Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 10 (3.3.1932)
- Date
- 1932-03-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2450704-2450714--78600-2536299- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sette 4 Nr. 10 Der Israelit Frankfurts größtes Spezialhaus bitetet „Beste Qualität zu b i 11 i gsten Preisen“. Uhren aller Arf Gold * Silber Juwelen Bestecke Trauringe Nur Zeil 95u.Töngesg. 25-27 Dreierlei Vorschläge weiß er zu machen: Die „Pilegesch-Institütion" nach der Auffassung des Rambam, eine Chegemeinschaft ohne Eheschließung soll den kinderlosen Witwen helfen, die auf Lhalizo warten; auch vor der Lhalizo soll ihnen eine „Kameradschaftsehe", eine pilegefch- Che gestattet und ihnen damit geholfen sein. Wegen der Ehen, die nicht geschieden werden können, weil eine der beiden Seiten es nicht will, oder nicht geschieden werden wollen, weil niemand der Beteiligten wert aus die religiöse Che« scheidung legt, sott die religiöse Eheschließung in liberalen Kreisen von vornherein unterbleiben. Nur als „Pilegesch-Che" sollen sie gelten, bei der eine Auflösung durch Gei nicht nötig sei. Oder es sollen gemäß einem angeblichen Vorschlag eines französischen Grand Rabbin gleich nach der Eheschließung die Männer vorsorglich Scheiöebriefe ausstellen uich bei den Rabbinern als Bevollmächtigten hinterlegen. Zu solchen Vorschlägen dürfen wir nicht schweigen, um nicht der Zustimmung bezichtigt zu werden. Wir müssen dämm feierlich erklären: Diese Vorschläge stehen Ln vollendetem Widerspruch zum Din. Sie sind geeignet, die ganze Institution der jüdischen Che zu untergraben. * Cs ist manches Mal ein Unglück, wenn einer „etwas lernen" kann. Findet er eine Stelle, mit der er die Welt beglücken kann, fo stürzt er sich auf fle, reißt sie aus dem Zusammenhang heraus, erhebt die Cinzelanstcht zur Gültigkeit, schlägt mit der gefundenen Waffe um sich und dünkt sich unwiderlegbar. So geht es Herrn Wiener mit dem Rambam und seiner Ansicht über die Institution der pilegesch. Cs ist eben manchmal ein Unglück, wenn einer lernen kann. Wie verhält es sich in Wirklichkeit? Nach der Vorschrift der Tauroh ist eine pilegesch . rechtlich möglich, von manchen unserer biblischen Größen wird uns berichtet, daß sie eine pilegesch hatten. Ein verbot der Rabbinen für diese Institution findet sich nicht. Was aber heißt pilegesch? Dreierlei Anschauungen finden wir unter den Rischaunim: R a s ch i zur Tauroh und der jerusalemitische Talmud (nach anderer Lesart auch der babylonische)*) fassen diese Institution als richtige, in Kid duf ch i n g e w e i h t e und nur durch G e t zu; lösende v o Ilg ültige Ch e auf, der aber nur jede finanzielle wirtschaftliche Verpflichtung (kesubo und deren Folgen) der beiden Seiten einander gegenüber fehlt. Nur ein v e r m ö g e n s -, ein p r i v a t rechtlicher Unterschied zwischen pilegesch und jüdischer Che, aber kein re ligiöser eherechtlicher Unterschied. Diese Ansicht existiert für Herrn Wiener nicht. Cr . hat sie. noch nicht einmal gesehen. , Nach Rambam und R i w o s ch , die zwar die pilegeschehe als Chegemeinschaft ohne Form geschlossen oder gelöst begreift, ist diese Institution mit dem schweren Verbote der Thora: „Cs soll 'kein d e r U n s i t t l i ch k e i t Gew ei hier u nter den Söhnen Israels sein" verboten. Nur dem Könige' ist sie erlaubt (nach der wunderbaren, Erklärung von Rabbi Meir Simcho Vst» weil bv .waiUD' ■pwarny» v« ste hier zur Unsittlichkeit nicht führen kann). Die in der heiligen Schrift nach npin.sna erwähnten vorgekommenen Ausnahmefälle von pilegesch reden von einem Sonöerfall, der erlaubt ist, dem nax To’-, Allein der Rabed :— und der Ramban, w e i I dieser eine falsche L e s a r t i m M a i m o - niöes vor sich hatte und von der Anssicht des Rambam nichtswußte —glaubt, daß eine pilegeschehe als Chegemeinschaft ohne *) Siehe rr-irn zu ra "o Schließung und Lösung, eine „Kameradschaftsehe^ wie,,Herr,.Wiener-- er^zu nennen beliebt».?(u n t e r v erk emnungssdganz an de ten^lil o» tLM,Me ö i e ||e Hz u GFundel l eg e nss unö ihres ganz a n de r e n-W es en s) nach Din Täüröh'lm ö g'5i ch sei. >? was Übermacht daraus Herr Wiener?^ erklärt frohgemut: „Der Ramban bekämpft den Rambam mit zutreffenden Gründen." Und schon ist der Heiter fertig! Springt man derart von „lernender" Laienseite mit dem psak um? Wagt es Herr Wiener, gegenüber schwerem Verbote der Thora, gegenüber fcemEnp'VF NiSe i rt e Ansicht, weil sie erleichternd ist, gleich als die richtige herauszustellen? Weiß er nicht, daß die Halacha nicht wie der Ramban entscheidet? Dass uns pilegesch ohne j’tfnp nach des R a m b a m Ansicht ein I s s u r ist? . . / Aber nicht genug damit, wo hat Jemals der Rambam und der Rabed praktisch den pilegeschfall erlaubt? Ist es nicht ein himmelweiter Unterschied, ob eine Möglichkeit nach dem Din Tauroh rechtlich theoretisch denkbar ist, oder ob sie in der Tat verwirklicht wird? Ist nicht jedem Lernenden klar, daß von Halocho zur Waase ein weiter Schritt ist? Wovor der Ramban selber warnt, es bekanntzugeben, weil alles sittliche Leben sonst erschüttert werden könnte,**) die Möglichkeiten, die die Einzeln en unserer Großen selbst nicht in praxi umgesetzt haben wollten, — wagt das Herr wiener vorzuschlagen? Ist Herr Wiener denn so kurzsichtig, nicht zu erkennen, daß diese seine Vorschläge die Aufhebung der ganzen Institution der jüdischen Che bedeuten? Daß sie Cheschließung und Ehescheidung nach G'ttes Recht zu vernichten drohen? Denn wenn die Che ohne Kiööuschin als pilegeschehe auch nur möglich ist, wozu dann noch die religiöse Che, da re zu umgehen ist! wenn in einem Fall dies möglich ist — und Herrn Wieners gewichtig betonte Meinung ist es ja auch, daß dies nicht allgemein anzuwenden sei — wird dann Herr Wiener Einhalt gebieten, wenn das Rad weiter rollt? Und weiter: Sieht Herr Wiener nicht, daß seine Vorschläge, selbst auf die von ihm genannten beiden Fälle beschrankt, nur aus vollendeter. Unkenntnis geboren sind: Denn eine kinderlose Witwe ist bis zur Chalizo an den Schwager gebunden (£33'!?npipT). Sie muß nicht nur eine formelle Cheschließung unterlassen; solange sie die Lhalizo nicht erhielt, darf ste auch ohne Cheschließ u n g keinem Manne angehören. Kennt Herr Wiener nicht den Din, daß diese Frau dem Manne, der sie vorher nimmt, sofort für die Dauer nach dem Din, verboten ist? (Cwen hoeser 169, 3). ' ''ME im anderen Fall:.weiß Herr Wiener nicht, daß, wenn beide .Seiten' eine' richtige dauernde Che eingehen wollen, auch wo Kidduschinm i ch t erfolgten,, jlc .it iema l s ohne Get frei werden können nach öpm Urteil unserer poskim? (Ob ausF/'paNW Fsv oder bestimmt ist hier nebensächlich. Siehe die. Ächaraunim.) Upö selbst wenn die Liberalen die schmeichelhafte Aufforderung des Herrn Wiener stch zu eigen machen würden, all ihre Chen nur als pilegeschehen gelten zu lassen, ist nicht, da beide Teile ja die dauernde Che schließen wollten, dann dennoch ein'Get nötig und gar nichts vom Standpunkt...des Herrn Wiener erreicht?' Erreicht nur das eine, daß dann rn in Iisroel Ktdöuschin ein Ende nehmen! * - * „ Aber die ganze G r u n d i d e e des Herrn Wiener, selbst nach Berücksichtigung der erleichternden Ansicht und nach Ausschaltung der obigen Momente, ist ja falsch. ss; > . Nie und nimmer kann eine Chegemeinschaft, für die Dauer geschlossen und im Willen stch' ausschließlich anzugehören, ohne nsin möglich sein. Wo eine solche geschlossen wird, setzt sofort das g'ttliche Gebot der Thora ein: e i n e j ü 6 i f ch e C h e g e m e in ss ch a f t ss o l l n u r d u r'ch j'UP/np •*) An dieser Stelle mutzte darauf eingegangen werden, um nicht e r st recht Unglück durch Aufkommen von falschen Meinungen zu schaffen- __S. März 1932 A e schlossen wer d e n. Wer sie anöers schließt, Zernichtet ein Thoragebot/' wer sie 'anders eingeht, erhält Malkusstrafe prma* pilegesch Fnach dem Ramban hat mit Chegemeinschaft N i ch tjs zu tun. Im gleichen Atemzug, in dem.der Ramb'an (theoretisch, als vereinzelte Ansicht) pilegesch erlaubt, betont er in sömer NniMeine C h e zu'gründen ohne s'dinp: heißt Vernichtung des Thoragebots. Und Herrn. Wieners Wortbegriff „Pilegesch-Che" ist ein Unding, ein Widerspruch in sich. i'Vinpi nsin '"V mV . nuwan rirr T»nnir Sie von uns Geehelichten werden n i e a n d e r-s als durch Chuppoh und Kiduschin uns erlaubt. Was also bleibt von Herrn Wieners Vorschlägen? Keine Hilfe in den bezüglichen Fällen, U n-s i t t l i ch k e i t nach dem Verbot '\T k!? Vij? der Tauroh, Aufhebung der Tauroh- M i z w o h der Kiöuschin, d. h. Aufhebung der Weihe jüdischer Chegemeinschaft. Wir wiederholen, nachdem wir es erwiesen haben: Herrn Wieners Vorschläge stehen in vollendetem W.iö er sp ru ch zum Din. Sie s i n d., g ec i g n et, die g a nze I n st i - tution der jüdischen Che zuuntergraben. . ';■ <; * * . * |nay poy k,t> 16 -pizmpi j-'vi n'vn ’pa li'XD ' „Wer nicht genau bewandert ist in Wesen von kiöduschin und Gittin,, soll sich nicht mit ihnen be schäftig e n " sagen unsere weisen. Nicht nur, soll die Akte nicht vornehmen, sollte sich nicht mit ihnen beschäftigen und Vorschläge machen, Herr Wiener! Mit oberflächlicher Meinungsäußerung erschüttert, mannur noch mehr das Gebäude der taurohgemäßen Che, das durch die zerstörenden Hammerschläge der Liberalen schon brüchig genug geworden ist. Ist es denn noch nicht genug, was an katastrophalen Vorschlägen und verhängnisvollen Durchführungen auf diesem Gebiet sich ereignet? Ist es n i ch tgenug, wenn die Formen der jüdischen Che heute in der Masse der Juden in Deutschland nicht mehr gesund dastehen? Daß Mamserim über Mamserinr entstehen, ohne daß man den Mut zur einzig Mög« lichen Tat, zum scharfen Trennungsstrich aufbringt f Genügt denn all das noch nicht, daß Herr Wiener das Unglück noch vergrößern muß? * * * Ueber den dritten Vorschlag Herrn Wieners habew wir noch nicht gesprochen. Ueber ihn einen weiteren Artikel. Cs ist wichtig genug, an diesem Beispiel zw zeigen, wie wir handeln sollten. Wolf Heldenheim, der Mann, der ..v...uns,.beken,lehrke,'')^ Zu. seinem X 00. Todestag am 22. Adar IH; - - (Schluß.): Daß Heidenheim an das enfache,F ä g l i ch ,e..:Gebet erst acht Jahre später herangeht,' erkläxs sichssvielleicht mit'dem ehrlichen Bestreben dieses., perbin,hend zwischen zwei Kulturen stehenden Hannes, zunächst die Vielumstrittenen p i j u t i m der Synagoge zuretten, ste im schönen Gewände gewissermaßen salonfähig zu machen. Für die täglichen Gebete war ihm nicht bange. Dese waren dem Manne aus dem Volke geläufig, und. konnten ihm nicht so leicht genommen werden:^^ DiH Rentabilität stand dadurch in Frage. Die Tatsache aber, daß die. 1808 zuerst.erschienene kleine Cefillo iiarr r>2D , und die gleich darauf herausgehrachte größere (mit deutscher Uebersetzung) unter dem Namen NSV in wenigen Iahrew 17 Auflagen erlebten (bis Heute haben diese Gebetbücher 160'Auflagen erreicht) mußte indes Heidenheim belehren, wie sehr er gerade mit diesem , Gebetbuch einem täglichen Bedürfnis entgegengekommen ist.. Der Sinn Für das schöne synagogäle Buch war geweckt, und, die fdlgendenl 1 kleinen - Ritualbücher für Purim, den- 9.v Aw, die SchwuäNsnacht,. -die Selichoth, die Hagäöa usw. ssetztem sich ebenso rapid durch. *) Der Passus im ersten Artikel in der jüngsten Nummer, der von den. rnn-np des Hakalir zum 9. Aw spricht, muß richtig heißen: „über 900 (nicht300) Jahre seit Zerstörung des Tempels.“ uno soHn