Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 13 (24.3.1932)
- Date
- 1932-03-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2450704-2450717--78656-2536358- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
24. März 1932 Der Israelit Nr. 13 Seite 5 gar nicht von Geld spricht. Die n*?ap befriedigte uns dann nicht mehr», weil der Inhalt der n^ap so innig mit der Lehre der trann verwoben ist» daß wir die beiden in Wirklichkeit scharf von einander sich abhebenden Teile nicht auseinanderzuhaltcn vermögen. Ls fehlte uns eben die Kenntnis von der Urmischnah» welche den ursprünglichen» wirklichen Text der nbap enthält. So konstruierten wir unlösbare Widersprüche» machten aus den angeblichen Widersprüchen ein Problem und schrieben über dieses Problem ganze Bücher. Da wir die O’mn mit der nVap identifizierten» verstanden wir die Erklärung der eraün als Interpretation und glaubten» der nun eine Gefälligkeit zu erweisen, wenn wir dieser uns wenig befriedigenden Interpretation folgten und in fsr nnn psr den 0imt von Geld hineindeuteten. Wir sprechen ja nicht von ]’jr nnn “py und Geld» sondern von py ]■>£ nnn im Sinne von Geld. Cs ist wahr» alles Deuteln und Modeln hilft nichts, rsr NNN pj? heißt Auge UNI Auge» und nichts anderes. Die Thora formuliert nicht einen Ausspruch so klar und eindeutig» damit wir diesen Ausspruch nach unserem schlechten Ermessen und nach der menschlichen Logik umbiegen und in das Gegenteil verwandeln. Cs wurde uns zum Verhängnis» daß wir von der Existenz einer »»Iesfod panrischnah", einer „vrmischnah"» nichts wußten und infolgedessen die Diskussion im Talmud mit der Mischnah identifizierten. Wo findet sich in der Mischnah eine Andeutung» daß PN nnn PN nicht wörtlich zu nehmen ist und daß es nicht Auge um Auge heißt, sondern Geld? Nirgends. '5? nnn PN kann nur Auge um Auge heißen» und oll auch gar nichts anderes heißen» sowohl nach dem willen der Thora, als auch nach der Auslegung der Urmischnah und des Talmuds. Daher auch Unkelos» HVN *]Vn Krin Auge um Auge, ganz im Sinne der mündlichen Ueberlieferung» im Sinne der Urmischnah» der er hier» wie überall» in seiner Wiedergabe treu bleibt. m« nonV •’iKh hi,“w kVh sagt Maimoniöes in y'n p'wl ^21N niah.n Der Täter verdient» daß ihm gleichfalls ein Glied entfernt» oder daß ihm die gleiche Verletzung beigebracht wird. Die adäquate Strafe für die böswillige Schuld» die der Täter auf sich geladen hat» ist unbedingt die Wiederholung dessen an seinem eigenen Leibe» das er am Körper eines anderen vorsätzlich begangen hat» dementsprechend die Thora» Auge um Auge» im buchstäblichen Sinne des Wortes. Die effektive Strafe für dieses verbrechen ist jedoch nicht Vergeltung, sondern Geld, aber nicht infolge von willkürlichen Auslegungen und gewaltsamen Erklärungen» sondern aus dem ganz einfachen und natürlichen Grunde» weil die Thora das Lösegelö für PN nnn PN nnn . . . nicht unmittelbar nach Schluß des Absatzes von PN nnn PN nnn indirekt verbietet, wenn die Thora die Annahme eines Geldersatzes für diese Verbrechen eliminiert sehen wollte» hätte sie ganz unmittelbar im Anschluß an die Sätze von PN nnn }■>? diese Möglichkeit untersagt. Wir unterstellen unseren Weisen, daß sie den einfachen Sinn evident sprechender Sätze in der Thora hier umdeuten wollen. In Wirklichkeit ist das grade Gegenteil davon der Fall. Wir haben schon den Rambain rrn K"s p'wi *?ain ma^n zitiert. Der ü"2di fragt dort, „Und woher weiß ich» daß p PN nnn Geld bedeutet?" Als Antwort verweist der Rambam auf Vers 19 inD'DLVD'der unmittelbar beinahe dem Vers vonpN nnn PN vorausgeht, /map p Nt3T> 82-,i fN' heißt es rundweg in diesem Verse 19. Der Täter habe für die Verletzung nur die Versäumnis und die Hcrlkoften zu erlegen» erleide demnach als Strafe» so will es die Thora ganz klar hier haben, nur Geld. Warum aber, so muß man unbedingt die Frage stellen» ignoriert beinahe der Talmud diesen so offenkundigen Vers 19, der ziemlich im gleichen Zusammenhänge, im gleichen Kapitel mit PN NNN PN in steht? von der Mischnah auf Seite 63b in HvpHrn'öie als Urmischnah überhaupt keinen Vers erwähnt, weder PN nnn i'N' noch Vers 19, wollen wir ganz abfehen. 'Aber auch die HN^'Na zieht es vor» sich auf die Verse in Numeri 55, 51 zu stützen» die zwar eminent wichtig sind» die aber doch nicht so unmittelbar wie vesr 19 in D'vEUND'sondern nur mittelbar mit PN nnn PN iii Verbindung stehen. Die Amoräer» welche die HN"->a ergänzen» scheinen genau so wenig Vers 19 zu kennen. Unter den vielen Amoräcrn auf Seite 85b—84a daselbst in HDj? Hm ist Hann n'vwn H22 an der einzige» welcher den Schlußabsatz dieses Verses in einer weitläufigen Form streift» und die der Talmud auch abwendet. Läge es aber demgegenüber nicht viel näher» anstelle von Deduktionen auf den gegebenen Vers 19 in der natürlichen Form des D"am sich zu beziehen? Die Zurückstellung des Verses 19 hat selbstverständlich ihren tiefen inneren Grund. Dieser Vers» der ein konkretes Beispiel ansührt und daher nur kurz die letzte Konsequenz nennen kann» ist zu apodiktisch und bedingungslos gehalten» und eignet sich für das Verständnis der Sätze von p nnn PN nicht. Die starre, schonungslose Formulierung der Sätze von PN nnn PN zwingt zu einer bedeutsamen Modifikation des Verses 19. Auge um Auge» Zahn um Zahn . . . diese Unerbittlichkeit und Unabweisbarkeit» diese Hammerschläge» nötigen zu der Erkenntnis, daß die Thora einen wichtigen Vorbehalt gegenüber Vers 19 machen will. Cs ist nur nsa ‘m'fovnb |n’i wie der Doroth Harischonim S. 426 oft wiederholt, oder nur im u vr* wie der Rambarn, ^ain nia^.n y'n H"Q p'wi sich vorsichtig ausdrückt» also nur eine Möglichkeit» welche die Thora als letzte Konsequenz offen läßt. Die Thora verbietet das Lösegeld nicht» läßt aber gar keinen Zweifel darüber, daß die natürliche, gegebene Strafe für diese schwere Schuld nur PN nnn PN ist. i>or allem der Täter muß sickganz klar bewußt werden» daß die adäquate einzig verdiente Strafe für das verbrechen, das er begangen hat, gar keine andere ist» als Auge um Auge» die Vollziehung der gleichen Tat an seinem eigenen Körper. Auf dieses Bewußtsein» aus diese Selbsterkenntnis legt die n5in den allerentschiedcnstcn Wert selbst im Falle eines Mordes» obgleich der Mörder die gleiche Strafe erhält und hingerichtet werden soll. Wenn es nur der Zusammenhang erlaubt» erwähnt die Thora beinahe nirgends die Todesstrafe für begangenen Mord, ohne gleichzeitig die Schwere der vollbrachten Tat zu charakterisieren. N2NHN ^H WPN12 PNH 1?2N „Die Stimme des Blutes schreit zu mir vom Erdboden" (Gen. 4» 10). *]D^ ivn NNH2 Dinn on “jsiy 'DT»*n NH rwv d^h üVm '2 „Wer Blut eines Menschen vergießt» durch Menschen soll sein Blut vergossen werden." (Gen. 9, 6). '-DS-tf 0*72 DH '2 na "]DE> INH DT1? N22' h1? „Denn dem £anbc kann keine Sühne werden für das Blut» das darin vergossen worden ist» wenn nicht das- Blut dessen» der cs vergossen" (Numeri 55» 55). Im Verhältnis natürlich wiegt nach der Thora die Vernichtung eines menschlichen Gliedes» oder selbst der 'Angriff auf einen Menschen mit der Folge einer Verletzung» genau so schwer, wie der Mord. An drei Stellen wiederholt die Thora die gesetzliche Formel von PN nnn PN- und jedesmal regelmäßig in Anknüpfung an einen Abschnitt» der von vergehen mit der feststehenden oder naheliegenden Todesstrafe spricht. Ebenso regelmäßig schickt die Thora an den gleichen Stellen dem Verse von PN nnn PN den lapidaren Satz weh nnn ws3' „Leben um Leben" ganz unmittelbar voraus» sei cs im gleichen Vers von pN NNn PN oder am Schlüsse des nächst vorangehenden Verses (Exodus 22» 25» Leviticus 24, IS, Deuteronomium 19, 21). Diese konsequente Zusammenstellung von p nnn PN mit weh nnn WE» oder nav» niv' beweist zweifellos, daß die Thora die böswillige Verletzung eines Menschen» im Verhältnis» dem Morde gleichsetzt» und daß sic vom Täter verlangt» sich der Schwere dieses Zusammenbanges voll und ganz bewußt zu werden. (Schluß folgt.) WrerpoMnren * Nachrichten. Deutsches Reich. Die Schcchlta im Strafrechtsausschuß des Reichstages. Berlin, 22. März. Der Strafrechtsausfchuß des deutschen Reichstags hat sich neuerdings wieder mit den Strafbestimmungen gegen KOSCHER FÜR PESSACH Zwei koschere Pflanzenfette ... so sparsam, so bequem! nos bv ntjo Tomor, hergestellt unter Aufsicht Seiner Ehrwürden des Herrn Rabbiner Dr. Wolf, ist reinste Mandelmilch-Margarine! Sie können sie als Brotaufstrich unter Fleischbelag verwenden und für Kuchen und Torten, die Sie unmittelbar nach der Mahlzeit reichen wollen. Tomor enthält keine tierischen Fette und darf daher zu allen Speisen ohne Unterschied gebraucht werden. Palmin koscher besteht zu vollen 100% aus reinem Cocosfett. Beim Kochen, Braten, Backen —immer freuen Sie sich über seineAusgiebigkeit und seinen reinen Geschmack. Palmin koscher enthält keinen Tropfen Wasser — es spritzt daher nicht aus der Pfanne, das ganze verwendete Quantum wird voll ausgenützt. Und dabei ist Palmin koscher so leicht verdaulich,daß es selbst dem empfindlichsten Magen gut bekommt. TOMOR PALMIN Mit diesen beiden Fetten KOSCHER gelingen die österlidien Speisen zu Ihrer vollsten Zufriedenheit TPK3—in