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Der Israelit · 1931-09-17 · Heft 38 (17.9.1931) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 38 (17.9.1931)
Date
1931-09-17
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 38 Der Israelit 17. September 1931 Leser! Tragen Sie „die gute .,. - Kleidung“ Spezialität: Verarbeitung im Winter lediglich eine Besprechung jener Verbände, die in ihren Ausgabenkreis auch Unterstützung jüdisch-religiöser Lehränst o 11 c n ein bezogen habe n. Es handelt sich also um eine Konferenz, nicht um einen Kongreß. Palästina. Ghandi sendet einen Friedensappell nach Palästina. Jerusalem, 11. September. Mahatma Gandhi, der in der ganzen Welt verehrte Führer der indischen Nationalbewegung, der sich zu Schiff auf der Reise nach London zur Teilnahme an der Indien-Konferenz befindet, hat, während sich der Dampfer der französischen Küste genähert hat, vom Schiffe aus einen Appell für Frieden und Freiheit an alle Einwohner Palästinas gerichtet. Der Appell lautet: „Seit alten Zeiten ist Palästina den Juden, den Christen und den Moslems heilig. Ich appelliere darum an alle Einwohner Palästinas, die Heiligkeit und die Freiheit des Landes, die auf der Einigkeit aller das Land bewohnenden Nationen gegründet ist, aufrechtzuerhalten. Haltet aufrecht auch den religiösen Geist des Landes, ihr helft dadurch, die Gleichheit und Gerechtigkei für die Einwohner aller Länder zu begründen!" Dieser Appell gewinnt umsomehr Bedeutung, als bekannt ist, daß sich aus dem gleichen Schiff wie Ghandi auch der Führer der indischen Mohammedaner Schaukat Ali, der auf der Reise von Palästina nach London in Cairo an Bord gegangen ist, befindet, und während der ganzen Fahrt freundschaftliche Unterhaltungen mit Ghandi pflegte. Ver der Begegnung in Eairo haben sich die beiden Führer umarnrt und geküßt. Schaukat Ali ist bekanntlich wiederholt von den arabischen Nationalisten Palästinas dazu bewogen worden, an Kundgebungen und Aktionen gegen die Balfour-Deklaration und das jüdische Palästina teilzunehmen. L Ein neuer Sabbahrrozetz. Jerusalem, 8.' September. Vor dem Friedensrichter Zuckermann hatte sich am 1. September der junge Agudist Juda Blau auf Grund von § 133 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung des jüdischen Polizisten Koralik zu verantworten. Es Ivar öffentliche Klage erhoben worden. Die Verhandlung endete mit dem völligen Freispruch des Beschuldigten. Nach der Urteilsbegründung lag der Klage folgender Tatbestand zugrunde: Der Polizist war zusammen mit anderen Kollegen beauftragt, bei dem sabbathlichen Fußballspiel darauf zu achten, daß keine Ausschreitungen vorkämen. Bei dieser Gelegenheit habe der Beschuldigte plötzlich auf eine Entfernung von 10 Metern dem Polizisten, so behauptet dieser, zugeschrien: „Verächtlicher Frevler, wirf Deine Zigarre weg." Nach mehrmaliger Wiederholung dieser Beleidigung habe der Polizist den Beschuldigten aufnotiert. Der Polizist erinnerte sich nicht, ob er selber, wie der Beschuldigte -behauptet, auch Zigarren an andere jüdische Polizisten verteilt habe! Der Beschuldigte selbst sagte bei seiner Vernehmung aus, er habe dem Polizisten zugerufen: „Frevler, der Du 'öffentlich den Sabbat entweihst, wirf Deine Zigarre weg." Der Polizist habe lediglich die Absicht gehabt, die Orthodoxen zu ärgern, was schon daraus hervorging, daß er den anderen Polizeileuten Zigarren verteilte. Durch das Notieren des Namens am Sabbath habe er die anwesenden orthodoxen Juden noch mehr erzürnt. Das Wort „verächtlich" habe er, der Beschuldigte, nicht gebraucht. Das Gericht begründete den Freispruch damit, daß die Anklage auf Beamtenbeleidigung während der Ausübung des Dien st es laute. Es gehöre aber keinesfalls zur ordnungsmäßigen Ausübung des Dienstes eines Polizeibeamten, gegenüber einer erregten Volksmenge orthodoxer Juden am Sabbath öffentlich Zigarren zu rauchen und durch Verteilung von Zigarren an andere Juden auch noch zur Steigerung der Erregung beizutragen. Fühle sich der Polizeibeamte privatim durch das Wort „Nofcho" beleidigt, so könne er eine Privatklage einreichen. Die öffentliche Klage auf Grund von § 133 des Strafgesetzbuches komme jedoch nicht in Betracht. Wie man hört, hat die Polizeibehörde Berufung gegen das Urteil eingelegt. Abschied des Hochkommissars von der Agudas Jisroel. Jerusalem, 2. Sept. Zur Ergänzung der bereits gebrachten kurzen Notiz über den Abschiedsempfang, den der Hochkommissar der Delegation der Agudas Jisroel gegeben hat, sei noch sol- Die Woche. Prag. Dis Exekutive der Jüdischen Partei hat bestimmt, daß Dr. Angela G o I d st e i n als Nachfolger des vor kurzem verstorbenen Präsidenten der Jüdischen Partei, Dr. Ludwig Singer in das Parlament der Tschechoslowakei einzieht. — Die deutschen Nationalsozialisten, Ehristlichfozialen und Dealschuatjonalen treten in die Prager Gemeindewahl mit einer gemeinsamen Liste, die vom Antisemiten Ing. Haider, Assistenten der Deutschen Technik in Prag, dem antisemitischen Religionsprofessor Schneider und dem Deutschnationalen Horpynka gesuhlt wird. Budapest. Der ungarische Heeresminister bittet die Pester Chewra Kadis ch a, sich die Pflege der vierhundert Kriegergräber auf dem jüdischen Friedhof, um die sich die Angehörigen nicht kümmern können, angelegen sein zu lassen. Warschau. In dem Städtchen Z e l e w , Wojwodschaft Lodz, wurde die Familie des jüdischen Kaufmanns Hirsch Swiatlowskr von einem grauenvollen Unglück heimgesucht. Swiatlowski und Frau gingen nachts in die Synagoge zum Slichothgebet und ließen aus Versehen eine brennende Kerze in der Wohnung stehen. In ihrer Abwesenheit geriet die Wohnung in Brand. Die drei Kinder des Ehepaares, 2 Knaben im Alter von 6 und 2 Jahren und ein Mädchen im Alter von 4 Jahren, wurden verkohlt in den Betten aufgesunden. Die Mutter der Kinder wurde aus Schmerz trübsinnig. — Der im Dorfe Talaczki bei Grodno lebende 108 jährige Moses D o g a - czewski, der sich noch bis vor ganz kurzer Zeit als Schmied sein Brot verdiente, wandte sich als Veteran des polnischen Aufstandes vonr Jahre 1863 an das Kriegsministerium mit der Bitte, ihm eine Rente auszusetzen, da er wegen Altersschwäche nicht mehr in der Lage ist, sein Handwerk auszuüben. „Bis jetzt", schreibt der Greis in feinem Gesuch, „habe ich aus freien Stücken auf die mir zukommende Rente als Teilnehmer am polnischen Aufstand im Jahre 1863 verzichtet, weil ich mir mein Brot mit meiner Hände Arbeit verienen wollte, heute bin ich dazu nicht mehr in der Lage, Almosen will ich auch nicht annehmen, deshalb erhebe ich Anspruch auf die Rente." Riga. Die Regierung Lettlands, die im Rahmen der Agrarreform ' den Teilnehmern an den lettländifchen Freiheitskämpfen Siedlungsland zur Verfügung gestellt hat, hat auch 263 Juden, die an den Freiheitskämpfen Lettlands teilgenonimen haben, mit Siedlungsland bedacht. Insgesamt haben 600 jüdische Freiheitskämpfer das Ersuchen gestellt, sich auf dem Lande anzusiedeln. — Demnächst soll ein Institut für semitische Wissenschaften in Riga errichtet werden, an welchem insbesondere das hebräische -und das arabische Kulturgebict gepflegt werden sollen. Eine Anzahl Finanzleute hat bereits beträchtliche Mittel zur Errichtung und Erhaltung des Instituts zur Verfügung gestellt. Moskau. Rach zwölfstündiger Verhandlung hat das Gericht der kleinen Stadt A z o r i i f ch in Weißrußland einen Juden, der als „Mohel" fungierte, wegen Vollstehung eines Beschneidungsaktes zu zweieinhalb Iah ren schweren Kerkerss verurteilt. Das Kind war mehere Tage nach der Beschneidung gestorben, und das Gericht behauptete, daß der Tod infolge der Beschneidung eingetreten sei. — Es kann aus dem ganzen Lande mitgeteilt werden, daß die antireligiöse Propaganda schmählich zuzusammenbrach. Die Synagogen in Moskau und in den Pro'vinzstädten waren am Roschhaschonoh überfüllt wie noch nie. Die atheistischen Kundg ebungen waren überall nur schwach besucht. London. Zu Roschhaschonoh mußten die Postämter in Whitechapel wesentlich verstärkt werden. Beinah eine Million Neujahrskarten wurden befördert. — gendes berichtet: Im Einladungsschreiben an die Agudazentrale war ausdrücklich betont, daß die T e e st u n d e ausschließlich für die Vertreter dev Aguda arrangiert sei. Es erschienen zur festgesetzten Stunde im Regierungspalaste Vertreter der Agudas Jisroel aus Jerusalem, Tiberias und Tel-Awiw, geführt vom greisen Oberrabhiner Rabbi Chajim Sonne n f e l d. Die Aufnahme war eine überaus freundliche. Hatten auch die Gespräche keinen politischen Charakter, so nahm doch Rabbi Mosche Blau Gelegenheit, die Lage zu berühren und auf die Beunruhigung in weiten jüdischen Kreisen hinzuweisen. Der Hochkommissar sagte, er könne den Vertretern des orthodoxen Judentums versichern, daß sich alles in bester Ruhe und Ordnung ab-' wickeln wird. Der neue Hochkommissar, wird in zwer Monaten sein Amt antreten. Inzwischen wird der Generalsekretär der Regierung, Herr Joung, über die Ruhe und Sicherheit im Lande wachen. Die Audienz dauerte über eine Stunde und trug einen überaus freundschaftlichen Charakter. Diese Abschiedsstunde beschließt eine Aera, die von einem wahren Freundschasts- und Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Orthodoxie ausgezeichnet war. Zehn Forderungen zur Beseitigung des Chillul Schabbos im Heiligen Lände. Haifa, 10. Sept. Anläßlich des sich mehrenden Chillul Schabbos im Heiligen Lande fand in Haifa in der Großen Synagoge eine von allen Parteien besuchte Kundgebung statt. Die tausendköpfige Versammlung ' gab ein einmütiges Bekenntnis zur Heiligkeit des Sabbat ab, der als das Erbgut der Väter und als das geistige Fundament des jüdischen Volkes der Besitz der ganzen Nation sei und auch, von Einzelnen nicht in seiner Heiligkeit angetastet werden dürfe. Die Versammlung forderte von den Instanzen der jüdischen Verwaltung, daß sie den öffentlichen Chillul Schabbos, der die Entwicklung des Jifchub hemme und den Aufbau des Heiligen Landes in Mißkredit bringe, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehre. Ein ganzes System einander ergänzender Verordnungen soll das gewünschte Ziel erreichen: 1. Durch Gemeindeoerordnung soll bestimmt werden, daß alle Geschäfts- und Produktionsstätten an den Vorabenden der Sabbate und Feiertage zu den vom Rabbinat festgesetzten Zeiten geschlossen werden. Zur gleichen Stunde soll der gesamte Automobil- und Warenverkehr, soweit er sich in jüdischen Händen befindet, stillgelegt werden.. 2. Apotheken in Händen jüdischer Besitzer dürfen an Sabbaten und Feiertagen nur auf Grund einer besonderen, vom Gemeinderat zu erlassenden Ordnung geöffnet werden. 3 Gaststätten dürfen nur zu bestimmten, im Einvernehmen mit dem Rabbinat festzusetzenden Zeiten betrieben werden. 4. Der Gemeinderat hat darüber zu wachen daß die Kolonien in ihre Kontrakte mit den jüdischen Chauffeuren einen besonderen Passus aufnehmen, der jede Dienstleistung an Sabbaten und Festtagen ausschließt. 5. Der Keren Kajemeth soll in alle Pachtverträge eine Bestimmung des Inhalts aufnehmen, daß auf dem von ihm zur Verfügung gestellten Boden am Sabbat keinerlei Arbeit verrichtet werden darf. 6. Der Jüdische Nationalrat soll mittels der Presse des Landes auf die schweren nationalen, politischen und wirtschaftlichen Gefahren, die der Chillul Schabbos involviert, nachdrücklichst Hinweisen. 7. Der Jüdische Nationalrat soll von allen Arbeitgebern fordern, daß sie ihre Arbeiter und Angestellten an den Vorabenden der Sabbate und Feiertage einige Stunden vor Festesbeginn aus dem Dienst entlassen, damit sie zur rechten Zeit ihre Besorgungen machen können. 8. Der Jüdische Nationalrat und das Oberrabbinat sollen Strafen bestimmen, die der Gemeinderat jedem aufzuerlegen hat, der die vorstehenden Verordnungen öffentlich Übertritt. Den Gesetzesverächtern soll jeder moralische und wirtschaftliche Beistand seitens der nationalen Instanzen des Landes entzogen werden. 9. Der Jüdische Nationalrat, das Oberrabbinat und die Jewifh Agency sollen bei der Regierung erwirken, daß die jüdischen Arbeiter und Angestellten in der Verwaltung und den öffentlichen Betrieben an Sabbaten und Feiertagen von der Arbeit dispensiert werden, und daß ihnen zum Ausgleich die Sonntagsarbeit gestattet werde. 10. Der Jüdische Nationalrat soll vom Erziehungsdepartement der Agency fordern, daß die Schule des Landes angewiesen werden, der jüdischen Jugend die Bedeutung des Sabbats nahe zu bringen. (Siehe hierzu die Wochenschau in Nr. 37.)

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