Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1931)
- Date
- 1931-06-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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/ 11. Juni 1931 Der Israelit Nr. 24 Seite 5 auf religiös-neutrale Vereinheitlichung des deutschen Judentums gerichteten Entwicklung willkommen geheißen wurde.; Zu unserer Genugtuung hat nunmehr der Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden, die berufene Vertretung der unabhängigen, die Alleinherrschaft der Thora im jüdischen Gemeinschaftsleben anerkennenden und verwirklichenden Orthodoxie Preußens, eine Erklärung veröffentlicht, die, mit der durch die offizielle Stellung des Verbandes gebotenen Zurück Haltung, den Mißdeutungen energisch entgegentritt, zu denen die Prüfungsordnung Anlaß geben könnte. Hiernach steht es fest, daß für die unabhängige Orthodoxie nicht der mehrdeutige Wortlaut der Prüfungsordnung, sondern der ihr eindeutig unterzulegende Inbegriff des überlieferten Judentums maßgebend fein wird, daß die unabhängige Orthodoxie von ihren Kandidaten nicht nur das Maß von Kenntnissen verlangt, wie es die Prüfungsordnung im Einklang mit dem völlig verschwommenen Lehrinhalt des Liberalismus umschreibt, daß sie vielmehr, in ihren Anforderungen weit darüber hinausgehend, auf eingehende Beschäftigung des Kandidaten .mit den wesentlichen Werken besteht, in denen die schriftliche und mündliche Offenbarung niedergelegt ist, also namentlich mit Talmud und Schulchän Aruch und daß die unabhängige Orthodoxie jeden Kandidaten ablehnt, der seine Ausbildung an einer Anstalt der Gefetzesuntreue erhalten oder die Prüfung vor einer aus gesetzesuntreuen Mitgliedern bestehenden Kommission abgelegt hat. Es gibt somit in Preußen faktisch weder eine einheitliche Lehrerausbildung, noch eine einheitliche Prüfungsordnung oder selbst nur eine einheitliche Prüfung. Von der Einheit der Prüfungsordnung bleibt nichts übrig, als die Einheit leerer Worte. Im Sinn dieser Worte und ihrer praktischen Auswirkung klafft der alte Gegensatz zwischen Judentum und jüdischem Liberalismus auseinander. Die Gleichberechtigung der jüdischen Religion geht noch nicht so weit, daß der Staat sich ihr gegenüber so verhalten hätte, wie gegenüber dem Christentum. Die beiden großen christlichen Konfessionen, katholische und evangelische Religion, haben jede eine eigene Prüfungsordnung für sich. Ihnen gegenüber hat der Staat darauf verzichtet, in einer gemeinsamen Prüfungsordnung durch Mehrdeutigkeit der Formulierung die Gegensätze zu verschleiern, wiewohl dies viel leichter fällt als hinsichtlich des überlieferten Judentums und des jüdischen Liberalismus, d e r e n Organisationen ja ebenfalls staatsrechtlich als zwei getrennte Bekenn tnis Organisationen anerkannt sind und die deswegen auch m i t R e ch t für sich g e t r e n n t e Prüfungsordnung hätten fordern k ö n - n e n. Fällt doch der unnatürliche Zwang der nur dem leeren Worte nach einheitlichen, im Wortsinn' mehrdeutigen Prüfungsordnung sofort auf. Wir haben schon seit längerem uns dafür eingesetzt, daß dem gesetzestreuen Judentum Deutschlands, im preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden als selbständige Konfession organisiert und anerkannt, fein Recht auch in dieser Frage werde. Wir werden auf dem geeigneten Wege dies auch weiter tun. Inzwischen erwächst uns die Pflicht, laut und offen zu erklären, daß wir gegen jeden Mißbrauch der nun einmal vom Staat erlassenen Prüfungsordnung im Sinne einer organisatorischen Vereinheitlichung von Gesetzes treue und Gesetzlosigkeit schärfsten Protest e i n l e g e n „ daß wir, in völliger U e b er e instim - mun g mtt d e m L and e s v e rb an d g esotzestreuer Synagogengemeinden n a ch w i e vor von der religiösen U n - Zulässigkeit einer organisatorischen Ueberbrückung des Gegens a tz e s v on Ge setzestreue und Gesetzlosigkeit, die sich einander gegenüber stehen wie Ja und Rein, entsprechend den halachischen Entscheidungen von Rabbiner Hirsch s. A. und Rabbiner Hildesheimer s. A., durchdrungen sind, und daß wir das Heil der jüdischen Zukunft nur von einer allseitigen Anerkennung der Entscheidungen dieser unserer Heimgegangenen großen Lehrer erwarten. An unsere Gesinnungsgenossen im Lande richten wir den herzlichen Appell, in dieser schweren Zeit nicht wankend zu werden, sich nicht irreführen zu lassen, und im Vertrauen aus die Hilfe G'ttes das kostbare Erbgut Israels, die eindeutige überlieferte Thorawahrheit vor jeder Verbindung mit dem organisierten Abfall zu schützen und in all der unverfälschten Reinheit ihren Kindern »zu erhalten, in der sie selbst sie empfangen haben. Ein V o l l w e r k d e r T h o r a i n Preußen ist der Landesverband gesetzestreuer S y n a g o g e n g e m e i nben.. Ihn zu erhalten, zu stär k en und zu festigen, muß unser aller Anliegen sein. Wer für ihn nach dem vollen Ausmaß seiner Kräfte leistet, trägt dazu bei die Thora für uns und unsere aus ihrer Verirrung einst Zurückkehrenden jüdischen Brüder zu retten. Orthodoxer Rabbinerverband Deutschlands: Gerson Posen, Vorsitzender, M e r z b a ch - Darmstadt, Schriftführer. F'reie Vereinigung für die Interessen dds oriho doxen Judentums (E. V.): Jsaac W o l f f, Emil H. Lehmann. Bund gefehestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands: Studienrat Max Munk, Vorsitzender, Konrektor Albert H i r s ch b e r g, Schriftführer. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat Juli 1 Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. Korrespondenzen « Nachrichten. Deutsches Reich. Verbandstag des „Hessischen Landesverbandes gefehestreuer Synagogengemeinden“. D a r m st a d t, 1. Juni. Unter starker Beteiligung von auswärts — es waren 40 auswärtige Delegierte erschienen — tagte gestern der Verbandstag des gesetzestreuen hessischen Gemeindeverbandes unter Vorsitz von Rabbiner Dr. I. Merzbach- Darmstadt. Der Vorsitzende gedachte in warmen Worten der seit der letzten Tagung Heimgegangenen, insbesondere des verdienstvollen Lehrers Lebermann in Darmstadt,' woran sich eine Reihe von Begrüßungen von Rabbinen und Gemeindevorstehern anschloß. Der „Preußische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden" in Halberstadt war durch Herrn Jacob Rosenheim, die „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" durch Herrn Emil H. Lehmann vertreten. Von hessischen Rabbinen waren die Herren Provinzialrabbiner Dr. H i r sch f e l d - Gießen und Rabbiner Dr. Bamberger-Mainz anwesend. Aus dem umfassenden Geschäftsbericht, den der Vorsitzende erstattete, seien nur einige Stichworte wiedergegeben. Große Arbeit bereitete dem Verband die dauernde Bearbeitung der Schächtfrage. Eine Reihe anderer Fragen sind in Verbindung mit der Regierung beratend erledigt worden, aus dem Gebiete der Religionslehrerfrage, der Gehaltskürzungen, der Rechtstellung der Verbände, der Abfassung einer neuen Vorstandswahlord-- nung und der Vertretung einzelner Gemeinde-Angelegenheiten bei der Regierung. Finanzierung der Lehrerkurse, Unterstützung der Frankfurter Schochtimschule, sowie literarische Unternehmungen nahmen die Mittel des Verbandes in Anspruch. An den von der Freien Vereinigung neuerdings ausgenommenen Bezirkstagungen will sich der Verband beteiligen. In formeller Weise wird seitens der Versammlung noch einmal festgestellt, daß der Verband öffentlich-rechtlichen Charakter trägt und Gemeinden öffentlichen Rechts gemäß Artikel 137 der Reichsverfassung zusammenschließt. Der wichtigste Gegenstand war die Durchberatung einiger Verfassungsänderungen, die einstimmig angenommen wurden. Die künftige Verfassung wird durch eine Präambel folgenden Wortlauts eingeleitet werden: . „Im Dienst des einzig-einigen G'ttes und in Anerkennung der Verpflichtung, das g'ttgegebene, ewig verbindliche, unabänderliche Religionsgesetz, wie es in Thora und Talmud niedergelegt und im Schulchan Aruch kodifiziert ist, zur selbständigen Herrschaft im Leben der einzelnen Israeliten und der israelitischen Gemeinden zu bringen, ist der Hessische Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden am 10. Dezember 1921 gegründet worden. Cr hat sich seine Satzungen in der Verbandstagung am 13. Dezember 1923 gegeben." Bedeutsam ist, daß in Zukunft auch Religionsgemeinschaften, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, als Mitglieder beitreten können. Die neue Verfassung sieht die Bildung eines Rabbinischen Rates vor, der aus den auf gesetzestreuem Boden stehenden orthodoxen Rabbinen Hessens besteht und der darüber zu entscheiden hat, ob die Maßnahmen des Verbandes dem Religionsgesetz entsprechen. Die Beiträge der Gemeinden werden vorläufig in der bisherigen Weise mit 21/, Proz. des Steuerbudgets erhoben. In den Verbandsvorstand wurden neu bezw. wiedergewählt die Herren A. F r ö h l i ch-Gießen, Dr. Leonhard Fulda -Mainz, Sally Kahn -Darmstadt, Julius Kann- Bingen, M. Mainzer- Pfungstadt, Julius S e e w a l d-Babenhausen. In der Diskussion wurden zahlreiche wertvolle Anregungen für die Belebung des jüdischen Geistes in den Landgemeinden gegeben. Den Abschluß des Verbandstages, der in schwerer Zeit einen herzerfreuenden Willen zum Durchhalten und Aufbau bekundete, bildete ein Vortrag des Herrn Jacob R o s e n h e i m aus Frankfurt a. M. über das „Jüdische Gebet", der mit starkem Beifall ausgenommen wurde. In der vierten Nachmittagsstunde schließt der Vorsitzende mit Thoraworten die ergebnisreiche Tagung. Grundsteinlegung für die erste jüdische Siedlung in Deutschland: Groß.Gaglow bei kottbus. Berlin, 5. Juni. Am Sonntag, den 21. Juni, findet die Grundstein-, legung der ersten jüdischen Siedlung in Deutschland, Groß-Gaglow bei Kottbus, statt. Das Gut wurde vor längerer Zeit vom „Reichsbund für jüdische Siedlung in Deutschland" erworben. Eine Anzahl jüdischer Siedler ist bereits in der neuen Siedlung tätig. Vertreter jüdischer Organisationen aller Richtungen werden dem feierlichen Akt der Grundsteinlegung beiwohnen. Zur Vorgeschichte dieser ersten Judensiedlung macht das „Gemeindeblatt" der Jüdischen Gemeinde zu Berlin 'olgende Angaben: Die jüdische Landarbeit G. m. b. H. hat im Juli v. I. das 820 Morgen große Gut Groß-Gaglow bei Kottbus erworben. Die jüdische Gemeinde zu Berlin hat den Ankauf durch Bereitstellung eines Kredits von 100.000 Mk. ermöglicht. Nach der Uebernahme des landwirtschaftlichen Betriebes wurde sofort eine Zentralgärtnerei geschaffen, der Siedlungsplan ist ausgearbeitet, die Zentralwasserversorgung ist im Bau und die ersten acht Siedlerstellen sind mit Kulturen bepflanzt. Seit Februar d. I. arbeiten in Groß-Gaglow unter Leitung eines