Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1932)
- Date
- 1932-11-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 Nr. 46 De r Israelit 10. November 1932 ncm Machbar flüsterte der abgetretene Salme zu: „Cr redt tut," — er meinte Triwes — „könnt' doch erst sage, ob er ore will oder nit. Kein Wort aus feinem Mund rauszukriege. Stummer Ehafen. Schont fein Kol. Wie kann man aber etwas schone oder verliere, was man gar nit bat .* So ehrlich war es von Salme gar nicht gemeint, denn nun horchte er selber auf. Cs war nichts Ueberwältigcndes, was jetzt vom Pulte her in den Raum ertönte, aber es lag doch schon in der ersten Aufforderung Triwes', „G'tt ein Lied zu singen," etwas, was die Leute aufrüttelte, hinriß. Cin wenig meckerte sogar die Simme in den höheren Lagen und in den unteren blieb sie dünn und schütter. Aber w i e Joffes Triwes ans Omud schritt, wie er das große in Holz und Messing gebundene Gebetbuch ausschlug, wie er mit der feinen Hand zärtlich über die Blätter fuhr, wie er da-- stand, den Rücken beugte und aufrichtete, wie er geradeaus und hinaufschaute und dann in stiller Ekstase die Augen schloß, all das war Augenweide, schon alle Herzen erfassende Andacht. Jedes Wort traf, je nach Bedeutung, wie Aufschrei, Verheißung, Hilferuf oder Jubel. Cr sang nicht eigentlich, und dennoch sang es in ihm, um ihn im Raume. Ungelehrte und grauen beteuerten, sie verständen jedes Wort des von Triwes gesungenen Textes, auch wenn sie die Gebete kaum lesen, geschweige denn übersetzen konnten . . . Alte Leute behaupteten, Rabbi Triwes beschreibe kabbalistische Geheimnisse, von denen er nicht reden dürfe, in seinen Melodien. Rabbi Iossef Triwes träge die Seele des „ M a h a r i l " , des großen Rabbisängers in Mainz vor zweihundert Jahren, wußten andere. Rur er, Triwes selbst, wußte und sagte nichts. Betete seine Gebete, sang seine Lieder und begab sich, wie der Hohepriester vom Altar, in stiller, überallhin strahlender Wonne aus seinen Platz. Sagte ihm Jemand Anerkennung, schloß er Augen und Ohren, das Gesicht blieb freundlich strahlend. (Fortsetzung folgt.) Die Stellung der jüdischen Weltanschauung zu Krankheit, Arzt und Medizin.') Bon Dr. med. Willy Hofmann in Frankfurt a. M. Krankheiten sind wie alle Leiden des Menschen Erziehungsmittel der g'ttlichen Waltung und sollen ihn vor allem veranlassen, seinen sittlichen Lebenswandel nachzuprüfen. Daher heißt es im Talmud (Sabb. 52b): Rabbi Iizchok, der Sohn Rab Iehudas, sagt: Immer bete der Mensch, daß ex nicht krank werde. Denn, wenn er erkrankt ist, so sagt man zu ihm: Zeige wie weit Du Dich verdient gemacht hast, so gehst Du frei aus. Cs ist ein religiöses Gebot für jeden Menschen, einen Kranken zu besuchen. G'tt selbst besucht die kranken, so heißt es ja: Cr erschien dem Abraham im Haine Mamre (Gen. 13, 1). Rach der Ueberlieferung hatte damals Abraham die Beschneidung an sich vollzogen, so daß sein Körper noch geschwächt war. G'tt erschien ihm daher, um ihm einen Krankenbesuch abzustatten. Diese Pflicht des Krankenbesuches erstreckt sich übrigens auch auf nichtjüdische Kranke. Man hätte nun meinen können, daß cs bei dieser Auffassung der Krankheiten im Sinne von Schikkungen der g'ttlichen Hand überhaupt verboten sei, sie zu bekämpfen, denn die Heilung der Krankheiten durch Menschen wäre demzufolge eine Auflehnung gegen den g'ttlichen willen, oder wie Tosafot sich in Baba Kama 85a ausdrückt, gegen die Beschlüsse des Königs. Das ist aber durchaus nicht der Fall, im Gegenteil: die jüdische Auffassung kennt keinen blinden Fatalismus, der sich ohnmächtig einem übermächtigen Schicksal ergibt.. Da der Mensch kraft der ihm vont Schöpfer verliehenen Willensfreiheit freier Gestalter seines Lebensgeschickes ist, so .darf er sich nicht auf Wunder verlassen. Hier spricht das Religionsgefetz zu ihm: Ihr sollt Luch um Eurer Seelen willen sehr in acht nehmen (Deut. 4, 15), woraus die jüdischen Weisen folgern, daß auch die Gesund¬ *) Rede, gehalten bei der Einweihungsfeier des Hospitalumbaues der Georgine Sara von Rothfchild'fchen Stiftung zu Frankfurt a. M. am 18. September 1932. erhaltung des Körpers eine absolute religiöse Pfilcht sei. Wir verstehen allerdings jetzt, daß die Thora dem Arzte erst die ausdrückliche Ermächtigung erteilen muß, den Kranken zu heilen, was aus der Stelle: Und er soll ihn heilen lassen (Exodus 21, 19) — es handelt sich dort um die zivilrechtlichen' Verpflichtungen znin Schadenersatz bei einer Körperverletzung — hervorgeht. Der Kranke wiederum hat die Pflicht, unbeschadet aller Maßnahmen, die zu seiner körperlichen Heilung gehören, auch seinen Lebenswandel zu prüfen. Wie sich diese Anschauungen in der Gesetzespraxis ausgcwirkt haben, möchte ich Ihnen dadurch klar machen, daß ich Ihnen die betreffenden Vorschriften aus einem der großen Geselzeskodifikatoren des Mittelallers zitiere. Wir werden dabei, Ansichten hören, die sich in vielein durchaus mit der heute geltenden ärztlichen Standessitte und Berufsethik decken. In anderen Punkten freilich werden wir Wandlungen der Auffassungen feststellen können. Rabbenu Jakob bcn Ascher, der von 1280—1540 lebte, sagt im Tur, Iore dea, Abschn. 556, in freier Uebersetzung etwa folgendes: „Cs heißt in der Schrift (es ist dies die oben schon erwähnte Stelle aus Exodus, die sich mit dem zivilrechtlichen Schadenersatz bei Körperverletzungen chefaßt): und er soll ihn heilen lassen. Hieraus geht hervor, daß dem Arzte die gesetzliche Ermächtigung gegeben ist, zu heilen. Er soll nicht etwa sagen, was geht mich denn dieses Leid des andern an? vielleicht begehe ich einen Irrtum, und wenn der Patient stirbt, stellt sich heraus, daß ick fahrlässig atn Tode eines Menschen schuldig bin. Freilich muß sich der Arzt der allergrößten Sorgfalt befleißigen und derselben Vorsicht und Gewisienhaftigkeit wie ein Richter bei einem Prozesse auf Leben und Tod. Der Arzt soll aber auch nicht sagen: „G'tt schlägt Wunden, und i ch sollte sie heilen? Eigentlich sollen sich die Menschen gar nicht mit der Heilkunde abgeben. Sie haben sich das nur angewöhnt. So heißt es auch im Buche der Chronik vom jüdischen König Asa (Thron. H, 16, 12): Auch in seiner Krankheit suchte er keine Hilfe bei G'tt, sondern nur bei den Aerzten. — Auch so soll man nicht sagen! — Gerade darum will das Gesetz uns lehren, daß dem Arzte ausdrücklich "die Berechtigung für seine Hciltätigkeit erteilt ist. Im Gegenteil-' Es handelt -sich hier um eine religiöse Pflicht, und sie gehört zu denjenigen, die die Rettung aus Lebensgefahr betreffen. Je genauer man es mit ihr nimmt, um so lobenswerter ist es. Wer sich hier zurückhält, der vergießt Blut, selbst wenn der Kranke einen anderen Arzt zur Verfügung hätte, der ihn heilen könnte. Denn nicht durch jedermann ist cs für den einzelnen Menschen bestimmt geheilt zu werden. Man beschäftige sich nur mit der Ausübung der Heilkunst, wenn man darin erfahrenist und sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse besitzt. Auch soll kein größerer Arzt da sein als der Betreffende. Wer das Wesen der ärztlichen Tätigkeit nicht kennt, darf sich nicht mit ihr beschäftigen, auch wenn ein Größerer da ist, soll er sich nicht damit abgeben. Diese Forderung ist eine logische Folgerung aus der Praxis der anderen Gesetzesentscheidungen in .der Thora. Wie könnte man auch bei einem Zweifel-über das Leben eines Menschen einen Entscheid treffen, wenn noch ein größerer Sachkenner da ist! Wer sich nun gar nicht mit der Heilkunde beschäftigen möchte, weil er sich nicht in eine so schwere Verantwortung begeben will, der macht sich des Blutvergießens schuldig und gehört ganz sicher in die Hölle. (Interessant ist, daß wir im folgenden schon eine Bestimmung gegen die Kurpfuscherei vorfinden!) Hat jemand geheilt ohne Genehmigung der Behörde, so hat er den Schadenzu ersetzen, auch wenn er sonst erfahren ist. Erst recht aber muß dies jemand tun, der gar keine Erfahrung besitzt, denn die Behörde erteilt jemandem, der keine Erfahrung besitzt, keine Berechtigung. Hat aber ein Arzt mitder Approbation der Behörde in Ausübung seines Berufes einen Fehlergemacht und einen Menschen geschädigt, so ist er vor dem Gerichte der Menschen frei, dagegen schuldig vor dem Gerichte des Himmels. Trotzdem soll er sich, wie schon ausgeführt, nicht etwa wegen der Befürchtung vor der Begehung eines Fehlers gänzlich in der Ausübung der Heilkunde zurückhalten." Bezüglich des ärztlichen Honorars finden wir weiter folgende Bestimmungen: „Cs ist dem Arzte erlaubt, ein Honorar für die Zeitversäumnis und die ausgewandte Mühe zu nehmen, aber keine Bezahlung für seinen ärztlichen Rat. Handelt es sich bei diesem doch darum, einen Mitmenschen vor dem Verluste seines Körpers zu bewahren. In der Thora heißt es aber, daß die Rückgabe eines verlorenen Gegenstandes an den Verlierer ein religiöses Gebot sei. In diese Kategorie gehört auch der drohende Verlust der körperlichen Gesundheit, wir sagen auch sonst, wenn es sich um die Erfüllung einer religiösen Pflicht handelt, wie G'tt umsonst den Menschen alles tut, so müssen auch diese sich derselben Handlungsweise befleißigen. Deshalb darf ein Arzt kein Honorar für feine Wissenschaft und seinen Rat annehmen, wohl, aber für Zeitversäumnis und aufgcwandtc Mühe." (Fortsetzung folgt). (Palästina „Lin weltpolitischer Brückenkopf".) Dr. Paul Rohrbach veröffentlicht in mehreren deutschen Zeitungen einen Artikel über die Bedeutung Palästinas als „weltpolitischer Brückenkopf". Er führt u. a. aus: Der englische Prokurator von Palästina, Sir Arthur Grenfell Wauchope, wird vielleicht der Welt keinen ganz so bekannten Namen hinterlassen, wie sein entfernter Vorgänger Pontius Pilatus, aber feine Aufgabe ist dieselbe: eine kleine und entlegene Provinz nach den Interessen eines Weltreichs zu regieren. Palästina ist nie durch sich selbst wichtig gewesen, sondern immer nur durch seine eigenartige geographische Lage. Es ist die schmälste Stelle der Landbrücke, die sich zwischen dem Mittelmeer und der arabischen Wüste von Asien nach Afrika hinüberstreckt. Bei Suez, wo sie noch enger ist, beginnt schon Afrika. Zum letzten Male kam diese Brückenlage Palästinas zur Geltung im Weltkriege. Jetzt, nach dem Weltkrieg, hat Palästina eine andere geopolitische Bedeutung als früher. Es ist nicht mehr Brücke zwischen Vorderasien und Nordafrika. es ist englischer Brückenkopf für den Weg nach Bagdad und nach Indien. Die alte weltpolitische Nord-Südrichtung und die neue West-Ostrichtung kreuzen sich rechtwinklig, und die Kreuzungsstelle liegt bei Haifa, am Fuß des Karmelvorgebirges. In dem ersten Vertrag, von 1915, den England und Frankreich über Syrien-Palästina mit einander schlossen, war nur die Bucht von Haifa für England vorgesehen. Das übrige Palästina ist erst später, als eine Art Anhängsel, dazugekommen, und wenn jetzt ein englischer Prokurator in Jerusalem sitzt, so geschieht es nicht so sehr wegen Jerusalem, wie wegen Haifa. Die Engländer bauen bei Haifa einen Hasen, der über eine Million Pfund Sterling tosten soll. Mächtige Wellenbrecher, die im nächsten Jahr fertig sein werden, schließen ein Bassin ein, vor dessen Größe man sich staunend fragt, wozu es an dieser keineswegs verkehrsreichen Küste dienen soll? Noch nicht verkehrsreich!-Es soll aber bald anders kommen. Die Rohrleitung von den Oelfeldern im Mossulgebiet ist schon im Bau, quer durch Mesopotamien und die syrisch-arabische Wüste, und wenn sie fertig ist, wird die Flotte der Tankschiffe, die das Oel nach Port Said, nach Malta, nach Gibraltar, nach England selbst bringen soll, im Hafen von Haifa ankern. Mehr als das: Haifa wird Ausgangspunkt der englischen Bagdadbahn, die dazu bestimmt ist, auf dem direktesten Wege das Mittelmeer mit dem Persischen Golf zu verbinden, eine neue englische Hochstraße für den Schnellverkehr nach Indien zu werden. England hält den Suezkanal fest — aber es ist entschlossen, sich für den Notfall auch von ihm unabhängig zu machen. Es umgeht ihn durch zwei große Bahnen. Die eine, von Haifa nach Bagdad, ist beschlossen, aber noch nicht in Angriff genommen. Die andre ist schon seit einigen Jahren fertig. Sie führt vom Sudan, unter Vermeidung ägyptischen Gebiets, direkt ans Rote Meer (der dort Angelegte Hafen heißt Port Sudan), und ist dazu bestimmt, die Produkte des Sudans auch dann nach England verfrachten zu können, wenn der Kanal etwa gesperrt. Aegypten unsicher oder feindlich sein sollte. Es ist der Pulsschlag eines Weltreiches, den man hier spürt — in dem englischen Schutzstaat Aegypten wie in der englischen Prokuratur Palästina. Papeterie H. OPPENHEIM Inhaber BERHHHHD HIlBIHSItIM FRANKFURT t. II., OBERMDIIISTflASSE IS1 Fernsprecher 48005 gegründet 1864 SPEZIALITÄT: —— Besuchskarten, Dankkarten in Lithographie, Buchdruck u. 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