Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1931)
- Date
- 1931-07-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Israelit Nr. 27 Seite 5 2. Juü 1931 Kwe$p9nfltnzeit Nachrichten. Deutsches Reich. Die bevorstehenden Aktionen der Delkjndenheik gegen die geplante Kalenderreform. Berlin, 19. Juni. '* Wie belannt, ijat das Jüdische Komitee betreffend die Kalenderresorm auf seiner Frankfurter Sitzung vom 12. Mai beschlossen, daß ein einmütiger Protest der gesamten Judenheit gegen eine die Stabilität des Sabbat gefährdende Kalenderreform erhoben werde. Da sich der Weg der CinzelunterschriftensamNrlung als undurchführbar erwiesen hat, so hat sich das Komitee dafür entschieden, daß der Protest durch die Gemeinden als die offiziellen Vertreter der Judenheit erklärt werden und daß in jedem Lande ledwede jüdische Gemeinde aufgefordert werden müsse, eine formelle Protestresolution gegen jede Kalenderänderung zu beschließen, welche die Kontinuität der Wochentagszählung durchbricht. . Das Komitee wendet sich nunmehr an die jüdischen Gemeindeverbände aller Länder mit der Aufforderung, die Organisierung und Sammlung solcher Protestresolutionen unter allen ihnen angehörenden Gemeinden zu übernehmen. In den Ländern, in denen keine Gemeindeverbände bestehen, tritt das Komitee an die Hauptgemeinden des Landes heran, um sie mit der genannten Ausgabe zu betrauen. Als Vorbild für die zu beschließende Resolution legt das Komitee zwei Fassungen vor. Die eine ist in England benutzt worden, die andere wird vom Weltverband Schomre Schabbos empfohlen, der seine Kräfte in den Dienst der bezeichneten Protestaktion gestellt hat. In weiterer Ausführung der Frankfurter Beschlüsse fordert das Komitee die Gemeindeverbände bezw. die Landeshauptgemeinden auf, einen Delegierten für den neu zu bildenden Rat der jüdischen Gemeinden zu bestimmen, der hinfort die Weltjudenheit in allen die Kalenderresorm betreffenden Fragen vertreten soll. Der neue Rat wird kurz oder nach der Oktober-Konferenz der über die Frage der Kalenderreform beschließenden Völkerbundskommission einberufen werden. Lehrbücher für den jüdischen Religionsunterricht. Berlin, 26. Juni. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden in Berlin bittet uns um Aufnahme der folgenden Berichtigung: „In dem Artikel „Akademische Religionslehrer" in Nr. 23 Ihres Blattes findet sich die Behauptung, der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden habe sich einen Uebergriff erlaubt, indem er in seinem Verwaltungsblatt „ein Verzeichnis von Lehrbüchern für den jüdischen Religionsunterricht veröffentlicht habe, das angeblich in dieser Form einheitlich für alle jüdischen! Gemeinden vom Ministerium genehmigt worden fei."; Demgegenüber ist festzustellen, daß in der fraglichen Veröffentlichung (Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, 8. Jahrg., Nr. 6, vom 20. 11. 1930) nirgends gesagt ist, daß das bekanntgegebene Verzeichnis vom Ministerium genehmigt worden sei, vielmehr heißt es ausdrücklich: „Wir haben demzufolge die Genehmigung für die folgenden Lehrbücher beantragt." In einer Bekanntmachung auf S. 2/3 unseres Verwaltungsblattes vom 20. 2. 1931 (9. Jahrg., Nr. 2) haben wir außerdem nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Lehrbücher bisher noch nicht genehmigt worden sind. Die Folgerungen, die in dem in Ihrem Blatt abgedruckten Artikel aus den angegebenen irrigen Behauptungen gezogen werden, fallen damit fort." * * Eins Nachprüfung der in der vorstehenden Berichtigung enthaltenen Angaben ergibt, daß in der von uns beanstandeten und als „Uebergriff" bezeichneten Veröffentlichung vom 20. November 1930 in der Tat nirgends gesagt ist, daß das bekanntgegebene Verzeichnis i-'vm Ministerium genehmigt worden sei, und es ist auch richtig, daß in der Bekanntmachung der Satz vorkommt: „Wir haben demzufolge die Genehmigung für die folgenden Lehrbücher beantragt." Der Landesverband vergißt aber, daß trotz dieser vorsichtigen Verwghrung die ganze Bekanntmachung den Eindruck erwecken mußte, daß die „Genehmigung" des Ministeriums einebloße Formalität sei, und daß mit dem Antrag des Landesverbandes auf Genehmigung de facto auch die Genehmigung erfolgt sei. Der einleitende Satz der Bekanntmachung lautet nämlich wörtlich wie folgt: „Das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat grundsätzlich verfügt, daß für die Folge auch für die Lehrbücher für den jüdischen Religionsunterricht eine Genehmigung erforderlich -ist und sich auf unseren Antrag bereit erklärt, Lehrbücher, die seit langem in Gebrauch sind und unsererseits für geeignet gehalten werden, zu genehmigen."*) Es muhte aus dieser Fassung jeder mit den Formalitäten der Bürokratie vertraute Leser den Eindruck gewinnen, daß das Ministerium von vornherein erklärt habe: „Lehrbücher, die seit langem in Gebrauch sind und vom Preußischen Landesverband für geeignet gehalten werden, werden genehmigt." Und der Verdacht scheint uns nicht ganz unbegründet, daß die Bekanntmachung auch beabsichtigte, diesen Eindruck in der Oeffentlichkeit zu erwecken. Daß wir nicht die Einzigen waren, die diesen Eindruck empfingen, ergibt sich gerade aus der in der Berichtigung erwähnten späteren Bekanntmachung im Verwaltungsblatt vom 22. Februar 1931, die uns allerdings bei der Abfassung unseres Artikels, wie wir ausdrücklich erklären möchten, nicht bekannt war. Diese zweite Bekanntmachung vom 22. Februar 1931 beginnt mit folgenden Worten: „Die Veröffentlichung im Verwaltungsblatt vom 20. November 1930 hat vielfach Mißverständnisse hervorgerufen und zu Zuschriften an den Landesverband Anlaß gegeben." Wir können uns also mit dem Bewußtsein trösten, daß auch wir zu den Leuten gehörten, die die erste Bekanntmachung mißverstanden und mit tiefer Besorgnis von dem Novum Kenntnis nahmen, daß das Ministerium auf den Antrag* des Preußischen Landesverbandes hin Bücher zum Unterricht der jüdischen Jugend in Religion amtlich legitimiert habe, deren Inhalt vielfach im Gegensatz zur jüdischen Religion steht. Immerhin möchten wir auf Grund der Berichtigung des Verbandes nunmehr die Bezeichnung „Uebergriff" mildern und sein Vorgehen lediglich als übereilt und unvorsichtig und seine erste Bekanntmachung als irreführend bezeichnen. Hauptversammlung des Esra-Vereins. Berlin, 29. Juni. Der Esra-Verein zur Förderung jüdischer Ansiedlung in Palästina e. V. hielt kürzlich seine ordentliche Hauptversammlung ab. Nach dem Bericht, den der Vorsitzende, Herr Siegfried Hirsch, erstattete, konnten einigen tüchtigen Kolonisten in Palästina satzungsgemäß durch gewährte Darlehen Erweiterungen ihrer Betriebe möglich gemacht werden. Die Mitgliederzahl ist trotz der Wirtschaftskrise unwesentlich, fast nur durch das Ableben einiger Mitglieder, zurückgegangen. Es wird allgemein anerkannt, daß der Esra-Verein nach etwa 47jährigem Bestehen immer seiner strengen Neutralität in religiöser und politischer Beziehung treu geblieben ist. Der Vorstand, dessen teilweise Wiederwahl am 14. Juni erfolgt ist, besteht zur Zeit aus den Herren Siegfried Hirsch, Vorsitzender, Verthold Israel, Schatzmeister, Professor Sobernheim, Schriftführer, ferner den Herren Dr. Biberfeld, Dr. Caspari, Fritz Cohn, Dr. Meier Hildesheimer, Dr. Holländer, Professor Mittwoch, Siegbert Seckelsohn, Professor Marburg, Dr. Wisloch. Aus der Breslauer Gemeindevertreiung. Breslau, 25. Juni. Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung war der Beratung des Haushaltsplanes 19 31/32 gewidmet. Nach Abstrichen von fast 80.000 bleibt noch ein ungedeckter Betrag von Mk. 150.000 übrig, wobei der Steuerrückgang viel zu niedrig mit 15 Prag, geschätzt ist. In der Debatte kamen alle möglichen Vorschläge zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes zum Vorschein, u. a. die Kürzung des Beitrages an den Preußischen Landesverband um Mk. 25.000, Erhöhung *) Von uns hervorgehoben. Red. der Kultussteuer auf 20 Proz., Zuschlag zur Vermögens- I steuer, Anleihe und Notstandsaktion. Ein Antrag auf! Vertagung um Einsetzung eines Sonderausschusses wurde abgelehnt, ebenso der formelle Vorschlag, eine besondere Werbeaktion für Wohlfahrtszwecke mit Wochenbeiträgen von 50 Pfg. zu veranstalten. Oesterreich. -Einberufung des Zentralrates der Agudas Jisroel- Weltorganisation. Wien, 28. Juni. Der Präsident des Zentralrates, Sejmdeputat Oberrabbiner Lew in in Rzeszow, hat den Zentralrat der Agudas Jisroel auf Dienstag, den 5. Elul (18. August) nach Königswart bei Marienbad einberufen. Am Tage vorher findet am gleichen Orte eine Plenarsitzung des G e s ch ä f t s au s s ch u s s e s der Agudas Jisroel unter Teilnahme von Vertretern des Rabbinischen Rates statt. Es ist zu erwarten, daß, nachdem aus Ersparnisrücksichten seit der Kenessio Gedaulo eine Vollsitzung des Zentralrates nicht stattfand, es diesmal zu recht lebhaften Auseinandersetzungen über die organisatorischen und politischen Probleme der Agudo-Bewegung kommen wird. Insbesondere erfordern die politischen und wirtschaftlichen Erez Jisroel-Fragen, in denen es an gegensätzlichen Auffassungen innerhalb der Agudo-Führung nicht fehlt, in vielen Punkten einer baldigen grundsätzlichen Klärung. Dem Zentralrat werden ein ausführlicher Geschäftsbericht der politischen Leitung, sowie Sonderberichte des Keren Hathora, der Palästina-Zentrale sowie der Internationalen Jugend- und Frauenorganisation der Agudas Jisroel vorliegen. Es fei darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 10 der Agudo-Verfassung neben den gewählten 100 Mitgliedern des Zentralrates jede Landesorganisation weitere Mitglieder in der Anzahl von 1U ihrer Vertretung in den Zentralrat hinzuwählen kann, wobei Bruchteile auf ein volles Mandat erhöht werden. Die Landesorganisationen sind bereits vor längerer Zeit aufgefordert worden, von diesem Rechte der Zuwahl, falls sie es für richtig halten, Gebrauch zu machen. Aufhebung des antisemitischen Skudentenrechts — Studentenkrawatte. Wien, 23. Juni. Am Dienstag verkündete der Präsident des Verfassungsgerichtshofes der österreichischen Bundesrepublik das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in der Frage des Raffe studentenrechtes an der Wiener Universität. Das Urteil lautet: Die Verordnung über das Studentenrecht der Universität wird als gesetzwidrig aufgehoben. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß ein Gesetz auf Rassegrundlagen der Verfassung widerspricht und daß weder der akademische Senat noch das Unterrichtsministerium berechtigt sind, solche Verordnungen zu erlassen. Nur die Gesetzgebung kann solche Bestimmungen treffen. Die Einwendung des akademischen Senats und des Unterrichtsministeriums gegen die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes wurden zurückgewiesen. Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils schritten die antrsemttrfchen Studenten zur Ausführung ihres vorher schon gefaßten Beschlusses, eine Aufhebung des Studentenrechtes mit Ausschreitungen zu beantworten. Nationalsozialistische Studenten kamen im Laufschritt zur Universität und drangen in die Bibliothek ein. Jüdische Hochschüler wurden attackiert und verprügelt. Die Nationalsozialisten formierten eine „Prügelgasse" und schlugen auf alle jüdischen und sozialistischen Hochschüler, die den Ausgang erreichen wollten, ein. 17 Studenten, darunter ein ägyptischer Staatsangehöriger, wurden verletzt. Ein ungarisch-jüdischer Hochschüler, der vor den ihn verfolgenden Nazistudenten flüchtete, sprang in seiner Not aus einem Fenster und wurde mit einem Beckenbruch zur Unfallstation gebracht. Die Anschlagkästen der jüdischen, sozialistischen und demokratischen Hochschüler wurden zertrümmert. Der Ermahnung des Rektors zur Ruhe wurde nicht Folge geleistet. Die Postizei, die eingreife wollte, wurde vom Rektor ersucht, den akademischen Boden nicht zu betreten. Diese indirekte Unterstützung ermutigte die Nazistudenten, die Angriffe gegen jüdische Studenten fortzusetzen. Alle Augenblicke flog ein jüdischer oder ausländischer Student blutüberströmt aus der Tür auf das Pflaster. Auch etwa