Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 39-40 (24.9.1931)
- Date
- 1931-09-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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24. September 1931 Der Israelit Nr. 39/40 Seite 5 1. Die Reprasentantenversammlung der Berliner Jüdischen Demeiflde drückt den Opfern der antisemitischen Ueberfälle im Berliner Westen am ersten Rasch HaschanahÄage ihr Mitgefühl aus. Sie betrachtet das am 12. September einzelnen Juden und Jüdinnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum zugefügte Unrecht ■als eine der jüdischen Gesamtheit angetane schimpfliche Untull. > '2. Die Repräsentantenversammlung nimmt von den Maßnahmen Kenntnis, die die Polizeibehörde und die preußische Staatsregierung ergriffen haben; sie erblickt in ihnen die Erfüllung der selbstverständlichen Pflicht .des Staates, persönliche Sicherheit und das Recht der freien, Religionsbetätigung der gesamten Bevölkerung, in diesem Falle der jüdischen, zu schützen. Sie erwartet von der Reichäregierung den gleichen Schutz. 3. Die Repräsentantenversammlung billigt die Schritte -des Gemeindevorstandes und erwartet, er werde auch weiterhin alles tun, damit den Juden die ungestörte Religionsübung und der Schutz von Leib und Leben gesichert werde. Die Helden vom Kurfürstendamm vor Gericht. Bor dem erweiterten Schnell-Schöffengericht Charlottenburg, das im großen Schwurgerichtssaal zu Moabit tagt, begann Freitag, 18. September, der Prozeß gegen 34 Hakenkreuzler, die an den antisemitischen Ausschreitungen am Kursürstendamm teilgenommen haben. Sie sind angeklagt wegen schweren Landsriede nsdruchs, unbefugten Waffenbesitzes, Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Lanögerichtsdirekwr Schmitz führt den Vorsitz. Die Angeklagten sitzen in den Geschworenenbänken in vier Reihen dicht gedrängt. Es sind meist jüngere Leute. Es befinden sich unter ihnen einige Ingenieure/zwei Studenten und auch Arbeitslose, die zu den Rowdytaten besonders engagiert wurden; ferner Handwerker, ein Fensterputzer, ein Schmied. Die Angeklagten werden von den Rechtsanwälten Dr. Triebel und Dr. Zarnak vertreten, die ihnen von der Nationalsozialistischen Partei beigestellt wurden. Der Befehlshaber der Berliner S. A., Graf H e l l d o r f, der während der Ausschreitungen im Auto am Kurfürstendamm herumfuhr, hat sich entgegen einem abgegebenen Versprechen dem Gericht nicht gestellt. Als Rädelsführer angeklagt sind der Arbeiter Erich P o n k e, Führer des Sturms 23, und Betriebsingenieur Wilhelm Fischer, Führer des Sturms 29. Rach Erhebung der mündlichen Anklage durch Staatsanwalt Schade trat das Gericht in die Vernehmung des ersten Angeklagten, des Steinsetzers Schuster, ein. Schuster erklärt, er wisse nichts von den Tumulten auf dem Kurfürstendamm, er sei bei einem harmlosen Spaziergang auf dem Kurfürstendamm festgenommen worden. Ihm wird entgegengehalten, daß bei ihm ein feststehendes Messer gefunden wurde. — Der angeklagte Gärtner Borim hatte vor der Polizei ausgesagt, daß der Sturmführer, Ingenieur Fischer, den Befehl ausgeoeben habe, auf den Kurfürstendamm zu gehen und zu demonstrieren. Diese Bekundung widerrief er vor Gericht und erklärte, es sei keine Parole ausgegeben worden, sondern es habe sich nur um ein „Gespräch" unter Kameraden gehandelt. Er wie der Angeklagte Merker und andere behaupten, sie wollten sich ja nur die jüdische Neujahrsversammlung ansehen. Die Vernehmung der weiteren Angeklagten ergab zur Genüge, daß die Ausschreitungen am Kurfürstendamm planmäßig von der Nationalsozialistischen Partei vorbereitet worden Awaren. Aus den Aussagen einiger naiverer Angeklagter ging hervor, daß der gesamte Berliner Gausturm aus dem Kurfürstendamm versammelt war. Drei Sturmführer befinden sich auf der Änklagegnk. Zwischen den Angeklagten und den Nationalsozialisten im Zuschauerraum geht ein Mienen- und Zeichenspiel, die Nazis im Zuhörerraum werden von den Angeklagten mit Hitler-Gruß empfangen. Der Student Soy sagte in der Vorvernehmung, vom Sturmführer Ponke sei befohlen worden, am 12. September an einer Demonstration auf dem Kurfürstendamm teilzunehmen. Den Juden, die dort ihr Neujahr feiern, sollte die schlechte Lage des Volkes vor Augen geführt werden. Vor Gericht schwächte er seine Aussage ab, kann sie aber nicht ganz widerlegen. — Der 22jährige kaufmännische Angestellte Heinz Schubert, Mitglied des in einige Morde verwickelten Sturms 33, bei dem ein Totschläger in der Tasche gefunden worden war, sagte aus, er habe die Waffe aus purer Kauflust erworben. Seinen Judnhaß erklärt er wie folgt: „Sehen Sie, Herr Vorsitzender, das ganze Uebel'kommt von der Presse, die jüdisch ist." — Dev Sturmführer, Ingenieur Fischer, der wegen Anstiftung angeklagt ist, bestreitet, den Befehl gegeben zu haben, auf den Kurfürstendamm zu gehen. — Erich Ponke, der Führer des Sturms 43, bestreitet daß er seinen Kameraden die Anordnung gegeben habe, auf den Kursürstendamm zu gehen. Es sei nur besprochen worden, eine Demonstration zu veranstalten, die den „Gold- und Brillantenjuden" vom Kursürftendamm zeigen sollte, daß es in Deutschland noch Leute gäbe, die wirklich hungern. — Der Schlächter Koch bestreitet, Passanten mißhandelt zu haben, er sei nur, erklärte er, auf jeden Juden, der ihm begegnet sei, hinzugetreten, habe höflich den Hut abgenommen und habe „Prost Neujahr!", gesagt. Auf die Frage des Vorsitzenden, was denn das bedeuten sollte, erwiderte Koch: »Das war nur eine kleine Aufmerksamkeit." Der Angeklagte Brandt, ein Diplom-Ingenieur, hat nachweislich einige Kameraden vom „Jungstahlhelm" bei den Ausschreitungen angeführt. Er gibt vor Gericht zu, in einem Auto mit drei Kameraden vor die Synagoge Fasanenstraße gefahren zu sein. Er habe den Demonstranten nur „Deutschland erwache!" zugerufen. Es waren mehrere Kameradschaften vom Stahlhelm dabei. Einer von ihnen hatte ein feststehendes Messer bei sich. Rädelsführer gewesen zu sein, bestreitet er und beklagt sich gegen die Polizei, die „unschuldige Leute" attackiert und verhaftet hätte. Das Mittun des Stahlhelms, mindestens seines Jugendflügels, kann nach der Vernehmung dieses Zeugen als bewiesen gelten, ebenso die Planmäßigkeit der ganzen Aktion. Nach Beendigung der Vernehmung wurde auf Antrag des Staatsanwaltes gegen 30 Angeklagte der Haftbefehl ausgesprochen, und zwar mit Rücksicht auf die zu erwartende Strafe. Am Samstag wurde mit der Vernehmung der Zeugen begonnen. Die Polizeibeamten konnten wenig aussagen, da sie erst nach den schlimmsten Ueberfällen, die sich blitzschnell abspielten, aus dem Platze erschienen. Unter den Belastungszeugen sind fast ebenso viele Nichtj u d e n wie Juden, besonders Rumänier und Armenier und andere jüdisch aussehende Ausländer. Zahnarzt Dr. Hecht, der schwer mißhandelt wurde und vor Gericht die Roheit des Angriffes schildert, ist kein Jude. Dr. Kraft, der seine 70jährige Mutter noch mit knapper Not in ein Auto retten konnte, selber aber zweimal niedergeschlagen wurde, erkennt in den Angeklagten seine Peiniger. Viele Zeugen, so Dr. Alexander Rosenf e l d, erscheinen mit verbundenem Gesicht und in Begleitung ihres Arztes vor Gericht. Ein Dentist Pauly, der schwer mißhandelt wurde, sagt, er sei kein Jude. Zwei armenische Studenten und drei Rumänen, alle Nichtjuden, sind übel zugerichtet worden und sprechen vor Gericht in höchster Empörung von ihren Erlebnissen in deutschem Gastlande. Zuletzt wird noch der Konditoreibesitzer R e i m a n n über die Verwüstungen in seinem Lokale vernommen. Auch Reimann ist kein Jude. * * * Am Dienstag werden als Hauptzeugen die inzwischen verhafteten Graf Helldorf und E r n st vernommen, die wegen Verdachtes der Beteiligung unvereidigt bleiben. Beide geben ausweichende Auskunft, doch lassen ihre Aussagen keinen Zweifel darüber zu, daß der Uebersall bis ins einzelste vorbereitet war. Die Verhandlung zog sich die Nacht hindurch. Mittwoch gegen 3.30 Uhr morgens wurde das Urteil verkündet. Das Verfahren gegen den Angeklagten Brandt, einen der Hauptführer, wird abgetrennt. Brandt bleibt in Haft. Der Zeitungshändler Meede wird zu e i n e m Jahr neun Monaten Gefängnis wegen schweren Landfriedensbruches verurteilt, der Kaufmann Kühns zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis, der Sturmführer Ponke und der Ingenieur Gewehr zu je einem Jahr drei Monaten Gefängnis, der S. A.-Mann Utpottzu einemJahr einem Monat Gefängnis, der -Ingenieur Fischer zu neun Monaten Gefängnis. Die übrigen Angeklagten erhielten, soweti sie nicht freigesprochen wurden, Gefängnisstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr. Während die meisten Strafen unter den vom Staatsanwalt beantragten Strafhöhen liegen, ging das Gericht bei Meede erheblich über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der für diesen Angeklagten ein Jahr drei Monate beantragt hatte. : In der Begründung betonte der Vorsitzende, das Gericht habe festgestellt, daß es sich um organisierte Tumulte aus Anlaß der jüdischen Feiertage Handelte. Mit erhobener Stimme erklärte Landgerichtsdirektor Schmitz: „Wir können es uns nicht leisten, durch derartige Exzesse uns den letzten Rest unseres Ansehens zerstören zu lassen." Ueber einzelne charakteristische Momente der Verhandlung soll noch berichtet werden. Im übrigen verweisen wir aus unsere Bemerkungen in der Wochen rundschau dieser Nummer. Wlezp-«aei»rev « ßacftrubten. Deutsches Reich. „Protest aller anständigen Deutschen". .-Berlin, 17. Sept. Der Polizeipräsident von Berlin und frühere preußische Innenminister Albert Grzesinsky nimmt im Leitartikel des „Vorwärts" vom 17. September Stellung zu den Vorgängen am Kursürstendamm. Cr schreibt u. a.: „Die Vorkommnisse am Kursürstendamm am vergangenen Samstag, die üblen Ausschreitungen der Nationalsozialisten gegen eine religiöse Minderheit haben den Protest aller anständigen Deutschen, wo auch immer politisch sie stehen mögen, hervorgerufen. In der Tat verdienen die planmäßigen Ueberfälle aus jüdische G'ttesdienstbesucher eine besondere Beachtung und, heben sich aus den leider zahlreichen politischen Gewalttaten der letzten Zeit besonders ab. . . . Hier aber handelt es sich darum, daß sich die Gewalttaten gegen eine Gruppe von Staatsbürgern richtete, deren politische Ueberzeugung im einzelnen keineswegs feststeht, die keine andere Verbundenheit, als die der religiösen und Rassengemeinschaft kennt, die also auch nicht politisch organisiert ist, über keine streitbaren Wehrverbände verfügt und nichts anderes getan hat, als ein elementares staatsbürgerliches Recht, das Recht auf gemeinsame weltanschauliche Betätigung, in Anspruch zu nehmen. Besonders übel sind diese Dinge, wenn man ihre politischen Auswirkungen betrachtet. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß nichts so sehr das kulturelle Ansehen eines Volkes schädigt, wie der Verdacht, daß die an sich schon bedauerliche politische Verhetzung zu weltanschaulicher und religiöser Verfolgung noch weiter entartet." * * * Berlin, 20. Sept. Der preußische Minister des Innern, Dr. Carl Severin g, hat, offenbar veranlaßt durch die jüngsten Ausschreitungen in Berlin am jüdischen Neujahrsfest, in einem Runderlaß den Nachgeordneten Behörden erneut strenges Vorgehen gegen die Hetze der radikalen Gruppen zur Pflicht gemacht. In dem Erlaß heißt es u. a.: „Neben der täglichen Hetze in Wort und Schrift sind schwere politische Ausschreitungen gegen Andersdenkende und sogar verbrecherische Anschläge verübt worden, die in ihrer politischen Bedeutung höchste Beachtung verdienen. Selbst die friedliche religiöse Betätigung ist durch das unverantwortliche Treiben radikaler Gruppen wiederholt gefährdet und gestört worden. Hierher gehört auch die aufs schärfste zu verurteilende antisemitische Verhetzung, die erst vor einigen Tagen wieder in Berlin zu groben Ausschreitungen geführt hat. Solche Vorgänge sind geeignet, den Frieden im Innern sowie das Ansehen Deutschlands nach außen aufs schwerste zu erschüttern." Der Minister ersucht daher die Landespolizeibehörden, diesem Treiben mit allen Mitteln tatkräftig entgegenzuwirken. Dabei weist er daraus hin, daß auch die Erweckung und Schürung von Gegensätzen zu antichristlichen oder antisemitischen Zwecken als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anzusehen sei. Nach den gleichen Gesichtspunkten seien auch die aufreizenden und beleidigenden Ausrufe der Radikalen auf den Straßen zu behandeln. Es müsse jede Vorsorge -getroffen werden, daß die gesetzmäßige religiöse oder weltanschauliche Betätigung jedes Staatsbürgers unbedingt gewährleistet fei. Die Hebung religiöser und konfessioneller Ueberzeugungen im Rahmen der chrstlichen Kirchen wie der jüdischen Religion. namentlich an den Sonn- und Feiertagen, müsse in jeder möglichen Weise geschützt sein.; Schritte des Central-Vereins. Berlin, 16. Sept. Wegen der Ausschreitungen am Kursürstendamm suchten der Vorsitzende des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Justizrat Dr. Julius Brodnitz, in Begleitung des Syndikus, Dr. Alfred Wiener und des Syndikus von Groß-Berlin, Dr. Reichmann, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der Jüdschen Gemeinde Berlin, Dr. h. c. Wilhelm Kleemann, am Dienstag, den 15. September, den Minister des Innern auf. An Stelle des verreisten Herrn Ministers empfingen der Staatssekretär des Innenministers, Dr. Abegg und Ministerialdirektor Dr. Klausner die Herren. Staatssekretär Dr. Abegg sprach das herzliche Bedauern des Preußischen Innenministers über die Roheitsakte, die offenbar absichtlich an einem der höchsten jüdischen Feiertage stattgefunden haben, aus. Bek der Unterredung wurde besonders betont, daß die politischen Wirkungen dieser Ausschreitungen auch nach dem Ausland hin höchst bedauerlich seien. Es wurden alle Maßnahmen zugesagt, die geeignet sind, eine Wiederholung der beschämenden Vorgänge zu verhindern und die Uebeltäter schleunigst der gerechten Bestrafung zuzuführen. Eine weitere Besprechung hatten der Syndikus des Central-