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Der Israelit · 1931-12-24 · Heft 52 (24.12.1931) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 52 (24.12.1931)
Date
1931-12-24
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 52 D e r Israelit 24, Dezember 1931 Waad leumi und Ober-Landesrabbinak in Palästina. Von Raböine^J, Horovicz (J'leni) Frankfurt a. M. Zeitgeschichtlich ebenso interessante a-ls bezeichnende Kunde kommt aus Jerusalem. Zwischen dem offiziellen Landesrabbinat und dem Waad leumi sind Verhandlungen gemeinde- und finanzpolitischer Natur in Schwebe, die für die weitere Entwicklung bezw. Ausgestaltung des jüdischen Nationalheims in Erez Jisrael von größter Tragweite fein können. Die genannten Instanzen haben sich über die Zusammensetzung der Mitglieder des Rabbinats und deren gesetzmäßige Wahl prinzipiell geeinigt. Das Oberrabbinat hat auch einer , entsprechenden Aenderung des Gemeindegefetzes ' unter der' Bedingung zugestimmt, daß der Waad leumi nunmehr auch die .Beföld u n g'' ' 'b e r Ra b b i n a t s m i' i g I ie d e r in seinen/Äufgaben kreis mit einbeziehen werde. Die weiteren Verhandlungen beziehen sich nur noch auf die'Höhe des Betrages, den der Waad leumi für diesen Zweck auswerfen foli' Das Oder.rab binat fordert für diesen Posten ein Budget von L. P. 100.— monatlich. Der Waad leumi, der seit einigen Monaten L. P. 50.— monatlich zahlt, möchte es bei di^r Sugime bergenden lassest.. Wie kommt ,es denn -eigentlich.— werden sicherlich Viele fragen — daß der Waad leumi, für das Ober-Landesrabbinat erstreit eins gen Monaten eine Belastung von bloß L % 50.— monatlich zu tragen hat? Wie kam es, daß diese oberste Instanz der jüdischen Gemeinschaft von dieser Abgabe bisher verschont geblieben ist? Woher beziehen seit Jahr und Tag die Mitglieder des Oberrabbinats der Kneset Jisrael des Waad leumi ihre Gehälter? Der spätere unbefangene Historiker wird, beim Blättern in den geschichtlichen Anfängen des jüdischen Nationalheims darüber erstaunt sein, daß es den beiden höchsten Instanzen der palästinensischen Judenheit, dem Waad leumi und dem Waad hair lijehude Jeruscholajim, in der Tat glänzend gelungen war, ihre gemeindepolitische Hoheit über das gesamte jüdische Gemeinwesen, einschließlich des Ober - Landesrabbinats, zu proklamieren, ohne zu irgend einer finanziellen Gegenleistung sich '/verpflichtet zu fühlen, ohne auch nur eine einzige religiöse oder . kulturelle Institution in eigener Regie zu verwalten. Die ständigen administrativen Auslagen dieser beiden Instanzen verschlingen horrende Summen. Die religiösen bezw. kultuellen Postu-- late werden mit einer verhältnismäßig sehr mageren HlhpeMon^sürWMchi^ahgMn^ Eine?:getpstse' Aufhellung erführtdieser merkwürdige Züständ, wenn wir vöberst?eine Hättp-b-! frage hsstvrM' n'' W iiei ft ud a s --Llü'.n d-e s'^ O be r r a-b bi n a t i n Erre z'/Ji s e-st bst Im Jahrs 1918 haben die 'Vorsteher des Waad hakloli zusammen mit den Gabaim in der Jeschiwa.E.z E ha i m , den Gahaim des G r e i f e n h e i m s und des Bikur - Chol i m - H ö s p i tü l s , einen RabbiNatsbrief unterschrieben, Sürch welchenDbe'tradbiner Kuk, 'der damals.m London weilte, als Raw nach Jerusalem berufen wurde. In -jener schweren Zeit, nach Beendigung des Kriegesals fast sämtliche Hilfsgelder hurch den "Kasial des zionistischen Waad häzirim geleitet wurden, erachteten es die? Führer der genannten Anstalten als überaus notwendig, auch als Kreditiv für ihve' Sammlungen, eine autoritative Persönlichkeit zu berufen. Es ist bekannt, daß die Rabbiner Diskin und Sonnenfeld und deren Anhang dieser Berufung nicht zugestimmt hatten. Das offizielle Landesrabbinat ist eine spätere, alleinige uno direkte Stiftung des Waad leumi, bezw. des Waad hair, die sich sowohl in ihren Intentionen, als auch in ihren führenden Männern und treibenden Kräften gegenseitig ergänzen. Nicht als ob diese beiden Instanzen nach einer jüdischen Landesseelsorge eine geheime unstillbare ideelle Sehnsucht haften.. War doch das. ' Gemeindegesetz bekanntlich;%>n den Infpiratoftzn ursprünglich als Orgastisätiystsstatut für 5,eiW, r e i n n a t i o n a l e Körperschaft.geplant. Die Mandatsregierilng' war es,' die in ihren Entwürfen es ängstlich vermieden hat, die als „juristische Person" zu bildende jüdische Gemeinschaft Palästinas als „nationale" Körperschaft zu bezeichnen. Die K n e s et h I i s r a e l des Maad.,lepn' wurde von der Regierung 'grundsätzlich' Me l i g i d n 's g e m e.'i n de deklariert. Die - so sonderbar zusammengeschweitzte nationale Constituante müßte daher no1en8 vo1en8 auch das,Landesrabbinat mit in den Kauf nehmen. Als unvermeidliche Notwendigkeit galt es nunmehr in der allmählichen Entwicklung der Dinge auch diese höchste: religiöse Autorität als politisches Instrument, i der gemeindeamtlichen Hoheit des Waad leumi unterstellt zu wissen.-' ’■»’<. Die Gabaim der vorhin -erwähnten Anstalten, die', Anläßlich -ihrer ersten Berufung des Rabbiners! Kuk-an ein Landesrabbinat gar nicht daM ken,!haben bei- ■’ d i> e' f e r N e u b v I düng des Rabbinats auch als Unterführer keinerlei Dienste geleistet. Die neue Aufmachung entwickelte sich unter ganz anderen Auspizien. Ein provisorisches Komitee der Regierung setzte eine e l f g l i e d - rige Komm t.fji,on zur Durchführung der Ländesrabbinerwahhem. Diese Kommission' rvuvde nach allen bewährten Regeln der Gesetzlichkeit und des Friedens aus den Vertrauensmännern des Waad leumi und des Waad hair zusammengesetzt. Um.die Sache nach bewährter Gepflogenheit auch „ u n p artei i s ch " zu machen, wurde auch von der Sonnenfeldgemeinde e i n Mitglied in diese Kommission der Urwähler berufen. Die bekannten Friedensstörer der Sonnenfeldgemeinde haben jedoch ihre Teilnahme an dieser Wahltechnik abgelehnt. Offenbar befürchteten sie eine immerhin mögliche Majorisierung. Die elfgliedrige Kommission stellte nunmehr nach ganz eigenem Willen und Wissen eine rabbinische Wählerliste zusammen, zeichnete eine Wahlordnung mit bestimmten Richtlinien vor und ernannte auch , drei sachverständige Laien zu rab binischen Wählern. Der absoluten G e m e i n d ee im h eit, bezw. dem e t n h ertlichen Charakter des e i n h e rtliche n palästinensischen Judentums tat es keinen Abbruch, daß zwe i O b e r r a b b i n e r und zwar Jakob Meir Vertreter der Sefardim und A. I. Kuk als afchkenasifcher Vertreter, in Amt und Würde eingesetzt wurden. ■ Daß diese Oberrabbinerwahl — wer weiß aus Welchen. Drünhyn — nui;^als^ eine..kurzhesristete, deklariert, wurdx,: haßhinW.hep W.. dem,,von-hex De'legkerfknv^rsäMzlmrg gsnehmjMn GemeindestgM? der,. „Wagd s lemni" bezw. e.M-tfH M'höWe -Anstgyzeü-MiK. W-m meind^iM,ft,ogftrkte-ÄM -Kehiloth, .MPhÄppt uM dehssN Äystit.WoKM chMetiextr.-eDhejAen,': .follr -M Pießech Ausammephange nicht,jMMvyhnt -hNben^ zumal' man von gewisser Seitegerne den Anschein erweckt, als fei das Landesrabbinat von diesen Instanzen gar nicht.abhängig. Trotz dieser so zustande gekommenen Annektierung tst.es.hsm Waah ,leuipi gar niD eingefallen, auch für die Gehalter der Rabbiner Sorge zu' ftagen. Oberrabbi'ner Kuk bezieht. sein Gehalt bis zunt'chNtigen Tage von!dest zuerst genannten -Anstalten, -die Mitglieder des Bet ,Din vöm Waäd hakloli und noch anderen '^lnstaltem . Im Laufe der Jahre ist es jehöch dem Waad leumi, an dessen Spitze zur'Zeit .die führeghen,. Männer der ArbeiterorganiMon das! große Wort führen, klar geworden, daß die Mandatsregierung der amtlichen Würde des Landes-Oberrabbinats offiziellen Charakter beimißt. An ein Ignorieren.oder gar an eine Beseitigung dieser rein religiösen Instanz im Rahmen des nun einmal . rechtskräftigen Gememdegesetzes, fei. nicht mehr zu denken. Andererseits fordern auch die Rabbiner, daß der Waad leumi als Patronatsbehörde des Oberrabbinats ordentliche Gehälter für ste stipuliere. Die beiden aschkenasischen Mitglieder .des Rabbinats, die Herren- ^Rabbßner Mank und Bernstein, sind.z'rvar aus der Knefeth JWaEüffiziell ausgetreten, was ihnen von Mn!PMoMsh6rrn natürlich übetgenoUchen Md. Oberrabbtner Kuk.. .hat..aber^ erklärt, " daß Nfe... Rabbiner "auch' nach dem Austritt im Dienste des Rabbinats, im Schatten des Waad leumi verbleiben dürfen. Die Frage der finanziellen Deckung dieses .Vpsten-s M.jnM. IKe definitive Lösung gifcfupv EN.! Dste Führer des Waad ldümi möchten es möglichst vermeiden, daß von den äüü den -zio-? mstischen Fonds ihnen' Mgetmäßig?^u Gehote stehenden Mitteln auch ' religiöse' "Einrichtungen finanziert werden. Andererseits ist aber die evtl. Einführung einer allgemeinen KultpMeuer -»von der Genehmigung der Regierung abhängig. Die., Herren befürchten auch neue Austritte als Folge' einer neuen Kultussteuer. -Eine steue. KategoriS' von Austritten - solcher Mitglieder/ die' an einem ' religiös orientierten Gemeinwesen'!'gim3 und gar desinteressiert sind. Diese' Unverfälschten Nationaljuden sollen nicht durch.Sondersteuern belastet werden.- :; r I- .. Nun scheint es, daß Man doch einen Ausweg ft'r dieses finanzpolitische Problem gefunden hat. Die Gabella für Koscherfleisch soll erhöht undzugleich soll die administrative Verwaltung der Schechitü - dem Waad; leumi mitübevantworteki.. werden. Ebenso sollen die Mazzoth mit einer o Sondersteuer belegt werden. Der neuen Kategorie von eventuellen Austrittlern wünscht der Wagd leumi durch neue Ausführungsbestimmu-ngen nur in diskreter Weise vorzubeugen. Von der zu Gunsten des Waad leumi aufzuerlegenden Mazzafteuer sollen die eigentlichen Ausgetretenen nur im Verhältnis ZU ihrer Seelenzahl befreit fein. Auch das Schechitarecht für die Kongregationen soll mit dieser Einschränkung begrenzt werden. Von den im Gemeindegesetz vorgesehenen alljährlichen Veröffentlichungen von Listen der Ausgetretenen will der Waad leumi ein für allemal befreit sein. Jeder großjährige Jude in Palästina gehöre, von gesetzeswegen eo ipso zur Gemeinde des Waad leumi. Eine Ausnahme gelte nur für diejenige^ die offiziell ihre Austrittserklärungen eingereicht . haben. .. ,.i;; . Eine neue Auflage von inquisitorischen Maßnahmen mit verstärkter Rüstung, die!: in ihrer. praktischen Auswirkung eigentlich mehr die Kongregationen und ihre religiösen Einrichtungen, als die neue Spezies von Austrittlern tangieren würden. Selbstredend wird diese Transaktion eine /: schlimme, Verteuerung des Fleisches-.und der ,,) MMhH 'zur FMe/Mhest," .von,., ,dep ^allerdsvgs,s). chemch' Wohlh'a fyenöe n ’ ’b i’e auf rltu- \ü t t e L, e Ji ß n s f ü h r u n a.. v e r z i ch t e n — & er' überwiegende. Teil! leWfi.Wört'-s' der , . ...... . . ... muH Äiefe'r Richtung an b^frM^f'e w ee n. Am härtesten'' vetröffen / von vkefen" lien' Mm ir die, vielleicht auch entgegen ihrer seelischen Einstellung, aus irgendwelchen Nebengründen, öder auch aus Fahrlässigkeit nicht austreten wollten, nicht,ausgetreten sind. In diesem Lager befinden sich auch die Aermsten der Armen mit ihren ^äht- 5 reichen Familien, die im Grunde genvmMtzü gut';- religiös fundiert find und unter der Wirtschaftp licheg' Not am meisten zu leiden haben. . Völlig unberührt von dieser..Konstellation^..) bleibt! die Sonnenfeldgemeinde^ bekannt ünter dem .Namen: Waad hair h oaschkenasi, die'ihr besonderes Oberrabbinat, ihren! eigenen . Gerichtshof, ihre eigene Schechita'''und ' andere':' für das jüdische Leben erforderlichen Jnstitutio-.. nen hat, ohne irgendwelche Abhängigkeit von der - - Gemeinde des Waad leumi. Ein erneutes im quifitorifches Getue/ wie solches derzeit vom Waad leumi^ geplant! ist, könnte > aber immerhin gefähr- : liche Konflikte im Gefolge haben. Es ist jedoch begründete Hoffnung vorhanden, daß die neue Palästmaregierung die. öffentlich rechtliche Gleichstellung dieser Gemeinde tritt der

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