Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1932)
- Date
- 1932-03-31
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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31. März 1932 Der Israelit Nr. 14 Seite 3 Ein Schechilageseh in England. Im englischen Unterhaus liegt zur Zeit wieder einmal ein Gesetzentwurf über die Schlachtmethoden vor, der den sogenannten Betäubungszwang einführen will, der aber die Gewissensfreiheit der Juden sichert und die Schechita in der überlieferten Form -zuläsit, sofern sie durch einen autorisierten Schachtbeamten vorgenomrnen wird. Um die Form dieser Autorisation ist nun in England leider ein innerjüdischer Kampf entbrannt, der im vorliegenden Falle im Interesse eines reibungslosen Zustandekommens des Gesetzes höchst unerwünscht ist, der aber trotzdem öurchgefochten werden muß, sollen nicht für die Zukunft schwere Gefahren für die religiöse Gewissensfreiheit und die Sicherung eines wirklichen Kaschrus entstehen. Ursprünglich war in früheren Gesetzentwürfen analoger Art als zuständig für die Autorisation der Schochtim lediglich der EHLefrabbi bezeichnet worden, weil dem nichtjüöischen Antragsteller die Gegensätze unbekannt waren, die zwischen den orthodoxen Gruppen und Gemeinden im Lande und dem Oberrabbinat bestehen. Wenn auch der gegenwärtige Ehiefrabbi und sein Besdin in religiöser Hiusicht Vertrauen verdienen, so liegt es doch in der Natur seines Amtes und in der ganzen Schichtung der Gemeinschaft, von der er gewählt wird, daß man auf die Dauer nicht berechtigt ist, den orthodoxen Charakter des englischen Oberrabbinats als gesichert zu betrachten. Es wäre also vom Standpunkt der Orthodoxie aus ein unverantwortlicher Leichtsinn, wollte man in einem vom Parlament zu beschließenden Gesetze, d. h. also für unabsehbareZeiten, dem englischen „Chief Rabbi", den man ja im vorhinein nicht kennt, das Monopol der Schechitalizenzen im ganzen britischen Reiche ausliefern. Das hat schließlich bei den darüber geführten Verhandlungen auch die „United Synagogue“ eingesehen und man einigte sich auf die Einsetzung einer „rabbinischen Kommission ", der die Rechte zustehen sollten, die man ursprünglich dem Ehiefrabbi zugeöacht hatte. Hierbei wurden dann intern zwischen der Union orthodoxer Gemeinden, der Federation und der United Synagogue sowie der spanisch-portugiesischen Gemeinde Vereinbarungen über die Zusammensetzung der Kommission getroffen und es wurde vor allen Dingen folgende grundlegende Best i m m u n g vereinbart: „Die Kommission soll nur Bewerbungen solcher Schächter in Betracht ziehen können, für welche ein Mitglied der Kommission die Bürgschaft übernimmt und die von einem Schechita-Komitee oder einer Gemeinde mindestens für ein Jahr voll beschäftigt werden. Entspricht eine Bewerbung diesen Bedingungen, so darf sie nur zurückgewiesen werden aus Gründen, die sich auf die religiöse und moralische Qualifikation des Bewerbers beziehen." Uachdem solchergestalt eine volle Einigung innerhalb des englischen Judentums erzielt war, trat die „United Synagogue" plötzlich von dein Abkommen zurück, und sie sucht nun auch jetzt bei dem neuen Gesetz eine Fassung durchzusetzen, die zwar die „Rabbinische Kommission" aufrechterhält und der Union orthodoxer Gemeinden einen, wenn auch nicht die verlangten zwei, Vertreter zubilligt, die aber die oben im Wortlaut wiedergegebene grundlegende Bestimmung beseitigt. Daß die orthodoxen Kreise Englands auf diese Regelung nicht entgehen können, liegt auf der Hand, denn sie müssen bei dieser vielleicht niemals mehr wiederkehrenöen Gelegenheit die Möglichkeit sichern, daß für den Fall eines weiteren Riedergangs der religiösen Gewissenhaftigkeit in den großen, von Majoritätsströmungen abhängigen offiziellen Körperschaften auch kleinere autonome Gemeinden der Orthodoxie sich eine ihrem Gewissen entsprechen de Schechita einrichten können. Alan sollte glauben und wir wagen zu hoffen, daß auch der gegenwärtige Lhiefrabbi, dem ja zweifellos die Sicherung einer einwandfreien Schechita auch über seine eigene Amtszeit hinaus ein Herzensanliegen sein muß, die Berechtigung des Standpunktes der Union einsehen und daß ec durch eine entsprechende Einwirkung auf die United Synagogue die Herstellung einer raschen völligen Einheit innerhalb der jüdischen Kreise herbeiführt. «Auge um Auge". Frei bearbeitet nach dem „Doroih Harischonim" I c S. 423 — 430. Von Dr. S. Halevy in Leipzig. (Schluß.) Charakteristisch in dieser Beziehung ist unbedingt auch die Stelle in Deuteronomium 25, l l, wo von der ungebührlichen Tat der Frau die Rede ist, die in das Handgemenge zwischen ihrem eigenen und einem fremden Wanne in außergewöhnlicher Weise eingreift. Das Strafniveau ist in beiden Fällen das gleiche, wenn es sich auch bei der Tat der Frau nicht um eine Verletzung handelt, hier py nrm ps?' dort, bei der Frau, „und du sollst ihre Hand abbauen, schonungslos". Weil aber im Falle der Frau keine Verletzung vorliegt, macht die Thora an dieser Stelle gegenüber pv rmr> y>v äußerlich einen markanten Unterschied, indem sie dieses Beispiel zusammenhanglos bringt, ohne jegliche Verbindung mit rinn tfaa* Der pn über nsrVn geht diesem Beispiele unmittelbar voraus. Daß indes trotz dieser unweigerira)en Schärfe und unantastbaren Klarheit der Ausdrncksweise, „und du sollst ihre Hand abhauen, schonungslos", die i feine Herrenhute /Jy\ bekannte Harken Fabrikate/^O/ Thora dennoch die Geldannahme zuläßt und sogar gebietet, diese Schlußfolgerung ist keine gewollte und erzwungene, sondern eine Selbstverständlichkeit in der Thora, da die Thora überall die Geldstrafe vorsieht, wo sie nicht die Ablösung durch Geld direkt verbietet. Daher das strenge verbot in der Thora, Word, selbst versehentlichen Mord, durch Geld sühnen zu lassen. HM inpn 8^1 nia '2 ma1? srizn rrin hwx nsn wart „Und ihr dürft nicht Losegeld nehmen für die Person des Mörders, der Frevler ist und sterben muß. Cr muß vielmehr getötet werden" (Rumeri 55, 51). p83 raw1? nw*? iv^pa Ty du*? hqd inpn H?i 'jrDn ma nxr „Auch dürft ihr kein Löscgeld nehmen für den Flüchtenden in die Stadt seiner Freistatt, daß er heimkehre zu wohnen im Lande vor dem Tode des Priesters" (ibidem 52). Wozu diese strenge Warnung k^r Thora, den wissentlichen und versehentlichen Mörder nicht durch Geld loszukaufen, wenn schon das Verbrechen an einem einzigen Organ des Menschen die gleiche Vergeltung erheischt? Wie kann die Thora befürchten, daß wir für Mord die Geldsühne als zulässig erachten würden, wenn klar und unzweideutig schon für die Verstümmelung eines einzigen Gliedes, ja selbst für die Beibringung einer leichten NH13N die Beseitigung des gleichen Gliedes, oder die Zufügung der gleichen mian von der Thora vorgeschrieben wird? Die Thora ist zu dieser Vorsichtsmaßregel, zu dieser Warnung gezwungen, weil es ohne diese Warnung ganz selbstverständlich wäre, daß Geld anstelle der Lösung tritt. Daß der wissentliche Mörder hingerichtct und der unwissentliche Mörder in die Freistatt sich flüchten muß, wiederholt die Thora an mehreren Stellen, nar ma nai ib'8 nsa „Wer einen Menschen scklägt und er stirbt, soll getötet werden" (Exodus 21, 12). 'Hai' ma dih Vvü Vd N2' '2 w'81 „Und so jemand irgendeinen Menschen erschlägt, sterbe er des Todes" (Leviticus 24, 17). irrp hipk mn nasr oi:V —ü'*w nwa in -nyi 'H32 niyn hk „Damals sonderte Mosche drei Städte diesseits des Iarden ab, . . . daß dahin flüchte der Mörder, der seinen Nächsten totgeschlagen ohne wissen" (Deuter. 4, 41). NLN An zahlreichen Stellen der Thora wird G'tt genannt „der G'tt Israels". Welche Bewandtnis hat es mit diesem Namen? Ist denn nicht der G'tt Israels auch G'tt der ganzen Menschheit, ja des ganzen Alls? Heißt es doch in unserem Morgengebet „G'tt, der dauernd in Güte das Schöpfungswerk erneuert", was besagen will, daß G'tt nicht nur einmal — etwa wie ein Baumeister sein Werk — die Welt schuf, sondern, daß, analog dem Prophetenwort Jeschajas (Kap. 42, 5) o-wana und naw j m a „G'tt, der den Himmel schafft" — nicht schuf —; G'tt, der der Erdenbevölkerung Lebensodem e i n g i b t" — nicht eingab —, daß analog diesem prophetischen Ausspruch die Erhaltung der Welt und deren Fortbestand ebenfalls als Schöpfung gilt. Mit jedem Emporsprießen des Wachstums, mit jedem Atemzug des lebenden Organismus, mit jeder Regung unseres Denkens vollzieht sich immer wieder vor unserem Auge der Schöpfungsakt von neuem. Und wenn wir Menschen uns allabendlich zur Ruhe begeben, dann legen wir unsere Seele in G'ttes Hand und Er bewahrt sie auf und gibt sie uns in seiner Güte am -anderen Morgen wieder. G'tt hütet also alle Menschen und ist G'tt aller Wesen. Wieso heißt Er denn nun gerade „G'tt Israels" oder „Hüter Israels"? Mit diesem Namen hat es jedoch folgende Bewandtnis. Gewiß, der Schöpfungsakt fetzt sich im weiteren Bestand des Alls fort, aber er hat feste Formen bekommen. Seit der erstm-aligen Schöpfung brachte G'tt seine Wallung in ein festgefügtes System. Das System sind die bekannten Naturgesetze. Ihnen sind alle Wesen unterworfen und nach ihnen wickelt sich das ganze Geschehen auf Erden ab. Hinter diesen Gesetzen steht aber G'tt und -inspiriert sie. Das Walten ist also g'ttlich, die Wallung aber individuell und doch auch schematisch, d. h. eine innerhalb eines bestimmten Systems geübte Individualisierung. Nun übertrug aber G'tt einer Nation die besondere Mission, für Seine Anerkennung hier auf Erden zu wirken. Nicht etwa um seinetwillen, sondern um der Menschheit willen. Diese Nation ist das Volk Israel. Ihm wurde ein Sinaigesetz offenbart mit der Verpflichtung, nach diesem zu leben und durch Gesinnung und Tat vorbildlich und beispielgebend für die ganze Menschheit zu sein. Diese von Israel übernommene Verpflichtung ist unwiderruflich, aber auch — unerbittlich. Nichts darf den Juden an der Erfüllung dieser Pflicht hindern. Kein Preis darf ihm zu hoch fein, keine Last zu schwer, und kein Opfer zu groß. Ja, zuweilen muß er sie sogar — wann es nottut — mit dem Leben bezahlen. Zur Durchführung einer solchen Mission in einer realen, mannigfach gearteten Welt sind aber besondere Garantien zum Schutze des Volkes seitens des Auftraggebers erforderlich. Diese wurden auch gegeben. Sie finden ihren mächtigsten Widerhall in dem Prophetenwort Maleachis (Kap. 3,6), das da lautet: „So wie ich G'tt doch unveränderlich bin, fo ist das aus den Söhnen Jakobs entstandene Volk unvergänglich". Mit diesem Ausspruch wurde dem Volke Israel soviel zugesichert — wir denken hier speziell an die Zerstreuungszeit Israels —, wieviel es benötige zum Ausharren auf seinem Posten und zur Erfüllung seiner Mission, nämlich zur Kündigung des G'ttesruhmes -('n ''t 'n v">n nx’n mtps rroVn v"3vi) Indessen, das erwähnte, von G'tt eingesetzte Waltungssystem, nämlich die Naturgesetze, müssen auch gegenüber diesem Volke respektiert werden. Dem Lauf der Natur wird auch diesem Volke zuliebe kein Halt geboten. Das zeitigt oft Gefahr. Die Gefahr schwillt an und wächst sich bis zum äußersten aus. Erst wenn sie den Gipfel erreicht hat und kein Entrinnen auf natürlichem Wege mehr möglich ist, erst dann greift die g'ttliche Vorsehung ein, und als ’pVic und '«nw iws, als besonderer Annehmer für das jüdische Volk schreitet Er über die Naturgesetze hinweg und befreit sein Volk aus der Not. . So ging es dem Moses, der eines an dem Aegypter begangenen Mordes bezichtigt ward. Die Anklage reiste sich bis zum Schafott aus und erst als Moses diese Hinrichtungsstätte betrat und das Schwert gegen ihn gezückt wurde, erst dann verwandelte sich lb"vv sein Hals in Marmor und das Schwert prallte zurück. Und so wurde auch dem Volke Israel bei seinem Lagern am Schilfmeere und zur Zeit Hamans erst dann Rettung, als es bereits bis zum Munde in den Meeresfluten stand und als bereits der Galgen für den Mordechai errichtet war. Dann erst riß quasi plötzlich der Strick. Diese ganze Art der g'ttlichen Waltung gegenüber dem Volke Israel kennzeichnet der Pfalmift mit zwei Worten: ias?3 nsn, „die Falle zerbricht" (124, 7). Schon ist der Untergang nahe, schon ist man verstrickt und eingefangen — da zerbricht plötzlich die Falle, die unzerbrechlich schien, und siehe! i3viw3 urmi „wir sind gerettet!" B. R. Kleines Feuilleton. Ueber das Auslesen der Mazzoth vor Pesach. Unsere jüdischen Hausfrauen sind zum überwiegenden Teil aufrichtig bemüht, den Pefach vorschriftsmäßig und würdig zu empfangen. Schon viele Wochen vor Beginn des Festes werden alle Winkel des Hauses aufs ein-