862 vorgesehene Erhebung der jüdischen Korporationen von Endingen und Lengnau zu Einwohner- und Ortsbürgergemeinden wieder rückgängig gemacht.) Es dauerte bis zum I. Januar 1879, bis auch diese letzten Beschränkungen fielen, nachdem auch der „Kulturverein der Israeliten in der Schweiz", an dessen Spitze Fürsprech Heinrich Guggenheim in Baden stand, mehrfach Schritte beim Bunöesrat in dieser Angelegenheit unternommen hatte, und nachdem schon im Jahre 1874 die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die neue Bundesverfassung gewährleistet worden war. Am genannten 1. Januar 1879 wurden die besonderen Heimatscheine der Juden eingezogen und durch die allgemeinen Formulare ersetzt. Damit war auch äußerlich der letzte Schritt in der wechselvollen Geschichte der Emanzipation der Schweizer Juden vollzogen. Die Synagoge zu Endinzen im Aargau (Schweiz). hier gerade der Nichtjude sich über alle jüdischen Bräuche orientieren können. Die Gegenstände sollen nicht nur ihrer Schönheit willen gezeigt werben, sie sollen in erster Linie die jüdischen Bräuche erklären. Jahrtausendlange Tradition im Brauch soll in den Formen, die sie sich geschaffen, lebendig werden, ihren Formen, denn die Juden der Welt sind, obwohl durch Besuch bei Rabbi Ehaim Sonnenfeld. Von h. K. I. Der Kern des „alten Jifchuw" in Jerusalem ist der Kolel Hod (Pekidim und Amarkalim). Und das Wohnzentrum des Kolel Hod ist der „Deutsche Platz", oben aus dem Berge Zion am Berge Moria. Hier hat man Aussicht auf die Omar-Moschee und auf die in bläulichen Dunst gehüllten Berge Moabs und auch hinunter in das Kidrontal mit seinen stets grünen, von den „langsam fließenden Wassern des Siloa" getränkten Gemüsegärten. In einem der kleinen Häuschen auf dem Deutschen Platz wohnte R. Ehaim Sonnenseld. Ein einfaches kleines, helles Zimmer. Gekalkte Wände. Ein Bett, ein Tisch, ein paar Stühle. Ein T'hillimbuch auf dem Tisch. Durch das Fenster sieht man geradezu auf den Tempelberg. Ich weiß noch, wie ich nv^' damals fragte, was denn eigentlich das seltsame Gefühl der Ruhe und des Geborgenfeins heroorrief, das man bei R. Chaim gewann. Und ich fand keine vernunftgemäße Antwort. Ich fühlte sie später, als ich mit einem Jerusalemer Freunde» dessen spitze Zunge und oft verwundende Rede ihn bei politischen Gegnern verhaßt und bei politischen.Freunden gefürchtet machte, zu R. Chaim kam. Damals wunderte ich mich, wie mein allzeit witzelnder Freund vor R. Chaim faß: so wie ein Kind vor seinem Vater. Alles Unedle schmolz vor der Glut der wunderbaren, jugendlichen Augen des Thorafürsten. Und wie R. Chaim das Gespräch führte. Mit warrhren G'ttesglauben eine einheitliche Masse, in Er-1 men Worten. Von niemandem spricht er etwas Schlech- Die Synagoge zu Lengnau im Aargau (Schweiz). Einfluß aus. Der stolze spanische Jude und der schwarze Felascha in Abessinien, der Höhlenjude in Tripolis und der kultivierte italienische, der primitivst lebende Jude Karpathorußlands und der deutsche Jude sind Brüder von verschiedenen religiösen Gewohnheiten. Wir können also beispielsweise dem 8 flammigen Chanukahleuchter wohl fast über die ganze Erde folgen. Wo Juden wohnen, wird man Ihn finden. Aber nur die Idee erscheint einheitlich. Das plump ausgekerbte Holzbrett aus Karpathorußland hat mit der edel stilisierten Arbeit des jüdischen Gelbgießers in Polen kaum noch Aehnlichkeit. Und doch verkörpern beide dieselbe Idee. So ist denn versucht worden, so gut es 'mit beschränkten Mitteln ging, beim Aufbau der Sammlung Objekte aus vielen Ländern nebeneinander zu stellen und möglichst auch beim selben Brauch verschiedenartigste Entwicklungen zu zeigen. Der große Kultschrank umfaßt auf einer Seite die Thora mit ihrer Ausgestaltung. Die farbigen Wickeln ergeben durch ihre reiche Verzierung einen guten Hintergrund für die schlichte Schrift der Thora, einer wundervollen orientalischen Rolle, um 1700 auf Hirschleder genach seiner Meinung, in politischen oder anderen Fragen verhalten sollten. Aber alles so mild, so herzlich und so gütig, daß wir uns frei fühlen und doch gerne gebunden sind. Ein paar Geschichtchen mögen aus der Erinnerung hervsrgeholt werden. II. Jerobeam und Rehabeam. (Jerobeam, der König von Israel, der bekanntlich abfiel, einen Götzenkult in Dan und Beth-El einrichtete und die Wallfahrt nack Jerusalem, das im Reiche Rehabeams lag, untersagte.) „Ja," sagt uns R. Chaim: „mit dem Scholaum ist es eine wunderbare Sache, aber wie war es dem Rehabeam denn überhaupt möglich, mit Jerobeam Frieden zu schließen? Sollte Rehabeam etwa in Dan und Beth-El opfern? Um des Friedens Willen? Es war ihm doch verboten. Aber Jerobeam war es doch niemals verboten, in Jeruscholajim Opfer darzubringen. Ausgleich war also doch nur möglich, wenn Jerobeam vom Stierkult abließ und in Jerusalem, an befohlener Stätte, opferte — wenigstens um des Friedens in Israel wegen." Dann einen Augenblick Stille und uns dann anschauend: „wenn unsere Brüder, die Zionisten, wahrhaft national wären

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