Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1932-06-09 · Heft 24 (9.6.1932) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 24 (9.6.1932)
Date
1932-06-09
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450704-2450727--78837-2536564
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 6 Nr. 24 Der Israelit 9. Juni 1932 PFERDERENNEN verbunden mit fluto - ScbönlieilsWettbewerb und Cnrsolaiirl auf der Rennbahn vor den Tribünen zu FRANKFURT -M.-NIEDERRAD Sonntag, den 12. Juni 1932 Beginn der Corsofahrt l'A> Uhr, der Rennen 3'/, Uhr Eintrittspreise : Logen tribüne 6 M, (num. 8 Jt), Kinder bis 14 Jahre die Halite, l. Platz 4 Jl (num. 5 Jl), ll. Platz 2 Jl, III. Platz Ul. Kinder bis zu 14 Jahren I.—III. Platz 50 Pfg. Nach den Rennen RelSe-Präroien-Verlosung (300,150,50 Jl netto). JederRennbahnbesucher ■' erhält zu seiner Eintrittskarte 1 F eilos. heitsregierung bilden und die gesamte Verwaltung kontrollieren können. Sie haben ihre Stimmen gegenüber den letzten Landtagswahlen in Mecklenburg-Schwerin mehr als verdreifachen, gegenüber den letzten Reichs- Lagswahlen mehr als verdoppeln und auch gegenüber der letzten Reichspräsidentenwahl um etwas vermehren können. Die Sozialdemokraten haben von ihren 20 Sitzen 18 behalten können, die Kommunisten haben einen Sitz gewonnen, die Staatspartei hat einen Sitz verloren, so daß der Stimmenzuwachs der Nationalsozialisten auch bei diesen Wahlen hauptsächlich aus Kosten der rechtsgerichteten Vürgerparteien erfolgt ist. Die Deutschnationalen und die Nationale Arbeitsgemeinschaft haben von ihren bisherigen 23 Sitzen nur sechs retten können. Der Reichsbund für jüdische Siedlung in Deutschland. Breslau, 29. Mai. In Breslau haben sich jüdische Erwerbslose zu einer Gruppe zusammengeschlossen, um auf' Grund der Notverordnung über die Randstadtsiedlung vom Oktober v. Js., eine jüdische Erwerbslosenfiedl u n g dicht bei Breslau zu schaffen. Nachdem bereits die Jüdische Gemeinde Breslau sich mit dieser Frage beschäftigt hat, ist der Geschäftsführer des „Reichsbund für jüdische Siedlung in Deutschland e. B. Ris" Berlin, Herr Martin G o e tz, nach Breslau gebeten worden, um die Erwerbslosen und die mit der Durchführung des Planes sich beschäftigenden Gemeindemitglieder zu beraten. Herr Goetz hat über das Problem der ländlichen und speziell der Erwerbslosensiedlung zwei öffentliche Vorträge gehalten, die sehr gut besucht waren und den stärksten Widerhall in allen Kreisen der Breslauer Jüdischen Gemeinde fanden. Anschließend daran wurde in mehreren Unterhaltungen mit den Vertretern der Erwerbslosen und den Vertretern der Jüdischen Gemeinde beschlossen, eine Ortsgruppe Breslau und einen Landesverband Schlesien des Reichsbund für jüdische Siedlung zu gründen. Für den Vorstand haben sich namhafte Persönlichkeiten aus allen Kreisen und Parteien der Jüdischen Gemeinde zur Verfügung gestellt. Es ist beschlossen worden, die erste jüdische Erwerbslosensiedlung in der Nähe von Breslau zu schaffen. Verhandlungen mit den zuständigen Behörden sind im Gange. Die Finanzierung ist gesichert. Erlaß des badischen Innenministers betreffend Unzulässigkeit kommunaler Schächtverbote. Karlsruhe, 6. Juni. Bekanntlich haben sowohl der Reichsminister des Innern als auch kürzlich der Preußische Minister des Innern Schächtverbote in Kommunen als Artikel 135 der Reichsverfassung widersprechend erklärt. Nunmehr hat, wie die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten bekannt gibt, auch der Badische M i n i st e r des Innern gegenüber dem Vorgehen des Stadtrats einer badischen Kommune die Ansicht vertreten, daß ein Verbot des betäubungslosen Schächtens im städtischen Schlachthause im Wege der Aenderung der Schlachthausordnung oder auf Grund des § 903 BGB. nicht als zulässig anerkannt werden könne. Der zuständige Landeskommissär wurde beauftragt, unter Fristsetzung den betreffenden Stadtrat anzuweisen, sein ungesetzliches Verhalten nicht fortzusetzen. Die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten in Berlin (N 24, Artilleriestr. 31) ist in der Lage, das einschlägige wissenschaftliche und juristische Material wie auch insbesondere die neuesten, die einzelnen Kommunen der verschiedenen Länder betreffenden Ministerialerlasse bei direkter Anforderung zur Verfügung zu stellen. Schweiz. Schutz der jüdischen Minderheit im neuen Völkerbundstaat Irak. Genf, 20. Mai. In der heutigen Sitzung des Völkerbundsrates wurde der Text der von der Regierung des Irak aus Anlaß des Eintretens des Irak in den Völkerbund Unterzeichneten Erklärung über die wirtschaftliche Gleichberechtigung und den politischen Schutz der Minderheiten gutgeheißen. Die vom Irak übernommenen Verpflichtungen gegenüber den Minderheiten unterscheiden sich sehr wenig von den Verpflichtungen, die bisher die anderen Staaten auf sich genommen haben; dies obwohl die Mandatskommission empfohlen hat, daß die Schutzbestimmungen betreffend den Irak verschärft werden. Der Völkerbundsrat fand es nicht für nötig, spezielle Bestimmungen für den Irak zu formulieren, weil er der Meinung ist, daß die allgemein formulierten Bestimmungen elastisch genug sind, um jederzeit auch die Minderheitenpolitik des Irak kontrollieren zu können. In dem Bericht des Komitees des Völkerbundsrates wird ausdrücklich erwähnt, daß die Bestimmungen im Minderheitenvertrage, die die jüdischen Gemeinden des Irak betreffen, unter Beteiligung der jüdischen Kreise ausgearbeitet wurden und die jüdischen Vertreter befriedigt haben. (ITA.) England. Der Pogrom in Aden vor dem Englischen Unterhaus. London, 6. Juni. Der Staatssekretär für Indien, Sir Samuel Hoare, gab heute i'm Unterhaus in Beantwortung einer Anfrage von Colonel Josiah Wedgwood Auskunft über die Lage in Aden im Zusammenhang mit dem Judenpogrom in der vorigen Woche. Die Tumulte zwischen Arabern und Juden, sagte Sir Samuel Hoare, begannen am 23. Mai und erreichten am 25. Mai ihren Höhepunkt. An diesem Tage konnte die durch Panzerautos unterstützte Polizei die Ordnung Herstellen. Gegenwärtig herrscht in Aden Ruhe, die Polizei beherrscht die Lage. Tote gab es nicht, die Zahl der Verletzten beträgt 60, sieben Schwerverletzte werden im Hospital gepflegt. Der frühere Unterstaatssekretär für Indien, Lord Winterton, fragte, ob Wedgwoods Version, daß Araber Juden angegriffen haben, richtig und was die Ursache der Unruhen gewesen sei. Sir Samuel Hoare erwiderte, er besitze keine ausreichenden Informationen, aber er werde eine Untersuchung anstellen. Holland. vom jüdischen Leben in Holland. A m st e r d a m, 6. Juni. Die Jahrestagung des Landesverbandes der A g u - das Jisroel in Holland wählte den Oberrabbiner S. I. S. Hirfch zum Präsidenten des Verbandes. Dem Jahresbericht war zu entnehmen, daß der Verband 720 Mitglieder zählt. Unter der Aegide von Oberrabbiner I. Thal aus Utrecht, Dr. I. Posen und Dr. G. I t a l i e aus dem Haag wird in Holland ein Bund jüdischer Akademiker nach dem Muster des B. j. A. in Deutschland gegründet. Dem Bericht der jüdischen Gesellschaft für Wanderfürsorge „Hachnossas orchim" in Amsterdam ist zu entnehmen, daß diese Gesellschaft mit der jüdischen Stelle für Wanderfürsorge in Köln zusammenarbeitet. Die Amsterdamer Gesellschaft betreute i. I. 1929 480, 1930 547 und 1931 433 Juden und Jüdinnen, die zum größten Teil aus Osteuropa kamen. Italien. Das Generalsekretariat des Völkerbundes über Aechtung des Antisemitismus. Rom, 27. Mai. Der Generalsekretär des Völkerbundes befragte den Rektor der Universität Rom, Prof, de Francisci, um feine Meinung betreffend das Projekt von Prof. T e d e s ch i wegen S ch a f fu n g e in er internationalen Konvention gegen den Antisemitismus unter den Auspizien des Völkerbundes. Prof, de Francisci ist Generalsekretär des Internationalen Instituts für Zivilrecht, welches vom Völkerbund mit dem Sitz in Rom errichtet worden ist. Diese Anfrage beweist, daß das Völkerbundssekretariat den Plan Tedeschis ernstlich in Erwägung zieht. Pros. Tedeschi selbst hat den kompetenten Stellen eine genaue Ausarbeitung der von ihm angeregten Konvention' zur Bekämpfung des Antisemitismus auf internationalem Boden zugehen lassen. Exemplare gingen u. a. dem Völkerbund und dem American Jewish Congreß zu. Griechenland. Das Wahl-Ghetto in Saloniki bleibt bestehen. Saloniki, 2. Juni. Ungeachtet der Versprechungen des früheren Premiers Venizelos und der führenden griechischen Politiker, daß der jüdische Wahlkataster in Saloniki abgeschasft und die Juden zusammen mit den übrigen Mitbürgern wählen werden, bleibt dieser Wahlkataster, den die Juden Salonikis als eine Art „politisches Ghetto" betrachten, weiter bestehen. Die Annahme des neuen Proportional-Wahlrechts für die bevorstehenden Parlamentswahlen zur griechischen Kammer hat an dieser Sachlage nichts geändert. Die Juden werden, wie früher, so auch jetzt, aus ihrer Mitte zwei jüdische Abgeordnete wählen und an den allgemeinen Parlamentswahlen nicht teilnshmen. Als heute die Bekanntmachung über das Fortbestehen des jüdischen Wahlkatasters veröffentlicht wurde, machte dies auf die Juden Salonikis einen niederschmetternden Eindruck. Es wurden Stimmen laut, daß man die Wahlen boykottieren und keine jüdischen Abgeordneten wählen solle. Diese Absicht mußte jedoch aufgegeben werden, da ein solcher Boykott technisch nicht durchführbar ist. Nach der bestehenden Katasteroerordnung könnten nämlich jüdische Kandidaten gewählt werden, auch wenn nur ein Wähler, z. B. der Kandidat selbst, an der Wahlurne erscheint. Es wurde beschlossen, die Wahlen für den jüdischen Distrikt auszuschreiben. Bis jetzt haben vier jüdische Parteien ihre Kandidaten nomiwieder antisemitische Brandstiftung in Saloniki. Saloniki, 6. Juni. Der gerichtliche Freispruch der Führer des Pogroms in Saloniki, auf deren Schuldkonto die Niederbrennung des jüdischen Wohnviertels Campbell fiel, hat die vom Gericht erwartete Versöhnung zwischen dem antisemitisch-nationalistischen und dem jüdischen Element nicht gebracht. Die antisemitische Hetze der Nationalisten, genährt durch Legenden von jüdischer staatlicher Untreue, wird ununterbrochen weitergeführt. Die Hetze hatte zur Folge, daß in der Nacht zum letzten Sonntag die im jüdischen Viertel gelegene Baracke Nr. 151, in der vier beim Campbell-Brand obdachlos gewordene jüdische Familien Unterkunft fanden, in Brand gesteckt wurde. Glücklicherweise wurde der Brand rechtzeitig entdeckt, so daß die schon schlafenden Insassen gerettet werden konnten. Die jüdische Gemeinde von Saloniki wandte sich an die Behörde mit der Forderung nach strenger Untersuchung und Verstärkung der Wache im jüdischen Distrikt von Saloniki. Die Judenschaft von Saloniki fordert einmütig, daß ihr gestattet wird, eine Selbstwehr zu bilden und an besonders gefährdeten Stellen, wie bei den neuen Wohnbaracken, ständige Wachen aufzustellen. Wie es heißt, sind die Behörden geneigt, diese jüdische Forderung positiv in Erwägung zu ziehen. (ITA.) Spanien. Iudenhetze auch im neuen Spanien. Madrid, 2. Juni. Die dem republikanischen Regime in Spanien abholden Konservativen haben die antisemitische Hetze, über die schon öfters berichtet worden ist, in das politische System ihrer Partei eingefügt. Der Führer der Konservativen, Don Rene Jlianas y N i u b o, veranstaltete in den letzten Wochen in mehreren Städten Spaniens Kundgebungen des sogenannten „Zentrums für soziale Verteidigung", deren Grundton es ist: „Während nach der Revolution in Spanien zahlreiche Kirchen niedergebrannt wurden, ist den Juden ein Grundstück zur Errichtung einer Synagoge geschenkt worden." Don Rene weist in diesen Versammlungen auf die Programme ausländischer Antisemiten, besonders der deutschen Nationalsozialisten, hin und empfiehlt deren Anwendung in Spanien. Die Judenaustreibung aus Spanien recht-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.