Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 30 (23.7.1931)
- Date
- 1931-07-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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23. Der Israelit 30 Seite 5 nicht auf einem intellektuellen Mangel unsererseits beruhtes o n d e r n a u f d e m durchund durch it n f'i t tlichen Charakter dieses Klasse nH a n d p u n k t e s.! Gewiß zerfällt überall mWr Welt die Gesellschaft in verschiedene Gruppen liüirtb Klassen-, in gMige und körperliche Arbeiter, in KaMalisten und Proletarier, Selbständige und Abhängige^ Bürger und Bauern, aber diese durch den Ch a r cr k t e r de r W i risch a st bedingten Schichtungen sucht man in denjenigen Stäälen, in denen g r u ndsätzlich das Recht hMscht und nicht die Gewalt, grade durch d i e u n Wch i n g t e G l e i ch h e i t de r politische n u n d b ü r g e r l ich >e n Rech t e in ihren unvermeidlichen schmerzlichen Wirkungen zu ü b e r b r ü de n und abzu sch wachen. Wo hat man je, auf den Höhepunkten des Manchestertums sogar auf dem Gipfel de^ durch keine Sozialpolitik - gemilderten Kapitalismus daran gedacht, dem Arbeiter das juridische Recht auf den Ankauf von Brot und Nahrungsmitteln streitig zu machest? Wenn aber ein Staat umgekehrt aus einem ungeheuren, historisch vielleicht Erklärbaren, R a ch e g e f ü h l heraus eine einzelne Klasse von Menschen, nämlich die der Handarbeiter, als dem Staate „ nützlich. " und a l l e a n deren F o rm e n m e n s ch l i ch e r Betätigung als „schädlich!" deklariert und aus dieser willkürlichen, 'nicht von der Gerechtigkeit, sondern vom Klasse n h a ss e geschaffenen Eint eil u ng heraus die eine Gruppe dieser Menschen zum Herrscher erhebt und alle Anderen zum Helotentum und zur Sklaverei verdammt, so ist das nicht mehr Recht un d S itt l ichk e i t, sondern nackte, s ch a m l o s e G e w a l t. Wenn Herr Dr. Fromm nicht in seiner jugendlichen Begeisterung für das kommunistische Ideal sein natürliches Empfinden leider eingebüßt hätte, so müßte er unumwunden zugeben., daß die Sowjetunion -es allerdings als einen schweren Makel betrachten müßte, daß sie ein. durchaus diskutables Organisationssystem der menschlichen Wirtschaft unnötiger Weise mit dem unerhörten Fluche der Gewaltherrschaft von Menschen über Menschen belastet. Herr Dr. Fromm behauptet nun weiter, daß die Deklassierten nur „politisch" entrechtet seien, n i cht ä b e r b ü r g e r l i ch. Wir gestehen offen, daß uns-die Möglichkeit fehlt, durch das Studium des -in Rußland geltenden bürgerlichen Rechtes nachzukontrollieren, ob auf dem Papier die bürgerlichen Rechte der Deklassierten beschränkt oder anerkannt sind. Mag aber selbst das letztere der Fall fein, so gibt es in der Welt kein Beispiel dafür, daß bei w e i L g ehe nder pp 14 tisch er Entrechtung eine w i r k l ich bü r g e r l i ch-r e ch ti i ch e G l e i chst e ll u ng denkbar w ä ^e. Der politisch Entrechtete fft eben durch seine Entrechtung dem Haß und!der: Verachtung der herrschenden Schichten einschließlich der zur R ech t s p r'e ch ü N g u n d V^rrv altu n g b e r u f 1t e n,; B 6 ct m - tenschi-cht preisgegeben und et wird daher n i e tn;a.tei'; wirkt ich es R echt f i n de n. Man kann diese Tatsache nicht dadurch verschleiern, daß. man (wie Herr Dr. Fromm das im weiteren Verlauf tut) mit einem Achselzucken „ Uebergriffe der totalen Beh ö rd e n" zugibt. Diese „Uebergriffe der lokalen Behörden" sind eben psychologisch unvermeidliche Konsequenzen der politischen Entrechtung der Deklassierten und verantwortlich dafür ist das Regime, das die Rechtsgleichheit grundsätzlich preisgibt. Mit einer „Ahnungslosigkeit", die, wie uns scheint, die unsrige wesentlich übersteigt, versichert Herr Dr. Fromm in Beantwortung unserer Zweiten Frage, daß die Träger des Geistes und der Frömmigkeit, die Rabbiner» Lehrer, Metmndim, Schochtim usw. eben u n p r o d u k t i v seien. Mit demselben Rechte kann man natürlich auch behaupten, daß die Astronomen und Philosophen, die staatlich angestellten Lehrer und die llniversitätsprosessoren für nicht rein technische Fächer „unproduktive Elemente" seien. Miit welkem Recht will der Staat sich anmaßen, wenn er intellektuelle, wenn er geistige Arbeit auch nur in einem einzigen Falle als produktiv anerkennt, (und das Muß er ja) seinen Untertanen (pardon, Genossen) vorzuschreiben, welche Art von geistiger Betätigung ihnen selber für ihr eigenes Lebet! produktiv erscheint und'welche nicht? Ist es weniger„produktiv", durch die' Kraft der moralischen Aufrichtung und Erhebung, die die Religion in sich birgt, die Menschen vor der. Verzweiflung und dem Selbstmord zu schützen, als mit einem Spitzhammer Steine zu behauen? Man schämt sich förmlich, solche elementaren Wahrheiten öffentlich verkünden zu müssen. Aber angesichts der unglaublichen geistigen Blindheit, denen junge Idealisten vom Schlage des Herrn Dr. Erich Fromm zum Opfer gefallen find, besteht leider die Notwendigkeit zur Feststellung solcher Banalitäten. Unseren Hinweis auf die Heloten in Sparta und die Parias in Indien glaubt Herr Dr. Fromm dadurch begegnen zu können, daß er auf die Millionen Erwerbsloser und aus die Hunderttausend^ von Kleinbürgern und Rentnern in der kapitalistischen Gesellschaft hinweist. Merkt Herr Dr. Fromm den Unterschied wirklich nicht? Werden' denn diese erwerbslosen Arbeiter und! verhungernden Kleinbürger durch staatliche Gesetzgebung zur Erwerbslosigkeit oder zum Hunger verurteilt, oder sind sie nicht das bejammernswerte Opfer wirtschaftlicher Mächte, die zu beherrschen und zu beeinflussen der Staat sich ohnmächtig fühlt. Ist nicht aber im Gegensatz hierzu der Hunger und das Elend, in dem die edelsten und ehrwürdigsten Vertreter des Geistes in Rußland schmachten müssen, das Ergebnis m e nschlich e r Willkür? Zur dritten Frage bestreitet Herr Dr. Fromm, daß man den Deklassierten, wenn sie körperliche 'Arbeit verrichten wollen, diese Möglichkeit bisher verweigert habe. Wir haben in unsere Frage absichtlich das Wort „ b i s h e r " eingeschaltet, denn es war uns nicht entgangen, daß man gerade in den letzten Monaten, wie aus Aeußerungen der Sowjetpresse hervorging, mögl i ch e r w e i s e zu der Einsicht gelangt sei, daß es mit dem bisherigen System nicht weitergehe. Wir gestehen, daß wir uns aufrichtig freuen würden, wenn es Herrn Dr. Fromm gelänge, Beweise dafür zu erbringen, daß alle Behauptungen über die zwangsweise F e st h a l t u n g z. V. der Söhne und Töchter von Robb inen in ihrer deklassierten Helotenstellung unrichtig seien. Es ist öffentlich wiederholt und wiederholt versichert worden, daß man beispielsweise den Kindern von Rabbinen, die die Gemeinschaft mit ihren Eltern nicht aufgeben wollen, und die den Wunsch haben, durch Heimarbeit sich im russischen Sinne ^produktiv" zu ernähren, die nö tig eist Maschinen verwes g e r t h a t, daß mast ihnen auch die; Aufnahme > in die staatlichen Handwerkerschulen oder. Werkstätten rundweg abWüg oder prGtischMmöWch machte, nur weil sie Kinder vpn Deklasfierten sind. Herr Dr. Fromm wird zugeben, daß ' diese Behauptungen nach allem, was er selber über die Einstellung der Sowjetmachthaber zugibt, doch recht wahrscheinlich klingen, und er müßte ein Interesse daran haben, die Unrichtigkeit dieser so wahrscheinlichen Anklagen nicht nur seinerseits zu behaupten, sondern zu beweisen. Zu unserer vierten Frage behauptet Herr Dr. Fromm, daß jeder Bürger der Sowjetunion, auch 'die Deklasfierten, Anspruch auf soziale Hilfe hat, daß Invaliden- und Arbeitsversorgung sich auch auf die Deklassierten beziehe und daß man den Deklassierten keineswegs das Recht raube, ein ständiges Obdach zu Habens Das alles ergebe sich aus der Konstitution, und 'den Gesetzen der Sowjetunion, wen n auch m cr nch m a f U eb ergriffe de r lokalen Behörden v o r k o m m e n m ö g e n.? Wir mochten nun wirklich alle Kenner der russischen Gesetzgebung und Verwaltungbitten, doch einmal die Behauptung des Herrn Dr. Fromm zu kontrollieren und der Oeffentlichkeit Rechenschaft abzulegen, über die Bestimmungen, die in der russischen Sozialgesetzgebung hinsichtlich der Deklassierten enthalten sind. Wir wissen jedenfalls, daß Berichte von Augenzeugen, an deren Objektivität auch nicht der leiseste Zweifel besteht, besagen, daß die Deklassierten kein Wohnrecht besitzen. In persönlicher Gegenwart eines absolut zuverlässigen ausländischen Industriellen, dessen Name uns bekannt ist, wurde ein Ehepaar durch die Polizei voneinander getrennt und der Ehemann aus seiner Wohnung herausgeworfen, weil die Frau zwar eine staatliche Anstellung hatte, der Mann aber zu den Deklassierten gehörte. Er sollte nun herumirren und sich irgendwo ein Obdach suchen. Herr Dr. Fromm wird nun zweifellos eine derartige Feststellung damit beantworten, daß es' sich hier um den „Uebergrifs einer lokalen Behörde" handele. Aber er wird selbst empfinden, daß mit dieser Antwort nicht die Fülle der Tatsachen befriedigend erklärt werden kann, die in dieser Hinsicht von Leuten, die Rußland bereist haben, oerichtet werden. Damit kämen wir schon zur achten Frage, über die zu diskutieren wenig Zweck hat. Herr Dr. Fromm behauptet, es sei unwahr, daß die Religionsausübung in Rußland gewaltsam unterdrückt werde. Synagogen könnten geschlossen und in Arbe'.ierklubs, Kinderheime, oder -in andere gesellschaftlich wertvolle Institutionen verwandelt werken, wenn ein Mangel cm Räumlichkeiten für diese Zwecke besteht und die Mehrheit der Werktätigen die Verwett d u n g d e r d e m K u l t u s d i e n e n d e n Räumeverlange. Die Gesetzgebung schreibe, aber ausdrücklich vor, daß auf alle Fälle für g e - nügende Räumlichkeiten. Hesorgt werden müsse, damit die religiösen Teile der Bevölkerung ihren Kultus frei und ungehindert ausüben können. Es mag sein, und wir wollen es ausdrücklich unterstellen, daß die Gesetzgebung in der Tat eine solche Bestimmung enthält. Aber weiß Herr Dr. Fromm nicht, wie leicht einige Hetzer es zuwege bringen können, daß die „Mehrheit der werktätigen Bevölkerung" die Verwendung der dem Kultus dienenden Räume für andere Zwecke verlangt und weiß Herr Dr. Fromm nicht, daß es ja eine lächerliche Kautschukbestimmung ist, wenn geegnüber der in Rußland herrschenden Religionshetze der Apikorsim das Gesetz „genügend" Räumlichkeiten für die Ausübung des Kultus fordert? Wir glauben nicht, daß Herr Dr. Fromm seiner Sache einen guten Dienst erweist, wenn er mit derartigen formalistischen Scheinbehauptungen die Tatsache der russischen Religionsverfalgungen wegreden will.- Warum soll nicht vielmehr endlich einmal der Tag kommen, an dem eine junge Generation von Kommunisten ersteht, die der unbegreiflichen und widernatürlichen Verquickung des wirtschaftlichen Befreiungskampfes des Proletariats mit dem blutrünstigen Haß gegen die Religion ein Ende, bereitet? Daß der Tag dieser Erkenntnis kommen wird, unterliegt keinem Zweifel. Aber einzelne Menschen und zwar gerade nur solche, die wirklich von der weltgeschichtlichen Bedeutung des sowjetrussischen Wirtschaftsexperimentes durchdrungen sind, könnten die Erlösung von jenem verhängnisvollen materialistischen Wahn beschleunigen und sich damit ein unvergängliches Verdienst um den Fortschritt der Menschheit erwerben. Wie wenig es uns „um Hetze gegen die Sowjetunion" und wie es uns ausschließlich umdie Wahrheit u n d S i t t l i ch k e i t zu tun ist, das bestätigt Herr Dr. Fromm ja selber, indem er am Schluffe seines Artikels aus Nr. 21 des „Israelit" zustimmend den Aufsatz eines Rabbiners zitiert, der zu unsren ständigen Mitarbeitern gehört, einen Aufsatz, den wir ja nicht ausgenommen haben würden, wenn wir seine Gedankengänge nicht mindestens als auch von unserem Standpunkt aus diskutabel betrachteten.