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Der Israelit · 1932-01-01 · Heft 1 (1.1.1932) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 1 (1.1.1932)
Date
1932-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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1. Januar 1932 Der Israelit Nr. 1 Seite 3 von einem S. A.-Mann lebensgefährlich verletzt wurde, häufen sich mit jedem Tage mehr. Drei- Zehnjährige Knaben und siebzigjährige Frauen werden in dieser Gegend von zehn nationalsozialistischen Helden mit vereinter Kraft angegriffen. Volksschuljungen aus der Hitlerjugendgarde halten in später Stunde auf der Straße Nachtübungen ab. Brüning spricht im Rundfunk zu seinem Volke und vor ausländischen Journalisten an die Welt. Hitler tut das Gleiche. Im Ringen dieser beiden Mächte spielt sich die Tragödie Deutschlands, ja der Welt, vor unseren Augen ab. Wie wird das Drama enden, wer wird siegen? Wenn im Auslande auf der einen Seite sich solche Nervosität wegen des Anwachsens des Nationalsozialismus in Deutschland bemerkbar macht, so sollten doch die Regierungen, die über die Moral und die Geschicke ihrer Völker zu wachen haben, auf der anderen Seite verhüten, daß diese Pest über die Grenzen ihrer Länder kommt und ßch in den Häusern der Bürger und den Herzen der Jugend festsetzt. Die Absperrung gegen diese Seuche wäre weit wichtiger, als alle Zollgrenzen, mit denen sich die Völker heute gegenseitig das Brot aus dem Munde reißen. Der Nationalsozialistischen Internationale muß eine Internationale des r e i n e n G e i st e s und guten Willens, der geläuterten Menschlichkeit entgegenarbeiten, und der Welt könnte dann vielleicht auch politisch und wirtschaftlich geholfen sein. S. R. Hirsch und die religiöse Oberbehörde. Zur Iahrzest am 27. Teweth. Im neuesten Hefte der vom Philo-Verlag herausgegebenen „Zeitschrift für d i e G e s ch i ch t e d e r I u d e n i n D e u t s ch la n d" veröffentlicht A. E ck st e i n in Bamberg zwei bisher unbekannte Gutachten von Dr. Meyer Feuchtwang und Samson Raphael Hirsch über die ihnen im Jahre 1861 vom bayerischen Kultusministerium vorgslegte Frage, ob es „nach den Grundsätzen der mosaischen Religion zulässig sei, für die Religionsangelegenheiten der Israeliten eine Oberbehörde von Staatswegen einzurichten." Das Gutachten Rabbiner Hirfchs ZU dieser Frage, das vom 7. Februar 1862 datiert ist und sich in den Akten des bayerischen Staatsministeriums befindet, geben wir im folgenden seines allgemeinen Interesses wegen im Wortlaute wieder: „Ew. Excellenz haben mich vermittelst verehrlichen Schreibens vom 28. d. M. mit der Anfrage beehrt: ob es nach den Grundsätzen der mosaischen. Religion im Allgemeinen, also auch in Bayern zulässig sei, eine Oberbehörde für die Religionsangelegenheiten der Israeliten von Staatswegen aufzustellen, und im Bejahungsfälle, welche Modalität sich für die Zusammensetzung, die Befugnisse und die Unterhaltungskrsten einer solchen Behörde ergeben möchte. Ich habe dieser Frage volle Aufmerksamkeit zugewendet, die ihrer nicht geringen Bedeutsamkeit gebührt, und beehre mich im Folgenden meine gewissenhafte Ansicht ganz gehorsamst darzulegen. Alle religiöse Autorität im jüdischen Kreise beruht auf dem Vertrauen, welches eben oieser Kreis der religiösen Eesetzeslunoe uns dem religiösen Charakter eines Mannes zuwendet. Ist diese Basis nach Ueberzeugung der Gemeinde vorhanden, so bedarf es nicht einmal eines Amtes,- der Mann ist' eine religiöse Autorität, welche Stellung ihm auch sonst sein bürgerlicher Beruf anweisen möge. Fehlt diese Basis, so kann das Amt sie nicht ersetzen. Das übertragene Amt ist nur ein Ausdruck und Folge des vorhandenen Vertrauens. Cw. Erzelleuz geben sicherlich zu, daß sich ein solches Vertrauen nicht dekretieren lasse und daß unmöglich eine jüdische Religionsbehördo von Staatswegen aufgestellt werden könnte. Es dürste sich aber diese Unzulässigkeit nur noch steigern, wenn es sich, wie hier in Frage, um die Ausstellung einer religiösen Oberbehörde, somit einer solchen handelt, welcher die Gemeinden samt deren bereits mit religiösem Vertrauen bekleideten Autoritäten untergeordnet werden sollen. Eine solche höchste, somit die anderen beschränken sollende Autorität könnte sicherlich nur ans dem freiesten Vertrauen einer ihr sich selbst unterstellenden Gesamtheit hervor-- gehen. Sie von Staatswegen aufstellen, wäre ein tiefer Eingriff in die unveräußerlichen Gewissensrechte der jüdischen Religjonsgemeinden, dessen sich ein gewissenhafter Staat, selbst in der besten Absicht, sicherlich nicht wird schuldig machen wollen. Ist doch die Bestellung einer Religionsbehörde auf jeder Rangstufe ein Moment von keineswegs rein äußerer Bedeutung, sie berührt vielmehr aufs tiefste die innerstes Angelegenheiten des betreffenden Religionswefens, insofern von der Befähigung und den leitenden Grundsätzen der zu bestellenden Persönlichkeit die ganze Zukunft der religiösen Angelegenheiten bedingt ist, die ihrer Wirksamkeit anvertraut, ja, auf die ihr auch nur irgendwelcher Einfluß eingeräumt werden soll. Schwerlich dürfte sich aber ein Staat als solcher die Befugnis zuerkennen wollen, in die inneren Angelegenheiten eines Religionswefens maßgebend einzuschreiten, am allerwenigsten eines solchen, wie hier das jüdische, in Beziehung aus welches ihm nächst der Befugnis auch schon die allererste Fähigkeit abgeht, aus eigener Einsicht und Kenntnisnahme irgend eine Erkenntnis oder eine Entscheidung zu treffen. Sicherlich wird sich ein Staat in Beziehung auf die Angelegenheit eines solchen Religionswefens nur ein jus circa sacra in einem ans das Notwendigste beschränktem Maße zuerkennen, wird auch hinsichtlich der Bestellung seiner Beamten sowie der Erledigung seiner anderen Angelegenheiten das Recht der Bestätigung, der Genehmigung, insbesondere der Oberaufsicht über die formale Legalität aller ösfenttichen-religiös-lommunalen Vornahmen üben wollen, damit auch dessen Bekenner, sowie alle Staatsgenossen, in ihren heiligen Gewissensrechten den staatlichen Schlitz finden, der ihnen die ungefährdete Entwicklung und Erfüllung ihrer religiösen Obliegenheiten und Angelegenheiten sichert. Allein er wird sich nimmer eine Influenz nach der einen oder anderen Seite in die inneren Angelegenheiten eines solchen zutrauen wollen, noch überhaupt können, ohne sich der Gefahr auszusetzeir — da ihm die Selbstkenutnis völlig abgeht — mit dem besten Willen irre zu gehen oder irre geleitet zu werden. Sprechen aber die Grundsätze des jüdischen Religionswcsens, sowie die Natur ves Staates als solchen schon im Allgemeinen und zu jeder Zeit entschieden gegen die Ausstellung einer religiösen Oberbehörde von Staatswegen, so fallen die einer solchen Maßregel entgegcnstehenden Bedenken bei Erwägung der Zeitlage, in welcher sich das jüdische Neligionswesen gegenwärtig befindet, nur noch umso schwerer in die Schale. Ew. Erzellenz haben eben diese zerklüfteten Züstünde, die wir leider auch in der jüdischen Welt zu beklagen haben, als Ausgangspunkt Ihres sehr verehrlichen Schreibens genominen und hat man eben mit Nücksicht auf diese und als Heilmittel derselben eine solche oberbehvrdliche Organisation für ratsam erachten wollen. Ew. Erzellenz erleuchteter Einsicht ist es jedoch nicht entgangen, daß die eigentliche Heilung dieser Zustände nur im Schoße des Judentums selbst gesunden werden müsse, und nur als ein möglicherweise den Hei'.ungsprozeß förderndes Mittel, zu dessen Beitrag sich der Staat vermöge seines Oberaufsichtsrechtes veranlaßt sehen dürste, hat sich diese Maßregel der Erwägung dargestellt. Allein, das Heilbringende derselben auch einmal vorausgesetzt, wie will der Staat eine solche Maßregel aussühren, ohne seinerseits für eine der beiden in der heutigen Juvenheit sich bekämpfenden Richtungen Partei zu nehmen, — wie kann er Partei nehmen, ohne staatsseitig die eine der beiden Richtungen als ba»> rechte, wahre Judentum zu erklären, — und wird er, kann er staatsseitig sich die Kompetenz zu einer solchen Entscheidung beimessen? In der Tat sehe ich nicht ein, wie diese Maßregel auszuführen wäre, ohne gegen die eine der lullen Parteien einen schweren, nicht zu rechtfertigenden Eewisjenszwang zu üben. Es gibt keine Ausgleichung zwischen der Reologie und dem gcsetzestreuen, orthodox genannten Judentum. Wie Ja und Nein stehen sie sich einander gegenüber, und die prinzipielle Kluft, die sie trennt, ist tiefer als irgend eine Differenz, die irgendwelche der in der christlichen Kirche vorhandenen Konfessionen voneinander scheidet. Es handelt sich hier nicht nur uni mehr den inneren Menschen angehende Sätze des Glaubens und der Ueberzeugung. Es handelt sich um die unverbrüchliche Berpslichtungskraft des uns durch Schrift und Tradition überkommenden g'ttlichei: Gesetzes für Israel oder dessen willkürliche Abrogierung. Und je mehr es hier die Verwirklichung oder Nichtverwirklichung von Vorschriften betrifft, die das ganze konkrete Leben gestaltend umfassen, um so tiefer schneidet die Anerkennung ooer Nichtanerkennung in jedes Moment des selbst individuellsten Lebens ein und um so weniger läßt sich eine zentrale Oberbehörde denken, die beiden, die der Reologie und der Orthodoxie paritätisch gerecht werden und die Angelegenheiten des jüdischen Religionswesens auf der sich einander negierenden Basis des anerkannten und verworfenen Religionsgesetzes leiten sollte! Wie immer die Oberbehördc zusammengesetzt werden solle, eine Entscheidung müßte getroffen werden — und kann, darf der Staat diese Entscheidung treffen? Wohl dürste der Staat das orthodoxe, gefetzcstreue Judentum als die alte, berechtigte, seit Jahrhunderten in Mitte der e-taaten und Völker und auch in Mitte feiner Für Körper und Fasse fluppiAiaN-Pücler erhabensten „Sinnes" auch für unsere Gegenwart und für alle Zeiten sind! Und er ging nun und schrieb seine neunzehn Briefe imb Chaurew und entrollte vor den staunenden Blicken seiner Zeitgenossen ein derartiges Bild von dem erhabenen inneren geistigen Gehalt der von den Gegnern so arg geschmähten, aber auch von den Treuen nick)t in ihrer wahren Bedeutung erkannten /mn daß Freunde und Feinde gleichmäßig innehielten und aufhorchte. Und es scholl ihm entgegen der laute Jubel der Treuen, die mit Bewunderung der Rechtfertigung ihrer heiligen Ahnung zuhörten. Und es jubelte ihm entgegen der tiefe Dank der schon schwankend Gewordenen, die im Herzen und Leben noch am Alten hingen, aber sich doch im Stillen nach einen: Wegweiser sehnten, der sie inmitten des Feldgeschreis des Tages auf sicherem Pfade führen sollte. Aber auch die wilden Draufgänger mußten in ihrem blinden Reformieren innehalten. Sie bekamen es zu fühlen, daß dem geschändeten Thoragesetze nunmehr ein cm iwa entstanden sei. Keiner von den Gegnern S. R. Kirschs hatte schönere und ergreifende Worte zur Würdigung der historischen Bedeutung und der glänzenden Fähigkeit desselben gefunden, als der einstige Kommilitone und nunmehrige Hauptanführer der Reformer: Abraham Geiger. Aber auch keiner der Gegner hatte denselben glühender gehaßt und begeifert, als dieser Resörmatpostel.*) Denn eben dieser radikale Resornier, der am allerliebsten den weitaus größeren Teil der ms» als überflüssigen Ballast über Bord geworfen hätte, wußte es am allerbesten, daß er die einigen alten Rabbinen, die noch weinend am Eingang zum Stiftzelte standen, wenig zu fürchten hatte. S i e werden ihm das neue, moderne Geschlecht nicht abspenstig machen können. Aber der ehemalige Bonner Genosse, der aus seinen und der *) S. hierüber in „A. Geigers religiöser Charakter" von Dr. S. Kaatz. S. 41... Seinigen Schlachtruf, daß die alten Gesetze starre Mumien sind, damit antwortet, daß er deren tieferen, inneren geistigen Gehalt vor Augen aller Welt darzulegen sich bestrebt, der verdirbt ihm das Konzept! . .. Daher verlangt es schon der historische Sinn, daß man mit etwas mehr Achtung von denjenigen reden soll, die sich abmühten, „in Wort und Schrift zu beweisen, daß je)es Gebot vernünftig ist!" (Schluß folgt.) Kleines Feuilleton. Line neue Theorie über den Ursprung des Alphabets. Der Orientalist der Universität Chicago, Professor Martin Sprcngling, hat soeben eine Monographie über die Sinai-Tafeln veröffentlicht, die i. I. 1904 von Sir Flinders Petrie gefunden wurde. Auf Grund der Uebersetzung der Inschriften auf diesen Tafeln ist Professor Sprengling zur Ueberzeugung gelangt, daß die Erfindung des Alphabets nicht, wie bisher allgemein angenommen wurde, auf die Phönizier, sondern aus einen beduinischen Bergwerksaussehec zurückzuführcn ist, der ungefähr in der Zeit von 1850 bis 1800 vor dem Beginn der gewöhnlichen Zeitrechnung in der Sinaiwüste für die Aegypter arbeitete. Prof. Sprengling glaubt, daß dieser Beduine ein einfaches System von 21. Lautsymbolen zur Aufzeichnung von Bergrverksvorsäileu erfunden habe, um durch dieses das ihm zu schwierig erscheinende ägyptische Hieroglyphensystem zu ersetzen. Bisher sind 14 Jnschrifttaseln vom Berg Sinai bekannt. Prof. Sprengling hat nachgewiesen, daß die meisten von ihnen der Baalat, der weiblichen Form des Götzen Baal, gegen dessen Kult Moses und die Jude» gekämpft haben, geweiht sind. Cs handelt sich teils um Danksagungen, teils um Bitten an die Göttin. Es finden sich auch Hinweise auf das östlich vom Sinai gelegene Land Seir, was den Schluß zuläßt, daß die Leute, die diese Inschriften angesertigt haben und unter ägyptischer Leitung in den Bergwerken arbeiteten, aus diesem Lande stammen. Auf einer der Tafeln hat Prof. Sprengling folgende Inschrift entziffert: Ich bin der Bergmann Sahamilat, Ausseher des Schachtes 4. Die Verbreitung des Alphabets stellt sich Prof. Sprengling so vor, daß das Wüstenvolk, das das Alphabet in der Sinaiwüstc erfunden hat, in ctitci' Zeit wirtschaftlichen Niedergangs aus den Bergwerken nach allen Richtungen fortgewandert sei. Er nimmt an, daß sich eine Gruppe nach Palästina und Syrien gewandt und sich dort zu den Volksstämmen der Kanaaniter und Phönizier entwickelt habe, die von den Juden 350 Jahre später in diesen Gebieten angetroffen wurden, während eine zweite Gruppe nach Südarabien, eine dritte, ..aus der sich später die Arainäer entwickelten, nach Rorditn gewandert sei. Von dieser letzten Gruppe aus habe das Alphabet den Weg nach Indien gefunden, von wo es von den Arabern nach der Eroberung des Landes i. I. 650 in die Türke: und nach Europa gebracht worden sei. Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Feuilleton S. Schachnowttz, Frankfurt a. M.; Inserate t. V.: S. Schachnowttz, ebenda. — Für die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann, in Sprendlingen (Kr. Offenbachj. — Verlag des Israelit und Hermon ®. m. b. H., Frankfurt a. M. —Druck: tzermon-Druckerei, Frankfurt a. M.

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