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Der Israelit · 1931-06-18 · Heft 25 (18.6.1931) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 25 (18.6.1931)
Date
1931-06-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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i <wm 18. Juni 1931 Frankfurt a. M., den gm Nr. 25 Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmarm in Mainz. Abonnement ab Juli 1929: Deutschland 1.30 Mark monatlich' Ausland: Bterteltahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Öfterreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankeich25 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga5.; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.28.18 Lire; Jügo» slavien 55 Din.; Litauen 7L0 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 159 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 25 Kronen; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Reklamezetle: letzte Textseire 2.— Mk., vorletzte Textseite 380 Mk.; Thiffregebühr in Hohe eines dopp. Fernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz Vorbehalt. Inferatenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a. M, Rechnetarabenstratze 7, Tel. Hansa 21084 sow. durch sämtl. Annoncen-Erved. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Hölderlinftratze 23 Tel. 45886. Platzvorschr. ohne Verbindltchk. Sahlungen direkt an den Berlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19812. — Aatzecdem an: Postsparkasse Wien Nr.79603. — Postsparkassenrmt Budapest Nr. 18424.—Postscheckkonto darschau Nr. 180757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII 7254. — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34869 — Postscheckamt Prag Nr. 79.080 — Banca Marmarosch Blank & Co. in Bukarest Der Gerichtsstand für alle aus Slbonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat Juli! Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag desIsraelitG.m.b.H., Frankfurt a.M. 1 Vergeltung. Ein Mahnruf zur Emunas Ehachomim. Von Joseph Carlebach in Altona. Der Begriff der Vergeltung ist zu einem wesentlichen Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Judentum und der Tochterreligion geworden. In der geschichtlichen Polemik, die sich bis in die Gegenwart hineinzieht, spielt dieser Vegrff eine entscheidende Rolle, sowohl die Vergeltung, soweit sie zwischen Mensch und Mensch gerichtlich oder in Selbsthilfe geübt wird, als auch die g'ttliche Vergeltung, die einen Bestandteil der Auffassung vom Wesen G'ttes bildet. Daß diese Polemik die Geister so zu verwirren vermochte, und heute ein Vorurteil unausrottbar tief in den Gemütern steckt, liegt in der Außerachtlassung eines trivialen, auf der Hand liegenden Momentes, der selbstverständlichen Verschiedenheit der beiden streitenden Parteien zur Vergeltungsfrage. A tut dem B Unrecht. Jetzt entstehen zwei ethische Probleme: was hat A zu tun, was hat B zu tun?: Die Religion gibt auf beide Fragen vollkommen verschiedene Antworten, für A die Antwort des Rechts, für B die Antwort der Moral. Dem A sagt sie: du hast den von dir angestifteten Schaden bis aufs Kleinste wiedergutäumachen, du kannst dich nicht beruhigen, solang du nicht dem Geschädigten vollsten Ersatz geleistet und auch ihn versöhnt und beruhigt hast. Aber dem Geschädigten gibt die Religion eine andere Weisung: pMcht-e, bestehe nicht absolut auf deinem Recht/verzeihe, zürne nicht, beurteile den A milde, vertiefe den Streit nicht, decke seine Schuld mit Liebe zu.*) Das sind zwei absolut entgegengesetzte Standpunkte. Jeder für sich allein würde die Welt aus den Fugen heben, alles Zusammenleben der Menschen im Kern verderben. Würde nur die ethische Forderung für den B gelten, so wäre damit dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet, und wiederum gäbe es nur dien Din, dis Wisdsrgutmachungspflicht für A, so wäre des Prozefsierens kein Ende, und niemals würde eine wirklich innere Befriedung der streitenden Parteien erfolgen, sondern der Haß wie eine Krankheit weiterfressen, weil der Geschädigte kaum je sich für voll befriedigt erkennen würde. Die große durch die Zeiten sich hindurch-- ziehende Verleumdung des Judentums lag in der Nichtbeachtung der gekennzeichneten, doch so selbstverständlichen Standpunktsdifferenz. „Ihr habt gehört, daß da gesagt ist: Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ich aber sage euch, daß ihr nicht widerstreben sollt dem Uebel, sondern so dir jemand einen Streich gibt auf deinen rechten Backen, dem biete den ändern auch dar. Und so jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem laß auch den Mantel." Diese Worte sind die Quelle aller Mißverständnisse über das Judentum geworden, sie werfen in der oberflächlichsten Weise die beiden Standpunkte durcheinander. „Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist". Wem ist das gesagt worden? Natürlich dem Richter oder dem A, der den Schaden angestistet hat, er zahle Auge um Auge. An wen aber wendet sich die Antithese mit ihrem emphatischen: „ich aber sage euch". Sie geht ja an eine ganz a n d e r e A d r e s s e, an B, und erweckt dadurch den Schein, als wäre das Wort „Auge um Auge" *) Eine ähnliche Gegensätzlichkeit statuiert das jüdische Gesetz im Verhältnis von Gläubiger und Schuldner. Jenem legt es die denkbar weitgehendste Rücksicht auf die Lage des Geldnehmers auf, untersagt mit unheimlicher Strenge direkt oder indirekt Nutzen aus dem Darlehu zu ziehen, zu mahnen, zu drängen, zum Pfänden das Haus zu betreten, fordert Rückgabe lebensnotwendiger Pfänder, den Schuldverfall im Sabbathjahr u. a. nt., diesem wiederum verschärft es die Haftungs- Pflicht bis auf's Aeutzerste; alles was er hat, muh ohne Weiteres für seine Obligation einstehen (siehe die packende Gegenüberstellung in Rambam Hilch. Lowe Umalwe Kap. I); dem Gläubiger tritt die moralische, dem Schuldner die rechtliche Forderung kategorisch entgegen. ebenfalls dem B gesagt, dem Geschädigten, als hätte die Thora von ihm verlangt, bestehe auf deinem Recht bis zum Aeußersten, etwa wie der große Strafrechtslehrer Jhering in feinem Buch: „Der Kampf ums Recht" die Forderung aufstellt: jeder solle im allgemeinen Interesse der Jurisdiktion, um den Sieg des Rechts auf Erden zu verwirklichen, um sein Recht bis aufs äußerste kämpfen. Aber das Judentum kennt Jherings Forderung nur als eine Pflicht des Richters, als die Moral des S ch ä 4> igers. Aber schon auf der Schulbank wird dem unmündigen Kinde diese Verleumdung des Judentums eingeimpft und bleibt als eine innere Gewißheit durch das ganze Leben hindurch in ihm haften. Aber nicht genug damit. Die moderne nichtjüdische Exegese, in dem Bestreben, den Gegensatz zwischen jüdischer und neutestamentlicher Moral zu verschärfen und zu vertiefen, versucht dauernd dem Wort „Auge um Auge", „Zahn um Zahn" noch einen plumperen Sinn zu geben. Sie klammert sich wiederum an den oberflächlichen Schein, ohne den Zusammenhang der Stelle in der Thora zu prüfen, und macht daraus die These, es -würde die Thora gebieten, für das äusgefchlagene Auge müsse dem Täter als Strafe wiederum ein Auge ausgeschlagen werden. Mit dieser Buchstabendeutung, der sogenannten Lehre vom T a l i o n, will man das Judentum brandmarken. Ich erinnere mich noch aus meiner Schülerzeit im Gymnasium, wie mitten im allgemeinen Unterricht der Lehrer von diesem unmenschlichen Talion des alten Testaments redete und anschaulich die scheußliche Prozedur uns vorführte, wie nach jüdischem Recht die Körperverletzung mechanisch gebüßt wurde. Wird es je möglich fein, dieses tief eingewurzelte Vorurteil, das durch unzählige Kanäle immer wieder der Menschheit im unkritischen Denkalter beigebracht wird, zu zerstören? Den Versuch unternimmt nach den unzähligen der Abwehrliteratur von neuem B. Jacob in einer meisterhaften Arbeit „Auge um Auge", eine Untersuchung zum ulten und neuen Testament (Philoverlag-Berlin). Ein bewährter Kämpfer, mit, allen Fähigkeiten eines Gelehrten und Kritikers ausgestattet, tritt er in die Arena. Frei von jeder Befangenheit, von allen Voraussetzungen der Tradition, wirft er zunächst diejenige Frage aus, die allein dem Problem beikommen kann: was steht in der biblischen Quelle, was muß eine exakte Exegese aus ihr herauslefen? Und so kommt er zu einer Unter-

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