Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 49 (3.12.1931)
- Date
- 1931-12-03
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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3. Dezember 1931 D' e r I s r a e l i t . Nr. 40 Seite 3 -W-^-sex suchüng der grundlegenden Bestimmungen der Erkenntnis stellt.Rink (S. 111) den verblüffenden Satz auf: „der menschliche Geist kann alles erkennen." Wäre dem wirklich so, dann müßten wir auch allwissend sein, eine Folgerung, vor der Mink/ selbst zurückschreckt, „weil dem Kausalitätsprinzip zufolge unser Geist absolut unendlich und actus purus ohne jede Möglichkeit einer Veränderung wäre." Demgegenüber lese man in Kant's Kritik der reinen Vernunft die Ablehnung der Erweiterung menschlicher Erkenntnis über alle Grenzen möglicher Erfahrung, „wovon ich demütig gestehe, daß dies mein Vermögen gänzlich übersteigean dessen Statt ich es lediglich mit der Vernunft selbst und ihrem Denken zu tun habe." - Nur noch ein kurzes Wort zum zweiten Buche Ninks. Es führti-nicht mit vollem Recht den Titel „Kommentar zu Kant's Kritik der reinen Vernunft," denn ein solcher mußte sich wie etwa der von Mellin aus die abschnittweise- Wiedergabe des Kant'schen Gedankenganges in leicht verständlicher Sprache beschränken. Der Nink'sche Kommentar aber fügt jedem Abschnitte gleich alle jene EinwänÜ^ bei, die vom Standpunkte der Scholastik zu erheben sind. Daß solche überall möglich sind, ist leicht begreiflich, weil nicht bloß hinsichtlich den Prinzipien und dem'Umfange aller Erkenntnisse a priori, wie Nink S. 89 mit > Recht-hervorhebt, Kant jedes Wort in einem andern Sinne versteht als die scholastische Philosophie, sondern eine ganz allgemeine Diskrepanz zwischen beiden besteht. Dieser Kommentar scheint mir lediglich in usum delphini für die Hörer: der theologischen Hochschule geschrieben zu sein, damit diese aus ihm sich Waffen gegen den Geistesriesen schmieden. Ob sie ihm beikommen werden, möchte ich bezweifeln. E. F. Illusionen der Wissenschaft. Von Friedrich Köttje. -S t.u tt g a r f'uftft 18e r I i n 1931. J/^G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger. Das vorliegende Werk bedeutet eine bemerkenswerte Etappe auf'dem'Wege einer in immer breiterer Front vorrückenden, wissenschaftlichen Kampftruppe gegen den reinen Intellektualismus. Die Namen B e r g s o n, Husserl, Driesch, Dacque, Dingler, Freund bezeichnen die allgemeine Richtung dieses Weges, wenn auch jeder dieser philosophischen Köpfe die Position der selbgewissen exakten Wissenschaft nach einer besonderen Richtung und mit eigenen Denkmethoden erschüttert hat. Vexgsons Intuition und Husserl's Wesensschau repräsentiereu mehr die positive Kehrseite des Logicismus, während Driesch in seiner nüchternen Ehrlichkeit im Ignorabimus, Dacque im Mystizismus mündet. Dingler und Freund erst haben es gewagt, den Stier bei den Hörnern zu packen und die ganze erkenntnistheoretische Grundlage des wissenschaftlichen Denkens in Frage zu stellen, so daß sich ihrer tiefen kritischen Erkenntnis die Gewißheit der Wissenschaft als reiner Glaube entschleiert. Köttje nun, der Verfasser des vorliegenden Werkes, zeichnet sich vor Freund und Dingler durch, ein leidenschaftliches Temperament aus, das auf jeder Zeile seiner Deduktionen, mögen sie noch so abstrakter Natur sein, wie ein wilder Sturzbach durchbricht und dem ganzen Werke den Charakter eines Vekenntnisbuches giht. Das „Raumdenken" des Intellekts ist Schöpfer der Witzenschast; dieses Raumdenken, das unfähig ist, das Spontan-Schöpferische in Lebenj. Seele und Geist, die echte, immer Neues gebärende Zeit zu erfassen, kreist ewig um die Wahnbegriffe der zeitlosen, im Wesen unveränderlichen Substanz, der Identität von Ursache und Wirkung. Diesem Mechanistischen Denkön setzt Köttje in großartiger Beredsamkeit das „Wunder des Lebens" entgegen, eine Philosophie der W e r t e , die in der bloß intellektualistischen Erfassung der angeblichen Wirklichkeit eine Verfälschung und zugleich Verödung dieser Wirklichkeiterblickt, in der materiellem Welt überhaupt aber ein Durchgangsstad'lutii für die- Seele aus Wirrsal, Leiden und Sinnlosigkeit zu g'ttlicher Freiheit und unendlicher Sinnfülle. Köttje hat auch endlich wieder einmal den Mut, die uns selbstverständliche Behauptung aufzustellen, daß die Geburt des erkennenden Subjekts in dieser dumpfen Welt der Masse ein viel größeres Wunder ist als alle Fixsternwelten zusammengenommen,auch denn, wenn es noch andere Lebensformen und Materialisationen des Geistes geben sollte als die uns heute bekannten. Diese allgemeine Charakterisierung des Büches kann nur einen Begriff von seiner Grundtendenz geben. Verzichtet werden mußte auf eine Besprechung seines kritischen Teiles, der nicht etwa mit bloßem Pathos, sondern in.fachwissenschastlicher Gründlichkeit an dem Objektivitäts-- Kaufalitäts- und monistischen Erklärungsideal der,, philosophischen und naturwissenschaftlichen Systeme immanente Kritik übt und die Unhaltbarkeit des rationalisierend-mathematisierenden Denkens für die Lösung der letzten Wahrheitprobleme erweist. —m. Von den Vätern. Von Schalom Asch. B e r l i n 19 31. Paul Zkolnay-Eerlag. Nach der großen Trilogie „ Peters bürg -Warschau-Moskau" mit ihrem großartigen geschichtlichen Hintergrund schenkt uns Schalom Asch — der vor kurzem seinen fünfzigsten Geburtstag begangen hat — in diesem Väter-Bändchen ein zu Herzen gehendes Idyll des jüdischen „Städtchens" im Ansiedlungsrayon. Es sind nur aneinandergereihte Episoden, die zwei Geschichten vom „reichen Herrn Salomon" und vom „Städtchen". — aber die Fülle der urwüchsigen Gestalten des wurzelechten jüdischen Lebens, das da an uns vorüberzieht mit der Tiefe und Feinheit seiner ethischen Werte, der Inbrunst seiner religiösen Hingebung, seiner Naturnähe und Geistigkeit, seinen Kämpfen, Leiden und Freuden, das alles gewährt auch dem religiös gestimmten Leser den reinsten ästhetischen Genuß. Schalom Asch entstammt selber, wie er in einem dem Bande angefügten Rückblick auf seinen Lebenslauf erzählt, dem „Städtchen". Die Welt draußen mit ihrer lockenden Schönheit brachte ihn früh schon in Gegensatz zu Familie und Heimat, aber in seinem künstlerischen Schaffen ist heute von irgendwelchem Ressentiment gegen dieses Kindheitsmilieu nichts mehr zu spüren — Heller Sonnenschein liegt für die Seele des Dichters auf den Gäßchen und Flußufern dieser Heimat und aus ihren Winkeln leuchtet der Strahl der Reinheit und der jüdischen Lebensweihe. —m. Soziologie der Juden. Von Dr. Arthur R u p p i n. Erster Band: Die soziale Struktur der Juden. Mit 32 Bildtafeln. Berlin, Jüdischer Verlag. Gebunden Mk. 18.—. Mit dem vorliegenden Buche, dem ersten Band einer umfassenden Soziologie der Juden, entstanden aus Vorlesungen, die Ruppin an der hebräischen Universität zu Jerusalem hielt, hat der Verfasser, wie man wohl ohne Uebertreibung sagen darf, der jüdischen Literatur ein Standardwerk geschenkt. In seiner bekannten präzisknapoen, nüchternen Art, hat er ein Riesenmaterial zusammengstragen, das zwar in einzelnen Teilen, insbesondere soweit es sich um Rassenforschung und geistige Eigenart der Juden handelt, hinsichtlich der Schlußfolgerunaen vielfach angreifbar ist, aber im großen ganzen do^- eine unschätzbare Informationsquelle bildet. Der vorliegende erste Band des Werkes umfaßt drei große Abschnitte: Herkunft und Rasse der Juden, Bevölkerungsstatistik und wirtschaftliche Verhältnisse der Juden. Wie bereits angedeutet, ist die Darstellung der Rasiengeschichte der palästinensischen Juden gänzliubypothetischen Charakters und man wird sich davor' hüten müssen, die Behauptung, daß die alten Juden eine Mischrasse aus Kanaanitern, Beduinen und Philistern seien, als feststehende Tatsache hinzunehmen. Eben so wenig kann man dem Verfasser zustimmen, wenn er der Charakterisierung des - Wesens der seelischen Eigenart der Juden, insbesonder bet der Anerkennung des rationalistischen, zweckgebundenen Charakters der jüdischen Seele offensichtlich nur einen ganz eng umgrenzten, wesentlich modernen Typ des Juden zugrunde legt. Diesen, der Erde zugewandten, instinktfernen jüdischen Charakter, der aus der religiösen Wurzellosigkeit der modernen Judenheit erst entstanden ist, in das alte Judentum hineinzudichten, scheint uns mehr als phantastisch und ist zugleich Wasser auf die Mühle des Rassenantisemitismus. Von stark aktueller Bedeutung sind sowohl die Kapitel über die Geburtenentwicklung, Mischehe, Sterblichkeit, Altersgliederung usw. der Juden, als auch die Darstellung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Was die Vermehrungsaussichten in der Zukunft betrifft, so scheidet Ruppin zwischen der jüdischen Bourgeoisie des Westens und dem jüdischen Proletariat des Ostens. Was die erstere betrifft, so werden diejenigen Gruppen, die nur ein oder zwei Kinder haben, ziemlich rasch aussterben. Auch bei drei Kindern kann der Bestand in keiner Weise gewahrt werden. Dagegen prognostiziert der Verfasser der jüdischen Masse des Ostens mit drei bis sechs Kindern im Laufe von 120 Jahren eine Vermehrung auf etwa das Sechsfache der gegenwärtigen Zahl. Der Wirtschaftsabschnitt behandelt nacheinander die wirtscbafttichen Wandlungen bei den Juden seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Berufsgliederung, Einkommensverhältnisse und alsdann die Beziehungen der Juden zur Landwirtschaft, Handwerk und Industrie, zum Handel und zu den freien Berufen. Den Schluß des monumentalen Werkes bildet ein Abschnitt über Beruf und Kriminalität der Juden in den einzelnen Ländern. Man darf dem zweiten Band mit starkem Interesse entgegensetzen. der gleichen Zeit angehörig, weitgehend miteinander identisch sein müßten. Dieser Umstand, daß dem Vers, auch das biblische Gesetzesrecht nichts anderes als schriftlich fixiertes Volksrecht ist, so daß es sich also hier um zwei ganz parallele Ströme handelt, sowie die sich aus dieser Voraussetzung ergebende Theorie, wonach bei einer fehlenden Entsprechung eben eine Lücke etwa im. Gesetzesrecht vorliegt, erklärt es auch, daß Verf. eine allgemeine Gegenüberstellung zwischen-den von ihm ermittelten Bestimmungen des V. R. und den.entsprechenden des k. :R > wie man sie nach dem Untertitel des- Werkes und der einleitenden Bemerkung (S. 1) erwarten sollte, überhaupt nicht vornimmt, da er einen solchen allgemeinen Vergleich eben infolge seiner antitraditionellen Grundausi sassung für unerheblich und wertlos halten' muß. : Andererseits muß doch festgestellt werden, daß gerade die Ergebnisse und Untersuchungen des vorliegenden Werkes im Gegensatz zu der wissenschaftlichen Grundauffassung des Verf. stehen und vielmehr die überlieferte Anschauung bestätigen. Die diesbezüglichen Ergebnisse lassen sich in drei Punkten zusammenfassen. Erstens stellt sich heraus, daß gerade die primitiven, barbarisch-strengen Anschauungen, die Verf. aus dem erzählenden Biheltext herauslesen will, (vgl. vor allem, S. 6f, 10ff, 49f.) sich höchstens ,dort, nicht aber im k. R finden, was Verf. selbst, da' er einer Erklärung doch nicht ganz aus dem Wege gehen kann und will, an einigen Stellen damit erklärt, daß im k. R. in seiner heutigen Gestalt, abweichend von der ursprünglichen Fassung des ja, wie wir sahen, sehr alten Gesetzes eine spätere humane Anschauung ihren Ausdruck gefunden habe (vgl. S. 7, 10, 50.). Zweitens finden sich vom Verfasser selbst sogenannte „Jdealbestimmungen" gerade im k. R., die sich im V. R. nur sekundär und andeutungsweise widerfpiegeln und von denen Verf. größtenteils sogar annimmt, daß sie „mehr einen Jdealzustand erstrebten, als daß sie wirklich eingehaltene Gesetzesnormen zur Regulierung des täglichen Lebens gewesen wären." Es sind dies vor allem bereits obenerwähnte Pfandgesetz, sowie der Freilassungsanspruch des hebräischen Sklaven, das Aehrenleserecht der Armen und das Gebot der humanen Behandlung Armer und Verschuldeter (S. 26f, 65f, 102f, 103f), die Verf. selbst in seiner zusmamenfassenden Betrachtung als dem kodifizierten Bibelrecht entnommen aufführt. Gerade diese Vorschriften sind es auch, die sich in der Untersuchung als wesentliche Charakteristika des jüdischen Rechtes gegenüber dem Recht der Nachbarvölker erweisen. Diese Vorschriften geben dem Verf. Gelegenheit, wiederholt auf die Singularität der-jüdischen religiösen und Rechtsentwicklung hlttzuweifen, die sich „je längerje mehr aus den Banden des alten Orients befreite" (S. 28, 101f, 127, 92/3). -Drittens sind profane, also, in ethisch-religiöser Hinsicht neutrale Rechtsmaterien wohl in gewissem Maße m erzählenden Teil der Bibel, kaum a^r im k. R. beban-i delt, so daß Vers, annehmen muß, daß religiös-ethische Motive für die .Gestaltung des k. R. in feiner heutigen Form maßgebend waren, was ja in der Tat für jeden objektiven Betrachter auf der Hand liegt (vgl. S. 84,121.) Leider hindert den Verfasser, wie wir sahen, schon von vornherein sein antitraditioneller Standpunkt, eine allgemeine Gegenüberstellung von V. R. und k. R. vorzunehMenj, wie sie hier unter 1. und 2. geschehen ist und hierdurch den ganz prinzipiellen Unterschied zwischen Volks- und' Gesetzesrecht zu erkennen und — als solchen anzuerkennen. Und dies, obwohl Verf. selbst erstens vom humaneren Charakter des biblischen Gesetzesrechts spricht, zweitens vom Feldzug des biblischen Rechts für die. Armen, den Jdealbestimmungen, die — „mehr Mahnung als Gesetz" — wohl niemals praktisch befolgt wurden und schließlich drittens den ethisch-religiösen Gesamtcharakter des Gesetzes betont, von dem doch also auch nach Ansicht des Verf. schon von vornherein keine primitiv-barbarischen Vorschriften zu -erwarten sind. Bezgl. „Talion" vgl. neuerdings Jacob: Auge um Auge (Berlin 1929). Freilich kann das biblische Gesetzesrecht auch streng sein, wie dies bei der sich in allen fünf Büchern der Thora findenden Anordnung der Todesstrafe für Mord der Fall ist. Diese Bestimmung findet sich in den altorientalischen Gesetzbüchern. überhaupt nicht, wie Vers. (S. 61) meint, vielleicht wegen ihrer Selbstverständlichkeit. Das Verbot der Thora Nu. 35, 31 steht, wie Vers, betont, (ebenda), in direktem Gegensatz etwa zum hethitischen Recht, das die Todesstrafe für Mord nicht kenne (?) und die Erlegung eines Lösegeldes durch den Mörder anordnet. Die Thora gibt ja die religiösen Gründe für ihre Strenge in dieser Hinsicht selbst deutlich genug an. Verf. behandelt das Thorarecht nur insoweit, als sich Parallelen dafür in der erzählenden Bibel finden und es weltlicher Natur ist. Letzteres allerdings in weiterem Sinne, wie er z. B. S..,89ff.- selbst das Verbot des Götzendienstes erörtert. In diesem Rahmen erwähnt er auch (S. 48f) das Verbot der Wieiderehelichung der ge- ' schiedenen Frau durch den früheren Mann (Deut. 24, 1—4), das er ebenfalls für ein spezifisch jüdisches, „nur aus den.Reinheitsanschauungen Israels heraus verständliches" Gesetz hält, zu--dem „eine altorientalische Parallele.naturgemäß fehlen'mußte, weil der Boden, aus dem es erwuchs,, dort schlechterdings nicht vorhanden war." Die »»''-Bestimmung, sowie die darüber hinausgehende rii"M-Pflicht der nächsten Verwandten wie auch die bevorzugte Stellung des Erstgeborenen waren auch nach der überlieferten Ansicht schon vor der sinaitischen Gesetzgebung als „Volksrecht" vorhanden, während Verf. (S. 43) hierin in Uebereinstimmung mit '"«n zu Gen. 38, 8 annimmt, daß das aus der »2'-Ehe hervorgehende Kind den Namen des Verstorbenen trug, tritt dem rann dortselbst unter Hinweis auf die „Erzählung im Buche Ruth" sowie die jüdische Ueberlieferung und Praxis entgegen. Das Verhältnis des Thorarechts zum Volksrecht hinsichtlich der Stellung des Erstgeborenen kennzeichnet Verf. (S. 53f) beinahe mit denselben Worten wie p1» zu Gen. 25, 34. Wenn Verf. S. 37 meint, daß Abraham nach biblischer Nachricht aus U r stamme, so ist dem nicht zuzustimmen. Aus der Stelle Gen. 15, 7, die Verf. anführt, geht dies ebensowenig hervor>, wie etwa aus Ex. 20, 2, daß Aegypten die Heimat des jüdischen Volkes ist. Die Vermutung des Verf., daß Abraham aus nordmesopotanischem Gebiet stamme, entspricht vielmehr sowohl den Berichten der Bibel wie auch der jüdischen Ueberlieferung, wie bereits piai zu Gen. 11, 28 ausführlich nachgewiefen hat. Dem kritischen Studium kann das Werk jedenfalls wegen der mannigfachen Anregungen, die es bietet, empiohlne werden. isr.