Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1931)
- Date
- 1931-06-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 23 Zigarren AO Wolf Zei j "■ V Tel. Hansa 27930 stammt, als für den Unterricht ungeeignet abzulehnen, wie dieses Recht den Rabbinen von Mitgliedsgemeinden des Halberstädter Verbandes zusteht. 4. Ausgabe aller orthodoxen Rabbiner wäre es, wert mehr als bisher das gesetzestreue Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß der Religionsunterricht irr den höheren Schulen keinen obligatorischen Charakter trägt und daß es Pflicht jedes halbwegs gewissenhaften jüdischen Vaters ist, sein Kind von dein religiösen Unterricht sernzuhalten, wenn er von einer Persönlichkeit erteilt wird, die keine Garantien für einen religiös ein-' wandfreien Unterricht bietet. 5. In der Frage der Religionslehrbücher sollte mit aller Energie eine Berichtigung der irreführenden Veröffentlichung des preußischen Landesverbandes gefordert werden. Es ist uns unverständlich, daß nicht schon die konservativen Mitglieder hes Verbandes selbst eine solche Berichtigung verlangt haben. Mochenrundschau. Ein Wahlsieg in Polen, und mehr als das. Die vorige Woche zum Abschluß gelangten Wahlen für die jüdische Gemeinde in Polen bilden ein Ereignis von weit über die Grenzen Polens hinausreichender Bedeutung. Alle diejenigen, die im Westen noch skeptisch fragen: was will die Aguda, was hat sie uns gebracht und was kann sie uns bringen? feien auf diese Wahlen und deren Ausgang verwiesen. Ein Novum im östlich-jüdischen Leben ist eingetreten. Die großen Reserven im Hinterlande, die einfachen frommen jüdischen Menschen in Stadt und Land, die früher „geführt" wurden, haben das Heft selbst in die Hand genommen, wählen ihre Führer, die bereit und berufen sind, ihre religiösen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen wie ihre ureigensten Angelegenheiten bis zur äußersten Grenze der Möglichkeit zu vertreten. Das ist der Sinn der Wahlausgangs in der letzten Maiwoche. Und es ist dies — wütend konstatieren es die Gegner, mit froher Genugtuung die Freunde — einzig und allein das Verdienst der A.g ud a s I i s ro e l - W e l t o r g a n i s a t i o n, die den Juden auf dem Markt und im Beshamidrasch politisiert und aktiviert hat, politisiert im besten Sinne, in dem Sinne, daß sie ihm den Weg gezeigt hat, wie er selbst daran Mitarbeiten könne, daß ihm der Sabbat, die jüdische Gemeinde, die heiligen Institutionen, kurzum alle Lebensmöglichkeiten nach dem Wunsche seiner Seele und nach der Vorschrift der Thora erhalten und gesichert bleiben. lieber die Resultate im einzelnen sind unsere Leser aus den direkten Berichten im Nachrichtenteile der jüngsten und dieser Nummer orientiert. Vorige Woche konnten wir zu unserer Freude berichten, daß in der Provinz Kongreßpolens die Orthodoxie einen Sieg auf der ganzen Linie zu verzeichnen hatte. In mehr als 400 Städten und Städtchen haben in der jüdischen Kehilla die Orthodoxen entweder schon allein als Vertreter der Aguda oder in Verbindung mit den anderen ihnen weltanschaulich nahestehenden Parteien aus den Chafsidim oder Vaale Battim faktisch die Oberhand. Dieser Gewinn wurde vier Tage später durch die Wahlen in den Großstädten noch bestätigt und besiegelt. Es liegt klar auf der Hand, daß in der Großstadt mit ihrer Kultur und Pseudokultur, mit Der I s r a elit_ . ihren. glitzernden echten und falschen Lichtern, es die Orthodoxie^ungleich schwerer hat, die jüdischen Menschen und besonders die jugendlichen Wähler dazu zu bringen, daß sie sich auf sich selbst besinnen und mit ihrem Wahlzettel diese Selbstbesinnung dokumentieren. Die Zionisten kämpften mit den ihnen eigenen Mitteln einen Verzweiflungskampf, mit einer Einheitsfront aller nationalen Gruppen und Grüppchen gegen rechts. Um so bedeutsamer und beachtenswerter der Ausgang. Die Agudas Jisroel errang m Warschau 20 Mandate in der Kehilla, zu denen 3 Unparteiisch-Religiöse, 2 Chassidim, 3 Mandate anderer kleiner Gruppen aus der Masse der Gesetzestreuen kommen. Das sind im ganzen (von insgesamt SO) 28 Mandate gegen 19 der Zionisten, einschließlich Mrsrachi, Volkspartei und Poale Zion. Selbst wenn sich diese, was in gewissen Fragen oft geschieht, mit dem einen Assimilanten und zwei Demokraten verbinden, bleibt die Majorität der Orthodoxie unerschüttert. Noch durchgreifender ist der orthodoxe Sieg in Lodz. War in Warschau die Beteiligung sehr schwach, so gingen in Lodz 80 Proz. der Wählerschaft an die Urne, von denen gut 70 Proz. für die orthodoxen Kandidaten stimmten. Von den 25 Mandaten, die die Lodger Kehilla zu vergeben hat, fallen mindestens 14 dem Agudablock zu, zu denen noch einige chafsidische Mandate kommen. Die Zionisten werden sich dort mit drei Sitzen, die Assimilanten mit vier Sitzen begnügen müssen. Verbunden mit dem Wirtschaftlichen Block, werden sich alle zionistischen Gruppen zusammen gegen eine orthodoxe Phalanx von 18 bis 20 Stimmen zu behaupten haben. Wir sehen in all dem m e h r als einen bloßen W a h l e r f o l g. Die Weck- und Werbearbeit der Aguda war nicht umsonst. Die jüdische Orthodoxie Polens erlebt eine Renaissance, die für die Schicksalsentwicklung des Weltjudentums nicht ohne Bedeutung bleiben kann. Aus den Tiefen prentzifcher Gemchtswersheiten. Zu den drei Unergründlichkelten, die der Spruchdichter in Mischte 30 aufzählt (Der Flug des Adlers gen Himmel, der Weg der Schlange durch die Klüfte, die Fahrt des Schiffes durch die Meeresfluten) müßte man nunmehr die Un ergrün d l i ch k e i t einer p r e u ß i sch e n Gericht s l o g i k hinzufügen. Ein nationalsozialistlscher Schreier hat in einer öffentlichen Versammlung in Gleiwitz von „Rathenau, dem Juden und Verräter" gesprochen. Das wäre weiter nicht auffällig, und wir würden uns nrit der Sache nicht befassen. Wollte man heute alle Pöb el eien deser Kaste aus der Straße, in Versammlung und Presse registrieren, es würde alles Papier dafür nicht ausreichen. Und die jüdischen Organe haben heute wahrlich etwas Besseres zu tun! Man hat sich daran gewöhnt, Anrempelungen auf der Straße zu übersehen und zu überhören, weil man sich vernünftigerweise den schönen, die Sache im Kern treffenden Weisheitsfpruch des Talmuds vor Augen hält: ->&*? bjn Warum sollte man an Anrempelungen und Anpöbelungen in einer eigens dafür bestimmten Presse nicht ebenso stolz und achtlos vorübergehen? Aber die Sache bekommt hier ohne unser Zutun einige Bedeutung, und damit tritt der Punkt ein, wo wir voller Bewunderung vor der unergründlichen Logik einer gerichtlichen Urteilsverkündung stehen. Auf Grund eines Republikschutzgesetzes, das Minister, tote oder lebende, gewissermaßen unter Naturschutz stellt, wird Her Schreier vor Gericht gestellt. Er wird freigesprochen. Die erste Strafkammer des Landgerichtes Gleiwitz sieht in dem Ausdruck „Verräter" keine Beschimpfung des Reichsministers Rathenau. Der Angeklagte hatte ja nur die Tatsache behauptet, daß „Rathenau Verrat geübt hätte". Er kam zu dieser Behauptung durch die Lektüre eines Wer- , •__ ■ 4. Juni 1931 kes von Alfred Rosenbttg, also habe er sie nicht wider besseres Wissen ausgestelltsie sei daher keine Verleumdung/' Liegt über hier nicht Verleumdung, sondern nur Beschimpfung vor, so könne der Angeklagte wohl die vorminist e r i e l i e Zeit RaMnaus gemeint haben, also die Zeit, wo Rathenau noch Privatmann war, den man gefahrlos und ohne mit einem Republikschutzgesetz in Kollision zu geraten, beschimpfen durfte. Ist das nicht herrlich?! Nach einer solchen Fülle gerichtlicher Weisheit darf man sich nicht wundern, daß der nationalsozialistischen Hetze Tür und Tor in den deutschen Landen geöffnet sind. Was kann noch Schlimmes passieren? Vielleicht haben die Friedhofsschänder gar nicht die Toten gemeint, sondern die Steine; warum sollte man aber kalte, herzlose Steine nicht beleidigen dürfen? Ein Bürgermeister in einem hessischen Dorfe gab, wie „Welt am Montag" berichtet, eine Eingabe des Vorstandes der jüdischen Gemeinde um Ueberlassung eines Geländes zur Anlegung eines jüdischen Friedhofes mit dem Vermerk zurück: „Gern bereit, unter der Bedingung, daß sich die jüdische Gemeinde verpflichtet, in Zukunft w ö - ch e n t l i ch m i n d e st e n s zwei Beerdigungen vorzunehmen." Ein schneidiger, witziger Herr, dieses Dorfoberhcrupt. Eine moralische Friedhossschändung? Mit Nichten! Er hatte ja nur den Gruß seiner Partei: „Juda . . " aus eine witzige und zugleich aktenfähige Formel gebracht . . . In einer solchen Zeit des O’ösupn da Richter und Gemeindehäupter vor dem simplen Larenverstand und dem Rechlsgewrsfen des Volkes gerichtet dastehen, kann man schon manches von dem verstehen, was in unserem lieben Deutschland heute möglich ist. Es ist lange her, daß ein deutscher Dichter gesungen hat: „Dort wo das Recht, ist unser Vaterland . . .' Die Entwicklung der Verhältnisse der Preußischen Synagogengemeinden im Geltungsbereich des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Inden.*) Von Rabbiner Dr. Esrä Wnnir in Berlin. Die preußische Judenheit stand in den letzten Jahrzehnten zu wiederholten Malen vor der Frage des Zusammenschlusses der Gemeinden zu einer Einheitsorganisation. Wegen der Verschiedenheit der Weltanschauungen haben sich bisher alle in Vorschlag gebrachten Systeme als ungangbar erwiesen. Mehr oder weniger latent bestehen dahingehende Bestrebungen auch heute noch. Das für die Zukunft der jüdischen Gemeinschaft folgenschwere Problem kann ohne geschichtliche Betrachtung der Entwicklung, insbesondere der den weitaus größeren Teil bildenden Gemeinden, die dem Gesetz vom 23. Juli 1847 Unterliegen, nicht richtig ersaßt und einer gesunden Lösung näher geführt werden. Zu diesem Zwecke sollen die nachstehenden Ausführungen einen Beitrag liefern. Die preußischen Synagogengemeinden haben seit 1847 eine wesentliche Umgestaltung ihrer Verhältnisse erfahren, der äußeren und der inneren. Die nachfolgende Erörterung soll sich erstrecken auf 1. die Veränderung der äußeren Verhältnisse der Synagogengemeinden seit 1847, 2. - die Veränderung ihrer innere n Verhältnisse, 3. die Ursachen der äußeren und inneren Entwicklung der Synagogengemeinden seit 1847 und ihre Rückwirkung auf die Frage der Bildung einer freiwilligen oder *) Die aktuelle Bedeutung des in diesem Aufsätze behandelten Themas veranlaßt uns,, ihn mit Erlaubnis des Verfassers und Herausgebers schon jetzt als Vorabdruck aus der demnächst erscheinenden „Festschrift für Jacob Rosenheim" zu veröffentlichen.