Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 14 (31.3.1932)
- Date
- 1932-03-31
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450704-2450718--78672-2536375- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 Nr. 14 Der Israelit 31. März 1932 Oberrabbiner Sonnenfeld war nichts weniger als eitle sogenannte Kampfnatur. Wer den Vorzug hatte, in intime persönliche Beziehung zu ihm zu treten, ihn im trauten Gedankenaustausch zu bewundern, wo seine ragende Weisheit darin bestand, das; er nie-- mals in Schönrederei sich verlor, sondern immer einfach, klar und eindringlich von den ewigen Wahrheiten sprach, der stand unter dem Eindruck der Wahrhaftigkeit, der inneren Kraft und —- ich setze hinzu — der Seelengute dieses frommen Mannes. In meinem schweren Amte baute ich selbst auf diese Eigenschaften im Interesse des Gelingens ineiner Sendung. Weine Mandatare und Mitarbeiter in Amsterdam und Frankfurt a. Al. wußten es, daß ich jede Aktion unterlassen habe, sobald ich der unbedingten Zustimmung von Rabbi Ehaim Sonnenfeld V'xt mich nicht vergewissern konnte. Allenfalls habe ich in der Reihe unserer großen Führer, mit denen mich meine öffentliche Tätigkeit in Berührung brachte, kaum einen bessern gefunden, der soviel Verständnisfähigkeit auch für fremdes Seelenleben gehabt hätte. Seine offizielle Führertätigkeit als Gberrabbiner des gesetzestreuen Kreises von Jerusalem wird ein Ruhmesblatt in der Geschichte von Crcz Iisroel bilden. Die jüdische Welt wird es dereinst noch erfahren, wie dieser große Mann, dem die historische Einheit seines Thorajudentums niemals aufgehört hatte, nationale Wirklichkeit zu sein, den man aber mit parteiischem Fanatismus als Iischuwgegner stigmatisieren wollte, auch auf die Befestigung von politischen Errungenschaften aufs peinlichste bedacht war, und wie er eine wirschaftliche Zusammenarbeit auch mit der zionistischen Organisation ins Auge faßte, in der einzigen Hoffnung, daß im neuen jüdischen Nationalheim auch das G'ttesgefctz, das ewige Kriterium des jüdischen Volkes, eine öffentlich-rechtliche Heimstätte finde; daß die Thoratreuen auch im heiligen Väterlande sich so heimisch fühlen, daß sie in ihren ewig nationalen Thoragrundsätzen nicht der Willkür und der zwanghaften Bevormundung von Andersgesinnten ausgeliefert sein sollen. Der Streit für diese Wahrheiten ist noch immer nicht ausgefochten. Die Ideale, für die der greise Führer gelebt und gestrebt, die Gedanken, die er verbreitet hat, sind für die Ewigkeit bestimmt. Ferne Geschlechter, sowohl in Crez Iisrael als auch in der Diaspora, werden den klangvollen Kamen „Rabbi Ehaim Sonnenfeld" anrufen, wenn sie für feine Ideale sich einzusetzen haben werden. Er schwindet aus einer Welt, in der es immer weniger Männer seines Schlages gibt, immer weniger ragende Felsblöcke von solch einzigartiger Größe. In den ewigen Frieden ist er eingegangen in einer Zeit, da Zion und Ieruscholajim so sehr nach Frieden schmachten und Crez Iisrael auf die Gnade und Barmherzigkeit G'ttes angewiesen ist. Run wird er mit seinen großen Vorgängern zusammen hintreten vor den Gnadenthron G'ttes, om’ •’Vw Tram ■>» üv oiw' daß er schone und sich erbarme seines armen, schlaffen und müden Volkes und sein Erbe nicht verlasse. Das Hinscheiden von Oberrabbincr Sonnenfeld ist ein unersetzlicher Verlust nicht für das gesetzestreue Judentum allein: ■'i «pp na'ivn nx 122' 'xn&” n'2 ^21 Au seiner Bahre trauert das ganze Haus Israel. •'jheh °?2 irVsr jr mi2T Wochenrundschau. Palästinensisches Erziehungsgesetz. Die Erziehung des Heranwachsenden Geschlechts ist das Grundproblem, von dessen Lösung, man darf dies ohne Vorbehalt aussprechen, geradezu die Zukunft des jüdischen Aufbauwerkes inr heiligen Lande abhängt. Bisher hat sich die Entwicklung des Schul- und Erziehungswesens völlig autonoin, ohne Eingreifen irgend welcher staatlicher oder kommunaler Organe vollzogen, und sie war im wesentlichen abhängig von den ausländischen Organisationen, die die Geldmittel sowohl für die Talmud Thora-Schulen und Ieschiwos des alten Iischuw, als für die Erziehungsinstitutionen des neuen vom Kindergarten bis zur Universität aufbrachten. Die palästinensische Regierung insbesondere hat, so wie sie für die jüdischen Schulen so gut wie gar nichts in finanzieller Hinsicht leistete, auch von einem Eingriff in die verwaltungs- und Erziehungsarbeit dieser Schulen bisher abgesehen, versuche, ein Crziehungsgefetz zu schaffen, sind zwar bereits zweimal unternommen worden, sie scheiterten aber an den in der Sache liegenden Schwierigkeiten und an Einwendungen der Interessentengruppen. Run liegt erneut der Entwurf eines „Crziehungsgesetzes von 1952" vor, der in der amtlichen Palästina-Zeitung vom!6. Februar veröffentlicht worden ist. Im wesentlichen überweist er das Erziehungswesen den Kommunen, die das Recht erhalten, sämtlichen Bewohnern ihres Territoriums ohne Unterschied der Konfession eine Erztchungssteuer aufzuerlegen, aus der die Kosten der Schulen bestritten werden sollen. Diejenigen Religionsgemeinden nun, welche eigene Schulen unterhalten, sollen das Recht genießen, aus der Schulkaffe der Kommune einen der Steuerleistung ihrer Mitglieder an diese Kasse entsprechenden Anteil der Erziehungssteuer zurückzuerhalten. Hier liegt bereits eine enorme Schwierigkeit, die zu großen Ungerechtigkeiten führen kann. Die Schulen werden nur zum allergeringsten Teil von offiziell anerkannten Religionsgemeinden unterhalten. Unterhaltungsträger sind vielmehr meist auswärtige Organisationen oder Privatpersonen oder Vereine. Es ist nicht einzusehen, aus welchen Gründen die Kosten dieser Schulen weiterhin von privater Seite bestritten und die Kommunen dadurch entlastet werden sollen, während den Unterhaltungsträgern^ weil sie keine offiziell anerkannte Religio n s g e m e i n d e sind, kein Recht zusteht, die Steuern, die man ihren Mitgliedern abverlangt, oder die Kosten, die sie sonst aufwenöen, zum Teil wieder zurück zu erhalten. Hier sollte das Vorbild der preußischen Schulgesetzgebung maßgebend sein, die als Träger von Volksschulen sogenannte Schulverbände kennt, zu denen sich Einzelpersonen zusammen finde n k ö n n e n und die dann als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt werden. Damit würde auch die krasseste Ungerechtigkeit des Entwurfes verschwinden, die darin liegt, daß die sogenannten „Cdos", ö. h. Religionsgemein den der aus der Kneses Israel Ausgetretenen, die bisher leider keine öffentlich-rechtliche Anerkennung genießen, von dem Genüsse der Wohltaten-des Gesetzes ausgeschlossen bleiben. Diesen wird dadurch ein doppeltes Unrecht zugefügt. Man will ihnen Steuern abnehmen zur Erhaltung von zionistischen Schulen, deren Cxistenzförderung sie als eine schwere religiöse Versündigung betrachten und man verweigert ihnen andererseits die Anerkennung des Anspruchs, von ihren eigenen für ihre Schulen gebrachten Opfern einen Teil aus der Kommunalkasse zurückzuerhalten.' Der Entwurf weist übrigens auch organisatorisch Ansätze zu einer bedenklichen Einmischung der Regierungsorgane in die Autonomie der Schulen auf. Soweit sich die Kontrolle der Regierungsorgane oder der Kommunen auf die Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung, der Reinlichkeit, der hygienischen Einrichtungen erstreckt, wird dagegen nichts einzuwenöen sein. Dagegen müßte im Ginne derManöat- Bestimmungen aufs peinlichste alles vermieden werden, was nach einer Reglementierung des Bildungsganges der Lehrer oder des Aufbaus der Lehrpläne aussieht. Wir hoffen, daß die öffentliche Dis- ' kufsion, die bereits lebhaft begonnen hat, zu einer entsprechenden Revision des zunächst ja gerade zum Zwecke der öffentlichen Kritik publizierten Gesetzesentwurfs führen wird. Was einem Mose gezeigt werden muß. Betrachtung zu «nnn 's von B. C. Die siebenarmige Menora des Heiligtums, der halbe Schekel der jüdischen Volkszählung und der aus seinem allmonatlichen Dunkel neu auftauchende Monat waren die Dinge,, deren wirkliches Aussehen, wie unsere Weisen im Midrasch lehren, unserem großen Lehrer Mose rätselhaft blieb und die er sich nicht vorstellen konnte, bis sie ihm der Allgütige „mit dem Finger zeigte". Was mag der Sinn dieser rätselhaften Erzählung sein? Weshalb endigte die Vorstellungskraft des Mose gerade bei diesen Dingen, und welchen „Fingerzeig" mag ihm der Allgütige zu ihrer Erkenntnis gegeben haben? Unsere Waisen lesen diesen Fingerzeig und die Tatsache, daß er notwendig war, aus dem Worte m „dies", das wir bei Menora (Rum. 3, 4), Schekel (Er. 30, 13) und Auszugsneumond (Er. 12, 2) lesen. Was ist nun das Gemeinsame dieser drei Einrichtungen? G'tt ist der, welcher Welt und Menschen erleuchtet; er gibt der Sonne ihre Kraft und dem Augapfel den Gesichtssinn, sich dieser Kraft zu erfreuen. Aber er freut sich wie der Vater über die Dankbarkeit des Rindes, wenn vor ihm, im Heiligtum seines Gesetzes Menschenhände ein Licht entzünden und hüten. Er, der Quell des Lichtes, läßt durch menschliches Licht sich ehren. Wer auf den Geisteshöhen eines Mose lebt, kann alles Erdengeschehen nur seinem theoretischen Sinn und Zweck nach begreifen. Und soll er den Sinn eines vor G'tt von Menschen gezündeten Lichts begreifen, so wird ihm dies ebensoschwer wie dem ganz Außenstehenden, der zum ersten Male davon hört. Wird ihm aber Gelegenheit gegeben, eignen Auges solche g'ttgebotene kindliche Dankbarkeit zu sehen und innerlich heller mitzuerleben, — dann sieht auch er, wieviel Segen sie stiftet. Auch dem, der ganz ohne Kenntnis jüdischen Gesetzeslebens aufgewachsen und dem von einer dem Mose entgegengesetzten Seite jüdisches Volksleben fremd geblieben ist, hat manchmal schon das Mitansehen jüdischen häuslichen Feierlichtes' ganz neue Zusammenhänge erhellt. Als dem Volke Israel zur Abwehr jedes Schadens bei der Volkszählung die Abgabe des halben Schekel geboten wurde, mag es dem rein geistig eingestellten Sinne des Mose wiederum rätselhaft erschienen sein, weshalb denn nicht ohne ein solches irdisches Opfer der Allmächtige sein Volk vor Schaden. bewahren könne oder wolle. Als Mose aber sah und erlebte, wieviel Segen und Sechuth dem Menschen aus der Teilnahme an solchem gleichmäßigen allgemeinen Opfer erblüht, da war auch hier das Erlebnis der „Fingerzeig", der das Rätsel löste. Menora und Schekel, Dankopfer für geistiges, erleuchtendes E'ttesgeschenk und Dank für irdischen Schutz, — alles Beides will als befolgtes Eeleh, als Tatsache erlebt sein, — und vor solchem Erlebnis schweigen alle Zweifel, des erhabenen Denkers wie des schnöden Neiders. Das Gleiche aber gilt vom Kreise der Gesetze, der mit dem erwachenden Neumond verknüpf sind. „Das sind die Feste G'ttes, die ihr zu ihrer Zeit verkünden sollt (Lev. 23, 2)". In Israels Hand ist damit (Mischna Rosch hasch. Ende III) die Festsetzung der Moadim gelegt. Israels höchste Behörde hatte, solange sie an geweihter Stätte tagte, das alleimge Recht zu dieser Festsetzung, und selbst wenn sie irren konnte, durfte ein Mann wie R. Ioschua gegen sie nicht öffentlich austreten. Auch unser heutiger Festkalender ist von einer solchen Behörde des Thoragesetzes für Jahrtausende oorausgerechnet und darf nicht von uns moduliert werden, da wir seit R. 'Gamliel dem Fünften eine solche Behörde nicht mehr haben. Wie konnte nun, — das ist das Rätsel des Neumondgebots, — in Menschenhände solche Vollmacht gegeben werden, als überlasse der Allwissende den Sterblichen die Zeitfestsetzung der Tage, an denen er sich ehren läßt? — Auch hier löst ein Fingerzeig das Rätsel. Wieviel Segeü und Sechuth eine solche Volksbeteiligung am Zeitenplane G'ttes mit sich bringt, — man durchlebe nur die „Zeugenmahlzeiten" der Zeugen und die Ueberfragung derer, die noch nach dem ausreichenden Zeügenpaare kamen, durchlebe nur dies und alle bte anderen großen Verkehrungen "des Kid dusch hachodesch, wie sie die Mischna in Rosch-Haschana schildert, — dann weiß man von selbst: snpi ms, Eine Zeit, die so geheiligt wurde, die allein ist eine geheiligte Zeit. Entgegen aller geheimen Priesterastronom7e, die das sternkundliche oder himmelskundliche Ereignis als solches vorberechnet und dem einfältigen Volke gebietet, vor den Wundern des Himmels zu knieen, will unsere Thora (Hirsch zu Er. 12. 2) nicht das himmelskundliche Ereignis selber heiligen, sondern den Augenblick, in welchem der Sohn des Gesetzes dieses Ereignis bewußt feststellt. So wird der gesehesbefolgende Mensch gleich Abraham (Raschi zu Een. 15, 5) über die Sternwelt erhoben und gelehrt, auch im schwindenden und neu ausleuchtenden Monde nur ein Abbild des Geschickes des Gesetzesvolks zu sehen, „das einst ihm gleich sich erneuen und seinem Bildner Ruhm für den Namen seines herrlichen Königtums künden soll." -