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Der Israelit · 1931-11-05 · Heft 45 (5.11.1931) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 45 (5.11.1931)
Date
1931-11-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 45 {Preisliste, auch anderer guter Nährmittel frei Dr. Fromm, Kötzschenbroda Frankfurt. Niederlagen £ Hirsch-Apotheke . Zeil 111 Reformhaus Boermel-Ernst, Schillerstraße 27 $2^ Dev Nürnberger Talmudprozetz. Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: In Nürnberg fand Mitte Oktober eine Schwurgerichtsverhandlung gegen den sattsam bekannten „Stürmer" statt. Der Urteilsspruch, der zugunsten des Angeklagten ausfiel, muß die jüdische Oessentlichkeit in ungeheure Aufregung versetzen. Hat schon der vor zwei Jahren stattgefundene „Stürmer"Prozeß" manches gebracht, was den gesetzestreuen Juden, der die Ehre des heiligen Schrifttums mit ganzem Herzen verteidigt, aufs tiefste beunruhigen mußte, so schafft vollends das vom Gericht anerkannte oder zumindest als haltbar angesehene Gutachten des einen Sachverständigen und der darauf gegründete Urteilsspruch eine Rechtslage, die korrigiert werden muß, wenn nicht in dieser kr-tischen Zeit der skrupellosesten, verleumderischen 'Agitation gegen jüdische Ehre und jüdisches Leben ein Freibrief ausgestellt bleiben soll. Der Wahrheit über das jüdische Schrifttum muß zum Siege verholfen werden, gegen alle Lüge und Entstellung. Es ist unerträglich, daß die Quellenschriften unserer Religion, aus der die nichtjüdische Welt das Sittengesetz erst gelernt hat, verunglimpft werden, und daß der Talmud, aus dem unsere Vorfahren durch Jahrhunderte barbarischster, unmenschlichster Behandlung Kraft schöpften, gut zu bleiben und den Glauben an den schließlichen Sieg der Menschlichkeit in der Menschengesellschaft zu bewahren, von Halbwissern und böswilligen Hetzern verzerrt wird, um im Dienste politischer Agitation gegen die Juden verwendet werden zu können. Die Tatsachen: Der Besitzer einer Berliner Privatklinik operierte eine christliche Patientin am Halse, unglücklicherweise starb die Patientin. Die Leiche wurde in einen Kohlenkeller geschafft. Diese betrüblichen Tatsachen wurden dem „Stürmer" mitgeteilt. Er hat sie in seiner Weise behandelt. Er stellte das Verhalten des Arztes als Ausfluß seiner „talmudischen" Anschauungen hin, die ihn zur Mißachtung christlichen Lebens und zur Pietätlosigkeit gegen den entseelten Körper bestimmten. Eine Fülle von teils erdichteten, teils verdrehten, angeblichen Zitaten aus dem Talmud dienten ihm als Unterlage für seine Behauptungen. Daß dieser Arzt dem Judentum völlig entfremdet ist, angeblich getauft sein soll, stört den gewissenhaften Schriftleiter nicht. Auch der getaufte Jude befolgt selbstverständlich ganz genau talmudische Anschauungen. Wenn es nicht anders geht, dann behauptet man eben, daß das schon blutmäßig unbewußt geschieht. Die Widerlegung dieser Verdrehungen ist schon oft genug erfolgt. Auch wird keine Fälschung die geschichtliche Tatsache aus der Welt schaffen, daß die überragendsten Talmudgrößen, darunter auch Lehrer des Sohar, gesuchte Leibärzte christlicher Fürsten und kirchlicher Würdenträger waren. Aber wenn schon talmudische Anschauungen wirken, dann haben wohl auch die großen jüdischen Forscher Wassermann und Ehrlich talmudisch gehandelt, als sie ihre menschenrettenden Ergebnisse fanden. Dann hat wohl auch der vor kurzem verstorbene, dem Talmud wirklich ergebene, große Seuchenbekämpfer Haffkine, der sich der englischen Regierung zur Bekämpfung der in Indien herrschenden Epidemien zur Verfügung stellte und unter unsäglichen Schwierigkeiten Tausenden von Nichtjuden unter Einsetzung seines eigenen Lebens, das Leben rettete, bewußt oder unbewußt talmudisch gehandelt. Und vermutlich handelten und handeln die zahllosen jüdischen Menschenfreunde, welche in der ganzen Welt, auch in Nürnberg und Fürth, zur Erhaltung'von Menschenleben aller Konfessionen Stiftungen errichten, ebenfalls talmudisch. — Daß Der Israelit 5. November 1931 irijfc Ganze nur als Folie diente zur Bekämpfung; des MudenkumsMdÄerAsslfgion uD KitD Lmper, WHljbstvepstKiMjM Der die Mitteh Der tzün^e"Artikel,war eine etnz i ge w wst e-7B e s chi-m-xf u n g d e s religiösen Schrifttums. In der gleichen Nummer hat das antisemitische Blatt einen jüdischen Mittelschullehrer der Verhöhnung des jüdischen Glaubens bezichtigt. Beide Artikel bildeten Gegenstand der Schwurgerichtsverhandluüg. Die Anklage wegen Beleidigung des Mittelschul lehrers hatte die Vorgesetzte Behörde veranlaßt, während die Anzeige wegen Religionsvergehens durch Beschimpfung der jüdischen Religion von privater Seite bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft erfolgte, die diese der zuständigen Nürnberger Staatsanwaltschaft weitergab. . .Wegen Beleidigung wurde der Schriftleiter zu Mk. 1500 Geldstrafe verurteilt, dagegen erfolgte, wie schon gesagt, wegen des Religionsvergehens ein freisprechendes Urteil. Damit hat das Gericht den bisher eingenommenen Standpunkt, daß Herabsetzung des Talmuds Religionsvergehen ist, verlassen. Die Begründung des Urteils im Wortlaut ist bis jetzt nicht bekannt. Man ist auf die Zeitungen angewiesen. Im Wesentlichen übereinstimmend berichten die Tagesblätter folgendes: Das Gericht sprach aus, daß der Artikel über die Vorkommnisse in der Klinik bis auf einen Punkt der Wahrheit entspreche. Die kritischen Bemerkungen, die an den Tatsachenbericht geknüpft wurden und Stellen aus dem Talmud und Schulchan-Aruch zitieren, zielen darauf ab, das Verhalten des Arztes den Lesern psychologisch begreiflich zu machen In diesen Bemerkungen hätte ohne Weiteres eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft erblickt werden müssen, wenn der Talmud und Schulchan-Aruch tatsächlich anerkannte jüdische Religionsbücher wären, wenn der jüdische Religionsunterricht auch heute noch nach diesen Büchern erteilt würde und wenn die Juden die Lehren und Gesetze dieser Bücher als verbindlich erachteten und nach ihnen lebten. Das Gericht sei aber durch das Gutachten von Dr. Erich Bischofs und Prof. Götzberger zu der Ueberzeugung gelangt, daß Talmud und Schulchan- Aruch keine jüdischen Religionsbücher mehr seien und daß die Lehren und Gesetze dieser Bücher, die allerdings einige „sehr bedenkliche" Stellen enthielten, von dem liberalen Judentum nicht als verbindlich angesehen, ja sogar abgelehnt würden. Demnach hat das Gericht auch den religiösen Charakter der zitierten Stellen verneint, dies um so mehr, als auch der Beschuldigte von vornherein ausdrücklich erklärt hat, daß sein Kampf ausschließlich der jüdischen Rasse und nicht der jüdischen Religionsgesellschaft gelte und er hat demzufolge auch seinen Artikel entsprechend vorsichtig abgefaßt. Aus dem Bericht eines anderen Blattes wäre noch zu ergänzen: Das Gericht hatte zu prüfen, ob die im „Stürmer" angeführten Stellen .tatsächlich im Talmud und Schulchan-Aruch enthalten sind. Die Sachverständigen haben diese Frage mit Ausnahme eines Satzes bejaht. Welchen Sinn diese Stellen haben, den von dem Angeklagten behaupteten oder einen anderen, braucht nach Ansicht des Gerichts nicht untersucht zu werden. Die Gelehrten und Wissenschaftler sind in dieser Hinsicht zu einer eindeutigen Auslegung nicht gekommen. Dem Angeklagten konnte deshalb nicht zugemutet werden, daß er zu einer solchen Auslegung gelange. Es konnte ihm nicht zur Last gelegt werden, wenn er die Stellen entsprechend ihrem Wortlaut ausdeutete. Talmud und Schulchan-Aruch seien keine Religionsbücher, sondern Sammelwerke privatrechtlicher und völkerrechtlicher Fragen. Sie enthalten Diskussionen und Meinungsäußerungen von Rabbinern. Sie werden auch nicht von allen Juden gelesen und gekannt. Von den liberalen Juden werden sie als verbindlich abgelehnt. Das Gericht hat danach die Ausführungen in dem Artikel nicht als eine Herabwürdigung der jüdischen Religionsgesellschaft angesehen. Der unter Anklage arren > Q Zoll ‘»tf sa 27930 richts'jedö" BezuMähMe aüf die jüdische 'Religion und Religionsgemeinschaft vermissen. Das Urteil wurde vom Freigesprochenen selbst in öffentlicher Versammlung ' als ein „erstaunliches" und „mutiges" gefeiert. (Bericht der N. Z. vom 29. Oft.) Sein Verteidiger triürnphitzrte, es sei..gerichtlich festgel-egt,' 'daß der Talmud nicht mehr in Geltung und kein Religionsbuch fei — also kann er nach Herzenslust beschimpft werden — dennoch aber werde er als Sittenbuch befolgt — also kann man die Juden beschimpfen. — Am schwersten aber ist in diesem „erstaunlichen" Urteil verständlich, daß das-Gericht die laienhafte-Mißdeutung talmudischer Stellen als Entschuldigung gelten läßt,- weil der angebliche' Wortlaut für den Angeklagten maßgebend sein durfte. Nach diesem Gedankengang-chatten die Verleumder Deutschlands im Kriege, als sie in ihrem Lügenfeldzug, -das „Deutschland, 'Deutschland über alles" dem W o r t l a u t nach deuteten und wahrheitswidrig der Welt als Ausdruck deutscher Unmoral — den Deutschen gehe Deutschland über alle und jede Moral — denunzierten, richtig gehandelt. Die Unmöglichkeit ist handgreiflich. Sollten die Zeitungsberichte die Begründung richtig wiedergegeben haben, so muß diese als unverständlich bezeichnet werden. Das Gericht ist das Opfer mangelnder Information und einer eigenartigen Gutachtertätigkeit' geworden. Es ist nicht ganz klar, ob das Gericht den Religionsschutz nur dem privatrechtlichen und völkerrechtlichen Teil des Talmuds versagt hat oder den beiden Werken in ihrer Ganzheit. Unverständlich bleibt aber, daß Werke-, die mit Genehmigung hoher und höchster Behörden als Grundlagen von Religionsgemeinden anerkannt sind, als nicht religiöses Schrifttum behandelt werden sollen. Wenn nun auch die liberalen Juden Talmud und Schulchan-Aruch ablehnten, genießt denn der orthodoxe Teil der Judenheit den Schutz des § 166 nicht? Es war vor Gericht auf die Adaß Jisroel in Nürnberg hingewiesen worden. Ihre Satzungen wurden verlesen, in denen klar und deutlich mit behördlicher Genehmigung zu lesen steht, daß sie auf dem Boden des Talmuds und des Schulchan- Aruch steht. Die Frankfurter Religionsgesellschaft wurde im gleichen Sinne erwähnt. Und dennoch sollten Talmud und Schulchan-Aruch nicht Religionsschriften sein? Es muß auf die en t f che iende Tatsache hingewiesen werden, daß re bayerische is ra e litt sche Le h r erbt l d u n g s anstatt seit ihrer Gründung bis zu dem heutigen Tage, selbstverständlich mit Genehmigung der zuständigen Behörden, Talmud u n d' S ch u l ch a n - A r u ch zur Ausbildung der Lehrer als Pflichtfach unterrichtet; daß das Berliner R a b b i - n e r s e m i n a r seine Zeugnisse zum Rabbineramt nur nach Nachweis genügender Kenntnisse im Talmud Schulchan-Aruch und seinen Kommentatoren erteilt und das nicht etwa als b l o ß h i st o r i s ch e n Stoff, sondern zum Zwecke d e r E n t s ch e i - düng praktisch religiöser Fragen. Und erst in allerjüngster Zeit hat das preußische Kultusministerium eine Prüfungsordnung für israelitische Religionslehrer an Mittelschulen erlassen, die jüdische Religionslehre als Prüfungsfach neu einführt und ausgedehnte Kenntnisse auf dem Gebiete des talmudischen Schrifttums fordert. Der als sachverständige Zeuge vernommene Dr. Eschelbacher-Düsseldorf betonte ausdrücklich, daß der Unterricht im Talmud und Schulchan-Aruch nur aus Mangel an Zeit undurchführbar ist und daher nur besonders eifrige, d. h. Opferwillige, die Schüler zu diesen Religionsquellen führen, daß es also in der Tat Schulen gibt, in denen Talmud zum Schulpensum gehört. Man darf gestellte Artikel läßt nach Ansicht des Gevermuten, daß das Gericht, wenn ihm all diese

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