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Der Israelit · 1932-03-10 · Heft 11 (10.3.1932) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 11 (10.3.1932)
Date
1932-03-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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10. März 1932 Der Zsraelit Nr. 11 Seite 3 heit und Melancholie, der sieht, wie ein «lässiges Gebäude aus roten Backsteinen dem ganzen Orte sein Gepräge gibt, wie aus 15 geöffneten Fenstern von riesigem Ausmaße ein Schwall durcheinanderqirlender Töne, sich ergießt auf die Gaffen, eine unharmonische Symphonie jubelnder, tänzelnder, wiegender Melodien, die in der Luft nachzittern, erregend und unvergeßlich. 500 Lachuri,n lernen, 500 Bachurim hungern, 500 junge jüdische Pioniere, die erzogen werden für ein Leben restlosen Forschens, unerbittlichen Kämpfen« gegen Verständnislosigkeit und Untreue. Die Telscher Ieschiwa, die die gesamte jüdische Welt bereichert hat mit werten und Leistungen seltenster Art, verdient es, daß die gesamte jüdische Welt in Dankbarkeit und Bereitschaft die Jubelfeier ihres 50jährigen Bestehens in verständnisvollein freudigen Bewußtsein mitfeiert. Wochenrundschau. Dasneue preutzifche Judengesetz. Unsere Leser finden an anderer Stelle dieses Blattes nunmehr einen wörtlichen Abdruck des Gesetzentwurfes über die Rechtsverhältnisse der preußischen Svnagogengemeinden, den die Staatsregierung, nachdem der Staatscat seine Zustimmung erteilte, dem Landtag vorlegt. Die stürmische 'Ablehnung des Gesetzentwurfes, die die Herren Dr. Kollenfcher und Dr. Ismar Freund, voreiliger weife „namens der preußischen Iudenheil'^ vor aller Welt aussprechen zu dürfen glaubten, ist inzwischen nicht nur von unserer Seite — siehe unseren vorwöchcntlichen Leitartikel — energisch zurückgewiesen, sondern auch vom K a ,n,n e r g e r i ch t sr a t Wolfs, dem Vorsitzenden des preußischen Landesverbandes, namens der liberalen Mehrheit dieses Verbandes in der unzweideutigsten weise dementiert worden. Der Entwurf wird somit, ungeachtet seiner allseitig zugegebenen Mängel, im großen ganzen v o n d e r Z u st i m m u n g d e r u n g e h e u r e n M e h rh e i der preußischen I u d e n h e i t getragen, und es dürfte trotz der Ouertreibereien von Seiten der Volkspartei an seiner Annahme durch den Landtag kaum zu zweifeln sein. Um so notwendiger scheint es — unter Zurückstellung weitgrc:- fender prinzipieller wünsche — auf einige Punkte hinzuweisen, die einer Blenderung dringend bedürfen und die bei einigermaßen objektiver Beurteilung auch; wohl int Ausschuß des Landtages geändert werden könne n. j 1. wenn es in der Begründung zu § 2 des Gesetzj entwurfes heißt, daß bei sogenannten personalgej meindcn die Mitgliedschaft nicht nur durch Beitritts-! erklärung, sondern auch durch Absta m m u n g erworben wird, so verlangt es die Logik sowohl wie; Recht und Billigkeit, daß ebenso gut wie dem von j einem anderen Orte Zuziehenden, auch den religionsmündig oder volljährig werdenden eine Frist zngej billigt wird, innerhalb deren sic mit rückwirkender! Kraft der personalgemeinöe beitreten können, ohne zunächst der Territorialgemeinöe zuzugehören und aus ihr förmlich auszutrcten. Sonst wäre eine Bestimmung erforderlich, wonach bei Eintritt der Volljährigkeit die vorher durch Abstammung erworbene Zugehörigkeit zur Personalgemeinde bis zu einer Austrittserklärung aufrecht erhalten bleibt. 2. Höchst bedenklich scheint uns die seltsame Verkoppelung, die das Gesetz in § 8 zwischen zwei umstrittenen, aber auf höchst ungleiche r F l ä ch e lieg e n d e n Fragen vornimmt, dem A u s l ä n - d e r w a h! r e ch t und dem F r a u e n w a h l r e cht. Beide Rechte sollen durch die Verfassung der einzelnen Gemeinde nur „aus besonderen G r ü n d e n " ausgeschlossen werden können, während diese Regelung bei dem Ausländer-Wahlrecht, sofern man nicht absolute Gleichberechtigung oktroyieren will, der Sachlage entspricht, ist die Frage des Frauenwahlrechts eine Frage durchaus r e l i g i o n sgesetzlicher Ratur und es erscheint geradezu ungeheuerlich, daß bei einem Gesetz, das das Recht jüdischer Synagogengemeinden regeln soll, eine religionsgesetzlich geforderte Bestimmung in dem Schlupfwinkel einer „aus besonderen Gründe n " erfolgenden statutarischen Maßnahme Unterkunft finden soll. Es ist nicht unsere Aufgabe, konkrete Aenderungsvorschläge zu machen, aber auf den prinzipiell bedenklichen Charakter dieser Bestimmung muß doch hingewiesen werden, wenn sic auch, in prari nicht zu übergroßen Schwierigkeiten führen wird. 5. Der bedenklichste Paragraph des ganzen Gesetzes ist § l 2, der für Rabbiner und Rcligionslehrer die deutsche Reichsangehörigkcit vorschreibt. wir haben hier die Kehrseite der durch die Trennung von Staat und Kirche wirksam gewordenen kirchlichen Autonomie'vor uns. Da der Staat kein Recht mehr hat, sich ein Genehmigungsrecht gegenüber den Ernennungen kirchlicher Beamten vorzubehalten, fühlt er sich ermächtigt und vielleicht verpflichtet, im Staatsintcresse die Reichsangehörigkeit dieser wichtigen Bcamten-Kategorien der Gemeinde zu fordern. Aber wir fragen: wo findet sich eine analoge Be- Mr mkepkpsmM DannDrFromms gute aiätqerechte Nahrungsmittel! Jnteressantes Preisbuch frei! Frankfurter Hirsch~Apoiheke, Zeil 111 Niederlagen: ReformhausBoermel-Ernsf,SchilIers<r.27 st i m m u n g in den k i r ch e n r e ch t l i ch e n G esetze n der e v a n g e l i s ch c n und k a t h o l i - s ch e n K o n s e s s j o n? Die Begründung bemerkt zwar, cs handele sich hier um ein allgemeines Prinzip der Staatskirchenrechtes, aber es ist nicht ersichtlich, wo dieses Prinzip in der neuen Gesetzgebung zum Ausdruck gekommen ist. Abgesehen davon, daß es sich hier also anscheinend — wie lassen uns gern eines Besseren belehren — geradezu um ein Ausnahmegesetz gegen die jüdische Religionsgemeinschaft handelt, hat gerade dies e ein geradezu lebenswichtiges Interesse daran, ausländische jüdische Gelehrte von Rang, die auf dem Wege der nur in den östlichen poch sch ulen möglichen Konzentration sich eine überragende wissenschaftliche Befähigung für das Rabbinat erworben haben, in führende Stellungen zu berufen. Die Geschichte des preußischen Judentums beweist, daß ein ungeheurer Prozentsatz gerade der hervorragendsten rabbinischen Persönlichkeiten, die Rabbinen der größten und angej' -ensten Gemeinden aus dem 'Auslande stammten. Der prinzipielle Ausschluß solcher Persönlichkeiten bedeutet eine g e w a l ts a in e R i e d e r d r ü ck u n g des religiös e n und jüdisch-kulturellen R i v e a u s der jüdisch e n Gemeinde n und zeugt von einer ganz unbegründeten Engherzigkeit. Mit welchem sittlichen Rechte der Staat bei den Religionslehrern (zumeist sind sie auch Kultusbcamte) 'Ausländer ausschließen will, ist überhaupt nicht einzusehen, solange die Religionsgemeindcn autonom sind. Das scheinen uns die wichtigsten Punkte zu sein, in denen eine Aenderung oder Ergänzung des neuen Gesetzes in der Kommission herbeigcsührt werden müßten, Im übrigen wird sich auch hier zeigen, daß das Gesetz nur den organisatorischen Rahmen bildet, dessen Inhalt durch die freie Initiative der Gemeinden selber im Guten wie im Bösen erst zu schaffen ist. Die Btmbesfafein des dritten Reiches. Run sich Hitler auf dem Wege über h i l d b u r g- K a u s e n und Brauns ch we i g anschickt, die Zügel für das gesamte Deutsche Reich, als Bewohner des Reichspräsidentenpalais, in die Hand zu nehmen, bekennen die Herren Farbe. Das von der RSDAP. in den ersten großen Wahlversammlungen in Berlin verkündete Programm des Dritten R e i - kleines Feuilleton. Eine scharfe Abrechnung mit §rau Mathilde Ludendorff. Don A Mannheimer in Dettelbach. Eine auch uns Juden interessierende scharfe Abrechnung hielt Stadtpfarrer Dr. Steinlein aus Ansbach mit Frau Dr. Mathilde Ludendorfs im Luisengarten zu Würzburg. Bekanntlich hat Ludendorff auch der evangelischen Kirche Valet gesagt; sie sei zu römisch und zu jüdisch. Frau Ludendorff hat nun auch Luther angegriffen, ebenso Melanchton, den sie zum „Freimaurer" stempelte. Luther sei durch Angehörige eines Geheimordens vergiftet worden uff.- Diese und ähnliche Behauptungen, welche der historischen Wahrheit ins Gesicht schlagen, riefen den protestantischen Pfarrer auf den Plan gegen den Tannenbergbunö, wie sich der engere Kreis um Ludendorff nennt. Frau L. wollte auch aus der feindlichen Stellung Luthers gegen Juden und Judentum agitatorisches Material schlagen für ihren Antisemitismus. Darüber sagte Stadtpfarrer Dr. Steinlein Folgendes: Frau Ludendorff stellte leichtfertig Behauptungen auf ohne Beweise zu bringen. Absolut verkehrt sei es, aus den mancherlei Kämpfen Luthers gerade seinen Kampf gegen das Judentum herauszugreifen, um Luther als speziellen Kämpfer gegen das Judentum hinzustellen und dann zu behaupten, die scharf antisemitischen Schriften Luthers feien aus den großen Lutherausgaben allmählich verschwunden, während sie tatsächlich dort zu finden seien. Wohl habe sich Luther oft scharf gegen Moses und das alteftamentliche Gesetz gewandt, nicht aber gegen die alttestamentliche G'ttesosfenbarung. Die Bedeutung des Alten Testaments habe er durchaus nicht verkannt. Wenn Frau Ludendorff einen gegenteiligen Eindruck erwecken wolle, so sei das reine Torheit und beweise nur, daß sie von der Bibel keine Ahnung habe ... So ist nun von einwandfreier Seite für Frau Ludendorff bestätigt worden, daß man Luthers „Antisemitismus" nicht so leichthin zur Judenhetze verwenden darf. siAuch Bismarck war in den Händen von „Juden und Judengenossen".) Im Hinblick darauf, daß die Nationalsozialisten Hindenburg als den „Kandidaten der Juden" hinstellen, erinnert Jens Grieter im „Abend" des „Vorwärts" daran, daß auch Bismarck, .der ja seinerzeit gegen das Judenemanzipationsgesetz gestimmt hat, von den Antisemiten als Werkzeug der Juden hingestellt worden war. Als Bismarck im Reichstagsplenum gegen die judenhetzerischen Artikel der „Kreuzzeitung" Stellung nahm, erschien kurz darauf eine Broschüre, in der es in Bezug auf Bismarck hieß: „So lange Bismarck das allein mächtige Idol bleibt, wird die deutsche Nation dem Reich, das Reich dem Kanzler geopfert werden, und der Kanzler gehört den Juden. Daher gibt es für unsere Politik nur eine gebundene Marschroute: Beseitigung des jetzigen Systems und feines Trägers!" In einer 1877 erschienenen Broschüre heißt es: „Dem Fürsten Bismarck gebührt das Verdienst, die Juden und ihre Genossen zur herrschenden Clique in Deutschland erhoben zu haben . . . Die Protektion der Juden ist eines der schwärzesten Merkmale des gloriosen Reiches Bismarck und seine Folge die Verarmung des arbeitenden Volkes . . . Der Fürst Bismarck ist dem Einfluß des Judentums unterlegen, Juden und Judengenossen bilden seine Gesellschaft." Als Folge der antisemitischen Agitation des Hofpredigers Stöcker kamen in Westpreußen und Pommern Ausschreitungen vor: Läden wurden geplündert, jüdische Bürger verprügelt, Fensterscheiben eingeworfen; in Neustettin wurde eine Synagoge niedergebrannt. Bismarck verhält sich passiv. Dem Regierungsantritt Wilhelm II. steht Stöcker mit großen Hoffnungen gegenüber, denn der Kaiser hat ehedem stark unter Stöckers Einfluß gestanden. Hier erst griff Bismarck ein; es gelang ihm, den jungen Kaiser von der Gefährlichkeit des politisierenden Priesters zu überzeugen. Im Jahre 1889 erhielt Stöcker den Abschied. Wochenkalender. rom 12. - 19. Mär, 1932 ' - om 4. - II. Weadar 5692 — ’»V tp Samstag D’HOS 12 4 SS nposn ’sips Sonntag 13 5 Montag 8 14 6 SS Dienstag 15 Tun 7 ns Mittwoch 16 8 IS Donnerstag 17 9 TS Freitag 18 10 ns Samstag 19 11 US tdt '5 mp1") Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Feuilleton S. Schachnowitz, Frankfurt a. M.; Inserate i. B.: <5. Schach» nowitz, ebenda. — Für die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann, in Sprendlingen (Kr. Offenbach). — Verlag des Israelit und Hermon T. m. b. H., Frankfurt a. M. — Druck: tzermon-Druckerei, Frankfurt a. M.

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