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Der Israelit · 1931-11-12 · Heft 46 (12.11.1931) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 46 (12.11.1931)
Date
1931-11-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 46 Seite 3 12. November 1931 _ ' Wir hoffen, daß diese Zustands-Schilderungen L und darum sollte es sich im Vorstehenden im Wesentlichen handeln — die rechten Männer auf den Plan rufen werden, um nun Richtung und i^iel weiterer Arbeiten in dieser Frage anzugeben. Die Jugend wird ihnen diese Mühe einstmals zu danken wissen. Wochenrundschau. Zum neue« preutzischen Iudengeseh. In der Berliner zionistischen „Rundschau" macht Rechtsanwalt Dr. Max K o l l e n f ch e r Mitteilungen über den Inhalt des zur Zeit vom preußischen Kultusministerium sertiggestellten, aber noch nicht veröffentlichten Entwurfes eines „Gesetzes über dieSynagogenge-! me in d e n " , der nach Billigung durch das Staatsministerium dem Landtag noch vor Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode vorgelegt werden soll. Der Entwurf ist bisher noch nicht veröffentlicht, doch ergeben sich aus den Mitteilungen des zionistischen Blattes für denjenigen, der die seinerzeit von den beiden jüdischen Landesverbänden dem Ministerium vorgelegten- Entwürfe kennt, genügend Anhaltspunkte, um sich ein Bild von den wichtigsten Tendenzen und Bestimmungen des Referentenentwurfes machen zu können. Für die Regierung boten sich bei der Behandlung der ganzen Materie zwei verschiedene Wege dar. Entweder entschlossener Bruch mit der Methode des preußischen Judengesetzes von 1847, das ganz im Aeußerlichen und Verwaltungsmäßigen hängen bleibt und nirgends erkennen läßt, daß es sich um die vom Staate sanktionierte Verfassung einer Religionsgemeinschaft handelt, dagegen Anpassung des neuen Iudengesetzes an die ganz vom religiösen Geiste durchtränkten Verfassungen der evangelischen Landeskirchen, oder aber erneute Schaffung eines Gerippes von Formalitäten, das lediglich den dringendsten Notwendigkeiten einer Regelung äußerer Rechtsbeziehungen Rechnung trägt. D e r Israelit_ I Die Regierung hat sich offenbar für den l e tzieren Weg entschieden. i Damit' ist von vornherein der Gesetzentwurf des Halberstädter gesetzestreuen Gemeindeverbandes, der gleich im Eingang von der klaren Definition der in Preußen vorhandenen verschiedenartigen Territorial- und Bekenntnis-Gemeinden ausging und der im weiteren Verlaus die Möglichkeit einer gesetzestreuen Landessynagoge vorsah, dem Schicksal der Ablehnung verfallen. Ebensowenig aber kann der neutrale Berliner Landesverband sich als zufrieden gestellt betrachten, weil offensichtlich auch sein Entwurf fast in keiner Hinsicht als maßgebend für die gesetzliche Regelung angesehen worden ist. Stellt man sich einmal auf den hiermit gegebenen prinzipiellen Boden, so bleiben dennoch eine Reihe von Punkten übrig, in denen der neue Entwurf recht verbesserungsbedürftig erscheint. Hinsichtlich der Bildung von Synagogengemeinden sowie des Austritts aus ihnen wird neues Recht nicht geschaffen. Es bleibt insbesondere in Bezug auf den Austritt bei den Bestimmungen des Z 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. November 1920, so daß also jedermann ohne irgendwelche Angabe von Gründen aus einer Synagogengemeinde austreten und mit dem Ablauf des Kalenderjahres aller Verpflichtungen ledig werden kann. Der Halberstädter Verband hatte in feinem Entwürfe verlangt, daß die Austrittserklärung überhaupt nicht vor dem Ende des auf die Erklärung folgenden Steuerjahres steuerlich wirksam werden dürfe und daß sie mit der Versicherung versehen sein müsse, der Austritt erfolge aus r e l i g i ö s e n G r ü n d e n. In der Tat sollte man glauben, daß angesichts der heutigen wirtschaftlichen Lage die Regierung einsehen muß, daß durch die Begünstigung eines Austrittes aus eigennützigen Motiven, wegen Steuerscheu, Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden ufw. die Existenz der Synagogengemeinden in vielen Fällen aufs schwerste gefährdet wird. Auf der anderen Seite ist natürlich Vorsorge zu treffen, daß der in G e w i s s e n s ü b e r Zeugungen begründete Austritt in jeder Weife erleichtert und a u ch n i ch t i n d i r e k t mit juristischen Fußangeln belastet wird!. Das zionistische Blatt führt lebhafte Beschwerde darüber, daß bei den Wahlen der Gemeindeorgane zwar gleiches, unmittelbares und geheimes Wahlrecht vorgeschrieben wird, nicht aber a l l g e m c i n e s. Daraus wird gefolgert, es sei den Gemeinden freigestellt, die Ausländer vom Wahlrecht auszuschließen und, wie wir hinzufügen wollen, auch die Frauen. Uns scheint diese Folgerung nicht ganz sicher zu sein. Jedenfalls muß über diese Punkte Klarheit geschaffen werden. Der Halberstädter Entwurf sagt ausdrücklich, daß Verfassungsbestimmungen, die das Wahlrecht von einer bestimmten Staatsangehörigkeit abhängig machen, ungültig sind und bestimmt andererseits aus drück lieh, daß das aktive und passive Wahlrecht der Frauen durch Gemeindesatzung eingeschränkt und ausgeschlossen werden können. Beide Bestimmungen scheinen uns unentbehrlich. Allerdings verwickelt sich das zionistische Blatt von seinem Standpunkte aus in einen inneren Widerspruch, wenn es auf der einen Seite von der Regierung fordert, daß sie die Autonomie der jüdischen Gemeinschaft unumschränkt anerkenne und andererseits den Gemeinden durch Gesetz das Recht nehmen will, differentielle Bestimmungen über das Wahlrecht zu treffen. Die Bestimmung des Entwurfes, daß dem Gemeindevorstand ein Mitglied des Rabbinates mit beschließender oder beratender Stimme angehören muß, ist für die alt-preußischen Provinzen ebenso revolutionär wie sie umgekehrt keinen Ersatz bietet für die viel weitergehenden realen und durchaus im Interesse des religiösen Lebens liegenden Rechte, die der Rabbiner in den ne^-preußifchen Landesteilen, insbesondere in Hannover und Hessen-Cassel bisher befaß. In dieser Hinsicht wird es noch schwieriger Verhandlungen bedürfen, wenn in diesen neu-preußischen Landesteilen nicht ein Chaos geschaffen werden und eine Gefährdung wertvollen religiösen Besitzes emtreten soll. Der neue Entwurf wird, wenn er Gesetz werden sollte, auf alle Fälle die öffentlich-rechtliche Anerkennung der beiden Landesverbände herbeiführen, die ja dieser gesetzlichen Anerkennung bisher noch immer entbehren. Wir glauben darum auch nicht, daß die etwas bündige Drohung des zionistischen Blattes, daß die preußische Judenheit diese „oktroyierte Verfassung" ablehnen werde, allzu ernst gemeint ist. Es wird sich, das möchten wir«glauben, wenn die stärksten Mängel beseitigt werden und vor allem die freie Entwicklung bei der Gemeind e b i l d u n g und dem Zusammenschluß von Gemeinden gewährleistet wird, auch unter dem Dache eines solchen Rahmen entwurses, wie ihn das Ministerium sich denkt, leben lassen — soweit es den mittleren und kleineren Gemeinden überhaupt vergönnt sein wird, den Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft zu überstehen. ' Kleines Feuilleton. Wissenschaftlicher Erfolg eines gefetzeskreuen Arztes. Auf dem diesjährigen Nervenärztlichen Kongreß, welcher Ende Oktober in Frankfurt a. M. stattfand, hielt der Nervenarzt und wissenschaftliche Universitätsassistent Dr. Arnold M e r z b a ch, Frankfurt a. M., einen großangelegten Vortrag über das Thema „Frühgeschichtliche Jch-Vorstellungen in sprachpsychologischer Betrachtung", welcher in wissenschaftlicher Hinsicht bemerkenswertes Aufsehen erregte und welcher die besondere Anerkennung der zahlreich anwesenden Universitätsprofessoren fand. Der Vortragende nahm zu dem heute sehr aktuellen Problem der Wesenheit des Ich Stellung, indem er auf Grund umfassender sprachlicher und psychologischer Analyse den Aufbau der Persönlichkeitsvorstellungen und ihre Crlebnisweisen in der semitischen Urzeit entwickelte. Von hier aus fand er dann eine neuartige Widerlegung der psychoanalytischen Lehre, nach welcher das frühgeschichtliche Denken und Erleben mit gewissen magischen Vorstellungen von seelisch Kranken identisch sein sollte. Darüber hinaus brachte die Gegenüberstellung der seelischen Haltungen des westeuropäischen modernen Menschen und des Menschentyps der semitischen Antike, wie sie sich aus den Sprachformen überraschend klar und exakt herausarbeiten ließ, ungewohnte Wertungen und damit eine Relativierung für die Entwicklungsgeschichte des., menschlichen Geistes. Dürfte somit die spezialwissenschaftliche Leistung auch von allgemeinerem Interesse sein, so bietet besonders für uns die Tatsache, daß dieser Erfolg von einem gesetzestreuen Arzte ausging, der unter Nichtjuden sich eine Position und dem Sabbat Anerkennung zu schaffen wußte, von neuem den Beweis, daß es auch in der heutigen schweren Zeit noch möglich ist, als geistiger Jude zu leben und zu wirken. Vielleicht geben solche Einzelfälle gerade unserer akademischen Jugend zu denken, bei der sich in steigendem Maße eine geistige Abkehr und Assimilation unter Verzicht auf die Eigenwerte der traditionellen Persönlichkeitsstruktur bemerkbar macht. Der Beginn des neuen Studiensemesters gibt uns Gelegenheit, unsere Akademikervereinigungen von neuem auf ihre besonderen Erziehungsaufgaben: die Schaffung des thoratreuen Akademikertyps- und ihre Verpflichtung nach außen hin — zur stolzen Sicherheit auch in den Hallen der Universität — hinzuweisen. Die portugiesischen Juden in Glückstadk. Von Alfonso Lassuto in Hamburg. (Sonderabdruck aus dem Jahrbuch der Jüdisch-literarischen Gesellschaft. Frankfurt. Droller 1930 8° 31. Eine einstmals blühende Gemeinde, die auch über den Kreis des sefardischen Judentums hinaus bedeutsam, aber seit einem Jahrhundert völlig verschwunden ist, zieht in diesem Schriftchen vor uns vorüber. Eine Gemeinschaft von Juden wird der Vergessenheit entrissen, denen im 17. Jahrhundert aus deutschem Boden volle Gleichberechtigung eingeräumt war. Auch wer den Grammatiker M. G. Abudiente und den Veroollständiger des Aruch B. Musaphia in seiner stetigen jüdisch-wissenschaftlichen Arbeit nachzuschlagen pflegt, wird hier zum ersten Male über die zweite Heimat dieser Großen etwas erfahren und mit Interesse das ganz eigenartige Milieu ihres..Wirkungskreises studieren. Die fast kommentarlose Tatsachenaufzählung des Büchleins wirkt auf jeden Leser, dem noch nicht alles Mitfühlen abhanden gekommen, als eine erschütternde Galuth-Tragödie vom Versprengtwerden, Verbleichen und Verlöschen jüdischen Volkslebens. Inquisitionsangst, die einen Mose zu einem „Paul Ditrich" werden läßt und sogar den Fortbestand stetiger Familiennamen unmöglich macht, — Eingehen aller Institutionen bis auf den Friedhof, — behördliche, von niemandem unterbundene Einebnungen auf diesem, — jüdische Unrast in Leben und Tod, Sturz aus bürgerlicher Wohlangesehenheit in unstete Lebensentwertung, — hier ist dieses ganze, uns Heutigen nur zu wohlvertraute Lied ewigen Judenleids in ein paar Namen und Grabschristen gekleidet. Ueber die wissenschaftliche Akkuratesse, ebenso über den unvermeidlichen Sammelfleiß, mit welchem der Enkel des aus dem Mainzer Jahrbuch wohlbekannten I. Cassuto dieses Bild hat erstehen lassen, brauchen nach der Zustimmung, die seine Jubiläumsschrift der Hamburger portugiesischen Gemeinde gefunden, nicht noch viele Worte gemacht zu werden. Wochenkalevder. oom 14. — 21. November 1831_om 4. - 11. Kislew 8892 'Vl' t]T Samstag Okt. 14 4 TO fr-nVir» Sonntag 15 5 no Montag 16 6 00 Dienstag 17 7 y Mittwoch 18 8 «y Donnerstag 19 9 ay Freitag 20 10 ay Samstag 21 11 ay

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