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Der Israelit · 1931-07-16 · Heft 29 (16.7.1931) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 29 (16.7.1931)
Date
1931-07-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 Nr. 29 Der Israelit 16. Juli 1931 nicht erkannt, „nur" den — Kozin; und das war damals, als es noch gesund bei uns zuging,-Wer Güter höchstes nicht. Man sprach ohne NMd, aber ohne rechte Hochachtung vom Reichtum derer, die abends am Bethamidrasch-Tisch fehlten. Sie blieben Außenseiter, wenn man sie nicht bei beliebigem Zusammentreffen über ihre Meinung zum neuesten Chiddusch des Raw befragen konnte. Man ehrte sie, wie man Abgesandten fremder Mächte respektvoll begegnet; es war eine Ehrung wie die Jakobs vor Efaw, wie die eines Bruders, der „Herr" zu seinem Bruder sagt. Bevor Biedermeiers Plüschglück auch bei uns heimisch wurde, war im B e t h a m i d> r a s ch die Gleichheit aller geistig Beteiligten verwirklicht. Das war jüdisches Bürgertum in sorgloser scheinender Zeit, aber waren unsere Väter wirklich sorgen ärmer als jetzt? Allerdings, — von Nietzsche und Staatsethik war an diesen „Nebentischen" nie, und auch von Maimonides und Cusari selten die Rede. Die geistige Spannkraft des Kleinkaufmanns und selbst des Lehrers unb des frommen Arztes wurden nicht gar zu hoch belastet. In den lebensnotwendigen Kenntnissen des Religionsgesetzes und in den herzerquickenden Väterworten des Mußar aber lebten diese Menschen von ihrer täglichen Mühsal aus, und hier waren sie geistig zuhause. - Aber nicht nur geistig. Von hier aus strömte der Geist, der auch sozial die ganze Gemeinde einigte, selbst dort, wo eine „patriotische" Wohltätigkeit längst nicht mehr geübt werden konnte. Man schämte sich einfach, dem Lerngenossen nicht ausreichend zu helfen. Ist dieses jüdische Bürgertum noch rettbar und wiederh erstellbar? — Wenn nicht fremde Bürgertumsideale mit einlaufen, — j a. Was können die Bothemidrafch dazu tun? Sie können ihre Schiurim den tatsächlichen Bedarfsstunden anpassen und nötigenfalls ihre bisherigen nach der Nachtzeit variablen Lernstunden aufgeben, sofern sie daran nicht durch Mizwath hammeth (Legate) daran verhindert sind. Was können öie armen, geplagten, gehetzten heutigen jüdischen Gewerbetreibenden dazu tun? Sie können am Geist der Ahnen im Ghetto und in Verfolgungszeiten sich Mut und Trost schöpfen, um sich nicht vom Kummer mederrennen zu lassen. Was können die dazu tun, die noch im Glück sind? Sie können sich in die neue Zeit schicken, die kein Dekor mehr für den Bürger übrig hat und können das alte Vornehmheitsideal des Bes- Hamidraschtisches dem verwelkenden heutigen überordnen. Was können die Rabbiner dazu tun? Sie können unter Hintansetzung ihrer Repräsentationspflichten diesen Kreis zu ihrer Heimat und ihr Heim zu seiner Tressstätte machen. Sie können Gefchichtskenntnis verbreiten, damit das Volk Israel aufs neue begreife? Abstieg aus der Gesetzestreue hat f ü r e i n e n Juden noch immer den Anfang des Abstiegs aus der erwerblichen Tüchtigkeit bedeutet, wenngleich letzterer nicht erst im nächsten oder übernächsten Geschlecht sich bemerkbar machen wird. Wir haben unsere geschäftlichen Positionen verloren und sind aus dem Wirtschaftsleben verdrängt, weil wir und unsere Väter nicht mehr die Anspruchslosigkeit des altjüdischen Bürgers besitzen, die auf Gesetzestreue beruhte. Steigen wir hinab zu ihrem Lebensstandard. Dann steigen wir auf zu ihrer Geisteshöhe. Uns kann es nicht schrecken, nur mit Hoffnung erfüllen, falls wirklich die Nationalökonvmifche Voraussage sich erfüllt, daß Lebensbedarfssenkung Welttendenz wird. Die Thora fließt abwärts wie Wasser. Sie befruchtet das niedere Land. Jüdisches Bürgertum muh Kleinstbürgertum bleiben und bleiben wollen. Dann kann es auf die Geisteshöhen feiner Feinde treten und sie stürzen. Dann erblüht im stillen Kreise Israels auch der Geistesadel, der außer Gesetzeslehre und Gesetzesbefolgung auch Philosophie pflegt und seine Gedanken zu G'ttes Thora sich aufschwingen läßt. Die Entwicklung der Verhältnisse der Preußischen Synagogengemeinden. im Geltungsbereich des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Inden. Von Rabbiner Dr. Esra Munk in Berlin. (Schluß.) Die Entrechtung der Rabbiner, die ihnen die natürliche Entfaltung ihrer Kräfte verwehrt, ist dem preußischen Juden bereits zu solcher Selbstverständlichkeit geworden, daß er beim Lesen dieses Paragraphen annimmt, die Rechtlos i g - keit des Rabbiners, die Machtvollkommenheit der Gemeindeverwaltung, der der Rabbiner überhaupt nicht angehört, fei „in Gemäßheit des § 51 des G e f e tz e s " Best i m m u n g eben dieses Staatsgesetzes. Der harmlose Leser ahnt gar nicht, daß die Betrauung des Rabbiners mit Rechten, wie sie dem Pfarrer zustehen, ebenso gut wie seine Entrechtung in Gemäßheit des Paragraphen 51 des Gesetzes hätte statuiert werden dürfen und noch heute statuiert werden darf. Der so gang ahnungslose preußische Jude hat sich vielmehr daran gewöhnt, in der Forderung der pfarrermäßigen Stellung eines Rabbiners sektiererische A n w a n d - l u n g e n zu erblicken. Sondergemeinden, die sich von den Großgemeinden in Folge des verhängnisvollen Regiments der Laien schließlich abgelöst haben, werden als „Sekten", als Hyperorthodoxe, als Separatisten vor der jüdischen Oeffentlichkeit, vor der Regierung und dem Parlament herabgesetzt. Im politisch-nationalen Leben der Völker heißt S e p a r a t i st, wer das Erbe der Väter p r e i s g i b t, wer das alte Vater l a n d i m S t i ch l ä ß t. I n d e n p r e u - ßischen jüdischen Grohge mein den nennt man aber den Separatist, der d a s E r b e der V ä t e r b e w a h r t, w e r v o n d e r j ü d i f ch e n G e m e i n d e e i n e n Bruchteil dessen fordert, was t n j e d e r evangelischen und k a t h o l i s ch e n Gemeinde elementares Grundrecht ist, worüber nicht gestritten wird. Nachdem diese Widernatürlichkeit innerhalb des preußischen Judentums, richtiger gesagt, in den das preußische Judentum durch die Seelenzahl erdrückenden wenigen Großgemeinden, Hausrecht erlangt hat, ja wie zu einem Naturrecht geworden ist, hat d i e f e I u d e n h e i t den Zeitpunkt längst verpaßt,- in einer K o njistor t alve. rf a ff u n g n o ch Zuflucht und Rettung zu findem Konsistorialverfassung? Ob angesichts der Wefensverschiedenheit des Geistesberufs des Pfarrers und des des Rabbiners ein Konsistorial-, ein synodaler Zusammenschluß gerade nach Art der evangelischen Landeskirche dem Judentum wirklich geistesverwandt ist, sei dahingestellt. Auch bei Verfolgung eines gleichen Grundziels muß das organisatorische System immer aus der Eigenart der Glaubensgesellschaft selbst geborenwerden. Wenn überhaupt, dann hätte eine sinngemäße Organisation vor mehr als 100 Jahren — beim Erwachen der Reform in Deutschland' — noch Einhalt gebieten können der willkürlichen Preisgabe geheiligter Güter, der Verwerfung von Lehre und Gesetz, die bis dahin der großen Mehrheit als g'ttliche Offenbarung gegolten hatten. Heute aber? Was für ein „Judentum" sollte heute für eine .zusammengeschlossene Judenheit Preußens auf dem Fundament einer Konsistorialverfasiung entsprechend dem „Bekenntnis" der evangelischen Landeskirche aufgebaut werden? Von der Hochburg.der Großgemeinden aus, von der unbezwingbaren'Mehrheitsschanze des „Liberalismus", vernahmen wir den Ruf nach der Konsistorialordnung oder einer andersgearteten Gesamtorganisation, als ein um der „Rettung" der Synagogengemeinden willen gebotenes Postulat. Die Orthodoxie jedoch sieht in jeKcher Art von Einheitsorganisation weiteren Niedergang und schwerste Bedrohung der Gewissensfreiheit der Minderheiten. Sie hat nicht das Uscht, ihre Zukunft, das Schicksal der von den Vätern, ererbten Ueberlieferüng, einem Emheitsverband mit gegensätzlichen Weltanschauungen und wechselnden Lebensgrundsätzen aus Gnade und Ungnade auszuliefern. Auch eine formal gewährleistete kulturelle Freiheit der Mittel- und- Kleingemeinden wird vor der politischen Ueberlegenheit, besonders aber der finanziellen Vormacht der Mehrheits-Großgemeinden in Hauch und Schemen sich auflösen. Trotz Satzung. Trotz gesonderter Kultusausschüsse. Immer reibungsloser, immer schneller. Schluß. Erschüttert und tief beschämt wenden wir den Blick von der Geschichte der Entwicklung des preußischen Judentums. Die Reform im Judentum, ihr Assimilationsdrang, ihre Widerstandsschwäche, die Ausnutzung wirtschaftlicher Vormacht, das befremdlich armselige Verständnis für das Schutzbedürfnis, das Schutzrecht der Minoritäten einer Glaubensgemeinschaft, haben das preußische Judentum zerrissen, den größten Teil der Gemeinden der vollen tatsächlichen Selbständigkeit beraubt. Der künstlichen Umklammerung der preußischen Gesamtjudenheit durch eine Gesamtorganisation, der freiwilligen sowohl wie der zwangsmäßigen; fehlt die natürliche Grundbedingung, chie Einheit des Bekenntnisses, des spezifisch jüdischen Bekenntnisses. Nur in einem selbständigen, unabhängigen Eigenverband einheitlichen Gepräges kann die Orthodoxie ihr Leben fristen. Universelle Aufgaben der preußischen Judenheit aus sozialen, politischen und -apologetischen Gebieten können gleichwohl g e m e i n s ch a f t l i ch — durch Verkehr von Organisation zu Organisation — zur Erfüllung gelangen. So w i rd d i e O rth o d o x i e sichselbst erhalten undzugleich dem gesamten preußischen Judentum die Zukunft sichern. Kom5po«üe«re» * Nachrichten. Deutsches Reich. Wirtschaftsausschuß des Preußischen Landesverbandes. Berlin, 10. Juli. Der Wirtschaftsausschuß des Landesverbandes tagte am 6. Juli unter Vorsitz von Bruno Woyda. Gegenstand der Erörterung war der Ausbau des jüdischen Darlehenskassenwesens in Deutschland und die Durchführung der S i e d l u n g s b e st r e b u n g e n. Zum ersten Punkte berichtete Dr. K r e u tz b e r g e r. Man ist bemüht, einen Kapitalfond unter Heranziehung der staatlichen Stellen und jüdischen Institutionen des Auslandes zu schaffen. Landesverband und Zentralwohlsahrtsstelle haben ferner M. 10.000 zinslos zur Verfügung gestellt, die zu Zinsverbilligungen der Darlehenskassen dienen sollen. Ueber die Siedlungsfrage berichtete Martin Goetz vom Reichsbund für jüdische Siedlung. Dann schilderte Prof. Dr. Franz Oppenheimer die Erfolge seiner Genossenschastssiedlungen in Eden und Bärenklau. Der jüdische Bevölkerungsrückgang in Deutschland mache eine starke Anteilnahme an den Siedlungsbestrebungen, zur! dringenden Notwendigkeit. Der Gartenbauschule in Ahlem und dem Lehrgut Gehringshof wurden Subventionen bewilligt.

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