Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1932)
- Date
- 1932-03-31
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 14 Der Israelit 31. Mär? 1932 ßmt\ 'ttckerkrank? Dann Dn Fromms - - —-_ diätgerechte Nahrungsmittel! Jnteressantes Preisbuch frei!: vn WtZic&mßwtia Frankfurter Hirsch~Apotheke, Zeit 111 Niederlagen: ReformhausBoermel-Ernst,Schillerstr.27 ws '"Tim oub •••■jxax *paa ^naa any vbw 'Djn '^aa ins?“) ax na1» „0o so!ist 6u dir drei Städte absondern in deinem Lande. . und sie sollen dienen, daß . . dorthin fliehen soll . . ., wer seinen Nächsten erschlägt ohne wissen" (Deuteron. 19, 2). Trotz dieser klaren Willensäußerung sieht sich die Thora doch genötigt, ein ausdrückliches verbot gegen das Lösegeld auszusprechen, weil die bloße S t a t u i e r u n g , der bloße Ausspruch der Todesstrafe ö i c , 2( it tt et b tn c von Löscgeld n i ch t a u s s ch l i e ß t. Und selbst ihr ausdrückliches verbot gilt der Thora noch nicht als ausreichend. Sie hält es durchaus für erforderlich, auch die Gründe genau auseinandcrzusetzen, welche sie bestimmen, im Falle des Mordes das Prinzip der gleichwertigen Vergeltung auch in der Praxis ausrechtzuerhalten. na aax atpx paxn ax is’ina nbw „Und ihr sollt nicht verrucht machen das Land, worin ihr seid," fügt die ^.hora hinzu, xin am 'a pxn ax „denn das Blut, das macht das Land verrucht," oas«? aaa ax 'a na “jsty iipx an? asa' x^ pax'ai „und dem Lande wird keine Sühne für das Blut, das darin vergossen worden, cs sei denn, durch das Blut dessen, der es vergossen" (Numeri 53, 55). Welcher Zweifel kann nun darüber herrschen, daß für und mir die Geldstrafe in Frage kommt? Dieser Gedankengang, den wir hier ausführlich dargelegt haben, wird in der xa'na in xaa xaa> S. 35b in wenigen Strichen ganz präzise skizziert, ohne daß wir ihn allerdings sehen wollten. Die niVv auf dergleichen Seite, welche die Abhandlung über py ana J’sr einleitet, schickt die Geldstrafe als selbstverständlich und allbekannt voraus und fängt ohne jede Erläuterung von vornhinein mit den Einzelheiten an, aus denen sich die Geldstrafe zusammensetztSainn •nana' „Wer den Nächsten verletzt," so die Mischnah, anan nwana vbv a"n- „hat fünffachen Schadenersatz zu leisten," asm aatya ’isaa ayxa pna- „den angerichteten Schaden, Schmerzensgeld, die Heilkosten, die Versäumnis und einen Entgelt für die zugefügte Schande," tra pna- „Den Schadenersatz, in welcher weise? . . . Dazu der Talmud unmittelbar: Xiana äax py ann py 'xnx- „Wieso kennt die NNva nur Geld für die Verletzung, während es in der Ehora ausdrücklich Auge um Auge heißt?" Daraufhin die xa'na- . . tfsiV asa inpa xb aaix xi.a nn aai1? -*p?sa ax) asa np^ nax ’x nxaws^. aia1? ylya xin a^x nxa pavn f'XL? anax '2?xa^ asa.np^ nax ^ax „wolltest du denn etwas'anderes, als Geld sagen, wenn es — Numeri 55 — heißt, „Und ihr dürft nicht ein Sühnegeld nehmen für die Person eines Mörders, der des Todes schuldig ist, er sterbe vielmehr des Todes?" Also, für die Person des Mörders darfst du kein Lösegeld nehmen, wohl aber darfst du Löscgeld nehmen für die Verstümmelung von menschlichen Gliedern, die nicht wiederkehren." Desgleichen Nlaimonides jrn X"3 p'wi ‘mn aia^.av'X ia jar p anxa aia p' avxa n-naa aaxiw nr non*? 'ixa xi.aty xbx nana ^anw na ma Vian1? nm ipt: a^ura p’s1?! nwy as;xa ia. ’mn'? ix aax xn laVa rumb nsa s>s:V asa inpa xVi aaix xin nsa ia «?•» ai^anv ix anax paonV ^ax asa ia j’Xi? „Wenn es in der Thora heißt, und so jemand seinem Nächsten eine Verletzung beibringt, soll mit ihm in der gleichen weise verfahren werden, bedeutet es nicht, daß man dem Täter die gleiche Verletzung beizubringen hat, die er seinem Nächsten zugefügt hat, sondern daß der Täter die gleiche Verstümmelung oder die gleiche Verletzung, die er zugefügt hat, auch selbst verdient, und daß er daher den vollen Schaden zu ersetzen hat. Steht doch ja (in der Thora), und ihr dürft nicht ein Sühnegeld nehmen für die Person des Mörders, also, für die Person des Mörders gibt es kein Lösegeld, wohl aber ist Lösegeld möglich für die Verstümmelung von Gliedern und Verletzungen." Die einzige Stelle, wo die Thora selbst von asa spricht, ist a'vsirw 21, 50, und gerade diese Stelle bestätigt von neuem in anderer Form die Folgerichtigkeit unseres Gedankenganges. Die Thora spricht hier vom stößigen Ochsen, der einen Menschen erschlagen hat, nachdem sein Herr einer doppelten Verwarnung keinen wert beigclegt hatte. a:n bpt>' awn aai' r^ya» schreibt die Thora vor, „der Ochs soll gesteinigt werden; und auch sein Herr soll getötet werden". Ganz unmittelbar fügt die Thora im nächsten Vers hinzu, was ]Yhs pm i'^y aran' asa aX' „Wenn eine Sühne ihm auferlegt wird, so gibt er die Lösung seiner Person", aai' und asa sind zwei strikte Gegensätze in der Thora. Gilt einer als Mörder und diktiert ihm die Thora aal' zu, gibt es für ihn kein asa- „Und ihr dürft kein Lösegeld nehmen für die Person des Mörders". Dieses Votum der Thora ist deutlich genug, von selbst hätten wir gewiß im Falle des stößigen Ochsen nie an asa denken dürfen. Cs ist daher nichts weiter als eine Selbstverständlichkeit, wenn die Thora die 2lusnahme, welche sie in diesem Falle zulassen will, durch einen besonderen klar dokumentierenden Satz hervorhebt, v'as pn vhy nn’ asa ax- In Wirklichkeit bedeutet hier a»r nur ans? 'Ta nannur den vorzeitigen himmlischen Tod, da für jn a'a aanfür die -Hinrichtung durch n a'a ein Ersatz durch asa ausgeschlossen ist. •- , .Sehr bedeutend ist der Vorbehalt der Thora I'^?y afcn' aja "ax- „wenn" eine Sühne ihm auferlegt wird"^ Die Thora duldet asa nur in sekundärer Hinsicht, so wie bei py ana:py- Die primäre Strafe in'diesem Falle, öarüber darf sich der Besitzer des stößigen Ochsen nicht im Unklaren sein, ist unö^ bleibt aw n’3 nander vorzeitige himmlische Eod. Die Thora läßt es jedoch zu, daß anstelle der harten Strafe die mildere des asa tritt-. Untergang oder Renaissance des Pofener Judentums? Unter der Ueberschrift „Geschichte, einer Minderheit" schildert Leo H i r s ch im „Berliner Tageblatt" Martyrium und Untergang der einst blühenden Iudenheit der Provinz Posen. Die Universität, in Posen ist die einzige polnische Universität, an der fast keine Juden studieren. Die Legenden, die im Lande Posen umgehen, die von primitiven Antisemiten ersonnen und weitergesponnen, die heimlich, aber desto wirksamer von interessierten Kreisen gefördert werden, entsprechen längst dem deutschen Märchenschatz von den „Weisen von Zion". Das Interessanteste und Erschütterndste an diesem ganzen Problem ist die Tragödie des p o s e - ner deutschen Judentums, deren letzter Att mit dem Aufstieg des polentums begonnen hat. Hier geht wirklich still und unbeachtet ein Stückchen Welt unter, nicht nur in der Gewalt von Exzessen. Man weiß, daß die Juden dieser mehr als 100 Jahre preußischen Provinz eine besondere Sorte Menschen waren, zwischen den polnischen und den. anderen deutschen Juden, mit den Vorzügen beider, weil sie zwischen den Ländern waren, und betont deutsch, weil sie an der Grenze lebten; man weiß, daß ihr Judentum betont war wie ihr Deutschtum, und man weiß, daß manche von den besten Köpfen Deutschlands aus diesem Grcnzland stammen, dessen Lebensbeöingungen hart und darum stählend und. bildend waren. Jetzt geht das Spiel still zu Ende, die jüdischen Gemeinden in den kleinen Städten lösen sich auf, der größte Teil ihrer Mitglieder ist ausgewandert, die Städte haben an Farbigkeit verloren. Die aus dem früher russischen „Kongreß"-Polen eingewanderten Juden sind, mindestens wirtschaftlich, kein Ersatz, sie vertiefen nur das Bild des Unterganges. Das Bild des 2lnterganges in Ziffern: 1847 gab es in der Provinz Posen fast 77 000 Juden, dann folgte . eine Auswanderungswelle (nach 2lmerika), gehendste nach Chomez durchsucht. Jedes im Laufe des Jahres benützte Geschirrstück wird gründlich gereinigt, geputzt und von Chomezvermischungen befreit. Und trotzdem bleibt in manchen jüdischen Familien aus Unkenntnis und Gedankenlosigkeit Chomez im Haufe, das durch geringe Mühe entfernt werden könnte. Jedermann weiß, daß sich häufig unter den selbst mit größter Vorsicht hergestellten Mazzaus Chomezstücke befinden. Man legt sie gewöhnlich, wenn man solche beim Essen wahrnimmt, beiseite, bewahrt sie für Schluß des Pesach auf oder gibt sie einem Nichtjuden. Man denkt aber nicht daran, daß man durch das Vorhandensein dieser Chomezstücke gegen das Verbot des Chomezbefitzes an Pesach verstoßen hat und daß man von diesen am Feste gefundenen Chomezstücken weder am Feste noch auch nach dem Feste irgendwelchen Nutzen haben darf. Zur Aufklärung für jeden, der es mit der Erfüllung der Mizwoth genau nimmt, möchte ich hiermit klarlegen, welche an den Mazzaus angebackenen Stellen als Chomez zu betrachten find. Häufig bilden sich an den Mazzaus große weiße Luftblasen. Es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß die Mazzoth an diesen Stellen nicht durchgebacken sind, daher noch Teig, also Chomez sind. Noch häufiger trifft man Mazzoth, welche umgeschlagen sind, also doppelt liegen. Jeder Fachmann weiß, daß auch bei diesen Stegen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß sie nicht durchgebacken sind und daher als ausgesprochenes Chomez zu bezeichnen sind. Auch bei Mazzaus mit auffallend weißer Farbe ist Vorsicht geboten. Die weiße Farbe läßt den Schluß zu, daß dieselben nicht genügend der Vackofenhitze ausgesetzt waren und daher nicht als Mazzaus im Sinne unserer heiligen Thora zu betrachten sind. Trotz aller Aufklärung stößt man häufig auf größten Widerstand, wenn man selbst streng religiösen Glaubensgenossen den gewiß gut gemeinten Rat erteilt, die Mazzoth nach Anlieferung von der Fabrik, einzeln nachzusehen und die als nicht für gut befundenen Teile noch rechtzeitig vor Eintritt des Chomezgenußverbotes zu verwenden. Man wendet häufig ein, die Fabrik fei für vorschriftsmäßige Herstellung verantwortlich. Jedoch kein vernünftiger Mensch kann vom Lieferanten, der oft Hunderte von Zentnern fabriziert, verlangen, daß er jede einzelne der zum Versand kommenden Mazzaus nachsehe. Das würde die Einstellung weiteren Personals erfordern und die ohnehin im Preise hochstehenden Mazzoth nicht unwesentlich verteuern. Wenn man bedenkt, daß unsere Vorfahren noch vor 100 Jahren ihre Mazzoth selbst gebacken haben, und ganze Tage ihrer Herstellung geopfert, sollten wir auch die kleine Mühe nicht scheuen, unsere Mazzoth rechtzeitig nachzusehen, damit wir auch in dieser Hinsicht die Gewißheit haben, daß am Passahfeste sich keinerlei Gesäuertes oder Säurehalliges in unserem Besitze befindet. „Hütet die Mazzaus! Denn an eben diesem Tage habe ich eure Scharen geführt aus dem Lande Mizrajim und hütet diesen Tag für alle eure Geschlechter als Einsetzung für alle Zeit." Fr. («Akazzo für Zuckerkranke".) Zuckerkranke glauben vielfach, daß sie die ärztlichen Vorschriften an Pessach. nicht einhalten können. Durch den Genuß unkontrollierter Mengen von Mazzo kommen sie dann in eine für sie ungünstige Stoffwechseltage. Es sei darauf hingewiesen, daß der Zuckerkranke die für ihn festgesetzte Diät auch am Pessach streng einhalten kann, sofern eine kleine Umrechnung vorgenommen wird. 100 Gramm Mazzo enthalten etwa 66 Gramm Kohlehydrate. Dem Diabetiker wird gewöhnlich eine bestimmte Diät mit einer genau fixierten Vrotmenge verordnet. Statt 100 Gramm Brot sind nun etwa 85 Gramm Mazzo erlaubt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß hierbei die für den Zuckerkranken wichtige Annehmlichkeit vorhanden ist, daß 85 Gramm Mazzo ein größeres Sättigungsgefühl Hervorrufen als 100 Gramm Brot. Es wurde vor kurzem im „Israelit" darauf hingewiesen, daß die vor mehreren Monaten durch eine Annonce empfohlene „Mazzo für Diabetiker" an Pessach nicht gebraucht werden darf, da dieses mazzoähnliche Gebäck richtiges Chomez ist. Die meisten Diabetiker, welche nach den Vorschriften der modernen Ernährungstherapie leben, besitzen eine Briefwage. Es ist also nur nötig, die erlaubte Mazzomenge nach folgender Formel zu errechnen: 100 Gramm'Brot 85 Gramm Mazzo. (Arzneimittel für Pesach.) Wie uns die Lebensmittelkommission der Vereinigung traditionell gesetzestreuer Rabbiner Deutschlands in Berlin mitteilt, sind die „Pefachlisten über Verwendbarkeit von Arzneimitteln" und die „ A rz n e i Verordnungsvorschläge für P e s-a ch " Ausgaben 1927/28 gegen Einsendung von Mk. 1.— auf Postscheckkonto Berlin 112 903 (Rabbiner Saul Munk, Berlin NW. 87, Bachstr. 2) von der genannten Lebensmittelkommission zu beziehen. (Ausstellung keramischer werke.) Im Städtischen Museum zu Amsterdam findet bis zum 10. April eine Ausstellung der keramischen Werke von Lea H. Holpern statt, die in der holländischen Presse außergewöhnlich gut rezensiert wurde. Bei der vorigen Ausstellung von Lea Halpern im Haag ließ sich Prinzessin Juliana der Künstlerin vorstellen und erwarb einige ihrer Arbeiten. Lea Halpern hat auch auf jüdischem Gebiet wertvolle Kultgegenstände angefertigt. Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Feuilleton des Israelit und Hermon Gnt. b. H., Frankfurt a. l Hermon-Druckerei, Frankfurt a. M.