Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1932)
- Date
- 1932-03-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 12 Der Israelit 17. März 1932 Vollzuges ist aber gegen die ausdrückliche Anordnung der Thora. Neben „Auge um Auge" stehen in der Thora auch noch andere Beispiele, wie „Wunde um Wunde", „Beule um Beule". Auch die künstliche Beibringung einer harmlosen Beule kann mitunter eine sehr gefährliche Wendung nehmen. Dürfen wir aber eine Strafe vollziehen, die möglicherweise ein Ausmaß erreicht, das dem Täter nach dem Umfang seiner Tat gar nicht zuerkannt werden darf? Der Talmud versucht, natürlich nur hypothetisch, in der xraa mH' den Beweis von 'pm zu entkräften, und zwar durch den Hinweis auf Aialkoth, die religiöse Züchtigung. Bei Malkoth findet Schätzung statt. Wir schätzen die Aufnahmefähigkeit des Täters, seinen Gesundheitszustand. Erweist sich jedoch unsere Abschätzung als falsch, und haben wir ihm mehr Schläge zugemutet, als er vertragen kann, trifft uns nach der Thora für die unglücklichen Folgen keine Verantwortung. Das gleiche wäre also auch bei Auge um Auge. Die Strafe must vollzogen werden, und die etwaigen Folgen treffen nicht uns. wir betonten schon, daß der Linwand des Talmuds nur hypothetisch aufzufassen ist, nur in der xraN Kin* Denn an und für sich müssen religiöse vergehen und verbrechen gegen Menschen streng auseinandergehalten werden. Malkoth gibt es nur für religiöse vergehen, oder für überführte Zeugen, die lügenhafterweise einem Mitmenschen eine religiöse Schuld anhängen wollten. Bei religiösen vergehen übt die Thora eine viel härtere Konsequenz, als bei verbrechen gegen Menschen. Das beweist ja auch schon im Endresultat die Gegenüberstellung von Auge und Auge mit dem Fall von Malkoth. Doch der Cinwand des Talmuds ließe sich auch rein logisch motivieren, ohne die Hinzuziehung von Malkoth. Cs wäre logisch die Einnahme gerechtfertigt, daß die Thora dem eventuellen unglücklichen Ausgang des Strafvollzuges gar keine Beachtung schenkt. In den Gedankengang einer wörtlichen Auffassung von Auge mit Auge paßt ja eine solche Konsequenz der Thora ausgezeichnet hinein. Hat denn der Täter im Moment der Tat die schlimmen Folgen, die eintreten konnten, in Erwägung gezogen? Hat nicht auch sein Hieb zum Tode führen können? Run Gleiches mit Gleichem, so brutal, wie er vorgegangen ist, soll auch gegen ihn vorgegangen werden, -N7N2 V? nu;!/"1 p Irgendwelche Rücksicht auf die Rücksichtslosigkeit des Verbrechers hat nicht Platz zu greifen, (Fortsetzung folgt.) Korrespoideazei « ßaebriebte«. Deutsches Reich. Srmagogengemeinden im Grundbuchverkehr. — Genehmigte Lehrbücher. Berlin, 13. März. Im neuesten Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wird darauf hingcwiesen, daß Synagogengemeinden im Grundbuchverkehr bei der Abgabe von Erklärungen einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschriften nicht bedürfen. Das Kammergericht hat sich bereits in einem Beschlüsse vom 14. März 1892 auf den Standpunkt gestellt, daß Synagogengemeinden öffentlichen Rechtes eine notarielle. Beglaubigung der Unterschrift nicht brauchen. Der Beschluß bezieht sich zwar auf die damals noch geltende preußische Grundbuchordnung, doch enthält die jetzt geltende Reichsgrundbuchordnung eine zwar nicht wörtliche, aber inhaltlich übereinstimmende Vorschrift. Aus dem „Zentralblatt der Unterrichtsverwaltung" wird ein Erlaß vom 11. Dezember 1931 wiedergegeben, wonach sowohl für höhere Schulen, die nach dem Lehrplan des Preußischen Landesverbandes, als auch für solche, die nach dem Lehrplan des gesetzestreuen Halberstädter Verbandes unterrichten, die Pentateuch-Uebersetzung von Bamberger, Adler-Lehmann, Hirschs Ehoreb und die Pentateuch-Uebersetzung von Wohlgemuth-Bleich» rode genehmigt worden sind. Zur Frage der Autonomie der Synagogengemeinden. Berlin, 15. März. Aus dem Berliner Büro des Preußischen Lan desverbandes g e s e tz e s tr e u e r Synago gengemeinden (Halberstädter Landesverband) wird uns geschrieben: Die Woche. Berlin. Der Vorsitzende des Schomre Schabbos-Weltverbandes, Herr Dozent Dr. Grünberg, hat eine Palästina-Reife angetreten. — Der Rat des Preußischen Landesverbandes hat den Verbandstag auf Sonntag, den 3. April nach Berlin einberufen. London. Bei einer Versammlung der „Vereinigung für den nahen und mittleren Osten" in London sprach der ehemalige High Eommissioner, Sir John Chancellor, über den Kinderschutz in Palästina. Er rühmte die wunderbaren Einrichtungen, die von jüdischer Seite, insbesondere durch die Hadassa-Organisation geschaffen worden seien, und die die durchschnittliche Sterblichkeit der Juden auf 9,6 pro 1000 herabgedrückt )ätten, während sie bei den Arabern 27,9 pro 1000 betrage. Trotzdem haben die Araber einen durchschnittlichen Geburtenüberschuß von jährlich 25000. — Der Führer der Revisionisten, Großm a n n, erklärte in einer Presse-Konferenz, die Revisionisten hielten an der Echtheit der bekannten Abbas Hilmi-Dokumente fest. — Die Mordtaten in Emek Israel waren Gegenstand einer Interpellation im englischen Unterhaus. Der Regierungsvertreter erwiderte, die palästinensische Regierung werde alles tun, um die Sicherheitsverhältnisse zu verbessern. Prag. Infolge der systematischen Hetze gegen die ausländischen Studenten haben für das neue Semester nahezu 100 ausländische Studierende ihre Anmeldungen zurückgezogen und sind an italienische Hochschulen, insbesondere nach Rom, Bolongna, Pisa und Florenz gegangen. Sie sind dort von Prüfungsgebühren befreit und haben nur die Hälfte der für Inländer bestimmten Taxe zu bezahlen. Bukarest. Das Kultusministerium hat nunmehr die Auszahlung eines Betrages von 9 Millionen Lei an die jüdischen Gemeinden für 1931 angeordnet. Hiervon erhalten die orthodoxen Gemeinden Transsylvaniens 2 Millionen, Beßarabien 2% Millionen, Bukowina lv'i Million. Saloniki. Die von der Familie S o v a t t y vor 10 Jahren erbaute prächtige Synagoge wurde von unbekannten Tätern in Brand gesteckt. Größerer Schaden ist infolge der rechtzeitigen Entdeckung nicht entstanden. — Die Vertreter der Juden in Saloniki erhielten die Zusage, daß für die nächstfolgende Wahlperiode das Wahlgesetz im Sinne einer Aufhebung des bisher bestehenden vesonderen jüdischen Wahlsektors, das als Wahlghetto empfunden wird, erfolgen werde. Jerusalem. Im Zusammenhang mit der nächtlichen Ermordung von zwei jüdischen Kolonisten in Balfouria und Kfar Chassidim ist von den Kolonisten im Emek sowohl für diese Kolonien, als auch für die Vorstädte von Haifa ein besonderer nächtlicher Patrouillendienst eingerichtet worden. — Der Bürgermeister von Jerusalem, Nashashibi, hat an den High Commissioner ein Schreiben gerichtet, worin unter Berufung auf Transjordamen und den Irak auch für Palästina ein frei gewähltes Parlament und eine nationale Regierung gefordert wird. — Auf einem der Meschek-Co. gehörigen Boden in Emek Israel kam es. am 3. März zu einem Zusammenstoß zwischen arabischen und jüdischen Pflügern, in dessen Verlauf drei Juden verletzt und 13 Araber und drei Juden von der Polizei verhaftet wurden. Beduinen und Fellachen aus der Nachbarschaft hatten die jüdischen Bauern angegriffen, obgleich sie niemals jenen Boden bearbeitet hatten. Rewyork. Acht kleinere Ieschiwoth in Newyork mußten wegen Mangel an Mitteln geschlossen werden. Den Lehrern konnte viele Monate lang das Gehalt nicht ausgezahlt werden. Riga. In der Budget-Kommission des Sejm wurde ein Antrag der Regierung, die jüdische landwirtschaftliche Mittelschule in Riga auszulösen, nach einer energischen Rede des Deputierten D u b i n (Aaudo) gegen diesen Antrag nnt Stimmenmehrheit abgelehnt. Landtag zugererchten Gesetzentwurfs über die Synagogeugemeinden in Preußen vertagt werden. Im übrigen steht fest, daß auch nach Abschluß der neuen staatlichen Regelung den Synagogengemeinden das Recht zur freien Satzungsordnung innerhalb des Rahmens der Gesetze verbleibt. Insbesondere werden sie nach eigenem Ermessen alle Angelegenheiten religiösen Charakters einschließlich des Frauenwahlrechts ordnen dürfen. Die in Ihrer letzten Nummer mitgeteilte und kritisierte Verfassung des Regierungspräsidenten in Arnsberg (Westfalen) an die Synagogengemeinden seines Bezirks Synagogenverband und Gemeinde. Hamburg, 9. März. Die jüdisch-traditionelle Vereinigung hielt eine Versammlung ab, in der Herr Hermann W a r i s ch über aktuelle Fragen im Synagogenverband sprach. Er berichtete über die beabsichtigte Statutenänderung, insbesondere hinsichtlich der Zwangsmitgliedschaft in der Deutsch-israelitischen Gemeinde und hinsichtlich des uneingeschränkten Vetorechtes, das der Synagogenverband der Gemeinde zugestehen will. Es wurde folgende Resolution angenommen: „Die am 3. März im Curiohaus versammelten Mitglieder des D. I. S. V. sehen mit wachsender Besorgnis den Verhandlungen der Statutenänderungen im D. I. S. V. betreffend das Verhältnis des D. I. S. V. zur Gemeinde entgegen. Sie bekennen sich zur Erhaltung des überlieferten Hamburger Systems, der Selbständigkeit der Kultusverbände gegenüber der Gemeinde. Diese Selbständigkeit würde durch die Gewährung des absoluten Vetorechtes an die Gemeinde aufgehoben werden. Die Versammelten richten deshalb an die verantwortlichen Körperschaften des D. I. S. V. den dringenden Appell, keine Beschlüsse zu fassen, die die Selbständigkeit des D. I. S. V. gefährden." Die Talmud Thora-Realschule wird Gberrealschulc. Hamburg, 14. März. Am 7. März fand an der Talmud Tora-Schule in Anwesenheit des Landesschulrats Prof. Dr. Doermer und unter dem Vorsitz des Oberschulrats Dr. Oberdörffer die erste Reifeprüfung statt. Sämtliche Oberprimaner bestanden die Prüfung mit gutem Erfolg und erlangten das Zeugnis der Unioersitätsreife. Die Vertreter der Behörde sprachen ihre Freude und Anerkennung über die außergewöhnlichen, vortrefflichen Leistungen aller Prüflinge aus und versprachen, sich beim Reichsinnenministerium für die sofortige Bestätigung der Talmud Tora-Schule als unabhängige Oberrealschule mit Berechtigung der Prüfung durch den eigenen Lehrkörper einzusetzen Die Vollendung des Ausbaues zu einer Vollanstalt ist ein Markstein in der mehr als 125jährigen glanzvollen Entwicklungsgeschichte der Talmud Tora-Schule. 1805 als Religionsschule gegründet, von 1822—1849 Volksschule, von 1850—1869 Bürgerschule, von 1869—1931 Realschule, 1932 Oberrealschule» das sind die Zahlen, die den stetigen Aufstieg der Anstalt kennzeichnen. Die Talmud Tora-Schule ist die älteste gesetzestreue Schule Deutschlands-, sie ist aber auch die einzige jüdische Oberrealschule, die als solche bewußt die modernen Kulturgüter in den Kernpunkt des allgemeinen Unterrichts stellt und deren Synthese mit der jüdischen Tradition anstrebt. Die Talmud Tora-Schule ist endlich die einzige Institution in Deutschland, die in idealer Weise durch Personalunion des Direktors und der Lehrer eine achtklassige Volksschule und eine neunklassige höhere Lehranstalt zu einem einheitlichen Schulwerk vereinigt. Das Hochziel der alten Talmud Tora-Schule, wahrhaft jüdische Persönlichkeiten heranzubilden, deren Bildungsgut in dem Fundamenr der jüdischen Tradition verwurzelt und harmonisch mit den modernen echten Kulturwerten verbunden ist, kann in der neuen Talmud Tora-Oberrealschule vollkommener verwirklicht werden, da nun von Beginn der Schulpflicht bis zur Hochschulreife der junge jüdische Mensch die segensreiche Wirkung des einheitlichen Erziehungswillens zur jüdischen Persönlichkeit genießt. Zu verdanken ist nächst dieser Erfolg der unermüdlichen Arbeit des Lehrkörpers und des Vorstandes, der Opferwilligkeit der Elternschaft und edler Freunde, ganz besonders aber der wohlwollenden Fürsorge der Hamburgischen Landesschulbehörde sowie der betreffend zeitgemäße Umgestaltung der Gemeind esatzun- Deutsch-Israelitischen Gemeinde. Möge auch in Zukunft gen ist durch einen neueren Erlaß des Ministeriums, überder Talmud Tora-Schule der Beistand G'ttes und die holt. Danach soll die Erneuerung der Satzungen bis nach Freundschaft ihrer Gönner erhalten bleiben, der Verabschiedung des von der Staatsregierung dem! _