Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1931)
- Date
- 1931-06-04
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2450652-2450675--77961-2535621- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 2 Nr. 23 Der Israelit 4. Juni 1931 rnittlung des g'ttlichen Geheimnisses, das in der Thora liegt, und der wunderbaren Kraft, die von ihr ausgeht. Soweit die Mängel in der Unzulänglichkeit der Lehrpersonen begründet sind, ist nun vor mehr als Jahresfrist ein Schritt zur Reform getan worden. Der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat sich entschlossen, die jüdische Reiigivnslehre als H auptu n d Nebenfach bei der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an h ö h e r e n S ch u l e n z u z u l a s f e n. Die wissenschaftlichen Prüfungsämter wurden daraufhin angewiesen, geeignete Persönlichkeiten als Prüfer namhaft zu machen. Als solche sollten ordentliche Dozenten der drei theologisch-akademischen Lildungsanstalten (Rabbinerseminar Berlin, Hochschule für die Wissenschaft des Judentums Berlin und jüdisch-theologischesSeminar in Breslau) bestimmt werden. Je zwei Mitglieder einer der drei genannten Anstalten, an der der Prüfling seine Hauptausbildung erfahren har, sollen danach die Prüfung in Berlin und Breslau abnehmen. Die Fassung des Erlasses am Anfang zeigt, daß der Anstoß und die treibende Kraft von jüdischer Seite ausgegangen ist. Und man geht nicht fehl in der Annahme, daß es liberale Kreise gewesen sind, die damit den jüdischen Religionsunterricht und seine Dozenten dem der anderen Konfessionen g l e i ch st e l l e n wollten. Nachdem von dieser Seite der Stein ins Rollen gekommen war, hat der Halberstädter Landesverband geseßestreuer Gemeinden seine Bereitwilligkeit zur Mitwirkung nicht versagen wollen, um die Orthodoxie bei einer evtl, ohne sie zustande kommenden Regelung nicht zu kurz kommen zu lassen. Das war nur natürlich. Auch aus anderen Gründen konnte der Verband ein Interesse an diesem ersten Schritt zur Reform des Religionsunterrichts an höheren Schulen haben. Daß mit einer solchen Regelung eine intensivere pädagogische und jüdische Ausbildung der Kandidaten gewährleistet war, war für jeden, der in die oben angeführten Mängel einmal Einblick erhalten hat, ein nicht hoch genug zu bewertender Vorzug. Ein weiterer Vorteil konnte darin gesehen werden, daß in Zukunft angehende Studienräte ein gut Teil ihrer Kraft und Zeit der Thora widmen konnten, ohne in der Verfolgung ihrer Laufbahn und in der Erreichung ihres Studienzieles behindert zu fein. Ein dritter Vorteil konnte für gewisse Kon- I stellationen darin liegen, daß die Erteilung des i jüdischen Religionsunterrichts nach dem Erlaß unabhängig von der Gemeinde möglich wurde.! Dese Vorteile können mich aber nicht über die Gefahren und Unzulänglichkeiten h i n w ie g t ä u sch e n, die mit der Veröffent- : lichung und Durchführung des Erlasses in seiner gegenwärtigen Form verbunden sind. Der Erlaß einer gemeinsamen Prüfungsordnung für N e o l o g i e und Orthodoxie muh allein schon prinzipielle Bedenken erregen. Ich weiß, es gilt heute vielfach als kleinlich und nicht großzügig, bei jeder Gelegenheit auf die Verschiedenheiten hinzuweisen. Wer aber weiß, wie schwer wir zu kämpfen welche Schwierigkeiten wir zu überwinden haben, wenn es gilt, vitale Interessen des gesetzestreuen Judentums, die von den anderen Kreisen nicht anerkannt werden, zu vertreten, der wird sich hüten, jene Bestrebungen zu unterstützen, die auf die Verwischung der großen weltanschaulichen Gegensätze zwischen Orthodoxie und N e o l o g i e h i n z i e l e n. Wir haben große Mühe, den Behörden plausibil zu machen, daß es jüdische Rabbiner, Lehrer und Laien gibt, die für religiös erlaubt halten, was wir als Todsünde ansehen, und die als irrelevant betrachten, was uns heiligstes Anliegen ist. Wir Haben gerade darum den Verband gesetzestreuer Gemeinden begründet, um in ihm eine politische Verkörperung des weltanschaulichen Gegensatzes und ein Organ für die Vertretung unserer Interessen und zur Abwehr von Majorisierungsversuchen zu haben. Der Erlaß einer gemeinsamen Prüfungsordnung gibt zur Befürchtung Anlaß, daß die tiefgehenden Unterschiede zwischen Neotogie und Orthodoxie von der Behörde außer acht gelassen werden, und daß diese Nivellierung sich morgen in einem gemeinsamen Reichsverband, in einem gemeinsamen Lehrplan, dann wieder in einer gemeinsamen Bücherliste und in hundert anderen Dingen, die zu Gewissenszwang führen müssen, auswirkt. Schwere Bedenken erregt auch die Formulierung der Forderungen in § 2 der Prüfungsordnung: Kenntnis der Glaubens- und Pflichtenlehre in ihrer geschichtlichen „Entfaltung". Von einer Glaubens lehre in geschichtlicher Entfaltung weiß das gesetzestreue Judentum nichts. Der gesetzestreue Verband scheint selbst von dieser Formulierung wie überhaupt von der raschen Veröffentlichung überrascht worden zu sein. UmsomehrGrundliegt vor, auf die Abänderung dieses Pas- ' sus mit aller Entschiedenheit zu . drängen. ' Zu den Erfordernissen eines seiner Ausgabe i gewachsenen Religionslehrers an höheren Schu-!! len gehört m. E. eine gen>au-e Kenntnis : v o n der Erg en a r t und w e l t a n f ch a u - lichen Verschiedenheit der Neolo- ’ g i e und Orthodoxie. Ebenso wichtig erscheint mir die Fähigkeit, dien Talmud auch in seinen schwierigeren Teilen zu verstehen. Im Erlaß ist «aber das erste Erfordernis überhaupt nicht und das zweite abgeschwächt (auf nicht zu schwierige Stellen) an vorletzter Stelle genannt. Für die Prüfung im Nebenfach fehlt der Talmud überhaupt. Aus diese Weise kann der künftige Religionslehrer nicht bester als der heutige vorgebildet sein. Auch sehe ich nicht ein, warum nicht Lehrer, die ihre pädagogische Befähigung und ihr profanes Wissen vor der allgemeinen Prüfungskommission nachzuweisen imstande sind, auf Grund ihrer an einer Jeschiwa verbrachten Studienzeit die Erlangung der Facultas für jüdischen Unterricht erlangen können. Der Nachweis für die geforderten Kenntnisse könnte unter Hinzuziehung von Dozenten des Seminars an allen Universitäten erfolgen, was eine wesentliche Erleichterung für unsere Studenten bedeutete. Denn wie viele können sich heute leisten, jahrelang in Berlin zu studieren, wenn sie anderwärts wohnen? Der Erlaß gibt auch zu einem anderen Bedenken Anlaß. Die Anstellung eines mit der Facultas für Religion ausgestatteten Studienrates birgt die Gefahr in sich, daß die Schüler noch mehr als bisher, wenn auch nicht tatsächlich, so doch moral is ch, genötigt werden, dem von ihm erteilten Religionsunterricht b e i z u w o h n e n. Denn es handelt sich ja dann nicht nur um die Religion, sondern auch um die oder jene andere Zensur. Aus Erfahrungen in Leipzig, München, Fürth und Frankfurt weiß ich, wie leicht staatliche Erlasse in Dingen des jüdischen Religionsunterrichts, so wenig dies auch dem Wortlaut des Gesetzes entspricht, zu Gewissensnötigungen führen. Darum hat mich der Erlaß besorgt gemacht. Nun hat die Prüfungskommission des Rabbbnerseminars in Berlin dem Halberstädter Verband auf seine Anfrage bestätigt, daß zur Prüfung von ihr nur solche Herren zugelassen werden, die ’t n Lebe n un d Lehre aus d e m V o - den des g e s e tz e s t r e u e n I u d e n t u m s stehen, ferner daß zur Prüfung für die erste Stufe der Nachweis größerer Vertrautheit mit Talmud und Schu lchan A r u ch, und zur Prüfung für die zweite Stufe wenigstens die Fähigkeit, leichtere Stellen zu erklären, gefordert wird. Zu schwer. Anmerkungen zum Wochenabschnitt. Unter dem Eindruck des kleinen Volksaufstandes, der Fleischrevolte, klagt Moses oyn Va ns ns©V 'Mb ’ai« Vais sV ,’an» iaa ’a nrn „Ich kann nicht allein dieses ganze Volk tragen, denn es ist zu schwer für mich." Die Klage des Führers erinnert stark an seine Enttäuschung, als er, die heiligen Tafeln in der Hand, den Tanz um das goldene Kalb erblickte. Er warf die Tafeln zu Boden, datz sie zerschellten. Die Schrift, so er-, klärt Midrasch, war aus ihnen gewichen: bar ihres heiligen Inhaltes, waren sie nur noch Stein. Und diese Steine waren so schwer, datz sie Moses nicht fassen noch tragen konnte. Sie sielen zn Boden und zerbrachen. Auch hier drängt sich der Gedanke auf: Ist das Volk so, datz es nur von Gier und rohen Gelüsten geleitet wird, bar des Geistes und des Gesetzes, fern von E'tt und seiner heiligen Aufgabe, dann ist es eine tote Volksmasse, so schwer wie jene Steine. „Ich kann sie .nicht tragen." »an» iaa ’a. ’njna nxas Vsi am na ’aam ’V neny ns naa osi „Und wenn Du mir's so machen willst, dann latz mich lieber umkommen, datz ich mein Unglück nicht sehe.. Warum sagt 'Moses ’nyia „m e i n Unglück", während er doch nach dem ganzen Zusammenhang das Unheil des Voltes meint? Ein Weisenwort mahnt: im» nv> iy -pxya i»sn Vs „Traue dir selbst nicht bis zum Tage deines Todes". Es hat Fromme gegeben, die sich noch im letzten Augenblick ein Leben der Frömmigkeit und Guttat durch irgend ein Vergehen verscherzt hatten. Wer aber andere läutert, sie zur Reinheit und Gottesfurcht ersieht, der kann sicher sein, datz er seinen graden Weg ungestört zu Ende gehen und keine Sünde durch ihn entstehen wird. ii’ bv ni svn fs tram ns narnn Va Moses in seiner großen Bescheidenheit kannte ebenfalls die Furcht vor den Dingen, die in der Zeiten dunklem Schatze schlummerten. Auch er hatte sich täglich von neuem zu rüsten gegen die Versuchungen, die an den Menschen, je größer umso intensiver — nana Vnan Sa ia»’n Vna im’ — herantreten. Aber zum Tröste diente ihm das Bewußtsein, datz er mam ns nai» war, datz er ein ganzes Volk zur Höhe führte, als Führer zu G'tt somit vor geistiger Irrung geschützt war. Nun aber steht dieses Volk klein und vertrauensarm vor ihm, von wilden, kleinmenschlichen Gelüsten erfüllt. Er sieht den Zweck desmarn ns naw nicht erfüllt und er betet ängstlich: 'iai naa dsv Wenn dem so ist, latz mich lieber umkommen ’njna nxix Vsi, >auf datz ich nicht fürchten mutz, auch noch einmal eigenen Verfall erleben zu können. «iVi» rnv Die Bemerkung von H. Dr. Kaatz mt Israelit Nr. 22 l. I., wonach isi» als Bezeichnung der zweiten Mischnaordnung aus dem Grund nicht in Mehrzahl gefaßt wurde, weil dieses Wort den Plural in zweifacher Weise bildet, hat m. E. wenig Wahrscheinlichkeit für sich, weil sonst logischerweise die Mischnalehrer u. a. auch in dem von H. Dr. Kaatz zitierten Spruch: nn»rr 'iai mumm ns bie Einzahl der Mehrzahl hätten vorziehen müssen. Ich glaube eher, datz der Name des 'amo der Mischna einfach vom letzten bezw. vorletzten Traktat der Ordnung, in dem ivi» stets in der Einzahl angeführt wird, ivi» (]vp) genannt wird, übernommen wurde. Berlin, 4. Juni 1931. Rabbiner Dr. H. Gescheit. Wochenkalender. v. 6. - 13. Juni 1831 , v. 21. - 28. Siwan 5831 Samstag 6 21 'i 'a p*ia inVsni Sonntag 7 22 Montag Jun 8 P W 23 Dienstag 9 24 Mittwoch 10 25 Donnerstag 11 26 Freitag 12 27 Vinn i’sm» 'i'apisiV-nVr Samstag 13 28 Mtttwach früh 8 Uhr i5% M-