Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 7 (11.2.1932)
- Date
- 1932-02-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Rufende Stimmen. Raum jemals gab es in der tausendjährigen Geschichte des Judentums eine Zeit, in der der Kampf um die Heitighallung des Sabbats so hart und schwer erschien, als es heute in Westeuropa für das Häuflein der Gesetzestrcuen der Fall ist. Heute, da eine Wirtschaftskrise von unerhörter Schwere' und beispielloser Ausdehnung gleich einem Sturmwind durch Europa fegt, festgefügte Eristenzen vernichtet, alt ererbten Reich.um wie neuerworbenen Besitz wie Schnee hinwegschmilzt, heute sich den Lurus eines besonderen Ruhetages gönnen zu wollen, inmitten eines Heeres von Arbeitslosen, das in Deutschland 5 Millionen umfaßt, mag Außenstehenden als unverständlich erscheinen. In die'er Zeit, da auch unter den treuesten Vekennern des Sabbats die bange Frage aufgeworfen wird: „Wie lange noch?", wird uns ein Buch in die Hand gelegt*), dessen Autor zu den hervorragendsten Persönlichkeiten des deutschen Episkova'es gehört. Kardinal Faulhaber, z. Zt. Erzbischof in München, ist in der Oesfentlichkcit vor allem aus seine: rastlosen Tütrgkeit aus kirchlichem wie kirchlich-politischem Gebiete bekannt. Das hier vorliegende Werk des Kirchenfürsten umfaßt Hirtenbriefe, Predigten und Reden aus den Jahren 1919 bis 1931. Die meisten von ihnen, betreffen interne Fragen der katholischen Ki che, s Heiden also für unsere Betrachtung aus. Einzelne Ka>:i el aber, insbesondere in dem Abschnitt „Fragen der sittlichen Ordnung" können auf unser volles, ungeteiltes Interesse rechnen. Wir denken hier vor allem an das Kapitel „Die Zehn Gebote im- Volks- und Völkerleben". In der Einleitung zu diesem Absch.it heißt es: „Die Gesetzbücher der Völker wurden im Laufe der Zeit immer wieder umgearbeitet oder ergänzt. oder ganz außer Kraft grsetz. Ihre Hrrrlichsleit war wie die Blume des Feldes (Jes. 49, 6) und wie die Schrift im Schnee. Es gibt aber eia Gesetzbuch, daß die Herrlichkeit des Herrn offenbart (J:s. 49, 5) vom Finger G'ttes in Stein geschrieben (Er. 31, 13), eine unwandelbare Verfassung jeder sittlichen Lebensordnung, im Laufe der Jahrtausende nicht umgearbcitet und heute noch gültig. Ich meiner das kleine Gesehbuch der Zehn Gebote G'ttes (Er. 29 1^17). (Deut.- '5, >21). Es sind nur zehn Gebote an den Fingern abzuzählen, während das alte babyloni'che Gesetzbuch mehr als zweihundert. das neue bürgerlche Gesetzbuch dse Deutschen Reiches mehr als zweitausend Paragraphen enthält. Und doch ist das Gesetzbüchlcia mit den nur zehn Paragraphen der Prüfstein für s den sittlichen Wert und die rechtliche Gültigkeit aller Staatsgesetze und aller Rechtsurkunden. a'ler Bert äge pnd aller Versagungen. Wo immer ein menschliches Ges.'tz mit einem der Zehn Gebote G'tles im Widerspruch steht, hat es für unser Gewissen keine verpflichtende Kraft, weil man G'tt mehr gehorchen muß als den Men'chen. (Apg. 5, 23) weil also G'ttesrccht-l Menschenrecht bricht. Jedes Schul.ind kennt die Zehn Gebote, das Abc der. kindlich, einfachen religiösen Unterweisung. Und doch sind , diese zehn Gedanken G'ttes von unendlicher Tiefe und Höhe.. Auch die größten G'ttesgelehr'en können sie nicht bis auf den tiefsten Grund erforschen, auch die größten Heiligen können srr nicht in den höchsten Zielen erreichen. Unsere Ausgabe ist es, die Zehn Gebote G'ttec« nach der Zählung und dem Wortlaut des Katechismus inaner wieder zu überdenken und zwar als Sittenspiegel des. völkischen Eemri .schastslebens und als Heilquelle der staatllchen Wohlfart. Wir sehen di: virlgerühmte Kultur der. neuzeitlichen- Staaten wanken und schwanken wie eine Burg im Erdbeben und möchten wenigstens den Felsenboden zeigen, aus dem di: Woh'fahrt der Völker , fest geg ündet werden könnte. Kulturge'ch'ch lih raaen diese wie in Stein gemeißelten Süße des mosaischen Gesetzes, oas *) Kardinal Faulhaber, „Rufende Stimmen in der Wüste der Gegenwart". Verlag Herder ru Eo., Freiburg i. B. Geb. Mk. 7.30. unter Blitz und Donner vom Berge Sinai verkündigt wurde, bergeshoch über alles hinaus/ was die Kultur der alten Völker auch nach den neuen Ausgrabungen an rechtlichen und sittlichen Urkunden aufzuwetzeu hat." Von dem Sabbat selbst wirb dort gesagt: „Ein wahrer G'Uessegen für das Gemei.'.schaftKeben eines Volkes ist das 3. Gebot: „Gedenke, daß Du den Sabbat heiligest". „Sechs Tage sollst Du arbeiten, am siebten Tage aber ist Rahetag, Tag des Herrn, deines G'tles. Au diesem fällst Da keine Arbeit verrichten, weder Du, noch dein Sohn noch deine Tochter noch dein Knecht noch dci:e Magd" (Tr. 29, 10). Fachmänner der Vo kswirtschast und öffentlichen G.s mdheitspslege haben die tiefe so ia'e Wr'sh.it di s:s Ruhegebotes bewundert. Rach diesem E'.teswort hal also jeder Mensch, auch der Reiche, die Pflicht zu arbeiten. Andrerseits haben auch Knecht und Magd Angestellte und Lohnarbeiter, ein Recht auf den Ruhetag. Im deutschen Volke, wo die- Arbeit vielfach überspannt wird und die Menschen vor lauter Arbeits- Hetze Seelenleben und Fami iuileben vertümnern lasen, ist das 3. Gebot im besondern Sinne ein Segen des Volkes. Weiterhi t soll der Rnhrtag als „Tag des Herrn, deines E'Ues" durch den G'tlesdienst dieses Tages in das Werktagsgctriebe einen St.ahl des ewigen Lichtes und Lebens leiten, und zum gemeinsamen G'ttesdienst Reich und Arm. Oberschicht und Unterschicht des Volkes im G'.tcshaus versammeln." Aus dem sonstigen Inhalt seien noch hervorgehoben die Ausführungen über die Frage der L e i ch e n Verbrennung. Hier wi.'d wir nach den Anschauungen der katholischen Ki.ch: nicht anders zu erwarten, gegen die Leicheuverbrennung als heiöni ch: Sitte in enlschiesenster Weise Stellung genommen. Wird doch der bloße Beitritt zu einem Feuerbestattungsrerein als schwere Sünde betrachtet. In einem der letzten Kapitel „Vom Frieden auf Erden" wird, wie nicht anders zu erwarten, ans unsere Propheten hingewiesen. Von I sajas werden die bezgl. Verse aus Kapitel 2 und 11 in vollem Umfange angeführt. Daun heißt es: Der Prophet sagt: „Am Ende der Tage". Der Wrltsriede kommt also nicht heute und nicht morgen. Er kommt erst dann, . wenn das Reich E'ctes seine Tage vollendet. Er kommt erst am Silvesterabend der Weltgesch'chte. i Der Friede will alle Völker umfassen, jene, die am bäbylo: i chen Turm sich entzweiten,! und jene, die soäter in die, Geschichte eintraten. .Sig sind: verschiedene Straßen, gezogen, haben verschiedene, G'tter angsbetet und sie werden sich alle - am, Brrgedes Herrn zvsammenfinden. und wie aus einem Munde den Namen des Herrn anrufen." Mit diesem Ausblick können wir dem hohen Kicchenfürsten unsere volle Uebereinstimmung bekunden. M. L. England und Palästina. Wenn auch zuzugeben ist, daß das briti'ch: Imperium im Moment mit aktuelleren Sorgen und Schwierigkeiten zu rechnen hat, als mit jenen delikaten Fragen, die den Vorderen O.ient. angehen, so wird immerhin die Auseinandersetzung über di: Stellung Palästinas sowohl von völkerrechtlichen, als auch obend-ein von tagespotitischen, Gesichtspuiikten aus cinen gewissen Mittelpunkt in der Debatte bilden. Auch in der jüoi chm. So ist di: Literatur über das palästinensische Mandatsgebiet angeschwollen. Reben dem grundlegenden Werk von Ernst Marcus („Palästina, ein werdender Staat", Heft 16 der. Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völlerrecht, er'chienen 1823 im llnioer'iiätsoerlag von Robert Noske, Leipzig) ist aber ganz besonders wertvoll, die eingehende Abhandlung von I o s e f, E o h n: „England u n d. P a - lastina", die in diesem Jahre als achtes Beiheft zur Zeitschrift für Gropolilik vom Kurt Vowinck I-V:rlag, Berlin-Grunewald, herausgebracht worden ist. Das Buch (327 Seiten) ist unbestritten der inte'e'santeste Briirag zum Thema der englischen Empire-Politik. In drei großen Teilen wird sehr objektiv und an Hand zahlreicher, wichtiger Quellenangaben ei.:e Schillerung der Voraussttz.mgcu die Palästina i.i den Rahmen der britischen Orientpo'.i ü gespannt haben, der Verwiklichuug uno der Wirklichkeit gegeben. Den englischen Staatsmännern wird natürlich nicht der bekannte „Sinn" für Rmlpoli u und britische I itercssenarbcit abgesprocheu: viellciht hätte das sogar noch etwas prägnanter gesagt werden sollen. Doch versucht anders.its der Verfasser die Beziehungen Englands zur J>ee Palästina auch mit dem Puritanismus in Einklang zu bringen. Unentbehrlich wird jedoch das Buch Josef Cohns erst durch dir Fülle der sachlichen Anmerkungen und Oucllenaugaben, dir fast di: Hälfte des Werkes kn Anspruch nimmt. In di:s:m Teil hat Josef Cohn wahrhaft gründliche wifsriischastliä'e Arbeit geleistet; selbst dann, wenn nicht jeder cilzeliw Hinweis haargenau „stimmen" sollte. Der jüo'she Mensch, u.r — ob pro oder contra —■ das Palästiaaproblem ernsthaft studieren will, findet in der Abhandlung von Josef Cohn ein Standardwert. I. Raphael. Dücherbesprechungen. Lebenserinnerungcn cines Rechtsanwalts. Von Dr. Mar . Hachenburg. Düsseldorf. Reue B r ü d e Verlag G. m. b. H. Erlebtes — Erstrebtes — Erreichtes — Erinnerungen. Don Franz O p p e n h e im er. Berlin 1931. Welt-Verlag. Die Bücher zweier Deut'chjudeu. Freilich mehr Deutsche als Juden. In die deutsä): Kultur wurden Beide sehr früh eingcführt. Vor altem dank der Erziehung der Mutter, über die Beide des höchsten Lobes voll sind, und die auch auf die gesamte Charakterbildung der beidew Männer einen entfch.irenden Ei.fluß ausgeübt hat. Wir finden .dies häufig, daß gerade bedeutende Mütter — mehr als Väter — die. ganze Lebensrichtungdes bedeutenden Sohnes bestimmt haben. i Wie aber steht es mit dem Judentum? Vom jüdisch, religiösen Standpunkte kann hier k:i)er nur gesagt werden, daß Beidekonfessionell völlig neutral sind. Das' Reue -Testament und die christlich: Lehre stehen ihnem nach ihrer Bekundung mindestens. ebenso nahe wie das Judentum. Den ihnen wiederholt uahegetegteu Gedankens die Taufe.zu nehmen,'lehnen beide in erster Linie im>' Hinblick auf den Anlisemitismus ab, demgegenüber einsolcher . Schritt leicht salsh verstanden werden könnte. Ein gewi'ser Nüanc:nun!er''chi:d im Mo'io mag gemäß dem Folgenden zwi'chen Briren bestehen. - Hachenburg weiß offenbar, abqe'ehen von einem kurzen Rückblick auf seine jüdischen Vorfahren, vom Judentum überhaupt nichts, und crst eb^, selbst ganz Den-scherf die völlige A'simila reu der deutschen Jndenheit. Gegenüber dem Antisemitismus, mit dem er si.h, ebenso wie Oppenheimer, ci igermaßen ausführlich auseinandersetzt, tröstet er sich mit der sicheren Erwartung, daß sich die Angleichung des jüti'chen Fremdkörpers sh'.ießlich, wenn auch „langsam und unter Kämpfen und Krämpfen", so doch unaufhaltsam vollziehen werde. „Wäre dirse Erkenntnis nicht, so wüßte ich nicht, wie ein in deutscher Sprache und Kultur ausgewachsener Jude das Däfern ertragen könnte." . Ovvenheimer ist, wie bemerkt, in religiöser Hinsicht nicht jüdischer, obwohl sein Vater jüdischer Prediger, nämlich an der -Berliner Sonntagsgemeinde, war. Darüber hinaus hat auch er schon als Fünfzehnjähriger, als „wir erkennen mußten, daß uns all unser ehrliches Deutschsein nicht gegen den Schmutz schütze — — —" in einem Gedicht die Manen seiner deutschen Ahnen beschworen. Immerhin besitzt er doch, was sich für ihn. wobl schon in sstner Eigenschaft als Soialoae ergab, mehr jüdi'ches „Stammerbewuß^f ii". Wie er selbst betont, hat letzteres Platz neben seinem deutschen Volks- und Kultur-