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Der Israelit · 1931-09-10 · Heft 37 (10.9.1931) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 37 (10.9.1931)
Date
1931-09-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 37 Seite 5 10. Qeptmfar 1931 Der Israelit „herzliches Glückwunschschreiben" an den Tempelvorstand des Herrn Rabbiner Dr. Holzer von der neuen Dammtor-Synagoge. >Die Vorbeugungsmittel des Synagogenperb and es — weil seine Rabbiner bei erfolgter Einladung in eine etwas prekäre Lage gekommen wären, und gar das „herzliche Glückwunschschreiben" des Rabbiners der innerhalb der Deutsch-Israelitischen Gemeinde eine eigene Observanz konservativen Judentums vertretenden Dammtor-Synagoge, sie zeigen uns die ganze Tragik des vielgerühmten Hamburger Systems. Der Stakutenslreik im Hamburger Synagogenverband. Von Rechtsanwalt Dr. 3. Jacobsohn in Hamburg. (Schluß.) f) Und wie ist es rein sprachlich? Wohl der eingefleischteste Philologe wird nicht imstande sein, einen Unterschied zwischen „Bekanntgeben" und „Mitteilen" herauszufinden. Ueberdies komnn es ja nicht auf mehr oder weniger spitzfindig geführte Tüfteleien an, sondern maßgebend für den Sinn einer Erklärung ist nur dasjenige, was e>in unbefangener Dritter normaler Weife aus dieser Erklärung entnehmen muß. Die Rechtsodnung hat ja nicht nur mit Philologen zu tun, sondern Mit der großen Masse der Durchschnittsmenschen. Was diese aus einer Erklärung entnehmen müssen, ist allein maßgebend. Das hat das Gesetz ausdrücklich in § 157 BGB. ganz allgemein erklärt (wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordert). Es läßt sich also nichts, aber auch gar nichts dafür anführen, daß die Redaktionskommission ihre Kompetenzen überschritten habe. Somit ist die veröffentlichte -Fassung und nicht die Fassung zweiter Lesung allein maßgebend. 3. Wenn man insofern den Mitgliedern der heutigen Mehrheit der Verwaltungskörperschaften des Synagogenverbandes noch als Entschuldigungsgrund zuspricht, daß ihnen immerhin' ein Gutachten zur Seite steht, welches die Möglichkeit der Unwirksamkeit des 8 65 des neuen Statuts bejaht, so fehlt dieser der Entschuldigungsgrund, für die weiter zu erörternde Frage, was eine etwaige Nichtigkeit des § 65 für das ganze Statut zu bedeuten hätte. Vorweg ist zu bemerken, daß dem Gutachter nur ein Teil des Materials Vorgelegen hat, wie er dies ausdrücklich auch erklärt mit den Worten: „nach dem mir mitgeteilten Material". a) Aber während er in der Frage der Wirksamkeit des § 66 mit diesem Material wenigstens zu einem einigermaßen günstigen Gutachten kommt, kommt er bezüglich der Gültigkeit des übrigen Statuts überhaupt nicht zu irgendeinem Ergebnis. Er erwähnt beide Möglichkeiten, ohne sich für die eine oder andere zu entscheiden, betont aber ganz ersichtlich, als wahrscheinlicher, daß der 8 65 nichtig, das übrige Statut aber wirksam sei. Er folgert dies aus der Fassung des dem 8 65 entsprechenden § 66 des alten Statuts. (Dem Gemeindevorstande und von diesem dem Senat mitzuteilen.) Er meint, sachlich läge hier überhaupt keine Aenderung vor, denn die Streichung der Bekanntgabe an den Senat ziehe nur die durch die Reichsverfassung von 1919 gebotenen Konsequenzen. Wenn er es auch nicht ausdrücklich sagt, so ergibt sich doch aus dem Zusammenhang, daß er daraus hinaus will, daß das übrige Statut gültig sei. b) Die Beantwortung dieser Frage ist nach 8 139 BGB. davon abhängig, ob anzunehmen ist, ob das übrige Statut ohne den vermeintlich nichtigen 8 65 beschlossen worden wäre, oder nicht. Eine Lösung dieser Frage läßt sich einmal schon aus dem Hinweis des Gutachtens entnehmen, ß 65 bedeute sachlich überhaupt keine Aenderung. Schon dieser Umstand spricht dafür, daß die übrigen Aenderungen völlig unabhängig von 8 65 vorgenommen worden sind. Das ergibt sich aber auch notwendig aus dem abgelehnten Antrag auf e-n - bloc - Annahme. Da dieser Antrag gerade den 8 65 herausgenommen hatte, bringt er damit zum Ausdruck, daß letzterer völlig unabhängig zu allen übrigen Aenderüngien dastehen sollte. Die Mehrheit hat nun diesen Antrag abgelehnt und damit zum Ausdruck gebracht, daß jede einzelne Aenderung völlig gesondert dastehen sollte. .'Es ist also unrichtig, wenn von Seiten der Verwaltung früher betont worden ist, aus der Herausnahme des früheren 8 66 von der en - bloe - Annahme zeige sich die besondere Bedeutung dieser Bestimmung, denn in dieser Trennung kommt gerade die Unabhängigkeit der übrigen Bestimmungen von 8 65 neuer Fassung zum Ausdruck. Verfehlt ist ferner der Hinweis, von gewisser Seite, der 8 66 alter Fassung sei besonders wichtig, für das Verhältnis zur Körperschaft „Deutsch-Israelitische Gemeinde" gewesen. Den Verwaltungskörperschaften in ihrer damaligen Zusämmensetzung war es in keiner Weise zweifelhaft, daß das von der „Gemeinde" geltend gemachte Recht, die Statuten des Verbandes zu genehmigen, niemals bestand. Diese ganze Frage ist überhaupt erst später akut geworden. UI. Es ist somit erwiesen, daß das gesamte Statut von 1927 seiner ganzen Fassung wirksames geltendes Recht ist. Zu Unrecht spricht Herr Zuntz daher von „falschen Mitteilungen in der auswärtigen Presse." Es ergibt sich aber weiter, daß der Verwaltung des Synagogenoerbandes der schweer Vorwurf zu machen ist, in unzulässiger Weise die Statuten des Verbandes geändert zu haben, indem sie ohne jede rechtliche Unterlage für die Unwirksamkeit des Statuts von 1927, einfach die Aufhebung des allein wirksamen Statuts dekretierte. Der Schlüssel zu diesem Verhalten liegt darin, daß es deren heutigen Mehrheit bislang noch nicht gelungen ist, die fatzungsmähige qualifizierte Mehrheit für eine Statutenänderung zu erlangen. Mit einfacher Mehrheit, wie es hier geschehen ist, läßt sich ein derartiger Beschluß nicht fassen. Er ist willkürlich und rechtlich in keiner Weise beachtlich. Geltendes Statut ist allein dasjenige von 1927. Die heutige Mehrheit kann nichts hieran ändern, wenn sie noch so viele Proteste in die Welt schickt. Nicht fern, sondern nahe. Von Rabbiner Dr. Kaatz in Hindenburg O. S. Meine Betrachtung geht von dem Wort der Schrift aus: mm yixa mix mrm nxrn ntsan '2 'tnrrnpm x^i *]aa xvr xV „Denn dieses Gebot, das ich dir heute gebiete, ist dir nicht zu wunderbar und nicht zu ferm Es ist nicht im Himmel, daß du sprächest: Wer steigt für uns in den Himmel und bringt es uns und läßt es uns hören, daß wir es tun. Es ist nicht jenseits des Meeres, daß du sprächest: Wer fährt ür uns über das Meer und bringt es uns und aßt es uns hören, daß wir es tun. Sondern überaus nahe ist dir dieses Wort, in deinem Munde und in deinem Herzen es zu tun." Es ist dies die Unerschöpflichkeit und Unverieglichkeit des G'tteswortes, daß es von jeder neuen Zeit ein neues Licht empfängt und jede Gegenwart zu reichen und tiefen Gedankengängen anzuregen vermag. Manche unserer alten Kommentatoren haben unfern Text anders verlanden als wir ihn verstehen. Ihnen war das gen Himmel Steigen und das übers Meer Fahren eine Bezeichnung für Versuche, die unausührbar sind. So sagt Abraham ibn Esra zu unerm Satze: ,Mit dem Meer ist das Weltmeer gemeint, über Hessen Weite kein Schiff hinüber- 'ommen kann wegen der Unüberwindlichkeit der Gewässer." Diese Anschauung Ibn Esras § beruhte auf der Erfahrung und der Wissenschaft einer Zeit. Wie wir heute jene wissenschaftliche Anschauung als einen Irrtum erkennen, so werden wohl auch viele wissenschaftliche Meinungen ""SU SCHLESICKY-SIR3HLEIN Abzüge 6X9 Mk. 0.15 KAISERSTRASSE 27 Abzüge 9X12 Mk. 0 20 der Gegenwart von späteren Generationen als Jrrtümer verworfen werden. Einer früheren Zeit war der Gedanke, daß ein Mensch in den Him-. melsraum, in die Aetherzone hinaufsteigen könne wie ein Vogel mit seinen Schwingen auffliegt, ein Phantasiegedanke. Zwar war dem Altertum die Sage von Dädalus und Ikarus bekannt, die mit Hilfe von Vogelfittichen sich zur Sonne erhoben hätten, aber ihr Versuch galt als ein Frevel, der mit dem Tode endigte. Zwar befuhr man auch damals das Meer mit Schiffen. Aber man kannte nur die Küstenfahrt, man mußte den Kurs in der Nähe des Festlandes oder der Inseln halten. Daß man über das große Weltmeer bis an seine fernsten Ufer segeln könne, das war dem Altertum ein unausführbarer Gedanke. Und heute fährt man auf Riesendampfern nach Uebersee leichter, sicherer, bequemer, schneller als man einst von Dan nach Beerfeba reiste. In der Gegenwart hat man Kunde von den fernsten Ländern und man braucht nicht einmal hinüberzufahren. Durch Fernsprecher und Radio können wir hören, was in Newyork gesprochen wird, und vielleicht auch bald sehen, was dort sich abspielt. Heute hebt sich das Flugzeug in Aetherhöhe, und jedem Kinde sind das alltägliche, vertraute Dinge, über die es kaum noch staunt. Aus einer so gearteten Zeit fällt nun ein neues Licht auf das alte Wort unseres Textes. Wer wollte Anerkennung und Bewunderung versagen der Energie, der Hingabe, dem Scharfsinn, dem Wagemut, deren Zusammenwirken es ermöglichte, daß der Mensch in die Aethersphäre emporsteige und über das Meer fahren kann? Aber es bleibt die Wahrheit des alten Thorawortes. Denn dies ist die Wahrheit: Ob wir in den Aether fliegen, ob wir über das Meer fahren, mit uns fährt und mit uns fliegt der Erde Leid und Not. Wir bleiben Kinder der Erde, ob wir zu Fuß wandern wie unsere Väter, die vierzig Jahre durch die Wüste wunderten, oder ob wir mit Sturmeseile durch die Luft fliegen. Es sind Raumveränderungen, es sind keine Wesensveränderungen. Es bleibt unsere Hilflosigkeit, es bleibt das Grab, das uns aufnimmt. Wir können uns nicht von uns selbst, von unserer menschlichen Gebrechlichkeit entfernen. Wir können G'tt, seiner Allgegenwart und seinem Gericht nicht entrinnen. Und noch eins: Du weißt nicht, wie man ein Luftschiff, wie man einen Dampfer konstruiert. Du hast es nicht gelernt und vielleicht würde deine Fassungskraft für die ungeheure Komplizieröheiten dieser Berechnungen und Fertigkeiten nicht ausreichen. Was tut das? Eben dies ist der Hinweis, den wir dem G'ttesworte entnehmen können: „Ueberaus nahe ist dir dieses Wort, in deinem Munde und in deinem Herzen es zu tun." Was G'tt von dir fordert und was deinen Wert als Jude bedingt, das sind nicht wundererregende, dir fernliegende wissenschaftlich technische. Leistungen, sondern etwas, was dir nahe liegt: Ein empfängliches Herz, ein demütiger Geist und schlichter Gehorsam gegen G'ttes ÄZort und Gebot. Die Selichothtage leiten Roschhafchonoh ein und verbinden ihn mit s"2V. Ihre Gebete beginnen mit dem Bekenntnis der Wahrheit: 'X rrputn „Dein, o Herr, ist die Gerechtigkeit und uns die Beschämung des Angesichts ... Die Seele ist dein und der Leib ist dein. Tue es um deines Namens willen." Möchten wir im Geiste des alten Judentums der hochheiligen Festzeit teilhaftig werden, daß sie sich auswirke zum Segen für uns und ganz Israel. Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Neuilleton S. Sch achnowitz, Frankfurt a. M.; Inserate 1. 58.: S. Schachnowitz. ebenda. — Nur die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann, in Sprendlingen (Kr. Offenbach). — Verlag des Israelit und Hermon ®- nt. b- H., Frankfurt a. M. — Druck: Lermori-Druckerei, Frankfurt a. M. 1V 'ili r 1 . igaBiilifTSTr^iiiifiW^FM

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