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Der Israelit · 1932-02-18 · Heft 8 (18.2.1932) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 8 (18.2.1932)
Date
1932-02-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 8 Der Js'raelit 18. Februar 1932 Graf Helldorf freigesprochen. Berlin, 10. Febr. 3m Kurfürstendamm-Prozeß verkündete die Große Strafkammer des Landgerichts III nach zweitägiger Beratung am Dienstag abend das folgende Urteil: Graf Helldorf und fein Mitangeklagter „Stabsleiter" Ernst werden von der Anklage des Landfriedensbruchs freigesprochen und lediglich wegen öffentlicher Beleidigung der Kaufleute Deterding und Simons zu je 100 Mark Geldstrafe, ersatzweise zehn Tagen Gefängnis, verurteilt. — Der Jungstahlhelmführer Brandt wird wegen einfachen Landfriedensbruchs zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen die Angeklagten M e d e und Schubert wird wegen schweren Landfriedensbruchs auf zehn Monate Gefängnis bezw. wegen einfachen Landfriedensbruchs auf sechs Monate Gefängnis erkannt. Weitere 22 Angeklagte wurden unter Aufhebung des Urteils erster Instanz freigesprochen, darunter die beiden Mitinsassen des Helldorf'fchen Wagens, Kühn und Gewehr, und der Sturmbannführer Schulz. Die übrigen siebzehn Angeklagten wurden wegen einfachen Landfriedensbruchs zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Zur Begründung des Urteils führte Landgerichtsdirektor Ohnesorge ungefähr aus: Es besteht kein Zweifel, daß die Menschenmenge, die sich auf dem Kurfürstendamm zusammengerottet hatte, eine schwere Gefahr für den öffentlichen Frieden bildete; es handelte sich um eine Zusammenrottung im Sinne des Strafgesetzes. Die Gefahr war um so größer, als de zusammengerottete Menge eine „getarnte" Zusammenrottung war, da sie durchsetzt war von zahlreichen indifferenten Passanten. Die Zusammenrottung habe einen vorwiegend feindlichen Charakter getragen. Das ergebe sich daraus, daß man überhaupt den Knrfürstendamm gewählt habe, wo zahlreiche jüdische Mitbürger wohnen und ihre Geschäfte unterhalten. Es wurden aus der Menschenmenge schwere Bedrohungen ausgestoßen, und besonders spreche für den feindlichen Charakter der Aktion, daß man den jüdischen Neujahrstag dazu gewählt habe. Eine ganze Reihe von Tatsachen könnte dafür sprechen, daß Graf Helldorf sich sogar der Rädelsführerschaft schuldig gemacht habe. Es fei durchaus möglich, daß er von der Aktion der SA gewußt habe. Dagegen hätte aber eine Reihe von Momenten gesprochen, die dem Gericht so schwerwiegend erschienen, daß es zur Freisprechung gelangte. Helldorf sei, als „Osaf" durch seine Kleidung kenntlich gemacht, in seinem Wagen herumgefahren. Dies spreche dagegen, daß er eine wohlvorbereitete Aktion habe leiten wollen. Er sei von den Ereignissen auf dem Kurfürstendamm selbst überrascht worden und habe die Absicht gehabt, die demonstrierenden SA-Leute herauszuholen. Sein Verhalten erfülle durchaus den objektiven Tatbestand des Landfriedensbruchs. Aber in subjektiver Beziehung sei ihm nicht nachzuweisen, daß er das Bewußtsein und die Vorstellung hatte, durch sein Hinzukommen die Gefahr zu erhöhen. Zum Strafmaß sei im allgemeinen zu sagen, daß mit Rücksicht darauf, daß in letzter Zeit die öffentliche Ruhe und Ordnung häufig mißachtet und gestört worden sei, der Richterspruch aus die Beseitigung einer ernsten Gefahr und die Wahrung der allgemeinen Achtung vor Gesetz und Staatsgewalt hinzielen müsse. Bei der Straffestsetzung sei zu berücksichtigen gewesen, daß bei den Krawallen sehr rohe Gewalttaten begangen wurden. Wenn sie friedliche Bürger, die im Begriff waren, ein religiöses Fest zu feiern, anrempelten und mißhandelten, so zeige das ein erhebliches Maß von mangelndem Taktgefühl. Zu berücksichtigen fei zugunsten der Angeklagten gewesen, daß sie durchweg ganz junge Leute seien, und psychologisch müsse bedacht werden, daß die Jugend in der Zeit schlimmster Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Not es wesentlich schlechter habe als die Erwachsenen. Deshalb habe das Gericht durchweg eine Strafe von 6 Monaten Gefängnis für ausreichend und angemessen erhalten. Gegen das Urteil wird, wie verlautet, die Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Revision einlegen. (Unsere Meinung über den Freispruch haben wir in der Wochenrundschau der jüngsten Nummer ausgesprochen. Die . Red.). Der Haushalsplan der Münchener Kultusgemeinde. München, 8. Febr. Der Haushaltsplan der Münchener Kultusgemeinde sieht für 1932 bei einem Einkommensteuerzuschlag von 12 Proz. einen Steuereingang von Mk. 320.000 vor. 1931 waren es bei 8 Proz. bezw 9 Proz. Mk. 392.000. Da aus dem Vorjahre ein Fehlbetrag von Mk. 62.000 in den neuen Haushalt zu übernehmen waren, mußten auf der Ausgabenfeite an allen Posten Abstriche gemacht werden. Infolgedessen erhält der Verein Ohel Jacob statt Mk. 13.000 nur Mk. 5500, der Verein Talmud Thora statt Mk. 7800 nur Mk. 1500. Dennoch schließt der Etat mit einem Fehlbetrag von Mk. 50.000. Der Haushaltsplan wurde einstimmig angenommen. Für die Wahlen haben sich die Parteien auf eine Einheitsliste geeinigt. Die Woche. Berlin. Die Stadt Berlin hat einer ganzen .Anzahl nichtdeutschen jüdischen Familien mitgeteilt, daß ihnen die bisher gezahlten Wohlfahrtszuwendungen in Zukunft nicht mehr gezahlt werden und daß diese Familien bei weiterer Inanspruchnahme des städtischen Wohlfahrtswesens mit sofortiger Ausweisung bedroht seien. In einer Interpellation der Volkspartei in der Repräsentantenversammlung wird gefragt, was der Gemeindevorstand zu unternehmen gedenkt, um diese Familien zu schützen. — Mit einer kleineren Schändung auf dem jüdischen Friedhof zu G l e i d i n a e n bei Hildesheim erreicht die Zahl der Friedhoksschändunq in den letzten Jahren 113. — Mehrere Teilnehmer an den Universitätskravallen vom 4 .Februar kamen vor den Schnellrichter. Bis jetzt sind sieben nationalistische Studenten zu Gefängnisstrafen bis zu acht Monaten verurteilt worden. Men. Die Wiener Zeitung „Sport-Montag" will willen, daß auf Anfrage der österreichischen Bischöfe beim P a v st dieser das geplante, auf dem Rassenprinzip beruhende Studentenrecht als unvereinbar mit den Grundsätzen der katholischen Kirche erklärt hätte. Amsterdam. Herr B. I. d e L e l e a r wurde zum Direktor des Finanzdevartements der Regierung von Niederländisch-Ostindien ernannt. Er ist der erste Jude, der ein Departement, der Batavia-Reaierung verwaltet. Bukarest. Senator Oberrabbiner Dr. I. Nimerower. eine im Zionismus und in der jüdischen Öffentlichkeit sehr verdiente Versönlichkekt, feiert seinen lechz i g st e n Geburtstag. — Das Städtchen Moinestin wurde fast ganz e i n geäschert. 54 jüdische oder von Juden bewohnte Häuser wurden Ovfer der Flammen. Die armen Menschen hoben kaum das nackte Leben gerettet. Es wird Brandstiftung von judenieindlicher Seite angenommen. Sofia. Eine jüdische Abordnung überreichte dem bulgarischen Königspaare mm Anlaß seiner Vermählung eine herrliche M e n o r a h , die im Jerusalemer „Bezalel" nach Entwurf von Professor Boris Schatz angefertiat wurde. Es ist ein Kunstwerk ganz eigener Art. Der Empfang der Abordnung im königlichen Paläste war sehr herzlich. Konstanttnopel. Zweihundert jüdische Familien aus Version mit insgesamt 600 Seelen sind infolge der politischen Verfolgungen aus Persien geflüchtet und beabsichtigen, sich über Konstantinopel nach Palästina zu begeben. Die jüdischen Organisationen in Konstantinovel bemühen sich, die Einreise für sie zu bewirken. Charbin. Die Stadt liegt seit Wochen unter Feuer der Geschütze von japanischer wie chinesischer Seite, das täglich viele Opfer fordert. Wenn auch keine jüdischen Toten bis jetzt zu beklagen sind, so ist die jüdische Gemeinde dadurch in größte Verlegenheit geraten, daß ihr Friedhof draußen in der Feuerzone liegt. Bestattungen können nur in größter Eile und unter schweren Gefahren in den spärlichen Kampfpausen vorgenommen werden, und es sammeln sich zuweilen Dutzende von Leichen an. Polen. Das amerikanisch-jüdische Komitee und die Agudas Iisroel. Warschau, 9. Febr. Zu welch fragwürdigen Mitteln die zionistischen Gegner in ihrem leidenschaftlichen Kampfe gegen die Orthodoxie häufig genug zu greifen wagen, zeigt die jetzt bekannt werdende Tatsache, daß der Sekretär des amerikanischen jüdischen Komitees, Mr. Waldmann, der im vorigen Sommer im Aufttage seiner Körperschaft in Polen weilte, der polnischen Regierung ein Memorandum über die Lage und die Wünsche der polnischen Bevölkerung überreichte und dabei Beschwerde darüber führte, daß sich die Regierung unter parteiischer Bevorzugung der „kleinen Gruppe Agudas Iisroel" in die jüdischen Gemeindeoerhältnisse einmische. Die polnische Agudas Iisroel hat, als diese taktlose Intervention bekannt wurde, ein ausführliches Schreiben an das amerikanisch-jüdsche Komitee und an seinen Präsidenten, Prof. Cyrus Adler, gerichtet, das wir des allgemeinen Jnterepes halber im folgenden im Wortlaut wiedergeben: Warschau, 7. Jan. An das amerikanisch-jüdische Komitee in Newyork. „In den polnischen jüdischen Zeitungen vom 24. Dezember erschien ein Bericht der ITA. über ein Referat, das in der letzten Plenarsitzung des jüdisch-amerikanischen Kongresses über die Lage der polnischen Juden erstattet worden ist. In diesem Berichte heißt es u. a., daß gelegentlich des Besuches Ihres Sekretärs, Herrn Waldmann, in Polen im Juli ds. Js. er der polnischen Regierung einen Bericht über die Forderungen der jüdischen Bevölkerung erstattete. Dieser Bericht enthält 10 Punkte und Punkt 9 lautet wie folgt: „Die Einmischung der Regierung in Angelegenheiten der jüdischen Gemeinschaft ist darauf zurückzuführen, daß der kleinen orthodoxen Gruppe Agudas Iisroel Macht gegeben und alle anderen Gruppen ausgeschlossen wurden." Dieser Punkt wird erwähnt sogar vor der ernsten Frage der Zwangssonntagsruhe. Die Zwangssonntagsruhe wird nachher erwähnt als Punkt 10. Wir wollen die taktische Seite der Frage nicht berühren, ob es wirklich Ihr gefch, Komitee, das die jüdische Lage in Polen bessern will, mehr interessiert die Größe oder Kleinheit der Organisation Agudas Iisroel abzumessen, oder die Zwangssonntagsruhe zu mildern. Vielmehr liegt uns an der Feststellung folgender Punkte: 1. Ihr Sekretär, Herr Waldmann, hat es während seines Besuches in Polen nicht für notwendig gehalten, sich mit unserer Organisation, die heute eine der größten und im politischen Leben am meisten im Vordergrund stehenden Organisationen ist, zu verständigen; es hielt es nicht einmal für nötig, mit unseren parlamentarischen Vertretern zu sprechen, so daß sein ganzes Jnformationsmaterial im höchsten Grade einseitig und parteiisch blieb. 2. Die Wahlen zu den jüdischen Gemeinden, die im letzten Sommer stattfanden, waren vollkommen frei ohne irgend welche Einmischung der Regierung. Der § 20 des Gemeindegesetzes, der nachher so berühmt wurde, wurde in 95 Proz. der Fälle nicht angewandt, nicht einmal gegen die ausgesprochenen Feinde der Religion und wenn es der orthodoxen Organisation Agudas Iisroel gelang, 60 Proz. der Mandate im allgemeinen und die Vorherrschaft in der Gemeindeverwaltung von Warschau und Lodz zu erlangen, so rührt dies ausschließlich daher, daß die jüdische Bevölkerung eben in ihrer Mehrheit religiös ist und den Wunsch hat, in die Gemeinden, die für das Volk vor allem religiöse Institutionen sind, religiöse Vertreter zu entsenden. Auf alle Fälle ist dieser Wahlerfolg nicht gerade ein Zeichen der „Kleinheit" unserre Organisation und daß die Einmischung der Regierung die Gemeinden der Orthodoxie ausgeliefert habe, ist eine phantastische Erfindung, die in den Köpfen zionstischer Schreiber ihren Ursprung hat. Es ist im Gegenteil wohl bekannt, daß diejenige Seite, von der Mr. Waldmann feine Informationen bezog, sich stark um die Intervention der Regierung bemühte, um bei den Wahlen in den Gemeinden Warschau und Lodz der Orthodoxie Schaden zuzufügen. 3. Keine jüdische Gruppe wird in Polen von der Verwaltung der jüdischen Gemeinden'ausgeschlossen. Das ist am besten in Warschau und Lodz, wie in fast allen anderen großen Städten ersichtlich, wo die. Mehrheit der Gemeindeverteter aus Agudisten, aus Handwerkern, Nationalisten und anderen kleinen Gruppen besteht und auch wo die Zionisten - in der Minderheit und in Opposition sich befinden, arbeiten sie in den Gemeinden mit. In vielen anderen Gemeinden haben die Zionisten eine Mehrheit und die Vertreter der anderen Gruppen sind ick der Minderheit, so daß die Behauptung, alle anderen Parteien seien von der Macht in den Gemeinden ausgeschlossen, eine lächerliche Erfindung darstellt, ebenso lächerlich wie das Märchen, daß man vorher, als die Agudas Iisroel in der Minderheit sich befand, erzählte, sie habe keinen Einfluß in der Gemeinde. Das sind die wahren Tatsachen, die jeder aufrichtige und gewissenhafte Jude in Polen bestätigen kann, und

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