Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1932)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1. Januar 1932 Der Israelit Nr. 1 Seite 5 . hörs machen, wenn sie nicht das eigene Gewissen knebeln, um fremde zu salvieren. Der Hamburger Raw ist w'x und usw* jedes in hoher Form. Aus diesem vin fließt seine Autorität, er begründet und sichert sie. Mit dieser Autorität ausgestattet, steht er auf seiner Warte, hütet und mehr er das ihm anvertraute kostbare Gut der mm in einer durch mancherlei Wirrungen zerklüfteten Gemeinde, in unserer Gefahren aller Art bergenden Zeit. Mit weitsichtigem Auge, das oft Entwicklungen vieler Jahre vorhersah, mit feinhörigem Ohr, in sorgsamer Vorsicht, mit einer an den Erfahrungen über dreißigjähriger Rabbinatsführung geklärten Einsicht, völlig frei von Rücksicht auf Menschengunst, so waltet er seines Amtes, das ihm nicht Herrschaft, sondern Dienst, Dienst am Heiligen ist. Er steht auf der Warte, von einem ungeheuren Verantwortungsgefühl beseelt. Dies Verantwortungsbewußtsein ließ ihn — gewiß gegen seine eigene ihn in die naVn weisende Neigung — in die weitere Öffentlichkeit treten: im Rabbinischen Rat der Agudas Jisroel, als Vorsitzender ihrer deutschen Landesorganisation und des deutschen Keren Hatorah — überall wirkt und wacht er, unbeeinslußbar von rechts und links, im Sinne der ihm heiligen Prinzipien. Nun, da sein siebentes Lebensjahrzehnt beginnt, wünschen wir innig, daß dieses vom Hellen Licht des Sabbats bestrahlt sei, daß er in Gesundheit und Körperkraft seinen Angehörigen, seiner -Gemeinde, der orthodoxen Gesamtheit noch lange erhalten bleibe, daß er uns und unfern Kindern nw anwyi nxa "w voranleuchte als Haupt und Führer, als Meister der Lehre und als Fackel der Wahrheit. Und so grüßen wir ihn an der Schwelle eines neuen Lebensabschnittes, wie einst die Magd den Mabbi Abbohü: xrxia n'nvixi snrai rrojn xm “pna *pa minn- Wolf S. Jacobson-Hamburg. Die Wahlen im Hamburgischen Synagogenverband. Von Rechtsanwalt Dr. John Jacobsohn in Hamburg. (Schluß.) 3. Auf dasselbe würde auch das unbeschränkte Vetorecht der Körperschaften „Deutsch-Israelitische 'Gemeinde" gegenüber Satzungsänderungen im 'Synagogenverband herauslaufen. Es ist ein unergründliches Rätsel, wie man die Suprematie 'des Religionsgesetzes aufrecht erhalten will, wenn eine Körperschaft, die die Geltung dieses Gesetzes und die Autorität des xnnxi xn» ausdrück- 11 ch f ü r sich ablehnt, und die überdies i n ihrer Mehrheit aus Reformern best e h t , ein unbeschränktes Vetorecht gegenüber allen Satzungsbestimmungen einräumen will. Auch gegen die Forderung der Mittelpartei wären schwere Bedenken zu erheben, denn selbst, wenn der religiöse Charakter des Verbandes durch die Beschränkung des Vetorechts garantiert wäre, so hat eine große Kehillo, wie der Synagogenuerband doch auch ganz schwerwiegende Interessen anderer Art zu wahren, deren Verletzung noch nicht unbedingt gegen den jh verstößt. 4. Die Forderung einer Beschränkung der Aufgaben des Synagogenverbandes endlich hätte Diesen zu einem bloßen Betverein machen müssen und ihn mit Leichtigkeit seines Charakters als mbnp entkleidet, während die sogenannte Gemeinde automatisch von einem Wohlfahrtsverband zu einer wirklichen Gemeinde geworden rväre. Das braucht aber dieser Wohlfahrtsverband, der immer noch zu Unrecht ein nur Religionsgesellschaften zustehendes Steuerrecht ausübt, um dieses unrechtmäßige Steuerrecht gegenüber neuerdings erhobenen Angriffen wahren zu können. 5. So zeigt diese Vergleichung der Programme, daß es der. Gemeindepartei tatsächlich auf einen radikalen Umsturz ankommt. Die Woche. Berlin. Im Prozeß Helldors sind aus An*aß des Weihnacht-festes sämtliche Angeklagten bis auf zwei aus der Hast entlassen worden. Wir sind damit einverstanden, daß das Gericht aus Anlaß des Festes Milde gegen diejenigen walten läßt, die das jüdische Neujahrsfest auf so grausame Weise gestört hatten. Königsberg i. Pr. Zwei Nationalsozialisten überfielen in der Dunkelheit einen jüdischen Handlungsgehilfen und versetzten ihm mit einem gefährlichen Gegenstand, einen schweren Hieb auf den Kopf. Der Ueberfa^lcne erhielt eine stark blutende Wunde und muhte sich in ärztliche Behandlung begeben. Dir Täter konnten zwar entkommen, jedoch ist der eine a*s ein Nationalist erkannt worden, gegen den St afan'rag wegen Körperverletzung gestellt worden ist. Amsterdam. Königin W i l h e I m i n e von Holland hat aus Anlaß des Weihnacht-festes eine Ansvrache an das holländische Volk durch den Rundfunk für Freitag abend angesagt. Als sie aber darauf aufmerlsam gemacht wurde, daß zu die'er Stunde 'der jü ische Caöbct'-G'ttes'eie'st stattsindet und zahlreiche Juden nicht mehr Gelegenheit haben werden, sie zu hören, verlegte sie ihre Ansprache auf frührere Stunde, damit auch die jüdischen Bürger sie hören können. — Der Magi'krat der Stadt Amsterdam hat beschlo'sen, in einer Volksschule km alten Amsterdamer Ghetto eine rituelle jüdische Volksküche einzurick/en und jüdischen Bedürftigen eine warme Mahlzeit zum Preise von 5 holländischen Cents (3 Pfennigen) auszufo^gen. Nom. Im Zusammenhang mit der Einsturzkatastrophe in der vatikan'schen Bibliothek. bei welcher mehr als 20.000 Bücher und Mannskrirtr vernichtet worden sind, teilte der Chefbibb'o^e'ar des Papstes mit, daß die in der Vatikan - Bibliothek enthal'enen etwa 2000 anherordent ich wertvollen jüdische Manuskripte von der Katastrophe nicht betroffen wor den sind. Der im speziellen Aust ag des Papstes vom jüdischen Gelehrten Prof. Frekmann, Direktor der S'adtbiöliochek in Frankfurt a. F.. angelegte Katalog der in der Vatikanbibliothek enthaltenen jüdischen Manuskripte ist bereits fertiggestellt. — In der feier'ichen Jnauquralsitzung der Pärst'ichen Wissenschaftlichm Akademie überreichte Paust Pius Xl. persönlich dem jungen jüdischen Gelehrten Prof. Enriquez von der Universi ät Pa^ua d-n diesjährigen. Preis der Maden-ie für fein Werk über die Mendel'jchen Theorien. Der Paust hielt an den Gelehrten eine kurze Ansprache, in der er sein w'ssenschal'ichcs Werk rühmte. Budapest. Die unpanschen jiNi'chen Frontkämpfer, Kriegsinvalidcn und Kriegsgedieuten haben sich in Anschluß an den nngai'chen Glaubenssch 'tzverband dcs Onei'e (Jüdischer Kulturverband) als besondere Se'tien konstituiert. Einer der Hauptzwecke der Abteilung der Krie"sgedienten ist die Zusammenstellung des vom Gesichtspunkte der gesamten ungarischen Judeuhit hochwichtigen Un a isch- Jüdi'ch n Kriegsgenenten-Katarers, der di; autben ishen Personal- und K iegsraten sämtlicher Kriegsgedienten enthalten wird. Bukarest. Nach mehrwöchigen inne!"partcil'chen Verhandlungen. di: soeben zum Abschluß gekommen sind, hat der Präsident der Jüdischen Neichspa t i Rumäniens, Abg. Dr. Theodor Fischer auf s in Mandat zugunsten des ehemaligen Deputierten Adv. Michael Land.au verzichtet. Der Jüdische Parlamentelub in Rumämen setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Dr. Mar Diamant und Dr. Manfred R si'er (Bukowina), Dr. Josef Fischer (Ta'ssylvanien), Adv. Michael Landau (Beßarabien) und Dr. Samuel Singer (Altes Könizreich). — König G a -- rol II. von Rumänien hat anläß'ich des Weih-! nachtsfestes der Jüdischen Gemeinde Bukarest 10.000 Lei für die Wohlfahrtsinstitu'ionen der Gemeinde überwlesen. Die Spende war von einem im Aufträge des Königs von Hofmcr schall J'iescu an die Gemeinde gerichteten Schrei een begleitet. — Ministerpräsident Jorg a, bewilligte die Legalisierung der Statuten der Gemeinde Bu - karest und mehrerer anderer großen Gemeinden Rumäniens. Ferner erfüllte er die Forderungen betreffend die Regelung der Erzeugung und des Vertriebs von Mazzoth durch die jüdischen Gemeinden. Zigarren AQ Zeil Wolf Tel. Hama 27930 Sie will das sogenannte Hamburger System von Grund auf ändern. Ihr steht, wie einer ihrer Kandidaten erpressis v^rbis erklärt hat, ein Statut über dem Religionsgesetz. Die Mittelpartei erklärte in ihren Wahlrufen, sie wolle den Status quo wahren. Ist dies zwar nur bedingt richtig, so steht doch jedenfalls fest, daß sie dem Wohjfahrtsverband „Deutsch-Israelitische Gemeinde" keineswegs dazu verholfen hätte, unter Vergewaltigung des Synagogönverbandes zu einer Gemeinde zu werden. Da aber letztere seit Jahren das Ziel der sogenannten „gemäßigten Orthodoxie" ist, (bei einem Programm wie dem vorstehend skizzierten, ist ihre Orthodoxie schon recht stark gemäßigt) wollte diese von vornherein kein Kompromiß. , lv. Der Wahlkampf war kurz, aber heftig. Die Gemeindepartei insbesondere hat, sicherem Vernehmen nach, etwa 150 Personen als Mitglieder des Synagogenverbandes angemeldet' und den Mindestbeitrag für denselben bezahlt. Rur so tonnte die Gemeindeliste mit rund 425 gegen 575 Stimmen siegen. Diese 150 Mitglieder decken sich mit der erzielten Majorität. Ist es nicht geradezu ungeheuerlich, daß Personen, die der Kehillo so fern st e h e n , daß sie noch nicht einmal die religionsgesetzlich vorges ch r i e b e n e Mitgliedschaft besitzen, die nur ad hoc von Interessenten eingekauft wurden und' die natürlich hinterher nicht die a l l e r m i n - de sie Konsequenz aus ihrer „Mitgliedschaft" ziehen, den Ausschlag geben, bei der Entscheidung über das Wohl und Wehe einer großen Kehillo? Ueberdies konnte selbstverständlich bei der überstürzten Eile, mit der diese Aufnahmen vollzogen wurden, überhaupt nicht geprüft werden, ob diese Mitglieder den religionsgesetzlichen Anforderungen, die das Statut für die Mitgliedschaft aufstellt, entsprechen. Mit derartigen Leuten also will man die Orthodoxie entrechten und vollends vergewaltigen. Es ist aber nicht anders möglich, denn in der eigentlichen Orthodoxie finden die Bestrebungen der Gemeindepartei wenig Widerhall. So ist es auch nicht uninteressant, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß von den fünf Kandidaten der Gemeindepartei gerade ein Einziger Hainburger ist. Das ist ein gutes Zeugnis für das gesunde Empfinden der bodenständigen Judenheit, die von künstlichen Streitigkeiten, wie sie durch das Verhalten der heutigen Mehrheit provoziert werden müssen, nichts wissen will. V. " - > 1. Die Orthodoxie ist vor den schweren Entschluß gestellt, was sie nunmehr tun soll. Tatsächlich besteht die Vorherrschaft der Gemeinde nur solange, als die Orthodoxie dieselbe duldet. Nach dem Statut von 1927 sind nur diejenigen Mitglieder wahlberechtigt, die dem Verband mindestens 1 Jahr angehören. All diese neu eingekauften Mitglieder haben also zu Unrecht gewählt. Ihre Stimmen sind in Wirklichkeit ungültig. Damit halten sich aber schon beide Varteien die Wage. Weiter ist aber verbürgt, daß auch außerdem eine Reihe von Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, indem beispielsweise Mitglieder gewählt haben, die m i n d e r j ä h - r i g sind und solche, die a n d e r n K u l t u s verbänden a n g e h ö r e n und denen' sä m tl i ch kein W a'h l r e ch t zu st e h t, ganz zu schweigen von der ausdrücklichen Wahlbeeinflussung, über die ebenfalls glaubhaft berichtet wird. 2. An sich wäre es also rechtlich durchaus möglich, die Wahl durch Klage bei den Gerichten anzufechten. Bei der geschilderten Sachlage b e -