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Der Israelit · 1932-04-14 · Heft 16 (14.4.1932) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 16 (14.4.1932)
Date
1932-04-14
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Der Israelit Nx. 16 Seite 5 14. April 1932. __ Außerhalb Berlins bestehen Einrichtungen für erwerbslose Jugendliche in Hamburg, Köln» Breslau, Frankfurt, Beuthen. Cs wäre sehr erwünscht, daß diejenigen Stellen, die Erfahrungen hinsichtlich der Einrichtungen für die erwerbslose Jugend bereits gesammelt haben, diese Erfahrungen der Oeffentlichkeit zugängig Machen, damit man auch an anderen Orten daraus lernen kann. täm Korrespondenzen « nacbricbten. Deutsches Reich. Sturmszenen in der Berliner Repräsentantenversammlung. ' B e r l i n, 8. April. In der gestrigen Sitzung der Repräsentanten- . t e n v e r s a mmlu n g beantragte die Volkspartei, noch zu Beginn des neuen Schuljahres soviel neue Aufnahmeklassen an den Volksschulen der Gemeinde einzurichten, wie gebraucht werden, um alle angemeldeten. Kinder ein- . zuschulen. Von liberaler Seite weist man den Antrag zurück, indem man sich daraus beruft, die Gemeinde müsse sparen und der Staat sei verpflichtet, die jüdischen Kinder wie die christlichen einzuschulen. Dann kam die Anfrage der Volkspartei wegen der — ' ein Echo der Vorgänge im Landesverband — von der liberalen Gemeindemehrheit abgelehnten Subvention von Mk. 2 000.— für Öen Syedjalu 3. In der Anfrage der Volkspartei wird erklärt, daß die Einheitsgemeinde gefährdet sei, wenn die Liberalen an der Verketzerung des zionistischen Standpunktes festhalten. Namens der zionistischen Vorstandsminderheit verlas Dr. Kollenscher eine im gleichen Sinne gehaltene Erklärung. Für ihn hört die Gemeinde auf, eine Zelle des Klall Israel zu sein und sie verliert ihre Heiligkeit, wenn nicht alle in ihr vertretenen Richtungen gleichmäßig berücksichtigt werden. Es heißt in der Kollenscher'schen Erklärung wörtlich: „Als Einheitsgemeinde setzt sie sich aus Juden zusammen, die in ihrer religiösen Auffassung und Weltanschauung nicht einig sind": Gegenüber der Aufregung der Volksparteiler nahmen die Liberalen eine Art Kaltwasserkur vor, indem sie einfach erklärten, sie hätten keine Lust und keine Veranlassung, über diese Dinge jetzt zu diskutieren, sondern sie blieben bei ihrer Auffassung. Darob ungeheure Erregung bei den volksparteilichen Repräsentanten, Ausmarsch aus dem Saale, mächtiger Sturm auf der Galerie, Rufe „Wojda-Hitler", „Ihr wollt die Hitler- Diktatur, das dritte Reich". Löwe, Wolfsberg und Berger versuchen von der Galerie aus, wohin sie sich zurückgezogen haben, Ansprachen in den Saal zu halten. Sturm bei den Liberalen, Abdrehen des Lichtes, Räumung der Galerie unter mächtigem Hatikwagefang der Galeriebesucher. Es folgt eine Proklamation der Jüdischen Volkspartei an die Oeffentlichkeit und nach halbstündiger Unterbrechung der Sitzung wieder Einzug der liberalen Mehrheit in den Sitzungssaal. Die Sitzung wird wieder ausgenommen und von der liberalen Seite eine Erklärung abgegeben, daß man sich durch die heutigen Zwischenfälle in der sachlichen Arbeit nicht stören lassen wolle. Die Rolle des Vermittlers zwischen den nunmehr hoffnungslos auseinandergeredeten feindlichen Brüdern, Liberalen und Volksparteilern, fällt jetzt als einzigem Unbeteiligten, dem einzigen Vertreter der „religiösen Mittelpartei", Herrn Dr. Alfred Wiener, zu. Aus der Hamburger Gemeinde. Hamburg, 31. März. Die Repräsentantenversammlung der Deutsch- Israelitischen Gemeinde beschäftigte sich in ihren letzten Sitzungen mit der Etat-Beratung. Der Voranschlag weist bei Mk. 800.000 Ausgaben ein Defizit von Mk. 125.000 auf. Man rechnet mit einem Zurückbleiben des Steueraufkommens gegen das Vorjahr um ein Drittel. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 13 Proz. Vorgeschlagen wird die Heranziehung der Vermögenssteuer. Im allgemeinen müssensämtliche Subventionen wesentlich gekürzt werden, diejenige der Talmud Thora- Realschule wird allerdings auf Mk. 72.000 erhöht. Der Kommission für das Wohlfahrtswesen werden Mk. 75.000 zur Verfügung gestellt. Das Delegiertenkollegium-des Deutsch-Israelitischen Syn a g 0 g e.nv er b a nd es beriet über die viel erörterte Satzungsänderung, die zur Grundlage für ein finanziell wichtiges neues Abkommen mit der Deutsch-Israelitischen Gemeinde dienen soll. Es wurde beschlossen, die in erster Lesung angenommenen Paragraphen der Satzung der öffentlichen Kritik zu unterbreiten. Ein Antrag, die Satzungen dem Oberrabbinat schon jetzt zur gutachtlichen Aeußerung vorzulegen, wird mit Mehrheit abgelehnt. In den in erster Lesung beschlossenen Satzungen wird, wie bisher, der Zweck des Synagogenverbandes dahin formuliert, daß ihm die Fürsorge für alle das Kultuswesen berührenden Angelegenheiten insbesondere die Erhaltung und Befestigung der kultuellen Anstalten und Einrichtungen in herkömmlicher Weise nach Maßgabe des schriftlichen und mündlichen Gesetzes der rabbinischen Codices (Schulchan Aruch) obliegt. Zu diesen kultuellen Anstalten und Einrichtungen gehört gemäß § 2 Ziffer 3 auch die Erhaltung des Oberrabbinats, so daß bei natürlicher Interpretation auch ohne einen besonderen Satzungsparagraphen das Oberrabbinat als diejenige Stelle anerkannt ist, welche für die Auslegung des in § 2 zugrunde gelegten schriftlichen und mündlichen Gesetzes der rabbinischen Codices maßgebend sein muß. Entscheidend für die. jetzt geplante Aenderung ist § 5; der eine Scheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern vornimmt. Ordentliche Mitglieder, denen allein aktives und passives Wahlrecht für die Verwaltungskörperschaften und Kommissionen zusteht, sind nur diejenigen Mitglieder des Synagogenoerbandes, die zugleich auch Mitglieder der Deutsch-Israelitischen Gemeinde sind und keinem anderen Kultusverband angehören. Alle übrigen Mitglieder sind außerordentliche Mitglieder ohne aktives und passives Wahlrecht. Die Entziehung des Wahlrechtes hat jedoch keine rückwirkende Kraft und bezieht sich nicht auf diejenigen, die bereits am 1. Januar ds. Js. Mitglieder des Synagogenverbandes waren. Der letzte Paragraph bestimmt, daß gegen Abänderungen der Satzungen dem Vorstand der Deutsch-Israelitischen Gemeinde innerhalb 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die beabsichtigte Aenderung ein Einspruchsrecht zusteht. Bezirkstagung der „Freien Vereinigung" in Alsfeld (Hessen). Alsfeld, 8. April. Am Sonntag, den 1. Mai (25. Nissan) findet nachm. 2.30 Uhr in Alsfeld (Hessen), (Gasthaus zur Post), eine Bezirkstagung der „Freien Vereinigung" statt. Neben Referaten der Herren Provinzialrabbiner Dr. H i r s ch f e l d, Gießen, Lehmann, S ch a ch n 0 w i tz, Dr. M. M a r x u. a .m. finden gesellige Veranstaltungen statt. Teilnehmer aus Frankfurt a. M., welche beabsichtigen, an der Tagung teilzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens Dienstag, 2 6. April anzumelden, damit die Plätze in einem Autobus reserviert werden können. Die Anmeldung erfolgt bei dem Büro der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums", Frankfurt a. M., Rechneigrabenstraße 10, dessen veränderte Telefonnummer nunmehr 2 8782 ist. Gleichzeitig sei darauf aufmerksam gemacht, daß außer den Pessach-Vorschriften, welche die „Freie Vereinigung" herausgegeben hat, auch gegen Erstattung der Portikosten, die „Vorschriften über die Anwendung von Arzneimitteln am Pessach" bei dem oben genannten Büro zu beziehen sind. Luxemburg, Konferenz zur Regelung der jüdischen Emigration. Luxemburg, 31. März. Hier fand am 23. und 24. März eine Konferenz zur Beratung über Emigrationsfragen statt,- es beteiligten sich an ihr Vertreter der jüdischen Gemeinden und Wandererschutz-Gesellschaften in Belgien, Deutschland, Frankreich, Holland, Luxemburg, der Schweiz, der Tschechoslowakei, Oesterreich. ■ Es handelt sich darum, einerseits das unnütze Hin- und Herwandern, das infolge des Mangels einer gegenseitigen Verständigung zwischen den interessierten OrgaflCtollhoff feine Herrenhüte bekannte Harken Fabrikate nisationen noch immer vor sich geht, zu vermeiden, andererseits die Verwendung der diesbezüglichen Mittel rationell zu gestalten. Die Konferenz stellte fest, daß alle Anstrengungen, eine gerechte und möglichst ökonomische Verwendung der entsprechenden Fonds , zu erzielen, infolge Fehlens einer Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen bis jetzt nicht die gewünschten Resultate erzielt haben. Die Verhandlungen der Konferenz führten zu einem positiven Ergebnis, und es wurde eine Verständigung betreffs dieser Zusammenarbeit sowohl in jedem einzelnen Lande, als auch zwischen den Organisationen verschiedener. Länder erreicht. Diese Zusammenarbeit beruht auf dem Grundsätze, daß sämtliche lokale Organisationen sich in eine zentrale Landesorganisation zusammenschließen, die ihrerseits eine internationale Koordinierungszentrale bildet; die Geschäftsführung dieser Zentrale wurde der Hicem anoertraut. Die Aufgaben der. Koordinierungsorgane in jedem Lande, sowie der Hauptzentrale, sind folgende: A. 4. Gründung eines gegenseitigen Informationsdienstes mit dem Zweck, alle interessierten Organisationen über die gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen und Erfahrungen auf dem Gebiete der Hilfeleistung an kontinentale Wanderer zu informieren. 2. Austausch von Verzeichnissen der abgefertigten Wanderer, sowie Bekanntgabe der Namen von professionellen Wanderern, welche das Hilfswerk der Gemeinden mißbrauchen. B. Vereinheitlichung der! Arbeitsmethoden und des Formularwesens, Vereinfachung der Tätigkeit der einzelnen Organisationen; dies ist von besonderer Bedeutung für kleinere Gemeinden, die über ungenügendes Personal verfügen. C. Rationelle Verwendung der seitens der internationalen Organisationen für Hilfszwecke und Reisezuschüsse bestimmten Geldmittel durch ein Zusammenlegen der entsprechenden Fonds. Diese Rationalisierung beruht auf dem allgemeinen Prinzip der direkten ununterbrochenen Beförderung vom Auswanderungs- bis zum Bestimmungsorte. Dieses System würde den jüdischen Wanderern ermöglichen, eine Reise, für die sie bis jetzt ca. 10 Tage brauchten, da sie sich unterwegs an sämtliche Gemeinden wandten, in 2 bis 3 Tagen zu absolvieren und sich überflüssige Leiden zu ersparen. Auch die Gemeinden werden dadurch bedeutend entlastet, da diese direkten Reisen nicht nur eine Fahrpreisermäßigung zur Folge haben werden sondern auch eine Ersparnis von anderen Ausgaben, wie: Unterbringung, Verpflegung usw., die das Budget einiger Gemeinden Zentral- und Westeuropas außerordentlich belasten. Holland. Das Budget der Amsterdamer Sephardcn-Gemeinde. Amsterdam, 11. April. Die Amsterdamer Sephardische Jüdische Gemeinde befindet sich in einer kritischen Finanzlage. Das Budget für das Jahr 1932/33 beläuft sich auf 88.950 holländische Gulden; die Steuereingänge werden auf etwa 25.000 holländische Gulden geschätzt, der Rest wird im außerordentlichen Wege aufgebracht werden müssen. Polen. Krisis in der Gemeindeverwaltung. Warschau, 5. April. In lebhaften Verhandlungen in der Kehillastube wies Präses M a s u r nach, daß die Durchführung der Pessachhilfsaktion und die regelmäßige Auszahlung der Beamtengehälter nur durch die Ausnahme einer Anleihe ermöglicht werden kann. Die Anleihe scheitere.aber an der Unsicherheit des Budget, dessen Sanierung durch die Opposition gestört werde. Die folgende Aussprache dreht sich um die Frage, ob mit den ersten einlaufenden Geldern die rückständigen Gehälter ausgezahlt oder die Pessachaktion gestützt werden soll. Präses Masur erklärt, daß er bei weiterer Sabotierung seiner Pläne zur Sanierung der Finanzen die Konsequenzen ziehen und von * fr'-r

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