Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 15 (7.4.1932)
- Date
- 1932-04-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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7. April 1932 Der Israelit war, seiner praktischen Bestimmung wohl auch zugeführt worden, wäre. Das entspricht ganz den Briefen mit Todesdrohungen, die von nationalsozialistischer Seite vor der Wahl an die verschiedensten Persönlichkeiten versandt worden waren, unr ste durch. Terror gefügig zu machen. Dieser Galgen ist w ah rlich ein „Symbol für vergangene Zeiten", der Zerren nämlich, deren Gedächtnis den Adär-Rlonö weiht. Inzwischen hat die Gendarmerie von Langenürombach den Galgen demontiert — „ di e Falle w a r d z e r b r o ch e n und wir w a r engerette t." . Während hier die Wogen der Erregung um die Entscheidung des Wahlkampfes am höchsten gingen, haben unsere Brüder in der heiligen Sadt fastend in mir^o und mivVin um die Rettung der deutschen Juden aus drohender Gefahr ihre Gebete zum Himmel emporgesandt. Hoffen wir, daß das W e r k d e s 5. A d a r a m n ä ch st e n Sonntag v o l l e n d e t wird, und daß dann nicht nur Deutschlands Juden, sondern das ganze deutsch evolk frohen Herzens wird sprechen können: Hirni nsn Die Lage in Rumänien. Die Rachrichten, die wir in der letzten Rümmer über die Vorgänge im rumänischen Parlament und über die ganze Entwicklung der dortigen politischen Atmosphäre veröffentlichten und die durch weitere Berichte im Rorrespondenzteil der heutigen Rümmer ergänzt werden, deuten auf ein recht bedenkliches Steigen des politischen Barometers auf Sturm. Ausgangspunkt dieser neuerlichen Verschärfung der antisemitischen Stimmung im Lande und Parlament war die bekannte Soroca-Asfärc, die in der letzten Zeit auch zu einer ausgedehnten Debatte im „Iewlsh Board of Deputies" in London geführt hat. Wir sind durchaus keine Freunde davon, daß bei jeder Gewalttat und jedem Unrecht an jüdischen Opfern in irgend einem Lande sogleich die ausländische Öffentlichkeit alarmiert wird, insbesondere wenn im Lande selbst parlamentarische Vertreter der jüdischen Bevölkerung vorhanden sind, die ohne Verletzung des nationalen Selbstgefühls für die jüdischen Rechte eintreten. Auch der Board of Deputies hat in weiser Anwendung dieses Grundsatzes zunächst Zurückhaltung geübt und auf eine Resolution unter Berufung auf die bestehenden Minöerhei.tsverträge verzichtet. Aber wenn Rumänien auf diese Respektierung seiner innerstaatlichen Autonomie auch im Verhältnis zu seiner jüdischen Minderheit Wert legt, dann sollte doch wenigstens dafür gesorgt werden können, daß der verfassungsmäßigen Betätigung der parlamentarischen Rede- und Verhandlungsfreiheit nicht durch einen unverantwortlichen Terrorismus die schwersten Hindernisse in den Weg gelegt werden. Das aber geschieht, wenn jede Rede eines jüdischen Abgeordneten durch die wüstesten Beschimpfungen und Tätlichkeiten von antisemitischer Seite quittiert und wenn, was vielleicht noch schlimmer ist. der Ministerpräsident selbst mit einer so ungewöhnlichen und unangebrachten Schärfe gegen einen jüdischen Volksvertreter zu Felde zieht, wie es Iorga letzte Woche gegenüber dem Abgeordneten Landau getan hat. Am traurigsten und erschütterndsten jedoch ist der Vorgang, der sich im Rahmen dieser neuen judenhetzerischen Welle in Jassy abgespielt hat. Wie durfte es geschehen, daß vor den Augen der Gendarmerie in einer großen Stadt wie Jassy mehrere Thorarollen — man berichtet von 10 — von einer antisemitischen Meute am hellichten Tage auf der Straße in einem förmlichen Autodafe verbrannt wurden? Rumänien pflegt außerordentlich empfindlich zu sein, wenn die leicht erregbare jüdische Volksseele in Polen oder Amerika aufbraust und wenn in öffentlichen Protestversammlungen die moralische Entrüstung über die Leiden unserer rumänischen Brüder sich Luft macht. Hat d i e Staatsgewa lt in Hitmäitien abgedankt, daß sie solchen Akten barbarischer Rulturlosigkeit nicht vorzubeugen weiß? Die Auflösung der „Eisernen Garde", die jetzt dankenswerterweise erfolgt ist, hätte auch schon vor 5 Monaten stattfinden können, dann wäre es vielleicht nicht zu solchen Orgien eines hemmungslosen Hasses gekommen, wie wir sie trauernd aus den letzten Wochen | zu verzeichnen haben. Der Sabbat in der holländischen Sonntagsruhegesetzgebung. Der „weltverband für Sabbatschutz, Schomre Schabbos" hat in Verbindung mit der Vereinigung „Szmicas Schabbos in Rederland" durch die Herren M. Schorlasheim und Dr. Josef Stern unter dem Titel Sonntagsruhe und Sabbat eine überaus dankenswerte Zusammenstellung der zur Zeit in den Riederlanden geltenden Bestimmungen über die Sonntagsruhe herausgeben lassen, die man als besonders zeitgemäß bezeichnen muß. Der Gedanke des wöchentlichen Ruhetags, den das G'ttesgesetz der Menschheit schenkte, hat heute seinen Siegeszug durch die ganze Kulturwelt vollendet; mit diesem Siege aber eines jüdischen Gedankens verbindet sich zugleich die erschütternde Tragik des Martyriums der jüdischen Gemeinschaft für ihren Sabbat, dessen praktische Aufrechterhaltung eben durch den Triumph des Ruhetagsgedankens auf die härteste Probe gestellt wird. Daß dies nicht so sein müßte, daß nicht der unabwendbare Zwang der sozialen und gesetzgeberi- Nr. 15 Seite 3 schen Verhältnisse, sondern der mangelnde gute ' XD 111 e in den meisten Staaten mit allgemeiner Sonntagsruhe jenes kaum tragbare Martyrium der sabbattreuen Juden bedingt, dafür bietet die weit herzige, von wahrer Duldung und sozialem Gerechtigkeitssinn getragene niederländis che Sonntagsruhcgesctzgebung einen überwältigenden Beweis. Schon das grundlegende holländische Arbeitsschutzgesetz vom l. Rovember 1919 erklärt in seinem Artikel 13 folgendes: „Die in Artikel 14, 22, 45, 49, 55, 57, 60 und 62 hinsichtlich des Sonntags enthaltenen oder gemäß diesen Artikeln erlassenen Bestimmungen finden auf Personen, welche zu einer Kirchengemeinschaft gehören, die den wöchentlichen Ruhetag am Sabbat oder am siebten Tag feiern, entsprechende Einwendung hinsichtlich des Sabbat oder siebenten Tages, wenn die Personen ein diesbezügliches Gesuch an den Ehef oder Leiter des Unternehmens gerichtet haben." Hier ist der Sabbat als wächentlicher Ruhetag in vollem Umfange anerkannt. Wer die Sabbatruhe wahrt, ist von der Sonntagsruhe befreit. Cs kann demgemäß das Arbeitsministerium die Erlaubnis geben, daß auch nichtjüdische Arbeiter und Angestellte in am Sabbat geschlossenen Betrieben am Sonntag beschäftigt werden dürfen; Wünscht ein jüdischer Unternehmer, daß sein Betrieb am Sabbat vollkommen ruht und will er andererseits auch am Sonntag arbeiten lassen, so kann die Arbeitsinspektion gestatten, daß die übliche Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, die im allgemeinen in blA Tagen geleistet wird, auf die 5 Werktage von Montag bis Freitag verteilt werden. Fallen ein oder zwei jüdische Feiertage in die Woche, so wird in dringenden Fallen Mehrarbeit an den einzelnen Wochentagen gestattet. Besonders cntgegenkonnnende Bestimmungen bestehen für die jüdischen Bäckereien, die am Sabbat gsechlossen sind. Auch der Laden des jüdischen Bäckers darf den ganzen Sonntag geöffnet bleiben. Das gleiche gilt für Schokoladengeschäfte, die am Sabbat geschlossen sind. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang das erst neuerdings geschaffene L a d e n s ch l u ß g c s c tz, das den am Sabbat geschlossenen Geschäften gestattet, ihre Läden am Sonntag zwischen 6 Uhr vormittags und 2 Uhr nachmittags für das Publikum geöffnet zu halten. Auch das verbot, an Werktagen nach 8 Uhr abends zu verkaufen, ist für die am Sabbat geschlossenen Geschäfte außer Kraft gesetzt an den zwei Tagen, die dem Rüsttag zu den jüdischen Festtagen vorangehen. In ähnlicher Weise werden die Interessen der sabbathaltenden Juden auf dem Gebiete des M a r k t w e s e.n s berücksichtigt. Die Amsterdamer Börse für den Diamantenbandel ist am euch von dem Erliegen unter Mizrajims Lasten hinausführen. Wenn wir den ersten Becher zur Hand nehmen und Kiddusch sprechen, so sagen wir uns damit nicht von der allen Menschen von G'tt auferlegten Mühsal des Lebens los, sondern von der Lebensverbitterung, welche durch Hohn und Spott alles Edle aus unserem Sinn reißen und uns zu Tieren der Arbeit machen will. Das ganz zwecklose, nur zur Versklavung taugende Bauen und Wiedereinreißen, wie es nach der Ueberlieferung von unseren Vätern in Aegypten geübt wurde, war ihrem Geiste die tiefste Demütigung: sie hätten es eher ertragen, wenn sie, nachdem sie einmal Sklaven waren, wenigstens einem Zweck des Staates hätten produktiv dienen können, dem sie versklavt waren; aber auch aus dieser geistig nicht völlig ertötenden Sklaverei verhieß G'tt die Erlösung: Ich errette euch aus dem Dienste, auch dem zweckvollen Dienste Aegyptens. Daran müssen wir beim zm> eiten Becher denken, bei dem wir die eigentliche Haggada sprechen; eine Erlösung aus Menschendienst hat nur dann ihren Sinn, wenn sie durch G'tt vollzogen wird. Doch auch der zweckvollste Dienst kann zur Lebensverbitterung werden, wenn er den Dienenden aus seinen menschlichen Beziehungen reißt. Ihr hattet, sagt uns der dritte Becher, in Mizrajim keine Annehmer. Es gab keinen euch Nahestehenden, keinen Goel (Num. 5, 8), keinen Erlöser. Es ging um eure Person, euer' Familienleben. Man riß im Dienste der Pharaonen die Familien auseinander. Man trieb aber auch einen Keil zwischen Volk und G'tt. Hiergegen wurde verheißen: Ich erlöse euch, ich, spricht G'tt, bin euer Annehmer, euer Auslöser, nehme von euch das Gefühl der Verlassenheit. Den dritten Becher des Seder leeren wir im Gedenken dieser Verheißung nach dem Sedermahle, beim Tischgebet und sprechen damit aus: Den wahren Segen aller irdischen Arbeit und alles g'ttlichen. Segens sehen wir im Zusammenleben der jüdischen Familie; ihre reine Erhaltung war das herrlichste Ergebnis des Auszuges. jVor allem aber: G'tt als „Annehmer" über sich wissen, ihm als dem Erlöser vertrauen, ihn als Vater Aller empfinden und in diesem Vertrauen auf die ewig „des Segens volle, geöffnete G'tteshand" .gegen die Mitmenschen selbst in ärgster Not nicht kleinlich zu werden, den Segen und die Sattheit auch in heutiger karger Zeit als Verpflichtung aufzufassen, — das sind die Lehren des dritten Bechers. Und nur wer wirklich nach seiner (noch so kargen) Sättigung noch Mut und Verantwortung zu solchem Tun und Denken findet, hat auch in heutiger Zeit Aussicht, sich vor Absinken in die schon unseren Weisen bekannte „Scheelsucht schwerer Zeitläufte" zu bewahren. Ohne Qual, ohne Zweckdienst, ohne Verlassenheit hat aber der Sohn Israels noch nicht sein Höhenziel erreicht. Ihn will „G'tt sich zum Volke nehmen." Anderwärts mag es richtig fein, zu sagen, als Volksglied gehöre der Mensch seinem Könige, als Kirchenglied seinem G'tte. Hier aber „stiftet G'tt keine Kirche, sondern ein Volk, ein ganzes Volksleben soll sich von ihm aus gestalten." „Tempel G'ttes" soll Israel selber sein. Ein Staatsleben, das G'tt durch seine Ungerechtigkeiten höhnt oder ein Privatleben, das durch feine Gewissenlosigkeiten G'tt als nicht vorhanden behandelt, kann nicht neben einem Synagogenleben mit Lobgesängen für G'tt zurechte bestehen. Darum ist der beim Halle!, also beim herrlichsten der Lobgesänge zu erhebende vierte Becher des Seder zugleich der, welcher uns G'tt als Gründer und Herrn des Staatslebens Israels erkennen und verehren lehrt, als den, der Über das weltliche wie über das geistige Leben jedes Juden das Wort gesprochen: Ich nehme euch mir zum Volke. Muß man es noch ein Menschenalter nach dem Meister betonen, welche Verpflichtung dieser Gedanke dem jüdischen Gemeindeleben auferlegt? (Schluß folgt.) Kleines Feuilleton. Eine neue Schrift von Philo entdeckt Vor kurzem ist es einem jungen Berliner Gelehrten, Dr. Hans L e w y, der im vergangenen Jahre auf einer von der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft geförderten Studienreise nach dem Orient, Transkaukasien und Rußland armenische Philo-Handschriften sammelte, geglückt, neue Texte des Philo von Alexandria, des führenden Kopfes der jüdisch-hellenistischen Philosophie, zu finden, in einer Schrift des großen Mailänder Bischofs Ambrosius — „de Abrahamo" —, der durch seinen tiefen persönlichen Einfluß auf den Kirchenheiligen Augustinus bekannt ist. Die aufgefundenen Texte sind umfangraiche Partien aus einer Schrift Philos: „Fragen und Antworten zum ersten und zweiten Buch Mose", Teile eines Werkes, das im griechischen Original verloren gegangen ist. Es sind exegetische Ausführungen zu drei Kapiteln des ersten Buch 'Mose in mehr oder minder freier lateinischer Uebersetzung aus dem Original. Ambrosius hat seine Exzerpte als solche nicht kenntlich gemacht. Durch eine minutiöse Untersuchung konnten aus feiner Schrift etwa 50 Druckseiten neuen Philo-Textes herausgeschält werden. In der „Vossischen Zeitung" würdigt Eugen Lewin- Lorsch die Bedeutung des Fundes: Der jüdische Philosoph hat wegen seiner stark ausgeprägten hellenistischen Denkweise keine entscheidende Rolle im antiken Judentum gespielt: als Schöpfer der Logos-Idee — die im Anfang des Johannis-Evangeliums anklingt — und durch feine allegorische Bibelauslegung hat er jedoch auf das Christentum die tiefste Wirkung ausgeübt. Das wird durch die neuentdeckten Philo-Texte, die in den Sitzungsberichten der Preußischen Akademie der Wissenschaften in kurzem veröffentlicht werden sollen, besonders deutlich erkennbar.