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Der Israelit · 1931-06-04 · Heft 23 (4.6.1931) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 23 (4.6.1931)
Date
1931-06-04
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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4. Juni 1931 Der Israelit Nr. 23 Seite 7 bnllnmtch angefetzt. Trotzdem hatten sich vor dem Makkabisportplatz zu Jerusalem Hunderte von orthodoxen Juden eingefunden, die sich erst zerstreuten, als sie sich davon überzeugt hatten, daß kein Wettspiel stattfinden werde. Korrespondenzen nacbrtcbtett. Deutsches Reich. Bezirkstagungen der »Freien Vereinigung". Frankfurt a. M., 2. Juni. Der vorzügliche Erfolg der Hersfelder Bezirkstagung veranlaßt den Vorstand der Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, zwei weitere B ezirkstagungen zu veranstalten und zwar: am Sonntag, den 14. Juni 1931 (29. Siwan) in Alzenau (Unterfranken), Hotel Ludorf, nachm. 1.30 Uhr. Referate find vorgesehen von: Sr. Ehrw. Herrn Rabbiner Dr. Breuer, Aschaffenburg: „Die geschichtliche Aufgabe der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums". Herrn Emil H. Lehmann, Frankfurt a. M.: „Die bisherige Tätigkeit der Freien Vereinigung". Herrn Redakteur S. S ch a ch n o - witz, Frankfurt a. M.: „Zwischen Leben und Sterben der Landgemeinde". Herrn Lehrer Heß, Miltenberg: „Der gegenwärtige Stand der Schächtfragen in Bayern und im Reich". Außerdem werden hebräische und deutsche theatralische und deklamatorische Aufführungen von jugendlichen Agm disten und Esräern aus Frankfurt a. M. geboten werden. (Gruppe Lange, Benjamin und Weill). , Am Vormittag, 9 Uhr, findet für Interessenten unter Leitung von Herrn Lehrer Wechsler in Alzenau, ein Ausflug nach dem Hahnenkamm statt. (Treffpunkt Bahnhof Alzenau). In liebenswürdiger Weife hat sich auch Herr Lehrer Wechsler bereit erklärt, Reflektanten auf ein Mittagessen (die sich aber bis spätestens 10. Juni bei Herrn Wechsler anmelden wollen) zu verköstigen. Eine weitere Bezirkstagung findet am 21. Juni (6. Tamus) nachm. 3.30 Uhr in M i ch e l ft a d t (Odenwald) statt (Städtischer Saalbau). Sr. Ehrw. Herr Rabbiner Dr. Merzbach, Darmstadt, wird über das Thema: „Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft" referieren, Herr Lehrer Strauß, Michelstadt, über: „Elternpflichten". Weitere Einzelheiten über das Programm werden noch bekannt gegeben. Es dürfte dem Zusammenhang der Gesinnungsgenossen in Stadt und Land in hohem Ausmaße förderlich sein, wenn auch aus den benachbarten Großgemeinden die Bezirkstagungen in reichem Maße besucht werden. Auskunft über verbilligte Reife zu erfahren auf dem Büro der „Freien Vereinigung", Rechneigrabenstraße 10 (Fernruf 47 570.) Nachträgliches zur Ratssitzung des Preußischen Landesverbandes. Berlin, 27. Mai. Das charakteristische Ergebnis der von dem Großen Rat des Landesverbandes in sener letzten Sitzung am 14. Mai vorgenommenen Neuwahlen des Präsidiums und des engeren Rates ist die Ausschaltung des bisher dominierenden Herrn Dr. Jsmar Freund aus beiden Verwaltungskörperschaften. Die Beseitigung des Herrn Dr. Freund, dessen eminente Arbeitskraft und Sachkunde wohl von allen Seiten anerkannt wird, ist die Folge des stärkeren Einflusses der Liberalen, obgleich auch in Kreisen der Volkspartei die persönliche Schroffheit Dr. Freunds vielfach unangenehm empfunden worden ist. In der Sitzung des Rates war von Interesse noch ein an sich ganz unmotivierter Vorstoß des Volksparteilers Dr. Sandler gegen eine Danksagung an die zur Bekämpfung des Antisemitismus berufenen Organisationen. Dr. Sandler hielt eine Kampfrede gegen den Zentralverein und gab namens feiner Freunde eine Erklärung zu Protokoll, wonach kurzerhand den privaten Organisationen, also auch dem Zentralverein, das Recht bestritten wird, die deutschen Juden gegenüber der Oeffentlichkeit und den Behörden zu vertreten. Legitime Vertretung seien nur die Landesverbände. Von liberaler Seite suchte man die fruchtlose Debatte über diesen Punkt dadurch zu beenden, daß man sich mit einer Resolution einverstanden erklärte, wonach der preußische Landesverband die Interessen der preußischen Juden gegenüber den Behörden wahrzunehmen habe. Man hat es also vermieden, dem Zentraloerein sein Betätigungsrecht zu bestreiten, was auch eine Undankbarkeit und Ungehörigkeit gewesen wäre. Verbandstagung der jüdischen Studentenvereine. Berlin, 2. Juni. In den letzten Maitagen tagte hier der „Verband der jüdischen Studentenvereine in Deutschland". Herr Dr. F. Rabinowitz eröffnete und begrüßte die Versammlung und, besprach kurz die Tagesordnung. Sie erstreckt sich in der Hauptsache auf die Lage der jüdischen Auslands st udenten in Deutschland. Im Mittelpunkte der Tagung stand ein Referat von Dr. Hermann B a d t über „Wege der Studentenverständigung". Er berichtete darin über den Verlauf der Konferenz in Nyon. Die optimistische Darstellung der Verhältnisse an den ungarischen und tschechischen Hochschulen durch assimilatorisch eingestellte Studenten stellt er als stark übertrieben dar. Er besprach die Dr. Stapel'sche Rassentheorie, die der Günther'schen zuwiderlaufe, aber als Grundlage für die völkische Bewegung unter der Studentenschaft nicht minder gefährlich sei. Immerhin sei es wichtig, daß die Verständigungsbestrebungen von christlicher Seite ausgegangen sind, wobei sich James Parkes, der Organisator des Weltstudentenwerkes, die größten Verdienste erwarb. Er plädierte zuletzt für eine innere Verständigung unter den jüdischen Vertretern verschiedener Richtung. Viele Organisationen, so auch der „Hilfsverein der deutschen Juden", der Joint, der „Preußische Landesverband", der „Verband russischer Juden in Deutschland" u. a. m. haben der Tagung ihre Grüße übermittelt. Um das Schächtverbot in Bayern. München, 1. Juni. Der Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtages wird sich, wie die „Fleischerverbands-Zeitung" berichtet, in seiner nächsten Sitzung neuerdings mit dem Schächtverbot befassen. Anlaß dazu geben Eingaben 1. von Jean B r o d w o l s und Hermann F a u st in Fürth i. B. um völlige Aufhebung des im Schlachtgesetze vom 17. Mai 1930 vorgeschriebenen Betäubungszwanges beim rituellen Schächten, und 2. des Viehhändlervereins Mittelfranken, Sitz Nürnberg, und des Vezirksvereins Bayern im Deutschen Fleischer-Verband, Geschäftsstelle Nürnberg, um Aufhebung des Schächtoerbotes. In der „Allgemeinen Fleischerzeitung" wird festgesiellt, daß der Umsatzausfall, den Bayern durch das Schächtverbot erleidet, jährlich 13 Millionen Mark ausmacht. Von anderer Seite wird der jährliche Ausfall allein auf dem Nürnberger Markt an Schlachtgebühren', Versicherungen und Löhne der Kopfschlachter auf 1.160.000 Reichsmark angegeben. In der Zeit vom 1. Oktober 1930 bis Ende Februar 1931 — alho in fünf Monaten — wurden 281810 Kg. rituell geschlachtetes Ochsen- und' Kalbsleisch in Nürnberg eingelührt, welches zum größten Teil aus Berlin stammte. Es entspricht dieses einer Schlachtungsziffer von 586 Ochsen und 605 Kälbern. Im Stadtrat Ulm (Württemberg) wurde ein Antrag der Deutschnationalen auf Erlassung eines Schächtverbotes mit großer Mehrheit abgelehnt, wobei Rechtsanwalt Mann, als Vertreter des Zentrums, in sehr überzeugender Weise die antisemitischen Motive des Antrages klarlegte. „Von einer Tierquälerei könne beim Schächten keine Rede sein. Zahlreiche Physiologen hätten nachgewielen, daß durch den Schächtschnitt eine unmittelbare Betäubung erfolge, bei den Begleiterscheinungen nach dem Schnitt handle es sich nicht um Schmerzempfindungen, sondern um Reflexerscheinungen. Der Parteikampf müsse vor religiösen Ueberzeugungen Halt machen." Bei dieser Gelegenheit wurde festgestellt, daß nach Inkraftsetzung des bayerischen Schächtoerbotes in einem Zeitraum von vier Monaten im Schlachthof zu Ulm 1342 Stück Schlachtvieh gefchächtet wurde, während es vor dem bayerischen Schächtverbot im gleichen Zeitraum nur 109 Tiere waren. Die Zunahme betrug also in Ulm infolge des bayerischen Schächtoerbotes in vier Monaten 1233 Stück Vieh, ist also auf jährlich 3700 Stück Vieh zu taxieren. Dies veranlaßte auch eine Regensburger Zeitung in einem Artikel, in dem der Schaden, den der bayerische Staat infolge des Schächtoerbotes an ausfallenden Gebühren erleidet, auf jährlich 600 000 Mark berechnet wurde, die theoretische Frage zu stellen: „Wie lange wird der bayerische Hias noch zufehen können, daß der schwäbische Wastl den Rahm abschöpft?" In einer weiteren Nummer berichtete der „Bayerische Viehhändler" über „Katastrophenmärkte in Regensburg", die ebenfalls mit dem bayerischen Schächtverbot Zusammenhängen dürsten. Daß zu den Leidtragenden des Schächtoerbotes nicht nur die jüdischen Metzger und überhaupt die rituell lebende jüdische Bevölkerung gehören, denen der Fleischgenuß bedeutend verteuert wurde, sondern insbesondere auch der bayerische Staat, die Gemeinden, die bayerische Landwirtschaft und große Teile des nichtjüdischen Fleischergewerbes, kommt schließlich in einer Veröffenlichung der Nürnberger „Fränkischen Tagespost" vom 17. Januar 1931 mit folgenden Darlegungen zum Ausdruck: „Den Anhängern des Schächtverbots hat so die im neuen Schlachtgesetz vorgesehene Vorschrift des vorherigen Betäubungszwanges sehr wenig Freude bereitet, ihnen aber dafür um so mehr Vorwürfe eingebracht. Nicht die jüdische Bevölkerung zählt, wie beabsichtigt, zu den Leidtragenden, sondern neben Staat und Gemeinden ist es vornehmlich die bayerische Landwirtschaft und das Fleischergewerbe, die insgesamt, den Schaden der Ausfälle zu tragen haben, der sich in 'feiner Auswirkung heute noch gar nicht übersehen läßt. Wenn nicht § 21 der Geschäftsordnung des Landtages bestimmen würde, daß Eingaben mit dem gleichen Inhalt und Ziel in derselben Landtagstagung nicht wiederholt beraten werden können, wären neue Verhandlungen im Landtag schon vor Monaten ausgenommen worden, doch will man dort in den kommenden Wochen die Beratungen über die strittige Schächtangelegenheit neuerdings aufnehmen. Cs ist zu hoffen, daß diesmal die bessere Vernunft siegt. Viele der ursprünglichen Gegner haben sich schon überzeugen lassen, daß ein Fortbestehen des Schächtoerbotes die Notlage und Mißstimmung in Bauern- und Gewerbekreisen noch weiter steigert und deshalb ganz zwingende Gründe vorliegen, das begangene Unrecht im Bayerischen Landtag unverzüglich aus der Welt zu schaffen." Kursänderung in Thüringen. Weimar, 29. Mai. Bei den Etatsabstimmungen im Thüringischen Landtag wurde mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten, der Volkspartei und des Vertreters der Staatspartei eine von den Sozialdemokraten eingebrachte Entschließung angenommen, durch die die Landesregierung ersucht wird, die bekannte Frick'sche Schulgebetsverordnung vom 16. April 1930 aufzuheben. Frick hat zwar seinerzeit die Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 11. Juli 1930, durch welche drei von den fünf in seiner Gebetsverordnung zum Gebrauch in den thüringischen Schulen empfohlenen sogenannten „Freiheitsgebete" für verfassungswidrig erklärt wurden, im Amtsblatt des thüringischen Volksbildungsministeriums bekanntgegeben, er hatte es aber nicht für nötig gehalten, die Schulgebetsverordnung als solche zurückzuziehen, so daß sie formell auch jetzt noch in Kraft ist. Ferner nahm der Landtag einige Entschließungen an, die sich gegen die rechtsradikale Hetze an der Universität und den Schulen, insbesondere gegen das Treiben der nationalsozialistischen Schülerbünde, richten. Schließlich wurde eine von sozialdemokratischer Seite beantragte Entschließung angenommen, in der zum Ausdruck gebracht wird, daß der Landtag die vom früheren Minister Frick vorgenommene Berufung des Rasseforschers Hans Günther zum Professor an der Universität Jena mißbilligt, da ein sachliches wissenschaftliches Bedürfnis für diese Berufung nicht Vorgelegen habe und die Neueinrichtung völlig überflüssiger Lehrstühle bei der finanziellen Notlage Thüringens nicht verantwortet werden könne. " polen. Die Wilnaer Räbbmatsfrage vor Gericht. Rabb. Schub freigesprochen. Wilna, 31. Mai. Am Mittwoch kam endlich der Prozeß vor dem Wilnaer Gericht zum Austrag, den die Kehilla dem Leiter der Zeitung „Das Wort", Herrn Rabb. Schub, im Zu-- sammenhang mit der Berufung Rabbiner Rubinsteins j .'s I % ’R i: > > ' R:

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