Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1931-11-05 · Heft 45 (5.11.1931) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 45 (5.11.1931)
Date
1931-11-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2450652-2450696--78333-2536033
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

5. November 1931 Der Israelit Nr. 45 Seite 5 t Meliff.-, 8Musk.»,1 N-lk.-.GZitr.-, 6 Zimt- und Lavendet-Ocl, 18,14 WImchol, 400 ÜBoji, GOO Spirit. — altbewährt bei Rheuma» Ischias, Lopf», Nervenu. Erkältungsschmerzen, Ermüdung und Strapazen In Apotheken und Drogerien. Tatsachen in richtiger Beleuchtung vorgelegt worden wäre, Talmud und Schulchan-Aruch sehr wohl als Religionsquellen, die durch § 166 geschützt sind, festgestellt hätte. Daß der Talmud auch Stellen enthält, die nicht Halacha sind, wurde nie bestritten, aber hört er darum auf, in seiner Ganzheit, das religiöse Quellenwerk des traditionellen Judentums zu sein? Wenn ich gut unterrichtet bin, gibt es auch in den Grundschristen der christlichen Religion Stellen, die zumindest der liberale Protestantismus als nicht wesentlich ansteht. Wird darum dem Neuen Testament der Religionsschutz versagt werden? Und nun zur Tätigkeit des Gutachters. Das Gericht beruft sich aus widersprechende Auslegungen der in Frage stehenden talmudischen Sätze. Es scheint also, daß das Gericht sein Urteil fast ausschließlich auf die Aussagen des Gutachters Dr. Bischofs gestützt hat. Dr. Bischofs arbeitet für den ausgesprochen agitatorischen, antisemitischen Hammerverlag. Der gesunde Laienverstand .empfindet es als unerklärlich, daß die Zugehörigkeit zum E. V. einen Rabbiner zum Gutachter unfähig macht, während die enge Interessengemeinschaft mit einem ausgesprochen judenfemdlichen Verlag noch genügend Sicherheit für Objektivität vermuten lassen soll. Und wenn es juristisch hundertmal begründbar wäre, dann versagt eben die Juristerei hier. Mit der Gesinnung des Herrn Dr. Bischofs möchten wir uns hier nicht .auseinandersetzen. Wohl aber sei die Frage aufgeworfen, wodurch erscheint Herr Dr. Bischofs -als Sachverständiger auf talmudischem Gebiete und gar als „Forscher" legitimiert? Durch seine Schriften? Im Zeitalter der Wörterbücher und Zahlreichen deutschen und fremdsprachigen Uebersetzungen des Talmuds, des Sohar und vieler anderer talmudischer Schriften bedarf es nur eines einigermaßen leserlichen Deutsch, um Bücher über Bücher über talmudisches Wissen als „wissenschaftliche Leistungen" der Welt zu empfehlen! 'Sieht man sich diese Bücher an, dann findet man eine höchst tendenziöse, leichtfertige, jeder wissenschaftlichen Genauigkeit entratende Arbeit vor. Es soll hier nicht eine Kritik der Veröffentlichungen Dr. Bischoffs gegeben werden. Wohl aber muh vor aller Oeffentlichkeit einmal gefragt werben, ob Dr. Bischofs geeignet ist, als Gutachter Zu fungieren. Die Berechtigung der Frage möchte ich ün einigen Beispielen zeigen. Dr. Bischofs hat im Jahre 1929 ein Buch veröffentlicht: „Das Blut im jüdischen Schrifttum und Brauch". Als Lweck bezeichnet er „wissenschaftliche Wahrheit". Gleich auf der ersten Seite des Textes behandelt er das Thema! „Menfchenblütgenuß irrt Alten Testament". Schon die ganze Aufmachung, die vielen Sperrdrücke zeigen die ausgesprochene Tendenz, nachzuweisen, daß der Genuß von Menschenblut vom jüdischen Religiönsgesetz gar nicht unmöglich gemacht ist. Daß mit solchen Ausführungen der Wähn des Blutmordes gestärkt wird, ist klar. Die Behandlungen weiterer Gegenstände in dem gleichen Buche zeigt, daß der Verfasser diesen Wahn im Denken des deutschen Volkes nicht misten möchte, trotz mancher scheinobjektiver Stellen. Wer aber zu dieser niederträchtigsten und verlogensten aller Verleumdungen so steht wie Dr. Bischofs, kann nicht die nötige Objektivität besitzen, die zur Feststellung des wirklichen Sinnes mancher talmudischer Aeußerungen unerläßliche Voraussetzung ist. Aber das fällt mehr in das Gebiet der Gesinnung und Einstellung und darüber soll hier nicht weiter gesprochen werden. Auf der gleichen Seite hat man einen klaren Beweis seiner wissenschaftlichen Genauigkeit.. Er schreibt, der Genuß von Menschenblut ist im Alten Testament nirgends verboten. Der Verfasser vom 4. Büch Mose, 23, 24 findet nicht das mindeste Anstößige darin, das Volk Israel und Jakob mit einem Löwenpaare zu vergleichen, das seinen Raub genießt und das Blut der Erschlagenen säuft. Hier fügt der Verfasser eine „gelehrte" Anmerkung an: „Daß hier das Blut eines von Menschen Erschlagenen gemeint sei — nicht etwa eines von Tieren Getöteten—, wird im Traktat Chullin 35b bezeugt." Nun, die vom Verfasser als Beweis angeführte Stelle enthält nicht den Schatten eines Beweises. Dort wird darüber gehandelt, ob das Blut, das aus der Wunde eines Getöteten flieht, levitische Unreinheit vermitteln kann. Wer die Wunde gesetzt hat, ob ein Mensch oder ein Tier, ist völlig gleichgültig. In der Tat handelt der Talmud dort gar nicht darüber, von wem die Wunde gesetzt wurde. Der Verfasser hat offenbar die talmudische Stelle mißverstanden. So sieht seine wissenschaftliche Genauigkeit aus. Ich frage aber,, wozu überhaupt der Beweis aus dem Talmud? Daß das hebräische Wort „Chalalim" sogar vorzugsweise von Schwertdurchbohrten benützt wird, weiß jeder Bibelkundige. Wozu also die Heranholung der falschverstandenen Talmudstelle? Sollte etwa so nebenbei unterstellt werden, daß das Alte Testament und der Talmud nicht nur den Blutgenuß, gestatten, sondern auch das Erschlagen von Menschen zu diesem Zwecke? Jedenfalls ist die Talmudstelle falsch zitiert. Und nun die überaus charakteristische Behandlung der angeblich so milden Ausrottungsstrafe. Herrn Dr. Bischofs ist es darum zu tun, der Welt Glauben zu machen, daß der vom Judentum behauptete Abscheu vor dem mit schweren Strafen verbotenen Blutgenuß gar nicht bestehe. Zu diesem Zwecke will er den Nachweis führen, daß die „Ausrottungsstrafe", die von der Bibel auf den Genuß gewisser Tierblutarten gesetzt ist, gar nicht so schwer sei. Denn was heißt Ausrottung? Der Tod zwischen dem 50. und 60. Lebensjahre. Und selbst diese Strafe wird ausgehoben durch Buße und den Versöhnungstag. Wieder ein sehr „gelehrter" Beleg aus Rosch-haschana. Man sollte doch meinen, daß wenn jemand über eine Frage wissenschaftlich handelt, er sich gründlich umsieht und einschlägige Parallelstellen gewissenhaft durchforscht. Das hat Dr. Bischofs unterlassen; denn hätte er es getan, dann müßte er der wissentlichen Fälschung bezichtigt werden. Maimonides, der doch dem Verfasser nicht unbekannt sein kann, schreibt: „Die Vergeltung, die als schwerste angesehen werden muß, ist die Ausrottung der Seele, daß sie jenes ewigen Lebens nicht teilhaftig wird, denn es heißt: ausgerottet, ausgerottet werde jene Seele, ihre Sünde ist an ihr. Das ist das, was die Propheten mit dem Worte Abadon und anderen Ausdrücken der Vernichtung bezeichnen." Ausrottung ist also Verlust des ewigen Lebens. Nach Rafchi Traktat Sabbat 25a ist die Strafe der Kinderlosigkeit in Ausrottung eingeschlossen. Selbst halachisch hat die Strenge der Ausrottungsstrafe Konsequenzen, deren Behandlung aber hier zu weit führen würde. Damit aber nicht eingewendet werden kann, daß diese Auffassung der Ausrottungsstrafe fpätrabbinifch und nicht talmudisch ist, seiausdrücklich auf Traktat Schewuoth 13a und als Quelle auf Siffre Numeri 15, 31 hingewiesen. Wie wagt es Dr. Bischofs angesichts dieser talmudischen Stellen, von der „milden" Ausrottungsstrafe zu sprechen? Kennt er sie nicht, dann fehlt flirtet Arbeit die Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit. Kennt er sie wohl, dann hätte er sie ja tendenziös unterschlagen. Vollends ignorantenhaft ist, was er von der Wirkung der Buße schreibt. Der Genuß von Tierblut sei, so sagt er, mit Ausrottung gar nicht so schwer bestraft, denn der Jude weiß ja, daß Buße und der,Versöhnungstag jede Sünde tilgen. Nun aber weiß jeder talmudische Quintaner, daß nach der jüdischen Religion, (vergleiche Mischnah Traktat Joma vm, 9) eine vorsätzliche, mit Hinblick auf Bußemäglichkeit begangene Sünde keine Sühne erlangen kann. Das alles kennt Herr Dr. Bischofs nicht und wagt es dennoch als talmudischer Sach-! verständiger, „wissenschaftliche Werke", die der j „Wahrheit" dienen sollen, der Welt darzubieten, j PKAFF Nähmaschinen Bequeme Zahlungsweise Martin Decker p. ». Gr.Friedbergerstr. 18/20 Auch in der Verhandlung selbst scheinen ihm mehrere Ungenauigkeiten unterlaufen zu sein, wenn die Berichte der Zeitungen und Hörer den Tatsachen entsprechen. In der Verhandlung kam die Rede auf den Schulchan-Aruch. Dr. Bischofs erwähnte die Feststellung Prof. Hofsmanns daß zum Schulchan-Aruch auch seine Kommentare gehören und daß die Entscheidungen nur mit Benutzung der Kommentare zu schöpfen sind. Dr. Bischofs korrigierte seinerseits Prof. Hoffmann, indem er sagte, so ein armer galizischer Rabbiner besitzt nicht die Kommentare und wird wohl nur aus dem Schulchan-Aruch selbst seine Entscheidungen holen. Sollte Dr. Bischofs diese Aeußerungen gemacht haben, dann muß er in den Augen eines jeden, noch nicht einmal allzugründlich geb'.ldeten, Sachverständigen als blutiger Ignorant gelten. Jedes Kindweiß, daß der Schulchan-Aruch ohne die maßgebenden Kommentare heutzutage überhaupt nicht gedruckt wird. Abgesehen etwa von den zu Wiederholungszwecken verfaßten abgekürzten Kommentaren. Es gibt schlechterdings keinen mit religionsgesetzlichen Entscheidungen betrauten Rabbiner auf der ganzen Welt, der nicht den Schulchan-Aruch mit den beigedruckten großen Kommentatoren benützt. Auch in Galizien nicht. Einer, der so schlecht informiert ist, kann kein talmudischer Gutachter sein. — Dr. Bischofs sprach auch von den Kaporaus als „Opferhuhn", das am Vorabend des Versöhnungstages „dargebracht" wird. Er soll behauptet haben, in Leipzig bestände der Brauch, die „Opferhühner" aufs Dach zu werfen und dann den Armen zu verschenken. Nun weiß wiederum jedes Kind, wie streng an mehreren Stellen des Schulchan-Aruch die Anwendung von Ausdrücken, die Opferweihe bedeuten könnten, in Bezug auf Schlachttiere verboten ist. Außerhalb des Heiligtums in Jerusalem dürfen ja keine Opfer dargebracht werden. Daß es sich bei diesem Brauch nur um ein Symbol handelt, das durch die Erinnerung an die Vergänglichkeit und an die Wertlosigkeit eines bloß tierisch gelebten Daseins erschüttern soll, kann einem wirklichen Kenner des Schulchan-Aruch, der objektive Wahrheit, nicht gehässige Verzerrung bringen will, nicht verborgen geblieben sein. Die Behauptung, daß man in Leipzig die geschlachteten Hühner aufs Dach wirft, ist — wenn es sich nicht um einen Hörfehler des Berichtes handelt — einfach lächerlich. Besonders hat es Dr. Bischofs aus die Ostjuden abgesehen, die im Gegensatz zu den Westjuden ihr religiöses Verhalten aus dem Sohar schöpfen. Während er den deutschen Juden, auch den Orthodoxen, wenn auch etwas zögernd, die Treue zu Staat und Gesetze zugesteht, will er die am Sohar orientierten Ostjuden anders eingeschätzt wissen. Der Gutachter ist offenbar weder über den Sohar, noch über die Ostjuden richtig orientiert. Für den Ostjuden gilt genau so wie für den Westjuden die Pflicht, sich dem Staatsgesetze gegenüber loyal zu verhalten. Ganz besonders gegenüber den Rechtsgesetzen. Und der Sohar, der aus dem allerdings sehr schwer verständlichen aramäischen Idiom ins klare Hebräisch und auch in moderne Sprachen übersetzt vorliegt, kann nur von Ignoranten und Böswilligen als Geheimbuch bezeichnet werden, aus dem menschenfeindliche Gesinnung strömt. Auf andere in der Verhandlung erwähnte und wie es scheint unwissenschaftlich besprochene Talmud- und Schulchan-Aruch-Stellen, kann hier mangels einer ganz zuverlässigen Berichterstattung nicht eingegangen werden. Aber es wird höchste Zeit sein, daß die Werke des Herrn Dr. Bischofs in aller Oeffentlichkeit in ihrem wahren „Wissenschaft-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.