Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 9 (25.2.1932)
- Date
- 1932-02-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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25. Februar 1932 Der 3sm l i t Nr. 9 Seite 3 Ei« Nachwort zu den Jerusalemer Gemeindewahlen. Wir haben bereits auf einige wichtige politische Lehren hingewiescn, die sich aus den letzten Mahlen zum Jerusalemer „waad hair li'jehude jeruscholojim" ergeben. Dabei waren wir davon ausgegangen, das; in der Tat 14 OVO Mahlberechtigte vorhanden gewesen seien, von denen 5500, also etwa 40 proz., zur Wahlurne gingen. Aus einer Betrachtung, die der Kol Iisroel den Wahlen widmet, ergibt sich jedoch, das; noch einen Tag vor den Mahlen die kreise des waad leumi die Zahl der für den Maad hair Mahlberechtigten aus 24 000 angegeben haben, eine Ziffer, die auch der Regierung gegenüber von jeher als Mitgliederzahl der waad leumi-Gemeinde in Jerusalem angegeben worden war. Wäre diese Zahl richtig gewesen, so hätte man das beschämende Ergebnis einer Mahlbeteiligung von noch nicht 26 proz. gehabt. Um dieses Ergebnis zu vermeiden, hat man sich nun dazu bequemt, zuzugeste'hen, daß die Zahl der Mitglieder der kneses Israel in Jerusalem in der Tat nicht mehr als 14 000 Personen beträgt, Hält man dieser Ziffer gegenüber, daß von der Jerusalemer Bevölkerung 15 000 Volljährige ausdrücklich A u s t r i t t s e r k l ä r u n g e n aus der Kneses Israel abgegeben haben und daß außerdem 6000 Orthodoxe Austrittserklärungen deshalb nicht abgaben, weil sie v o n v o r n e h e r e i n in die Listen der Kneses Israel nicht ausgenommen worden waren, so würde sich das Verhältnis der Wählerzahl der selbständigen Orthodoxie in Jerusalem gegenüber der KnesesIsrael wie 18 000 zu 14 000 stellen, mit anderen Morten die selbständige Orthodoxie hätte das Recht, sich als absolute Mehrheit der wahlberechtigten jüdischen Bevölkerung Jerusalems zu betrachten. Mir möchten doch einpfehlen, daß diese Ziffer von den politischen Instanzen sowohl der Palästina-Regierung, als auch vom Colonial Office und von der Manöatkommission des Völkerbundes künftig bester gewürdigt werde, als es bisher der Fall zu sein pflegt. Cs schlägt aller Gerechtigkeit ins Gesicht, daß man einer Minderheit die Rechte einer öffentlichen Körperschaft zugesteht, der Mehrheit aber diese Rechte verweigert und sie ihr öffentliches Dasein im.Rahmen einer nicht anerkannten „Eda", d. h. einer Art von Religionsverein fristen muß. Zur Würdigung der Legitimation des Waad hair li'jehude jeruscholojim, also der Jerusalemer Vertretung der Kneses Israel, muß übrigens noch auf die Tatsache hingewiesen werden, daß die Mehrheit der jüdischen Bevölkerung überhaupt, die Gfardim, d i e Wahlen zum Maad hair grundsätzlich boykottiert haben. Gewählt ist je ein Vertreter der persischen und der jemenitischen Gruppe, keiner aber, der die offizielle sfardische Gemeinde vertritt. Die Körperschaft, die sich Jerusalemer Kehillo nennt, setzt sich heute im wesentlichen aus areligiösen und antireligiösen Arbeitervertcetern und aus wirklichkeitsfremden Revisionisten zusammen. And eine solche Körperschaft wagt das Monopol zur Verwaltung der religiösen Anliegen Ieruscholajims für sich in Anspruch zu nehmen und der Orthodoxie das Recht auf Selbständigkeit und Gleichberechtigung zu bestreiten! Entwurf eines neuen preußischen Judengefehes. Das preußische Staatsministerium hat dem Staatsrat den von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die Reuregelung der Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden zugeleitet. Der Entwurf soll, wie es in einer von der Presseabteilung des Staatsministeriums versandten Rotiz heißt, das Recht der Synagogengemeinden in Preußen, das zur Zeit nach 14 verschiedenen Gesetzen in den einzelnen Gebieten geregelt wird, vereinheitlichen und mit den kirchenpolitischen Grundsätzen der Rcichsverfassung in Einklang bringen. Cs handelt sich dabei um eine Ergänzung der lirchenpolitischen Maßnahmen, die der preußischen Gesetzgebung gemäß Artikel 157 Abs. 8 der Reichsverfastung hinsichtlich der Regelung der öffentlichrechtlichen Stellung der Religionsgesellschaften obliegen und die gegenüber den christlichen Kirchen teils staatsgesetzlich, teils vertraglich und im Verwaltungswege auch gegenüber einzelnen kleineren Rcligionsgeseilschaften bereits durchgeführt sind. Wir haben über den verlaus der Vorverhandlungen, welche die Regierung mit den beiden preußischen Landesverbänden über den Gesetzentwurf seit langer Zeit geführt hat, wiederholt berichtet und zuletzt in unserer Rr. 26 vom 12. November 1951 über den Hauptinhalt des Entwurfes insoweit Mitteilungen gemacht, als es angesichts der von der Regierung den Beteiligten auferlcgten Pflicht der Verschwiegenheit möglich war. Es wird richtig sein, mit einer ausführlichen Besprechung des Entwurfes nunmehr zu warten, bis er den Staatsrat passiert hat und veröffentlicht wird. Der Entwurf erfüllt, das muß schon heute gesagt werden, weder die von Seiten des Berliner Landesverbandes geäußerten Münsche, noch trägt er den Gesichtspunkten Rechnung, die in dem vom Halberstädter Verband ausgearbeitcten vorentwurf zur Geltung gekommen waren. Cs ist im wesentlichen ein Rahmengesetz, das geboten wird und das sich auf die knappste Regelung der äußeren Rechtsverhältniste der Synagogengemcinden beschränkt. Wolf Heidenheim, der Mann, der uns beten lehrte. Zu seinem 100. Todestag am 22. Adar 1. Das erste Drittel des 19. Jahrhunderts ist eine Periode schwerer geistiger Kämpfe im deutschen Judentum. Das 18. Jahrhundert ging unter dem großen Ringen zwischen Ghetto und Melt, zwischen der alten Schule und der Aufklärung zu Ende. Die berufenen Sachwalter jener alten Schule zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren, um nur die Exponenten zu nennen: E h a t a m S o f e r in preßburg, Rabbi A k i b a C g e r in Posen, Rabbi Mordechai Ben et in Rikolsburg. ° Die Reform, die um diese Zeit unter Jacobson, Geiger, Holdheim usw. die Beute der Aufklärung Rachmendelssohn'schen Geistes unter Dach zu bringen sucht, hat wahrlich keine großen Gestalten jenen Geiftesriesen von preßburg und Posen entgegenzusetzen. Das muß heute ehrlicherweise jeder Geschichtskundige. unabhängig von eigener Einstellung und Reigung, registrieren. Was bedeutet die ganze Zuntz'sche Missenschaft, — die wir an sich gewiß nicht unterschätzen — gegen die gewaltige Responsenliteratur eines Rabbi Mosche Sofer; was besagt die ganze geistvolle Ideologie eines Abraham Geiger über Aufgabe und Mission des Judentums im vergleich zu einer lakonischen Randbemerkung des Rabbi Äkiba Cger, die Blitzlichter auf die Ouelle unsere Lebens wirft? Orgelspiel, Glockengeläut, Konfirmation in Seesen und in Berlin. Hundcrtstimmiger Thoragesang der Jünger in preßburg und in Posen! Cs ist im jüdischen Liberalismus von heute wenig übrig geblieben von den Mesensbeständen der damaligen Reform, um die man sich so schwere Schlachten lieferte. Die heutigen Liberalen mutet doch die unfruchtbare Rhetorik von damals, zum Teil auch die naive Mistenschaft, sehr anachronistisch an. Man sucht neue Wege, über die eine spätere Generation ganz gewiß genau so verächtlich den Kopf schütteln wird, wie die Heutigen über das naive kindliche Spiel von gestern. Das ist das Los alles Menschlichen. Cs dürfte aber demgegenüber heute im letzten Iudenöorf keinen Rabbiner und keinen Dajan geben, der nicht die Refponscn des Chatam Sofer in seinem Schrank hätte und dieses gewaltige Fragunö Antwortspiel heute nicht als gültig für die halachischc Entscheidung wie am ersten Tage ansähe, keine Ieschiwa, die nicht die Randglossen eines Rabbi Akiba Cger zur Beleuchtung des dunklen Textes benutzt! Das ' ist der Vorzug des ewig Mahren und ewig Bestehen-! den. Maren es so ganz ungleiche Kräfte, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts sich maßen, so war darum der Anprall nichtsdestoweniger heftig. Mo auf der linken Seite die Klinge nicht ausreichte, sollte das viele Geräusch sic ersetzen. Zu Anfang der Aufklärungsperiode, in einer Zeit von Mendelssohn und Raftali Herz Wessely, waren die Grenzen zwischen alt und neu noch nicht so abgesteckt, gab es noch der gemeinsamen Punkte genug, an denen sich die Alten arglos, vielleicht auch ahnungslos, mit dem besseren Teil von der anderen Seite treffen konnten. (Man vergleiche die Korrespondenz zwischen R. Jakob Emden und Moses Mendelssohn.) Zu Ende des 19. und zu Anfang des 20. Jahrhunderts ist zum Teil die reinliche Scheidung so weit durchgeführt, daß man sich ohne Bedenken hie und dort bei sozialer Arbeit, oder in der Abwehr nach außen, treffen kann. In den ersten Jahren ds 19. Jahrhunderts stand man aber im Brennpunkte des Kampfes, gab es keinen weg zwischen rechts und links. Die Jahrzehnte — um an Frankfurt zu exemplifizieren — zwischen Rabbi pinchos (und Rabbi Hirsche!) Horwitz und Samson Raphael Hirsch, also die ganze erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, waren die Zeit der religiösen Verödung, in denen das religiöse Zerstörungswerk mit einer Intensität betrieben wurde, dfe das Häuflein der Treugebliebencn sich scheu in eine Ecke verkriechen ließ, von wo keine Brücke nach der neu entstehenden jüdischen Welt führte. Wenn aber dennoch um diese Zeit ein Mann lebte, der wie ein ruhender Pol in der Entwicklungen Flucht beide Extreme verband, ohne für sich an der Seele Schaden zu nehmen, wenn es um diese Zeit der hochgehenden Wogen Wolf Heiöcnheini gelang, ans der einen Seite mit Salomon Dubno zu verkehren, von Lipmann Zunz und Geiger als „der Mendelssohn des Machsor" und „Schöpfer einer neuen Epoche in der liturgischen Literatur" gerühmt zu werden, sich in den Schriften der D’öokd einen Ehrenplatz zu erobern, und zugleich das volle Vertrauen von Rabbi pinchos H u r w i tz und dessen Sohn, Rabbi Hirsche!, wie Rabbi Mosche T u w j e in Hanau zu besitzen, das Lob eines Chatam Sofer und eines Rabbi A k i b a Cger, den Schutz eines R. Morde ch a i B e n e t sich zu sichern und zu erhalten, so muß doch diese erstaunliche Tatsache in tieferem Boden wurzeln. Dieser tiefere Boden ist das alte Gebet, dessen Kraft vielleicht auch in geheimen Kammern der Seele derer lag, die es in der alten Form nicht mehr beten mochten. Man hat auch andere historische Beweise aus jener Zeit für die suggestive Gewalt des Gebetes auf Menschen, die für ihre Person vielleicht glaubten, zu Ende gebetet zu haben. Iomtow Lipmann Zunz spricht von der Kanzel gegen den alten Ritus; er schafft in seiner Gemeinde die Pijutim ab und schenkt dem Judentum ein Merk, das ihm die s y n a g o g a l e p o e s i e aus der Zeit und der Seele der paitanim erschließt. Mols Heidenheim, der selber in innigster Beziehung zum Gebete steht, (wie hätte er ihm auch sonst so viel aufopfernde Liebe zuwende können?) schenkt uns das korrekteste, schönste, von Fehlern gereinigte Gcbctbucb und erwirbt sich damit zu allernächst den heißen Dank derer, denen das Gebet Kind ihrer Liebe und Inbrunst ist. Die großen Lehrer in Israel wissen, wieviel für die von einem guten, anmutigen und säuberlich gehaltenen Gebettexte abhängt und empfehlen die Rödelheimer Gebetausgaben gern. Die Anderen begrüßen aber das Heidenhcim'schc Bestreben als eine Reuerung an sich, als eine Art Einbruch in das verstaubte alte Bethaus. Und wissen nicht, daß man sich im alten Judentum niemals gegen das Schöne und Geordnete, sofern esVNp.n nnnv gedacht war, gesträubt hatte. Wolf Heidenheim griff mit seinen Ausgaben zu tief in die Volksseele hinein, um von Mißklängen, die auf der Oberfläche lagen, berührt und gestört zu werden. Geburt, Erziehung und Ausbildung wiesen Heidenheim von vornherein zu uns. 1757 in Heidenheim in Württemberg geboren, kommt er in jungen Jahren nach Fürth, wo er zusammen mit Rabbi Mosche Tuwje, dem späteren Hanauer Gaon, und Rabbi Mordechai Benet, Rabbi Iossef Steinhardt und Rabbi Hirsch Ianow zu Füßen sitzt, wie der Fünf-