Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 11 (10.3.1932)
- Date
- 1932-03-10
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seile 4 Nr. 11 Der Israelit 10. März 1932 ches sticht so sehr ab von der Frieöenspalme, die Hitler den angloamerikanischen Journalisten vorhält,/daß man sich das Dokument, und wäre es nur als Sammelstück aus einer Zeit trübster geistiger Volksverirrung, gut anfheben sollte. Punkt 4 des Programms lautet: Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur . sein, wer deutschen Blutes ist. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein. Punkt 5: Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben und unter Fremden-Eesetzgebung stehen. Punkt 6: Das Recht über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen. Jedes öffentliche Amt, ob im Reich, Land oder Gemeinde, darf nur durch Staatsbürger bekleidet werden. Punkt 7: Der Staat sorgt in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Staatsbürger. Wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so sind die Angehörigen fremder Nationen (Nichtstaatsbürger) aus dem Reiche auszuweisen. Punkt 6: Jede weitere Einwanderung Nichtdeutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nichtdeutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden. Punkt 17 fordert Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige Zwecke. Diesem Punkt wird nachträglich eine Anmerkung angefügt: „Da die NSDAP auf dem Boden des Privateigentums steht, ergibt sich von selbst, daß der Passus „Unentgeltliche Enteignung" nur agf die Schaffung gesetzlicher Möglichkeiten Bezug hat, "-Boden, der nicht nach den Gesichtspunkten des Volkswohls verwaltet wird, wenn nötig zu enteignen. Dies richtet sich demgemäß in erster Linie gegen die jüdischen Grundstückspekulations-Gesellschaften." Punkt 23, Abs. a lautet: Sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter von Zeitungen, die in deutscher Sprache erscheinen, müssen Volksgenossen sein. Nichtdeutsche Zeitungen dürfen nicht in deutscher Sprache gedruckt werden. — In Punkt 24 wird Freiheit aller christlichen Bekenntnisse, aber Bekämpfung des jüdisch-materialistischen Geistes gefordert. Man hat schon einmal in der Geschichte von ähnlichen Edikten gehört, Freilich hatte das Programm des neuen hamanitischen Reiches nur drei punkte naxVi anrft -pöipnV und war dadurch klarer und weniger kompliziert. Cs ist ein schönes Lefreiungsfest daraus geworden. Cs liegt auch jetzt kein Grund zur Aengstlichkeit vor naim nsv isiv Dixns nnea XTn W denn es ist der alte G'tt, der über uns — und auch über Deutschlands Geschick — wachet. .^inox ’ix na’w'nsn xin •’jx 'nipT nsn Oer Natioqolfönd als Kaninchenzüchter. Die neueste Errungen schüft unserer jung-zionistischen Gesetzesverächter ist Neben der Schweinezucht die Heranziehung des von der Bibel in der gleichen Weife verbotenen Kaninchens (jsraO für die Zwecke der palästinensischen Viehzucht und — volksernährung. Das misrachistische Blatt na^ni meldet in Rr. 1V folgendes.-^ „Der Rationalfonö hat ein Terrain von 8 Dunam (für die Kwuzo Magöiel) erworben und hat dort einen Kaninchenstall eingerichtet, der sich sehr gut entwickelt. Cr versorgt die Mitglieder der Kwuzoth mit b i l l i g e m F l e i s ch." , . : *. Cin Satiriker stellt im „Kol Iisroel" diese Mitteilung neben die neueste Empfehlung, die Oberrabbiner Kuk dem jetzt neuerdings vom Rationalfond zu propagandazwecken herausgegebenen Luach vorangeschickt hat. Dort heißt es, daß „diejenigen, die bei dem Gedächtnis der Heimgegangenen Seelen an den Festtagen Spenden für den Rationalfonö geloben, durch dieses g'ttgefällige Werk die Seelen der Heimgegangenen mit Crez Iisroel verknüpfen." Man kann sich also unschwer die Situation ausmalen, die entsteht, wenn in den G'tteshäusern des heiligen Landes fromme Juden am Iomkippur Spenden für den Rationalfonds weihen und im gleichen Augenblick mit den aus diesen Spenden geschaffenen Mitteln des Rationalfonds die Mitglieder der Kwuzo Magdiel sich ihren nationalen kaninchenbraten gut munden lassen. Da heißt es nun wirklich: difficile est satiram non scribere! Aber der bittere Crnst läßt eine satirische Stimmung in der Tat nicht aufkommen. Sollte Herr Oberrabbiner Kuk sich nicht endlich entschließen, dem unwürdigen Spiel, das mit seinem Ruse und seiner Autorität vom Rationalfonö getrieben wird, ein Ende zu machen? Vorschläge! Aber jüdische Ehegesehe. Von Rabbiner Dr. I. Merzbach in Darmftadt. II.: Der dritte der Vorschläge des Herrn wiener c denc Schutze der Frauen, denen ihre Männer die religiöse Scheidung verweigern. Grand Rabbin Zadok Cahn habe da vor 39 Jahren eine gesunde Idee entwickelt. Die rabbinischen Autoritäten der Zeit hätten sie mit Achtung angehört. Jeder Ehemann sollte bald nach der Trauung für seine Frau einen Get schreiben und ihn mit ausgefertigter Vollmacht beim Rabbinat hinterlegen. wird die Ehe später gerichtlich geschieden, so händigt der Rabbiner den Get als Bevollmächtigter des Mannes aus. Der Frau ist geholfen. (Daß bei Böswilligkeit des Mannes dieser die Vollmacht offiziell zurückzuziehen in der Lage ist, deutet Herr wiener an.) Daß dieser ganze Vorschlag niemals existiert haben kann, ist jedem Lernenden klar, der..einmal mwa pv3 gelernt hat. Ein „alter Get" darf zur Scheidung nicht benutzt werden. Nachdem er geschrieben ist,, dürften Mann und Frau nicht mehr ohne Zeugengegenwart beisammensein. Abgesehen davon, daß nach der sittlichen Auffassung des Talmuds, es unmoralisch wäre, bereits den Gedanken an eine Scheidung (a^n KvinD im Herzen zu haben und die Chegcmeinschaft fortzuführcn. Wohl aber ist ein ganz anderer Vorschlag seinerzeit von Paris ausgegangen, der die Beachtung.— nie aber die Achtung — der rabbinischen Autoritäten gefunden hat. Cs war der Vorschlag, die Kiduschin von vornherein nur unter der ausdrücklichen Bedingung in Kraft treten zu lassen, daß die Che eine bleibende ist. wenn aber durch den Tod des Ehemannes ohne Kinder oder durch gerichtliche Scheidung eine Bindung religiöser Art für die Frau später entsteht, sollte die ganze Giltigkeit der Chegemeinschafr nicht in Kraft treten und somit die Bindung nicht Vorhandensein. wie e i n Mann haben sich damals Hunderte von rabbinischen Autoritäten aller Länder gegen diesen Vorschlag erhoben. In einem vor Jahresfrist auf Wunsch von Rabbi Ehajim Auser Groözensk^ in Wilna, von A. Woronowski,. Wilna, herausgegebenen Buche pxi^ia 'rrni p«' liegen die Urteile aller dieser Großen gesammelt vor. Die ganze Geschichte dieses Vorschlages enthüllt sich uns dort. In ehrlichem versuche zu helfen, wenn auch ohne genaue Kenntnis des jn war der Vorschlag entstanden; angesichts der über vierhundert rabbinischen Stimmen, die sich gegen ihn wandten, ist er nie öurchgeführt worden. Dort schreibt in dem Vorwort kein Geringerer als der wilnaer Raw *"3: „ . . Seit einigen Jahren bestreben stch Einzelne in verschiedenen Ländern, infolge mangelnder Kenntnis der Grundlagen der Halacha und aus Leichtfertigkeit, Anordnungen nach eigenem Ermessen zu treffen, die geeignetsind, die . Grundlagen der Tauroh zu zerstören. Die Fürsorge für die Agunaus ist ihnen Vorwand. „Dabei haben seit je von den Tagen des Talmud und der früheren und späteren poskim unsere Weisen über die Notwendigkeiten der jüdischen Frauen gewacht, und um sie nicht zu binden, erleichtert. Und auch heute bemühen sich die Autoritäten der Entscheidung, den Agunaus nach Möglichkeit zu helfen nach den Prinzipien der Entscheidung. Aber allgemeine Anordnungen zu treffen — das wäre ja gegen den Din der Taucob, das hätte nur zerstörende Folgen; treffen und entweihen würde das schließlich die Heiligkeit der jüdischen - Che, zu einem Geschäft, zu einer Rechtshandlung sie machen, und das wäre entsetzlich, von einzelnen vereinzelten Zufallserscheinungen, Ausnahmen, kann man nicht auf die Notwendigkeit allgemeiner Anordnungen schließen, die bis ins Letzte tief dringen, Thoraverbote über die schwersten Ehegesetze zu entwurzeln. Uns obliege es, in einem solch zügellosen Geschlecht noch Schranken aufzurichten, so wie unsere weifen es (gerade beim Abschnitt der Ehegesetze) sprachen,-für das von uns. zu Hütende einen besonderen Schutz, es zu Hiltens zu machen." ' * * * - . *! ' ‘ Der pariser Vorschlag ist nicht durchgeführt worden. Aber in Deutschland hat es' sich eingebürgert, daß liberale Rabbiner Scheidungen vollziehen, die nach. dem Din u n g i l t i g sind. Damals schrieben in gemeinsamem Schreiben der Raw von Karlin Rabbi Dowiö Friedmann (Verfasser 5er jVD^n 'pvs) undh"nan'? der wilnaer Raw '^2 die Worte: „ . . . es bleibt die Frau Ehefrau, ihre Kinder von einem Anderen sind Mamserim, und es gibt dafür keinen Rat oder Vorschlag. Läßt ab, Rabbinen Frankreichs, solches zu tun, damit wir' nicht genötigt sind, laut über Euch zu rufen und einen Teil unseres Volkes abzusondern, mit die Reinheit und Heiligkeit Israels vor der Vermischung mit pßulim und Mamserim durch einen Zaun und Schranke zu sichern. ‘ pehüte Euch G'tt, daß nicht Juden durch Euch wegen ihrer Familien weinen müssen. Und ihr, Berge Israels, Hüter der Hut der Religion, stellt Euch auf die wache, ... eifert für G'tt und seine Tauroh und für das jüdische Volk in seiner Heiligkeit, einen gewaltigen Eifer. Kläret vor ihnen auf die Ansicht der Tauroh. verkündet ihnen, daß die Rabbinen unseres Landes wie. ein Mann gemeinschaftlich sich in die Bresche stellen werden, daß sie öffentlich in allen Gegenden der Zerstreuung den Rieöerriß und den nie zusammennähbaren Riß bekanntgeben werden." Ist heute für Deutschlands Rabbinen weniger Anlaß, so zu sprechen? Für die Rabbinen der Welt? Damals wandten sich in gemeinsamen Aufrufen und in Cinzelprotesten über vierhundert Äabbinen der verschiedensten Länder nach Frankreich. Schrieben, daß Mamserim überhandnehmen würden, daß rwx öffentlich erlaubt werden würde, daß zum Schutze unseres Iichus nichts anderes am Ende übrig bleibe, als die Trennung vorzunehmen, als die Einheit zu sprengen, als die Chegemeinschaft mit Frankreichs Juden zu verbieten. Damals hat das gewirkt. Dürfen wir ein anderes tun? Einstimmig aufrufen müßte die ganze rabbinifche Welt Deutschlands nicht nur, auch der anderen; Länder. Müßte fordern, daß die liberalen Rabbiner Verzicht leisten auf die Vollziehung von Scheidungen, auf die Aufnahme von proselvten, auf die Einsegnung verbotener Chen. Müßte mit aller. Klarheit auf die Konsequenzen Hinweisen. Müßte da, wo olcher Verzicht nicht erfolgt, Tekonaus treffen, müßte bis in die Kreise der Gemeinöeorthoöoxie den Mut zur Entschlossenheit und zu einheitlichem Handeln haben. ’ Ist heute die Gefahr für die Juden Deutschlands kleiner als damals für die Frankreichs? Ist das,' was in Deutschland' Wir k l LH fei t wurde, weniger als das, was in Frankreich, geplant wurde? Die Worte der Gedaulim, die damals gesprochen wurden,: weifen den weg, den einzig möglich wir zu gehen haben, wenn wir über die Reinheit und Heiligkeit Israels wachen und die Hut G'ttes und der Tauroh hüten wollen. Korrespondenzen « nacbrtebien. Deutsches Reich Pesachfendungen nach Rußland. Frankfur^a. M., 7. März Im Anschluß an .den in der vorigen Nummer veröffentlichten Aufruf des Chofez Chajim und Rabbi Thajim Oser Grodzenskis zur Pesachhilfe für unsere Brüder in Sowjetrutzland, wird uns von der Exekutive der „Agudas Jisroel" auf Anfrage folgendes mitgeteilt: -