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Der Israelit · 1932-04-20 · Heft 17-18 (20.4.1932) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 17-18 (20.4.1932)
Date
1932-04-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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20. April 1932 Der 3 5 i « t I H Nr. 17/18 Seite 7 hat die Züricher Freisinnige Partei eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Stellung des Freisinns zum schweizerischen Judentum präzisiert. Die Freisinnige Partei erklärt, daß sie als Vertreterin der liberalen Weltanschauung heute wie immer aus dem Standpunkte unbedingter Glaubens- und Gewissensfreiheit steht. Sie ist es, die durch ihre hervorragenden Köpfe die Emanzipation der Juden in der Schweiz erreicht hat. Sie bekämpfe auch heute noch jede Art konfessioneller Hetze und brandmarke den Antisemitismus als unerhörte Kulturschande. Tagung des Verbandes israelitischer Neligionslehrer und Rantoren in der Schweiz. Bafel, 15. April. Zum zweiten Mal seit dem Bestehen des Schweizerischen Lehrer- und Kantorenverbandes war Basel am vergangenen Sonntag Treffpunkt zur Besprechung von Angelegenheiten, die das jüdische Gesamtwohl berühren. Die Sitzung begann mit einem Nachruf des Vorsitzenden Herrn Rosenthal aus St. Gallen auf Moses A n t m a n n sel. Noch in der vorjährigen Tagung in Luzern haben sein anregender Geist, seine pädagogische Erfahrung, sein klares Urteil und sein vielseitiges Wissen die Debatte belebt und befruchtet. Zum Mitgliede des Vorstandes ist an Stelle Antmanns sel. Herr Max Ruda in Zürich gewählt war-, den, der bis anhin schon interimistisch als Kassier amtete. Dem Verband sind als neue Mitglieder beigetreteen die Herren: Rabbiner Dr. W.eil in Basel, Leo Strauß, Verwalter des Israelitischen Altersasyls in Lengau, und Abraham L e k u s in Vevey-Montreux. — Daß die Penfions frage Gegenstand eindringlicher Beratung im Schoße der Versammlung war, bedarf keiner besonderen Erwähnung. Zur Klärung auf diesem Gebiete trug ein von eifrigstem Studium und liebevollem Interesse zeugendes Referat des Präsidenten Rosenthal bei, der durch Informationen im In- und Auslande über die Befoldungs- und Pensionsverhältnisse jüdischer und christlicher Gemeinschaften statistische Angaben machte, dabei feststellend, daß in der Schweiz k e i n e ch r i st l i ch e Genossenschaft es unterlassen hat, ihren Beamten die Altersrente zu sichern. Es muß anerkannt werden, daß der Schweizer Israelitische Gemeindebund dieser Frage warmes Interesse entgegenbringt und sein Vertreter, Herr Stadtrat Saly Mayer in St. Gallen, unterstützt von feinem Kollegium, mit sichtlichem Wohlwollen um eine allseitig befriedigende Lösung bemüht ist. Möge der Tag nicht ferne sein, wo j e d e r jüdische Beamte in der Schweiz in den Genuß der Pension treten kann, die ihn nach mühevoll vollbrachter Berufsarbeit im Interesse seiner Gemeinde der Sorge für das Alter enthebt. Der Verband ist zu spät geboren worden, um sich in der düsteren Wirtschaftslage der Gegenwart von den Erträgnissen eines angesammelten Vermögens die ideellen Vorteile zu sichern, die sich sonst Vereine dieser Art leisten können. So entbehrt er beispielsweise einer B i bl i o t h e k, in der ihm die zur Fortbildung auf seinem Gebiete nötigen literarischen Erscheinungen zugänglich sind. Gerade auf dem Felde der Erziehung und des Schulwesens sind in der Nachkriegszeit Aenderungen und Umwälzungen zutage getreten, die eine ganz neue Zeit anzukündigen scheinen. Es wird' sich noch zu erweisen haben, ob die Revolutionierung der Geister etwa auch die klassischen Werte der Bibel und die gesunde Anschauung unserer Gelehrten zu erschüttern vermag. Einstweilen halten wir es mit Goethe, dem die ganze gesittete Welt dieser Tage frische Blumen aufs Grab gelegt und einen ergreifenden Huldigungsgruß dargebracht hat: „Das Wahre war schon längst gefunden, hat edle Geisterschaft verbunden, das alte Wahre faß' es an!" In der Nachm ittagssitzung des Verbandes haben wir einen Hauch zu spüren bekommen von dieser alten schlichten Wahrheit, deren wir zur Hebung unserer jüdischen Schule und der Heranbildung einer gesinnungstüchtigen Jugend benötigen. Im Sitzungssaal der Jüdischen Gemeinde, den diese dem Verein freundlichst zur Verfügung gestellt hatte, war Herr Gutermann als Vertreter des Vorstandes, und die Herren H a l f f und Kahn als Mitglieder der jüdischen Schulpslege der Gemeinde Basel erschienen. Herr Gutermann führt in seinem Begrüßungswort an den Verband aus, es gereiche der Gemeinde zur Ehre, die jüdischen Beamten der Schweiz in ihrem Sitzungssaale empfangen zu dürfen. Die Lehrer seien es von jeher gewesen, die durch die Erleuchtung der Geister die Golusnacht erhellten und dem jüdischen Kinde die Liebe zur Thora und Erez Jisroel eingepflanzt haben. Die Herren Halff und Kahn sprachen sich anerkennend über die Leistungen der jüdischen Schule aus, die heute durch die Indifferenz des Elternhauses erschwert werden. Dann erteilte der Vorsitzende Herrn Dr. Hausmann, Basel, das Wort zu seinem Referate: „Zur Frage des Religionslehre Unterrichts". Italien. Ein denkwürdige- Wochentagsruhegesetz auf Rhodos. : Rom, 14. April. Auf der unter italienischer Oberhoheit stehenden Insel Rhodos wurde dank der energischen Intervention der dortigen jüdischen Gemeinde und insbesondere ihres Oberrabbiners Reuben Elijahu Jisroel ein Wochentagsruhegesetz erlassen, das ungeachtet des geringen Umfangs des fraglichen Territoriums das größte Interesse verdient. Hier ist nämlich der seltene Fall zu verzeichnen, daß ein staatliches Wochentagsruhegesetz unmittelbar der Förderung der Sabbatheiligung dient. Das Rhodos'sche Gesetz bestimmt nämlich generell, daß die Betriebe und Läden der christlichen Bevölkerung am Sonntag ab 12 Uhr, die der mohammedanischen am Freitag von der gleichen Stunde ab, die der jüdischen am Sabbat zu schließen haben. Die Folge davon ist, daß auch diejenigen unter den jüdischen Gewerbetreibenden und Ladeninhabern, die bisher den ganzen Sabbat über ihre Geschäfte geöffnet hatten, gezwungen sind, wenigstens einen Teil des Sabbats zu schließen und dies, ohne daß sie dabei hinter der nichtjüdischen Bevölkerung ins Hintertreffen geraten. Griechenland. Der Saloniki-Pogrom vor Gericht. Saloniki, 14. April. Am 14. April wurde das Beweisverfahren geschloffen. Die Angeklagten, denen nochmals Gelegenheit gegeben wurde, das Wort zu ergreifen, erklärten, ihre Angriffe hätten sich nicht gegen die Juden, sondern gegen die Kommunisten gerichtet, d. h. gegen jene „schlechten" Juden, die kommunistische Ideen in Saloniki verbreiteten. Einige der Angeklagten erklärten, sie seien während der Niederbrennung des Wohnviertels Campbell gar nicht dabei gewesen. Nach Schluß des Beweis-. Verfahrens begann der Staatsanwalt mit dem Plädoyer, in welchem er erklärte, der Verlauf des Beweisverfahrens hätte die Schuld der Angeklagten erwiesen. Wendung im Salonikier Pogrom-Prozeß. Saloniki, 17. April. In dem Prozeß gegen die Urheber des Pogroms in Saloniki im Juli 1931 trat eine Wendung ein, die man auf unbekannte äußere Einflüsse zurückzuführen geneigt ist. Der Staatsanwalt, der während des ganzen Prozesses und auch im ersten Teil seines Anklage-Plädoyers eine sehr strenge Haltung gegen?.e Angeklagten einnahm, und sie die Verbreitung lügenhafter Legenden und der Befolgung mittelalterlicher barbarischer Methoden gegen die jüdischen Mitbürger beschuldigte, versuchte in dem zweiten Teil seines Plädoyers seine am Tage vorher gemachten Aeußerungen abzuschwächen und namentlich die Mitschuld der Angeklagten an der Niederbrennung des Salonikier jüdischen Wohnviertels Campbell als unerheblich erscheinen zu lassen. Er beantragte gegen den Chefredakteur der „Makedonia" Bico Fardis und den Sekretär der Hellenistischen National-Union Haritopoulos, die er gestern noch als die moralischen Urheber des Pogroms bezeichnete, nur vier Monate Gefängnis und plädierte für Freisprechung des Präsidenten der Hellenistischen National-Union Cosmidis und fünf anderer Angeklagter. Gegen die restlichen drei von den insgesamt elf Angeklagten, nämlich Boussolidis, Velifsaridis und Abadjidis, denen nachgewiesen werden konnte, daß sie sich an der Niederbrennung des Campbell-Viertels beteiligt haben, beantragte der Staatsanwalt geringe Strafen. Nach dem Staatsanwalt begann der Führer der Verteidigung, Zahos, sein Plädoyer. England. Die Frage der öffentlichen Sicherheit in Palästina. London, 14. April. Im englischen Unterhaus richtete Colonel Wedgwood an den Kolonienminister die Frage, ob er im Hinblick auf die wiederholten Angriffe der arabischen Presse Pa- KOSCHER FÜR PESSACH Zwei koschere Pflanzenfette ... so sparsam, so bequem i nos Vs? -is?3 Tomor, hergestellt unter Aufsicht Seiner Ehrwürden des Herrn Rabbiner Dr Wolf, ist reinste Mandelmilch-Margarine I Sie können sie als Brotaufstrich unter Fleischbelag verwenden und für Kuchen und Torten, die Sie unmittelbar nach der Mahlzeit reichen wollen. Tomor enthält keine tierischen Fette und darf daher zu allen Speisen ohne Unterschied gebraucht werden. Palmin koscher besteht zu vollen 100 % aus reinem Cocosfett. Beim Kochen, Braten, Backen —-immer freuen Sie sich über seine Ausgiebigkeit und seinen reinen Geschmack. Palmin koscher enthält keinen Tropfen Wasser — es spritzt daher nicht aus der Pfanne, das ganze verwendete Quantum wird voll ausgenützt. Und dabei ist Palmin koscher so leicht verdaulich,daß es selbst dem empfindlichsten Magen gut bekommt. TOMOR nett PALMIN .... .. . . , c .. KOSCHER Mit diesen beiden Fetten gelingen die österlichen Speisen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit TPK3—111

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