Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1932)
- Date
- 1932-05-19
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 21 Seite 7 19., Mai 1932 Insbesondere tut sich darin ein bekannter Advokat G. hervor, in dessen Haus vor wenigen Tagen eine Versammlung den einstimmigen Beschluß gefaßt hat, einen Reformtempel auf der Jerusalemer Allee zu errichten. Die Geldsammlungen haben bereits begonnen. Segen Gehaltskürzungen der Schochtim. Warschau, 12. Mai. Eine Schochtim-Delegation wurde beim Minister für Bildung und Kultus vorstellig wegen der Rechtslosigkeit der Schochtim in vielen Gemeinden, ungerechtfertigter Entlassungen und Gehaltskürzungen. Die Intervention hatte nun den Erfolg, daß fortan Schochtim ohne Grund nicht entlassen werden dürfen. Auch dürfen Kürzungen der Gehälter und Pensionen nicht mehr willkürlich von den Gemeinden verfügt werden. Bezüglich der weiteren Beschwerden der Schochtim wird vom Minister die Einsetzung einer Untersuchungskommission versprochen. Die Aktion der Schochtim ging im Einvernehmen mit der Agudas Harabanim, die es nicht dulden mag, daß Schochtim aus politischen Gründen, zumeist wegen religiöser Gewissenhaftigkeit, gemaßregelt werden. von der Agudas harabbomm in polen. Warschau, 14. Mai. Auf der'-Sitzung des Zentralrates der Agudas Harabbanim wurde beschlossen, zum ehrenden Andenken an den Heimgegangenen bisherigen Vorsitzenden, den Kalischer Ram V"xr, den Präsidentenposten unbesetzt zu lassen. Die Geschäfte des Verbandes führt ein Präsidium, bestehend aus Rabbi Chajim Ofer in Wilna und Oberrabbiner Ahron Lew in in Rzeszow. Nach außen vertritt Rabbi Lewin den Verband. Der Zentralrat erläßt einen Protest gegen einige jüdische Zeitungen, die in letzterer Zeit einen wahren Verleumdungsfeldzug gegen Warschauer und Wilnaer Rabbiner führten. Ein unerhörter Angriff und seine Abwehr. Warschau, 16. Mai. Man muß konstatieren, daß bei aller Gegensätzlichkeit zwischen rechts und links und bei dem wilden Tone, den die zionistische Presse immer anzuschlagen wußte, sie sich bislang noch ein gewisses Maß von Respekt vor den Großen der Thora bewahrte. Es blieb dem „Haint" Vorbehalten, mit dieser Tradition zu brechen, der mit nicht wiederzugebenden Angriffen und Schmähungen gegen die Rabbinen in Warschau und Wilna hervortrat und auch vor der Person des als Gaon der Gaonim von der ganzen Welt anerkannten Rabbi Chajim Oser Grodzenski nicht haltmacht. Diese Hetze veranlaßt das Zentralkomitee der Agudas Jisroel in Polen zu einem Proteste. Es geht nicht darum, den Gaon und Führer, der auch wegeü seiner sittlichen Größe weit über die Orthodoxie hinaus hoch geachtet ist, in Schutz zu nehmen. Der Name Rabbi Chajim Oser steht zu hoch und zu rein da, um von Anwürfen berührt zu werden. Aber es werden im Proteste die dunklen Hintergründe dieser ganzen Kampagne bloßgelegt. Es geht in der Hauptsache gegen die Jeschiwoth, diesen Lebensquell der russischen Judenheit, den einzigen Rettungsanker für unsere im Strome der Zeit treibende Jugend. Selbstverständlich kann der Mann, der mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit sich schützend und helfend vor die Jeschiwoth gestellt hat, Rabbi Chajim Oser, nicht mehr geschont werden. Das offene Protestschreiben wendet sich im Uebrigen gegen die Zionistische Organisation, die sich als Beschützerin der nationalen Ehre im Goluth ausgibt, die in ihrer Sammelarbeit für Erez Jisroel sich mit Vorliebe auch an die religiösen Juden wendet, mit der Frage, ob sie es weiter dulden kann, daß ihr offizielles Organ in Polen all das, was diesen frommen Juden heilig ist, mit Füßen tritt, ihre Jeschiwoth und ihre führenden Kapazitäten in den Kot herabzerrt. Die religiöse Gesamtheit in Polen wird sich aber die Aktivität der Haint- Kreise und die passive Hilfe, die ihnen von der zionistischen Organisation wird, gewiß nicht länger gefallen lassen. Es wird im Protestschreiben der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß nach diesem Benehmen einer gewissen zionistischen Presse den Rabbinern und der Orthodoxie die Augen über das Treiben der polnischen Zionisten und ihre wahren Ziele aufgehen und diese mit mehr Energie Der 3 s r a e 1 i t als bis dahin den Abwehrkampf-aufnehmen. Es geht letzten Endes um die Seele des Kindes. Auch der „ C h o f e z Chajim" wendet sich mit einem scharfen offenen Schreiben an die Redaktion des „Haint", die den Verleumdungen Raum gibt. Estland. Endgültig für die Freiheit des Schächtens entschieden. Berlin, 17. Mai. Der Landwirtschaftsminister Estlands hat Ende Januar d. I: eine Erklärung zu Gunsten des Schächtens abgegeben. Gegen diese Erklärung, die auf Grund eingehender Untersuchungen der Veterinär-Abteilung des Landwirtschaftsministeriums erteilt war, wandte sich der Tierschutzverein Estlands und klagte gegen das Agrar- Ministerium beim Reichsgericht. Im Verlauf des langwierigen Prozesses nahm auch der Direktor der Veterinär-Abteilung zu der Frage Stellung und erklärte das betäubungslose Schächten als den Forderungen des Tierschutzes durchaus entsprechend. Die seitens des Tierschutzvereins beigebrachten Gutachten, führte er weiter aus, gingen von theoretischen Erwägungen aus, kaum einer der Gutachter habe wissenschaftliche Versuche angestellt. Demgegenüber ständen jedoch zahlreiche auf Experimentalsorschungen beruhende Erklärungen anerkannter europäischer Kapazitäten. Sollte jemand das Schächten dennoch als tierquälerisch bezeichnen, so könnten wir auch nicht stillschweigend an einem größeren Mißbrauch vorübergehen: denn ohne Zweifel ist die Schlachtweise in unseren Export-Schweineschlachthäusern bedeutend qualvoller. Der Prozeß ist nunmehr, wie die Reichszentrale für Schächtangelegenheiten in Berlin bekannt gibt, in höchster Instanz zur Entscheidung gebracht. Das Reichsgericht hat die Klage des Tierschutzvereins gegen die fchächtgünstige Entscheidung des Landwirtschaftsministers als unberechtigt abgewiesen. Somit betrachtet die Regierung Estlands die Behandlung der Schächtfrage als endgültig abgeschlossen. Litauen. Die Not der Juden in Litauen. Kowno, 12. Mai. Tausende Juden, die durch die Wirtschaftskrisis ihre Existenzbasis verloren haben, ließen sich beim Jüdischen Hilfskomitee als Darlehens- oder Unetrstützungsempfänger eintragen. Die Hilfsmittel des Komitees sind aber so gering, daß kaum 10 Proz. der Gesuche berücksichtigt werden können. Die Regierung hat die den verschiedenen jüdischen Institutionen bewilligten Subventionen auf ein Viertel der bisherigen Beträge herabgesetzt, so^ daß mehrere dieser Institutionen wahrscheinlich werden in Liquidation treten müssen. Die von der Regierung neu ausgeschriebenen Steuern für kaufmännische Betriebe, die ungefähr das Fünffache der vorjährigen Steuern ausmachen, haben unter der jüdischen Kaufmannschaft eine verzweifelte Stimmung hervorgerufen.' Abordnungen der kaufmännischen Verbände des Landes bemühen sich, die Regierung davon zu überzeugen, daß durch ihre neue Steuerpolitik der Kaufmannsstand zusammenbrechen und daß dies auf den Staat zurückwirken müsse. Tscheche SloTverkei. Das böhmische Landesamt gegen Schächtverbote. Prag, 13. Mai. Eine Reihe von Stadtvertretungen in deutschen Gegenden Böhmens hat in der letzten Zeit das rituelle Schächten verboten oder verhindert; so geschah es z. B. in Mies, Trautenau, Aussig a. E. Gegen dieses Vorgehen ist der Oberste Rat der jüdischen Kultusgemeinden- Verbände eingefchritten mit dem Erfolge, daß diese Verbote aufgehoben, bezw. sistiert wurden und in allen diesen Städten wieder rituell geschlachtet werden kann. Um künftighin ein derartiges ungesetzliches Vorgehen im Keime zu ersticken, hat das Landesamt in Prag folgendes Zirkular an alle Bezirksbehörden gerichtet: „An alle Bezirksämter in Böhmen! Der Oberste Rat der jüdischen Kultusgemeinde-Verbände in Böhmen, Mähren und Schlesien hat das Landesamt darauf aufmerksam gemacht, daß sich in der letzten Zeit in einer Reihe von Städten in Böhmen eine Agitation für das Verbot des rituellen Schlachtens in den Gemeindeschlachthäusern entfaltet. Ein solches Verbot, durch welches die Angehörigen einer vom Staat anerkannten Religion in der Ausübung von Kulthandlungen, welche durch die geltenden Worschriften nicht verboten sind, behindert werden, ist im Widerspruch mit der Bestimmung des § 122 der Verfassungsurkunde. Dieser Grundsatz hat bei Entscheidungen über rechtzeitig eingegebene Beschwerden und beim Einschreiten gegen Vorkehrungen und Beschlüsse der Gemeindeorgane nach ß 102 der Gemeindeordnung maßgebend zu sein." Griechenland. 25 jüdische Soldaten in Saloniki vor ein Nriegsgericht gestellt. Saloniki, 10. Mai. Drei jüdische Unteroffiziere und drei jüdische Soldaten sind unter der Beschuldigung, am 1. Mai kommunistische Embleme auf militärische' Gebäude aufgemalt und kommunistische Manifeste verteilt zu haben, verhaftet worden. Verhaftet wurden ferner 19 jüdische Soldaten unter der Beschuldigung kommunistischer Betätigung. Einige dieser Verhafteten waren bereits vom Militärgericht zu je einem Monat Gefängnis verurteilt worden, weil sie im Büro für Mazzoth-Verteilung der Jüdischen Gemeinde, wo sie sich unmittelbar vor den Pessachtagen zur Entgegennahme von Mazzoth und einer Geldunterstützung eingefunden hatten, einen Skandal provozierten. Sämtliche 23 Verhafteten werden sich in den nächsten Tagen vor einem Kriegsgericht in Saloniki zu verantworten haben. (ITA.) tdhaiuiy Lebenöver^idierung^geöe3l5dü)f PHÖMIX in Wien Vertragsgesellschaft der Agudas Jisroel Weltorganisation Versicherungsbestand 1,7 Milliarden Mark Arbeitsgebiet der Gesellschaft: 19 europäische und außereuropäische Länder Direktion für das Deutsche Reich: Berlin W 9, Friedrich-Ebert-Straße 23, Phönix-Haus l